Unter dem Strich ist zunächst einmal positiv festzuhalten, dass zwischen den zuständigen Behörden, also der Landesbeauftragten auf der einen und dem Innenministerium auf der anderen Seite, eine der Sache dienende Gesprächs- und Arbeitsatmosphäre herrscht, und dies, obwohl es naturgemäß unterschiedliche Sichtweisen auf die Auslegung oder Umsetzung der geltenden Rechtsgrundlagen gibt.
Unser Dank gilt der Landesbeauftragten Frau Hartge und ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihre Wachsamkeit und ihren Bericht, der einen pragmatischen statt ideologischen Umgang mit dem Datenschutz erkennen lässt. Dem Innenminister sei empfohlen, den konstruktiven Umgang seines Hauses mit ihr fortzusetzen. Wir haben im Innenausschuss der Kenntnisnahme des Berichts und der Stellungnahme zugestimmt und werden dies heute ebenfalls tun. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich danke der Landesdatenschutzbeauftragten Frau Hartge und ihrem Team für die wertvolle Arbeit, die sie Jahr für Jahr leisten und in die der vorliegende Tätigkeitsbericht einen Einblick gewährt. Ich möchte aber auch hinzufügen, was hier im Haus nicht jedem bekannt sein kann: dass sich Frau Hartge und ihr Team uns abseits dieser jährlichen Berichte stets als hilfsbereite Kooperationspartner erweisen. Besonders hervorheben möchte ich in diesem Zusammenhang die Beratung und die Begleitung bei der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes. Dafür möchte ich mich ausdrücklich bedanken. Die Zusammenarbeit zwischen der Landesdatenschutzbeauftragten und der brandenburgischen Landesregierung verläuft konstruktiv und vertrauensvoll, und dafür gilt Ihnen, Frau Hartge, mein herzlicher Dank!
Ich möchte auch darauf hinweisen, dass die Anzahl der Mängel, die der Bericht der Landesdatenschutzbeauftragten dokumentiert, gering ist. Als Landesregierung nehmen wir diese Mängelanzeige jedoch nach wie vor sehr ernst. Das möchte ich kurz an zwei Beispielen verdeutlichen: So wurden die Sicherheitslücken der Schul-Cloud Brandenburg zügig beseitigt. Des Weiteren wurden die anfänglichen Mängel im Zusammenhang mit der Antragstellung für Corona-Soforthilfen abgestellt. Dies geschah, indem das Antragsverfahren umgestellt und eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung der E-Mail-Kommunikation eingeführt wurde. Frau Hartge, Sie haben recht, wenn Sie fragen: Warum ist das nicht schon vorher passiert? - Wichtig ist: Wir haben einen Fehler gemacht, wir haben ihn umgehend abgestellt.
Weitere Beispiele führen vor Augen, dass auch im Bereich des Datenschutzes die Pandemie, die Hektik in der Pandemiezeit sowie die Überlastung, die infolge der Pandemie in unserem Verwaltungsbereich herrscht, ein prägendes Thema geworden ist. Wichtig für uns als Landesregierung ist: Wir wissen - und wir nehmen es ernst -: Nur, wenn die Daten der Bürgerinnen und Bürger vor unrechtmäßigen Zugriffen geschützt sind, sind die Menschen auch bereit, ihre Daten beispielsweise zum Zweck der Pandemiebekämpfung zur Verfügung zu stellen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, noch drei kurze Anmerkungen: Frau Kollegin Kotré, ich weiß nicht, ob ich Sie vorhin falsch verstanden habe. Ich habe verstanden, dass der Aufzeichnungsmodus von KESY schon in der letzten Legislaturperiode nicht mehr eingesetzt worden sein soll. Wenn ich das recht verstanden habe, kann ich Sie korrigieren: Der Aufzeichnungsmodus war im Einsatz, als ich Minister geworden bin. Weil es dazu sehr viel öffentliche Aufmerksamkeit gab, hatte ich auch vor, mich sehr bald damit zu beschäftigen. Als dann - ich glaube, am 5. Januar - Frau Hartge eine Mahnung gegenüber meinem Ministerium ausgesprochen hat, habe ich mich noch früher mit der Thematik beschäftigt.
Ansonsten haben schon verschiedene Redner, auch Frau Johlige, zu Recht gesagt: Wir haben das System, auch wieder in konstruktiver Zusammenarbeit mit der Datenschutzbeauftragten, so umgestellt, dass es den datenschutzrechtlichen Anforderungen genügt. Dann hat sich allerdings etwas verändert - Frau Johlige hat darauf hingewiesen -: Nach meiner Erinnerung haben wir zum 1. Juni den Aufzeichnungsmodus in Brandenburg ausgesetzt, weil dann die Novelle der Strafprozessordnung in Kraft getreten ist, die keine hinreichende Sicherheit mehr gab, um diesen Aufzeichnungsmodus, was Strafverfolgung und vorsorgende Strafverfolgung betrifft, mit Begründung durch die Strafprozessordnung weiterzuführen. Ich bedaure das sehr, weil es ein wichtiges Instrument für unsere Polizei ist - nicht nur, damit Banden- und Organisierte Kriminalität hinreichend gut bekämpft werden können; oft genug sind auch vermisste Personen, suizidgefährdete Personen mithilfe dieses Systems entdeckt worden. Aber wir werden noch intensiv darüber diskutieren können.
Frau Johlige, im Bereich der Strafprozessordnung gibt es eine konkurrierende Gesetzgebungskompetenz des Bundes. Das heißt, die Länder können tun, was sie für richtig halten, solange der Bund nicht entscheidet. Wenn der Bund entschieden hat, gilt dies und haben Landesregelungen zurückzustehen. Das ist in der Tat nicht mehr die Grundlage. Aber wie zum Beispiel der bestätigte Fahndungsmodus als Gefahrenabwehr im Brandenburger Polizeigesetz geregelt ist, so ist es nach meiner Überzeugung und der meines Hauses auch möglich, den Aufzeichnungsmodus in modifizierter, reduzierter Form als Gefahrenabwehr im Brandenburger Polizeigesetz zu regeln. Dafür erarbeiten wir eine Vorlage, und dann können wir intensiv darüber diskutieren. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Ich komme zur Abstimmung: Ich lasse abstimmen über die Beschlussempfehlung und den Bericht des Ausschusses für Inneres und Kommunales, Drucksache 7/4895, zum Tätigkeitsbericht Datenschutz der Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht zum 31. Dezember 2020 sowie zur Stellungnahme der Landesregierung zum Tätigkeitsbericht
Datenschutz der Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht für das Jahr 2020. Wer der Beschlussempfehlung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit sind die Beschlussempfehlung und der Bericht des Ausschusses für Inneres und Kommunales ohne Enthaltungen einstimmig angenommen.
TOP 11: Einrichtung einer universitär-qualitätsgesicherten Ausbildung für das Lehramt an beruflichen Schulen im Land Brandenburg
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Liebe Gäste am Stream! Mit Weihnachten endete auch die Zeit der Wunschzettel? Mitnichten, würde ich sagen. Ich finde, das ganze Jahr haben Wünsche Hochkonjunktur. Und deshalb wünsche ich mir - auch als Wissenschaftsministerin -, dass die berufliche Bildung in Deutschland ein Erfolgsmodell bleibt, dass sie ein Modell ist, um das wir weltweit beneidet werden, dass sie Motor unseres Wirtschaftssystems ist und dass sie bestens ausgebildete Fachkräfte von morgen hervorbringt - und dass wir es ernst meinen mit der Überzeugung von der Gleichwertigkeit akademischer und beruflicher Bildung.
Dazu, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, braucht es aber wesentlich mehr als die Einführung einer universitär gesicherten Berufsschullehrerausbildung. Lassen Sie mich deshalb etwas grundsätzlicher beginnen: Die berufliche Bildung und auch die berufliche Lehrerbildung hat ein Attraktivitätsproblem. Hier ein paar Zahlen: 80 % der Abiturientinnen und Abiturienten entscheiden sich für ein Studium. Und noch eine Zahl, die aufhorchen lässt: Ende des dritten Quartals 2021 waren bundesweit 63 000 Lehrstellen unbesetzt, aber nur noch 24 000 Bewerber auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz. Eine Umfrage des IAB vom letzten Herbst zeigt: 39 % der Arbeitgeber konnten die von ihnen ausgeschriebenen Ausbildungsplätze nicht in der ersten Runde besetzen. Gleichzeitig haben wir 250 000 junge Menschen im sogenannten Übergangssektor - also derzeit noch ohne Chance auf dem Lehrstellenmarkt.
Und noch etwas: Nein, wir haben keinen Akademisierungs- oder Akademikerwahn in unserem Land. Nein, wir haben nicht sehr viele junge Menschen in unseren Hochschulen, die da eigentlich nicht hingehören und scheitern werden oder abzubrechen drohen und viel besser in der dualen Ausbildung aufgehoben wären. Nein, die Abbrecherquote ist bei der dualen Ausbildung fast so hoch wie beim Studium. Nur: Wenn Sie ein akademisches Studium absolviert haben, haben Sie ein geringeres Risiko, arbeits
los zu werden, und ein höheres Einkommen. Natürlich entscheiden sich deshalb viele junge Menschen eher dafür, ein Studium aufzunehmen.
So, und jetzt könnte man fragen: Woran liegt es denn? Die Schuldfrage wollen wir hier nicht miteinander diskutieren. Es liegt weder an den Arbeitgebern noch an der Wirtschaftssituation. Es liegt schon mal gar nicht an den Jugendlichen und schon ganz und gar nicht an den Berufsschullehrerinnen und -lehrern.
Wir haben es vielmehr mit einer Modernisierungskrise zu tun: Durch den stetigen Wandel, durch Technologisierung und Digitalisierung steigen die Anforderungen an eine berufliche Ausbildung und, ja, auch an die Betriebe.
Die junge Generation - auch das gehört dazu - hat heute andere Ansprüche, andere berufliche Ambitionen und andere Vorstellungen vom Verhältnis zwischen Familie, Freizeit und Beruf. Ja, auch all das müssen wir zur Kenntnis nehmen.
Zudem haben wir unterm Strich schlicht und ergreifend zu wenig junge Menschen in unserem Land. Wir brauchen ein klares Bekenntnis zur Zuwanderung - ja, das brauchen wir, wenn wir all die freien Arbeitsstellen und Lehrstellen besetzen wollen.
Wenn ich im Entschließungsantrag der AfD-Fraktion lese, wir sollten es doch bitte grundständig, universitär - Bachelor- und Masterstudiengang - machen, und dann Professor Diettrich aus Rostock zitiert wird, muss ich sagen: Die AfD hat in der Ausschusssitzung offensichtlich gar nicht zugehört. Denn auch Herr Diettrich hat gesagt, er könne all die Plätze, die im BachelorLehramt und im Master-Lehramt zur Verfügung stehen, gar nicht besetzen. Und warum kann er sie nicht besetzen? Weil der Lehrer-Arbeitsmarkt leergefegt ist, weil es nicht genug Nachfrage gibt. Weil wir diese Berufsschullehrerinnen und -lehrer aber so dringend brauchen und es ein toller Beruf ist und viele Berufsschullehrer jenseits der 65 Jahre noch arbeiten - das machen sie ja nicht, weil ihnen zu Hause so langweilig ist, sondern das machen sie aus Liebe zum Beruf, aus Liebe zu ihren Schülerinnen und Schülern, den jungen Auszubildenden -, brauchen wir eine generelle Aufbruchsstimmung für die berufliche Bildung.
Da setze ich große Hoffnung in den Bund. Ich setze große Hoffnung auf die Ergebnisse der Enquetekommission „Berufliche Bildung“. Und ich setze große Hoffnung in die Umsetzung des Koalitionsvertrages.
Heute geht es aber um den Einstieg in die universitäre Berufsschullehrerausbildung. Das Konzept liegt Ihnen vor. Ich möchte eingangs sagen: Wir werden auch künftig attraktive berufsbegleitende Weiterbildungsangebote benötigen, um genau jene Menschen für diesen Lehrerberuf zu begeistern, die schon im Berufsleben stehen. Für mich ist nämlich der Praxisbezug nach wie vor der Kern des Erfolgsmodells duale Ausbildung.
Das brandenburgische Kabinett hat unserem Konzept für den Einstieg in eine universitäre Ausbildung am 21. Dezember 2021 zugestimmt. Damit haben wir Ihren Auftrag, der aus der Mitte des Brandenburger Landtags kam, erfüllt. Es hat eine Arbeitsgruppe unter der Federführung meines Ministeriums, aber unter Beteiligung der Vizepräsidentinnen und -präsidenten für Studium und Lehre - jetzt kommt es - nicht nur der Universität Potsdam, sondern auch der Universität Cottbus-Senftenberg - auch der dortige Vizepräsident für Studium und Lehre war dabei - getagt und gearbeitet; ebenso war das MBJS beteiligt.
Diese Kollegen haben das Konzept, das Ihnen vorliegt, einvernehmlich vorgeschlagen. Nicht Manja Schüle, nicht das MWFK, nicht Britta Ernst und nicht das Bildungsministerium haben sich gegen Cottbus entschieden, sondern es war eine Arbeitsgruppe, die einstimmig Potsdam vorgeschlagen hat - mit den Stimmen der BTU Cottbus-Senftenberg.
Und warum? Die BTU Cottbus-Senftenberg verfügt über viele technisch ausgerichtete, exzellente Studiengänge. Pädagogik ist dabei allerdings nicht ihre Kernkompetenz. Die Lehrerbildung müsste dort komplett neu aufgesetzt werden, es müsste eine gänzlich neue Struktur geschaffen werden - und das vor dem Hintergrund, dass die BTU Cottbus-Senftenberg für uns der Motor des Strukturwandels ist, dort künftig Medizinerinnen und Mediziner ausgebildet werden sollen, dort künftig auch die Menschen unterrichten, ausbilden, lehren werden, die die Zukunft des Fliegens entwickeln werden. Ganz ehrlich, sie jetzt noch mit einer Lehrerausbildung zu überfordern, obwohl sie sie gar nicht wollen, ist doch aberwitzig, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Die Universität Potsdam wiederum bildet derzeit rund 4 700 Lehramtsstudierende aus und verfügt über die fachwissenschaftlichen und auch die fachdidaktischen Qualitätsstandards. Aber auch sie ist nicht in der Lage, dieses Angebot vollumfänglich, grundständig - also mit Bachelor- und Masterstudiengängen - einzurichten. Und so hat sich die Arbeitsgruppe, von der wir uns haben beraten lassen - sowohl meine Kollegin Ernst als auch ich -, in einem Abwägungsprozess einstimmig für einen Masterstudiengang an der Universität Potsdam entschieden - diese Arbeitsgruppe!
Der Zugang zu einem lehramtsbezogenen Masterstudiengang kann auch nach einem nicht lehramtsbezogenen Bachelor gewährt werden. Die lehramtsspezifischen Anteile wie die Fachdidaktik können nachgeholt werden.
Warum haben wir uns für diesen Weg entschieden? Ich habe Ihnen gerade gesagt, dass wir eine Wettbewerbssituation in der ganzen Republik haben, in der alle Bundesländer Berufsschullehrerinnen und Berufsschullehrer suchen und in der alle Länder nicht ihre kompletten Kapazitäten besetzen können. Also müssen wir auch kreative Wege gehen und uns überlegen: Wie kommen wir in diesem Wettbewerb ganz besonders gut vor? Wir haben uns entschieden, dass dies der richtige Weg ist, weil er tendenziell ein weiteres Bewerberfeld eröffnet. Wir wollen diese Möglichkeit natürlich nutzen. 60 Plätze sollen geschaffen werden. Gestartet werden soll zum Wintersemester 2023/24.
Die Qualität unseres Berufsbildungssystems in Brandenburg wird auch daran gemessen, wie es auf die stetig anspruchsvolleren Bedürfnisse des Handwerks und der Wirtschaft reagieren kann. Deshalb sind berufsfeldübergreifende Fähigkeiten und Kompetenzen der angehenden Lehrkräfte an den beruflichen Schulen - auch mit Blick auf die digitale Transformation - eine ganz besondere Herausforderung, die mit diesem Konzept auch angegangen wird.
Wir sollten aber - das möchte ich an dieser Stelle nochmals betonen; ich hatte es eingangs bereits gesagt - mit der strukturellen Geringschätzung der Praxis im Vergleich zur Theorie Schluss machen, gerade wenn es um das duale System geht. Denn der Praxisbezug ist das Herz der Ausbildung von Berufsschullehrerinnen und Berufsschullehrern.
Vielleicht erinnern Sie sich noch an Christina Weigel. Vor eineinhalb Jahren haben wir in diesem Hohen Haus schon einmal eine
Debatte zu diesem Thema geführt. Ich habe sie Ihnen damals vorgestellt; sie ist damals gerade in Rente gegangen. Sie hat viele Jahre das OSZ 2 in Potsdam geleitet. Sie war Verfahrenstechnikerin, sieben Jahre im Geräte- und Reglerwerk in Teltow. Da hat sie das erste Mal Kontakt zu Auszubildenden bekommen, hat gemerkt: Das gefällt mir, das macht mir Spaß, das erfüllt mich. Sie ist dann an eine Berufsschule für Automatik gewechselt, von da noch an eine Hochschule gegangen, um sich das Rüstzeug zu holen, und hat dort Pädagogik und Wirtschaft studiert.
Ich wünsche mir, dass genau solche Bildungswege, die enge Verzahnung zwischen Praxis und universitärer Theorie, zur Regel werden. Unser Konzept löst das ein. Denn nur mit den bestausgebildeten Lehrkräften bleiben wir auch perspektivisch Weltspitze.
Doch wie meistens im Leben wird einem die Erfüllung von Wünschen nicht immer geschenkt. Auch im Fall der universitären Ausbildung brauchen wir Ressourcen, und zwar zusätzliche Ressourcen - und die Zeit drängt. Wenn wir schon zum Wintersemester 2023/24 starten wollen, dann müssen wir schnell und zügig handeln und jetzt schon Haushaltsvorsorge treffen, sonst wird der Start zum Wintersemester 2023/24 unwahrscheinlich.
Im Raum steht ein Betrag von 2,9 Millionen Euro für 60 Studienanfängerplätze. Diese kann ich mir weder aus den Rippen noch aus meinem Einzeletat schneiden, jedenfalls nicht ohne bleibende Schäden an anderer Stelle zu hinterlassen. Deswegen bin ich in diesem Punkt auf Ihre Unterstützung angewiesen. - Haben Sie herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Frau Schüle, gut, dass Sie nicht Lehrerin geworden sind, denn Sie haben schon etwas Oberlehrerhaftes an sich - wenn ich das mal so sagen darf.
Wenn Sie schon Herrn Prof. Diettrich ansprechen, dann möchte ich Ihnen ein Zitat vorlesen, etwas, das er so - wortgleich - im Ausschuss gesagt hat. Ich zitiere: Und zur Frage der Gewinnung von Studierenden: Ich bin da relativ skeptisch bei dem Modell, dass es Ihnen gelingt, annähernd die 60 Plätze vollzumachen. Und aus qualitativer Sicht habe ich halt die Sorge, dass die schlechten Ingenieure dann doch den Weg ins Berufsschullehramt wählen, weil es vermeintlich der einfachere Weg ist, was ich aus Professionalisierungsüberlegungen für ausgesprochen bedenklich halte. - Das ist die Einschätzung von Herrn Prof. Diettrich, demjenigen, der die Berufsschullehrerausbildung in Rostock aufgebaut hat. Das ist seine Meinung zu diesem Konzept, und das sagt eigentlich schon alles.
Unseren Antrag haben Sie schon vollumfänglich vorgestellt, meine Damen und Herren. Nichtsdestotrotz möchte ich gern noch einige Worte dazu verlieren. Wir diskutieren heute über ein Thema, das schon vor 31 Jahren von der SPD in diesem Land hätte angepackt werden müssen. Seit 31 Jahren hat dieses Bundesland keine Berufsschullehrerausbildung und ist damit das einzige Bundesland in der gesamten Republik, das keine Berufsschullehrer ausbildet. Und deswegen brauchen wir so dringend
neue Fachkräfte, Frau Schüle, weil Sie es in den letzten 31 Jahren verpennt haben, meine Damen und Herren.