Protokoll der Sitzung vom 19.01.2022

Dass die Industrie- und Handelskammern die öffentliche Aufgabe der Sachverständigenbestellung mit Fachkompetenz und Zuverlässigkeit wahrnehmen können, beweisen sie seit Jahrzehnten in den anderen Sachverständigenbereichen in Brandenburg wie auch im Bund, wobei sich nach Auskunft der IHKs die Zahl von 280 verschiedenen Sachgebieten auf die bundesweiten IHKs bezieht. Also müssen die Brandenburger IHKs jetzt nicht schon in 280 Sachgebieten tätig sein. Wichtig ist aber vor allen Dingen,

dass die fachlichen Anforderungen nach den Sachverständigenordnungen der Industrie- und Handelskammern Potsdam, Cottbus und Ostbrandenburg - über diese reden wir - ebenso streng sind wie die nach der bisherigen Landessachverständigenverordnung.

Mit einer Ausnahme - auch das ist angesprochen worden - haben alle Verbände der Übertragung grundsätzlich zugestimmt. Zum Teil wurde die Zuständigkeit des Agrarministeriums für die Rechtsaufsicht kritisiert, die von der ansonsten für alle anderen Sachverständigenbereiche festgelegten Zuständigkeit des Wissenschaftsministeriums abweicht. Aber diese gesonderte Rechtsaufsicht soll gerade die auch für die Beurteilung von Rechtsfragen nötigen Fachkenntnisse im land- und forstwirtschaftlichen Bereich sicherstellen.

Die einzige ablehnende Stellungnahme kam vom Landesbauernverband - das wurde angesprochen. Aber die wesentliche Befürchtung, dass es zu spürbar höheren Kosten für die Landwirtschaftsbetriebe kommen könnte, ist nicht gerechtfertigt. An der Beitragspflicht der Kammermitglieder ändert sich ja gar nichts. Und da die Kosten der Bestellung von den Sachverständigen selbst zu tragen sind, wird sich hieraus auch keine Gebührenerhöhung ergeben. Zudem wird das Honorar für die Erstellung von Sachverständigengutachten natürlich nicht von den IHKs bezahlt, sondern von denjenigen, die die Aufträge erteilen.

Einen kleinen Nebeneffekt könnte dieses Gesetz auch haben: dass sich die von Herrn Funke beklagte Distanz zwischen den IHK-pflichtigen Agrarbetrieben und den IHKs als solche verringert und sich ein ganz anderer Zugang zueinander ergibt. Wenn im Agrarausschuss das Thema IHKs und Landwirtschaftsbetriebe noch einmal diskutiert wird, und dies auch mit den IHKs als Anzuhörende oder Gesprächsteilnehmer, so ist das nach meiner Ansicht für alle Beteiligten positiv.

Ich bitte ich um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf.

Vielen Dank. - Damit sind wir am Ende der Aussprache und kommen zur Abstimmung.

Wir stimmen über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz auf Drucksache 7/4892 zum Gesetzentwurf der Landesregierung, „Gesetz zur Übertragung des land- und forstwirtschaftlichen Sachverständigenwesens auf die Industrie- und Handelskammern im Land Brandenburg“, ab. Ich darf Sie fragen, wer der Beschlussempfehlung zustimmt. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Die Beschlussempfehlung ist bei Enthaltungen mehrheitlich angenommen und das Gesetz damit in 2. Lesung verabschiedet.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 7 und rufe Tagesordnungspunkt 8 auf.

TOP 8: Drittes Gesetz zur Änderung des Waldgesetzes des Landes Brandenburg

Gesetzentwurf der AfD-Fraktion

Drucksache 7/4775

1. Lesung

Ich eröffne die Aussprache. Es beginnt Frau Abgeordnete Muxel für die AfD-Fraktion. Bitte sehr.

Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Liebe Kollegen! Werte Brandenburger! Seit Jahren wird über die zunehmende Bodenversiegelung durch die Neuinanspruchnahme von Flächen für Siedlungen, Gewerbe und Verkehr gesprochen. Trotz aller Sonntagsreden schreitet der Flächenfraß Jahr für Jahr weiter voran. Betroffen sind vor allem landwirtschaftlich genutzte Flächen. Doch auch der Wald ist betroffen, obwohl dem Wald nach dem Bundeswaldgesetz und auch nach den Landeswaldgesetzen ein besonders hoher Schutzstatus zukommt. So kam es in Brandenburg beispielsweise im Zeitraum von 2000 bis 2013 zu einer jährlichen Rodung von durchschnittlich etwa 400 ha Wald, meist zur Gewinnung von Bauland und Gewerbeflächen oder auch zur Realisierung von Infrastrukturmaßnahmen. Davon haben wir heute schon gehört.

Auf den ersten Blick ist dies vielleicht wenig, aber im Laufe der Zeit kommt einiges zusammen. Auch wenn die Waldfläche in Brandenburg in der Gesamtbilanz in den letzten Jahren fast gleich groß geblieben ist, steht die Waldumwandlung in der Gesamtbilanz im Zusammenhang mit einer immer stärker werdenden Flächenversiegelung auf Landesebene. Das geschieht vor allem dann, wenn als Ausgleichsmaßnahme für Waldumwandlungen Neuaufforstungen von landwirtschaftlichen Flächen herangezogen werden. „Ausgleich“ und „Neuaufforstung“ klingen doch ganz gut, klingen passabel. Dahinter steht aber meist ein Schritt zur immer weiter fortschreitenden Versiegelung und vor allem Zersiedelung unserer märkischen Heimat. Wie lange soll diese Entwicklung noch weitergehen, und wohin wird es führen, wenn sie nicht gestoppt wird?

Um nicht nur zu reden, sondern konkret etwas voranzubringen, bringen wir heute einen Gesetzentwurf zur Änderung des Landeswaldgesetzes ein, mit dem wir - wenn auch nur mit einem kleinen Schritt - speziell die Waldumwandlung eindämmen und erschweren wollen. Die Umwandlung von Wald in andere Nutzungsarten soll zukünftig versagt werden, wenn die Waldumwandlung trotz der damit im Zusammenhang stehenden Ausgleichsmaßnahme zu einer Ausweitung der Bodenversiegelung auf Landesebene beiträgt. Das ist wie gesagt der Fall, wenn Wald zum Beispiel zwecks Umwandlung in Gewerbeflächen gerodet wird und dann als Ausgleichsmaßnahme zuvor landwirtschaftliche Flächen aufgeforstet werden. Wir alle haben heute schon mehrfach vom Fall Tesla gehört.

Liegen wir als AfD damit womöglich auf einer Linie mit der rotgrünen Verbotspolitik, die beispielsweise Anfang 2021 den Bundestagsabgeordneten Anton Hofreiter dazu veranlasste, sich generell gegen den Neubau von Einfamilienhäusern auszusprechen? Natürlich keineswegs. Denn anders als einige unserer grün bemäntelten Kollegen haben wir ja gar nichts dagegen, wenn sich jemand ein Häuschen auf seinem Waldgrundstück baut. Wir wollen aber nicht, dass es im Zusammenhang damit in der Gesamtbilanz zu einer Ausweitung der Flächenversiegelung kommt. Warum also als Ausgleichsmaßnahme für eine Waldumwandlung nicht, statt landwirtschaftliche Fläche aufzuforsten, endlich die vielen versiegelten Flächen sanieren und dort neuen Wald entstehen lassen? Jeder von uns sieht, wenn er durch Brandenburg fährt, ungenutzte Orte. Ich erinnere an ehemalige LPG- oder Militäranlagen.

Das kann selbstverständlich nicht die Aufgabe eines einzelnen Bauherrn sein. Aufgrund der erhöhten Anforderungen an die Planung und Durchführung von Ausgleichsmaßnahmen würden die

Verfahren der Waldumwandlung auf der Grundlage der hier eingebrachten Gesetzesänderung zukünftig noch stärker als zuvor in den Zuständigkeitsbereich der Kommunen als Träger der Bauleitung fallen. Daher reicht es auch nicht, wenn einige Landkreise lediglich potenzielle Entsiegelungsflächen erfassen. Es muss endlich mehr Geld in die Hand genommen werden, um im Bedarfsfall die eigentlichen Flächen der Flächensanierung aufbereiten zu können.

Wir haben - daran erinnere ich - in dem Haushalt, den wir im Dezember besprochen haben, für alles Geld, nur nicht für unsere grüne Lunge, den Wald. Wald ist im Übrigen auch Lebensraum von Tieren.

Abschließend in aller Kürze noch etwas zum Thema Windenergie im Wald. Theoretisch würde die von uns eingebrachte Gesetzesänderung - vorausgesetzt, sie wird beschlossen - auch Auswirkungen auf die Umwandlung von Wald zur Errichtung von Windindustrieanlagen haben, sofern es sich dabei um Umwandlungen im Sinne von § 8 Landeswaldgesetz handelt. Unabhängig davon bleiben wir jedoch bei unserer Position, dass unsere Wälder grundsätzlich von diesem Wahnsinn verschont bleiben sollten. Denn es ergibt einfach keinen Sinn, die Welt mit Windmühlen retten zu wollen und gleichzeitig unseren Wald abzuholzen. Wenn wir unsere märkische Landschaft ernsthaft schützen und erhalten wollen, muss endlich Schluss sein mit der immer weiter fortschreitenden Bodenversiegelung. Wir brauchen konkrete Schritte, um ihr entgegenzuwirken. Deshalb bitte ich Sie, unserem Gesetzentwurf zuzustimmen.

Und noch etwas: Wir brauchen den Wald; der Wald braucht uns nicht. - Vielen Dank.

Vielen Dank. - Für die Koalitionsfraktionen spricht jetzt Herr Abgeordneter Roick zu uns.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger am Livestream! Frau Muxel, Sie haben in zwei Punkten recht. Sie sagen zu Recht, dass wir das Waldgesetz überarbeiten müssen. Das haben wir auch vor - dazu kann ich gleich noch etwas sagen. Aber das machen wir nicht en passant - vielleicht kennen Sie den Begriff; er kommt aus dem Schach -, also quasi im Vorbeigehen, mit einem Satz, der im Prinzip nur einen ganz kleinen Teil des Gesetzes ändert.

Sie haben natürlich auch recht, wenn Sie sagen, Sie wollten die Flächenversiegelung verändern, verkleinern, verringern. Dazu gab es hier im Landtag in der vorigen Legislaturperiode sogar schon einmal einen Antrag.

Wir können auch kein Gesetz allein aufgrund eines größeren Bauvorhabens hier bei uns im Land Brandenburg machen - Lex Tesla würde es wahrscheinlich heißen; wir haben Tesla heute ja schon sehr häufig genannt -, zumal dieser Standort für ein Industriegebiet vorgesehen war; es war nur eben einfach mit Wald bewachsen.

Würden wir Ihrem Gesetzentwurf wortwörtlich folgen, so bedeutete das, dass überhaupt niemand mehr ein Haus - eventuell auf seiner Waldfläche - bauen könnte. Wir haben uns das zum Beispiel einmal in der Enquetekommission angeschaut. Das bedeutete, dass kein Gewerbegebiet, auf dem aufgrund einer längeren

Nichtnutzung wieder Wald entstanden ist, danach wieder mit Gewerbe bestückt werden könnte, dass keine Bauhalle, keine Fabrikhalle oder Ähnliches mehr dorthin gestellt werden dürfte. Genauso ist es gedacht.

Wenn man sich einmal ganz genau anschaut, wie die Regelungen derzeit sind, um überhaupt einen Quadratmeter Wald nutzen zu können, so stellt man fest, dass sie recht umfangreich sind, und dies zu tun ist auch ziemlich teuer, denn man zahlt eine Grundgebühr, und man zahlt allein für die Bearbeitung des Bescheides - damit hat man noch keinen Ersatz gepflanzt - einen Euro je Quadratmeter. Das ist mit Absicht so teuer gemacht worden, um dem Investor zu sagen: Überlege dir das ganz genau. Willst du diesen Wald - wofür auch immer - nutzen und die Fläche am Ende auch versiegeln?

Mir ist zudem ein Punkt aufgefallen, der in Ihrem Gesetzentwurf enthalten ist und den Sie heute auch noch einmal genannt haben: Die Waldfläche ist nicht, wie Sie sagen, gleich groß geblieben, sondern hat seit 1990 sogar stark zugenommen. Der Anstieg hat in den letzten Jahren etwas nachgelassen, aber in den Anfangsjahren seit 1990 gab es, gefördert über die EU, großflächige Waldumwandlungen. Das heißt, dass für einen Acker oder für Ödland oder für eine Wiese, die nicht mehr für den eigentlichen Zweck gebraucht wurde, über 20 Jahre hinweg Fördermittel gegeben worden sind und dort Wald entstehen konnte.

Ein weiterer Punkt ist recht interessant: Auch das Holz, das auf einem Hektar steht, also quasi die Festmeter auf einem Hektar, ist in den letzten Jahren immer mehr geworden. Das hat einfach damit zu tun, dass wir Holz sehr viel weniger nutzen als noch zu DDR-Zeiten.

Wenn ich die Rechtsfolgenabschätzung durchgehe, sehe ich, dass Ihr Vorschlag weder erforderlich noch zweckmäßig ist und Wirkungen auf Bürger hätte, die nicht in Ihrem Sinne wären. Ich habe schon gesagt, dass es durchaus Menschen gibt, die ihr Häuschen auf einer Fläche bauen wollen, die derzeit noch mit Wald bewachsen ist.

Nun kommen wir einmal zu dem, was Sie sich wahrscheinlich gar nicht angeschaut haben - das nehme ich aufgrund des Gesetzentwurfs an -, nämlich zu dem Grund, aus dem das Waldgesetz überhaupt geändert werden muss. Es stammt ja zu größeren Teilen aus dem Jahr 1991. Im Jahr 2004 wurde es einmal gravierend geändert, muss aber der Zeit angepasst werden. Dabei geht es zum Beispiel auch um die forstliche Rahmenplanung, die im Gesetz noch benannt ist. Diese wird seit langer Zeit aus Kapazitätsgründen gar nicht mehr durchgeführt. Sie könnte also durchaus gestrichen werden.

Ein anderer Punkt muss aber eine rechtlich größere Bedeutung bekommen. Das ist die Benennung bzw. Ausweisung der Waldfunktion. Danach entscheiden wir ja, ob ein Wald für ein Windenergiefeld verwendet werden kann oder nicht. Diese Dinge gehören also in eine Gesetzesüberarbeitung.

Einen persönlichen Wunsch habe ich gegenüber der Staatssekretärin schon einmal geäußert. Ich hoffe, sie hat ihn weitergeleitet. Wer schon ein bisschen älter ist und aus dem Osten der Republik stammt, wird die Kienitzschen Wundstreifen noch kennen. Früher wurden sie an den Straßen und den Eisenbahnlinien jedes Jahr im Frühjahr mit dem entsprechenden System aufgeraut. Im Landesforst werden sie es weiterhin, aber in den anderen Bereichen werden sie nur noch sehr selten aufgeraut, verhindern aber solche Situationen, wie wir sie in den Jahren 2018 und 2019 mit großflächigen Bränden zu verzeichnen hatten. Mir wäre es

sehr lieb, wenn per Gesetz geregelt würde, dass diese Wundstreifen durch die staatliche Forstwirtschaft instandgehalten werden. Denn es gibt immer wieder Menschen, die achtlos eine Zigarette aus ihrem Auto werfen, und es gibt bei der Bahn trotz der Modernisierung immer noch Heißläufer, die eventuell dafür sorgen, dass ein Wald, der sich dicht an einer Bahnstrecke befindet, zu brennen anfängt.

Summa summarum werden wir also das Gesetz überarbeiten. Hieran können Sie sich gern beteiligen. Das werden Sie sicherlich ohnehin machen. Aber das, was Sie hier vorgelegt haben, entfaltet überhaupt keine Wirkung, weder die, die Sie sich vorgestellt haben, noch die, die notwendig ist, um in diesem Land voranzukommen.

Eines will ich noch betonen: Ich habe ja schon gesagt, dass die Fläche größer geworden ist. Diejenigen, die eine Fläche versiegeln wollen, können in der Regel auch eine Entsiegelungsfläche zur Verfügung stellen. Das habe ich in dem Forstbetrieb, in dem ich tätig war, schon gemacht. Wir haben auf der Lieberoser Heide etliche Kasernen aus der sowjetischen Zeit, die ja flächig versiegelt waren, abgerissen, und dafür sind Bundes- und Landesstraßen gebaut worden. Das bedeutet: Ein Quadratmeter wird entsiegelt, ein Quadratmeter wird versiegelt. Das ist mir persönlich natürlich am liebsten.

Aktuell wird es auch so gemacht, dass, wenn ein Quadratmeter Wald versiegelt wird, er zumindest an anderer Stelle wiederhergestellt wird. Das muss der Weg sein, und das erfolgt derzeit auch. Deswegen lehnen wir Ihren Gesetzentwurf ab. - Danke.

Wir kommen jetzt zum Redebeitrag der Fraktion DIE LINKE. Für sie spricht Frau Abgeordnete Schwarzenberg.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Der vorliegende Gesetzentwurf fordert:

„Eine Umwandlung von Wald […] soll zukünftig versagt werden, wenn diese Umwandlung trotz einer damit zusammenhängenden Ausgleichsmaßnahme zu einer Zunahme der Bodenversiegelung auf Landesebene führt.“

So weit das Anliegen. Die Forderung, Bodenversiegelung zu verringern, ist ein wichtiges und auch ein richtiges Ziel. In Deutschland werden pro Tag ca. 52 ha versiegelt. Ziel ist es, in Deutschland den Flächenverbrauch bis 2030 unter 30 ha pro Tag zu senken. In Brandenburg - und jetzt habe ich eine ältere Zahl, die Landesregierung kann mich korrigieren - liegt die Fläche, die pro Jahr versiegelt wird, bei ungefähr 6 ha. Das Ziel bis 2030 wird, wenn man das von Deutschland umrechnet, wahrscheinlich unter 6 ha liegen. Ich denke, die Landesregierung wird etwas zu der konkreten Zahl sagen. Wir wissen auch, dass dieses Ziel wichtig ist für die Sicherung von Bodenfunktionen wie Wasserdurchlässigkeit, Bodenfruchtbarkeit usw.

Den Flächenverbrauch und die Versiegelung zu reduzieren geht aber nur, wenn man das im Zusammenhang mit allen Nutzungsarten betrachtet. Ansonsten würde die vorgeschlagene Regelung dazu führen, dass das zulasten der landwirtschaftlichen Flächen geht. Und Sie wissen ja auch, dass wir von diesen Flächen schon eine ganze Reihe verloren haben. Unser Ziel ist es also, eine

generelle Sicherung der Flächen aller Nutzungsarten zu bekommen und die Flächenversieglung zu reduzieren.

Es gibt ohnehin die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung sowohl innerhalb als auch außerhalb des Waldes. Die Hinweise zum Vollzug der Eingriffsregelung sagen:

„Beeinträchtigungen des Bodens durch Versieglung sind vorrangig durch Entsiegelungsmaßnahmen im Verhältnis 1:1 auszugleichen.“

Herr Roick hatte darauf schon Bezug genommen.

„Lediglich wenn im Naturraum keine Entsiegelungsflächen verfügbar sind, können Beeinträchtigungen durch die deutliche Aufwertung von Bodenfunktionen kompensiert werden.“

Wir wissen, dass die Flächenkonkurrenz groß ist, und sie wird auch immer größer. Ich erinnere nur an den Aufschrei, als wir in der letzten Legislaturperiode den Landesentwicklungsplan beschlossen haben und es um die Siedlungsentwicklung der Gemeinden ging, die dort geregelt wurde. Deshalb braucht es eigentlich ein tragfähiges Gesamtkonzept und keinen Schnellschuss auf eine Nutzungsart. Es braucht wirksame Instrumente und ein kluges Flächenmanagement. Wir befinden uns im Spagat zwischen dem Bedarf an mehr Siedlungsflächen im berlinnahen Raum, dem Bedarf an mehr Ausbau von Schiene, Straße und Gewerbegebieten und dem Bedarf an zusätzlichem Ausbau von erneuerbaren Energien. Ich möchte an dieser Stelle auch einmal auf die Lausitz verweisen, auf das, was dort an Flächen für den Strukturwandel noch benötigt wird.