Protokoll der Sitzung vom 19.01.2022

Kollege Hünich, Sie müssten bitte auf Ihre Zeit achten.

Okay. - Ich fordere, dass wir das heute eben nicht beschließen, sondern man den Weg einschlägt und - von mir aus tun Sie es innerhalb von 14 Tagen - mit den Gutachtern mal redet. Ich glaube nicht, dass die das ablehnen. Aber jetzt fühlen sie sich nicht mitgenommen. - Danke.

Vielen Dank. - Dann geht es in der Aussprache weiter, und zwar mit dem Redebeitrag des Kollegen Senftleben. Er spricht für die CDU-Fraktion. Bitte schön.

Herr Vizepräsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dieser Gesetzentwurf - der eigentliche Text ist ja nur auf einer Seite - ist ein gutes Beispiel dafür, wie ein doch schlanker Vorgang - schlank im Sinne des Umfangs - zu umfangreichen Diskussionen führen kann. Das hätte ich am Anfang so nicht erwartet, aber man lernt bei solchen Beratungen auch einiges dazu.

Die Beratungen im Ausschuss haben unter anderem gezeigt, dass wir in der Mehrheit sehr wohl für diese Veränderung sind, weil Befürchtungen, die ja vorher geäußert wurden - übrigens auch in den schriftlichen Stellungnahmen -, so nicht berechtigt sind. Es gibt zum Beispiel keine Kostensteigerungen für Sachverständige wegen des Wechsels vom LELF zu den IHKs, es wird auch weiterhin Kommissionen zur Beratung in Sachverständigenfragen geben, also auch bei den IHKs. Und - der Hinweis ist mir wichtig - wir haben, glaube ich, sechs oder sieben Stellungnahmen bekommen, von denen eine negativ war, alle anderen haben gesagt: Ja, wenn ihr das und das beachtet. - Wir haben „das und das“, Herr Kollege Domres, übrigens beachtet; zumindest ist das nach meiner Wahrnehmung so zugesagt worden. Das ist im Protokoll, das uns für den heutigen Beschlusstext ja vorliegt, nachzulesen. Deswegen glaube ich: Ja, die Kollegen Sachverständige leisten wichtige Arbeit. Es geht unter anderem darum, festzustellen: Gibt es Schäden bei Nutztieren, gibt es Schäden an Wirtschaftsgebäuden? Es müssen Gutachten erstellt werden, manchmal auch für Gerichtsverfahren oder Streitverfahren. Deshalb ist es wichtig, dass wir bei der Bestellung, Vereidigung und Überwachung von Sachverständigen auch eine gute Regelung haben. Deswegen glaube ich: Wenn wir davon ausgehen, dass bei den IHKs in ganz Deutschland Tausende - Tausende! - Sachverstände genau nach diesem Motto bestellt, vereidigt und überwacht werden, dann ist das, glaube ich, ein richtiger Rahmen für die 20 bis 30 Sachverständigen - wie Sie gesagt haben, Herr Kollege Hünich - für den landwirtschaftlichen Bereich.

Die Rechtsaufsicht - das war übrigens eine Forderung in der Stellungnahme - bleibt beim Ministerium, um die fachlichen Dinge mit aufzugreifen.

Zur Ergänzung, weil heute ja gesagt wurde, dass das an der einen oder anderen Stelle Kritik hervorgerufen hat: Außer Sachsen-Anhalt und Thüringen haben alle anderen Bundesländer bereits eine solche Veränderung vorgenommen. - Wenn Sie,

Herr Hünich, also sagen, die Gutachter bemängelten die fachliche Betreuung bezogen auf den heutigen Standort, antworte ich Ihnen: Genau weil wir aufgrund der Personalsituation fachlich nicht mehr so ausgiebig und umfangreich betreuen können, ist dieser Schritt am Ende von uns so gegangen und dieser Vorschlag auch so vorgetragen worden.

Letzter Punkt dazu: Wir als Koalitionsfraktionen haben zugesagt, dass wir mit dem Landesbauernverband und den IHKs den Prozess der Umstellung jetzt aktiv diskutieren und begleiten werden. Das werden wir demnächst auch tun, die Einladungen werden demnächst versandt. Sie können das ja in Ihren Fraktionen begleiten. Uns ist wichtig, dass der Prozess jetzt in der Umstellung funktioniert. Außerdem bin ich davon überzeugt: Die Sachverständigen sind bei den IHKs in guten Händen, und die fachliche Begleitung wird vom Ministerium auch weiterhin abgesichert. - Vielen herzlichen Dank.

Vielen Dank. - Wir fahren in der Aussprache mit dem Redebeitrag des Kollegen Domres fort. Er spricht für die Fraktion DIE LINKE. Bitte schön.

Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Machen wir uns doch einmal klar, worum es bei diesem Gesetz eigentlich geht: Es geht um die Berufung und Vereidigung von Sachverständigen in den Bereichen Landwirtschaft, Forst und Gartenbau.

Sachverständige sollen laut Gesetz unabhängig, weisungsfrei, persönlich, gewissenhaft und unparteiisch tätig sein und ihre Gutachten erstellen. Ein aktuelles Beispiel dafür ist die Entschädigungsregelung bei der Afrikanischen Schweinepest: Wer als Land- oder Forstwirt eine Entschädigung für verordnete Bewirtschaftungseinschränkungen beantragen möchte, muss dafür ein Gutachten eines Sachverständigen über die Höhe des Schadens vorlegen. Die Tätigkeit des Gutachters ist also in diesem Fall nicht nur für die betroffenen Betriebe bedeutend, sondern hat auch Auswirkungen auf die Steuerzahlenden.

Man kann sich da schon fragen, ob es wirklich sinnvoll ist, die Berufung als hoheitliche Aufgabe outzusourcen, oder das nicht besser direkt bei der Landesverwaltung bleiben sollte. Die Begründung des Ministeriums ist nicht besonders überzeugend. Da heißt es lediglich, die Aufgabenwahrnehmung im LELF sei nicht mehr sach- und ressourcengerecht. Das heißt: Es fehlen ausreichende Sach- und Personalmittel.

Im Ausschuss hieß es, dass dafür im LELF bisher eine halbe Stelle vorgesehen war, die nun aber anderweitig verplant sei. Die Chance, das Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurordnung zu stärken, wird also nicht genutzt.

Andererseits ist die Berufung mit Gebühren verbunden, sollte also eigentlich ausfinanziert sein.

Die ablehnende Stellungnahme des Landesbauernverbandes zeigt, dass zumindest ein Teil des Berufsstandes die Übertragung als Schwächung des LELF und damit der Landwirtschaft auffasst. - Das ist das eine.

Das andere ist: Wenn man diesen Schritt schon geht und die Berufung der Sachverständigen an die IHK überträgt, warum macht man das nicht konsequent, sondern geht stattdessen einen Sonderweg, indem die Rechtsaufsicht beim MLUK bleibt und nicht wie bei allen anderen Sachverständigen an das Wissenschaftsministerium geht?

Über die Rechtsaufsicht wird sich die fachliche Qualität des Berufungswesens nur schwerlich herstellen lassen. Die IHK wird hier andere Wege gehen müssen, zumal die bisher vorgesehene begleitende Kommission aus Fachleuten wegfallen soll. Die Ansiedlung der Rechtsaufsicht beim MLUK ist sowohl von der IHK als auch von mehreren Landnutzerverbänden kritisch bewertet worden.

Unser Fazit: Man kann die Übertragung vornehmen. Das Sachverständigenwesen wird deshalb nicht untergehen. Die Notwendigkeit dafür erschließt sich uns aber nicht. Ebenso halten wir die Regelung im Detail nicht für ausgegoren. Deshalb werden wir uns bei der Abstimmung enthalten. - Herzlichen Dank.

Vielen Dank. - Für die Fraktion BVB / FREIE WÄHLER spricht für uns jetzt die Frau Abgeordnete Wernicke. Bitte schön. - Auweia! Hier ist schon wieder ein Häkchen falsch gewesen. Bei mir natürlich. Es hat kein anderer Schuld außer mir. Ich war ein bisschen zu flott, was die Reihenfolge der Reden angeht. Heute sorge ich dafür, dass die Leute ein bisschen laufen dürfen. - Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht jetzt Frau Abgeordnete Hiekel zu uns. Bitte schön.

Herr Vizepräsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren an den Bildschirmen! Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige sind im Agrarbereich nicht mehr wegzudenken. Das betrifft nicht nur die Land- und Forstwirtschaft, sondern, wie schon gesagt, auch den Garten- und Landschaftsbau und die Fischerei. Ob es um die Bewertung von Einzelgrundstücken, um Fragen der Tierhaltung, des Ackerbaus, um Bestands- und Bodenbewertung, um Forsteinrichtungen und Jagdwesen, um Baumchirurgie und Baumpflege, um Teichwirtschaft und Aquakulturen oder um Entschädigungsfragen geht - Sachverständige werden gebraucht. Das gilt erst recht in unserer schnelllebigen Zeit, die durch immer neue Herausforderungen gekennzeichnet ist, wie dies gerade schon am Beispiel der ASP angeklungen ist. Dabei denke ich nicht nur an die Klimaanpassung, sondern auch an verstärkte Anforderungen zum Schutz unserer Umwelt und sich ständig ändernde Marktbedingungen.

Da verwundert es nicht, dass in der Diskussion zur Übertragung des land- und forstwirtschaftlichen Sachverständigenwesens auch nachdenkliche und kritische Meinungen an uns herangetragen wurden und dass vor allem die weitere qualitätsgerechte Bestellung von Sachverständigen gefordert wurde.

Seitens der brandenburgischen Industrie- und Handelskammern wurde versichert, dass sie bereit sind, diese Aufgabe zu übernehmen, und dass sie das Gesetzesvorhaben begrüßen. Die IHKs bestellen bereits jetzt Sachverständige auf über 280 verschiedenen Sachgebieten. Sie führen die Verwaltungsverfahren dafür durch, sorgen für einheitliche Standards und die Beteili-

gung entsprechender Experten bei der Feststellung der besonderen Sachkunde der Kandidaten.

Gerade im Bereich der Land- und Forstwirtschaft hat die Nutzung von gemeinsamen Fachgremien der Kammern in den letzten Jahren zu einer Steigerung und Sicherung der Qualität der Leistungen von Sachverständigen geführt. - So sagen es die IHKs. An dieser Entwicklung kann nun auch das Land Brandenburg teilhaben. Daher ist es auch gut nachvollziehbar, dass unser Land das Sachverständigenwesen nun den Industrie- und Handelskammern übertragen möchte.

Mit Ausnahme von Thüringen und Sachsen-Anhalt haben, wie schon gesagt wurde, inzwischen alle Länder mit einer zweistufigen Landesverwaltung diesen Schritt vollzogen. Für das bisher zuständige Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung bietet dieser Schritt eine Entlastung. Zwar werden nicht viele Kapazitäten frei, aber jene, die frei werden, können für neue Aufgaben eingesetzt werden. Wie Minister Axel Vogel im Agrar- und Umweltausschuss mitgeteilt hat, sollen diese Kapazitäten auch für die Umsetzung der Brandenburger Qualitätszeichen eingesetzt werden, deren Vorstellung wir im Rahmen der virtuellen Grünen Woche erwarten können.

Dennoch wollen wir, wie schon gesagt wurde, den Prozess der Zuständigkeitsübertragung begleiten und in diesem Rahmen noch einmal Gespräche mit den Industrie- und Handelskammern und weiteren Beteiligten führen.

Damit wollte ich eigentlich zum Schluss kommen und um Ihre Zustimmung zum Gesetzentwurf bitten. Aber ich möchte noch ganz kurz auf Herrn Hünich eingehen, der uns aufgefordert hat, mit den Sachverständigen zu reden. Ich denke, wir sind genau den richtigen Weg gegangen. Wir haben mit den Menschen gesprochen, um die es eigentlich geht, nämlich mit den Verbänden, die aus der Landwirtschaft, aus der Forstwirtschaft, aus dem Gartenbaubereich kommen. Das sind ja jene, die von den Sachverständigen Gebrauch machen, und sie müssen ja vor allen Dingen wissen, welche Ansprüche sie gerechtfertigt sehen wollen. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

Vielen Dank. - Frau Wernicke, Sie müssen ein weiters Mal wieder Platz nehmen, weil Herr Kollege Hünich eine Kurzintervention angemeldet hat. Bitte schön.

Ich will es noch einmal klarstellen: Auch wir haben kein Problem damit. Aber ich glaube, dass die Gutachter und auch die Sachverständigen diejenigen sind, die es betrifft. Sie müssen ja unter anderem für ihre Bestellung bezahlen. Es gab einige Fragen, und die Gutachter und Sachverständigen sagen: Ihr habt es in Mecklenburg eingeführt; es funktioniert nicht.

Es gibt auch ein Problem mit der fachlichen Aufsicht. Selbstverständlich haben Sie die Verbände gefragt. Super! Das ist alles toll. Aber die Gutachter und die Sachverständigen haben Sie nicht gefragt. Das haben Sie nicht getan. Ich habe sie selber angerufen.

Frau Hiekel, möchten Sie reagieren? - Bitte schön.

Die Sachverständigen werden für ihre Leistungen bezahlt. Ich weiß es nicht genau, aber sie zahlen sicherlich, wenn sie den Antrag stellen, Sachverständiger zu werden, für diesen Vorgang etwas. Das wird in Zukunft nicht mehr sein als das, was sie jetzt zahlen. Das haben wir schon festgestellt. Aber danach werden sie bezahlt. Das sind ja Dienstleister, die eingesetzt werden.

Sie müssen ihre Befähigung nachweisen. Dazu gibt es ein Verfahren, das eingehalten wird. Das sollte nach meiner Meinung auch genau beobachtet werden, damit es künftig genauso läuft wie jetzt und wie es bundesweit eingerichtet worden ist, sodass die Qualität gesichert ist. Und dann ist es auch gut.

Wir werden das im Auge behalten, und ich denke, dass das so in Ordnung ist.

Nun aber sind Sie, Frau Wernicke, für BVB / FREIE WÄHLER an der Reihe. Bitte schön.

Wenn ich jetzt auch noch Redezeit bekomme, bin ich sehr zufrieden. - Vielen Dank, Herr Präsident, für die dreimalige Ankündigung.

Sehr geehrte Abgeordnete! Wie eingangs in dieser Diskussion bereits ausgeführt, soll mit diesem Gesetzentwurf eine sachgerechte und ressourceneffiziente Lösung gewählt werden, die es ermöglicht, die Struktur des bislang zuständigen LELF zu straffen. Dieser Schritt erscheint durchaus nachvollziehbar, wenn man bedenkt, dass die Abgabe dieser Aufgabe an die Kammern in den meisten anderen Bundesländern die gelebte Praxis darstellt und sich teils - außer in Mecklenburg - bewährt hat.

Dennoch gab es im Rahmen der ersten Lesung dieses Gesetzentwurfs im Ausschuss auch kritische Stimmen. Ich möchte an dieser Stelle explizit die ablehnende Stellungnahme des Landesbauernverbandes erwähnen. Dieser kritisiert unter anderem, dass den IHKs die inhaltliche Sachkunde fehle, um das Thema Landwirtschaft angemessen gutachterlich betreuen zu können. Das ist ein durchaus nachvollziehbares Argument von dem fachlich wichtigsten Verband.

Gegenwärtig übernehmen die IHKs in Brandenburg bereits in etwa 280 Sachgebieten die Prüfung von Sachverständigen. Dabei ist es schlicht illusorisch zu erwarten, dass die einzelnen Kammern imstande sind, in all diesen Sachgebieten die nötige Fachkompetenz vorzuhalten. Hier spielt aber die bundesweite Vernetzung der IHKs eine entscheidende Rolle, die künftig analog auch für das land- und forstwirtschaftliche Sachverständigenwesen Anwendung finden kann. Statt wie derzeit auf Sachverständige im Land zu setzen, ist es so möglich, die bundesweite Kompetenz von Experten zurate zu ziehen.

Ich war ein wenig irritiert. Ich kenne die IHK Ostbrandenburg. Sie wird in der Begründung des Gesetzentwurfs überhaupt nicht erwähnt. Aber die IHKs in Brandenburg sind gut aufgestellt, zumal sie über das juristische Know-how für das Sachverständigenwesen bereits verfügen. Die Qualität und Aktualität können so sogar noch verbessert werden.

Weiterhin hat der Landesbauernverband Sorge bezüglich der Beitragsstabilität geäußert und den Umgang mit landwirtschaftlichen Genossenschaften und Einzelbetrieben angemahnt, da diese bisher noch nicht von den IHKs vertreten werden. Das mag für die landwirtschaftlichen GmbHs und Aktiengesellschaften, die zunehmend landwirtschaftsfremden Investoren gehören, zwar ärgerlich sein …

(Unruhe bei der SPD)

- Darf ich die SPD um Ruhe bitten? - Danke.

… aber gesetzlich ist dies zutreffend, denn landwirtschaftliche Genossenschaften und die Einzellandwirte müssen sich nicht ins Handelsregister eintragen. Sie unterliegen deshalb auch nicht der Gewerbesteuerpflicht und sind nach dem Gesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern, übrigens einem Bundesgesetz, nicht Mitglied in den IHKs. Trotzdem können die landwirtschaftlichen Genossenschaften und Einzellandwirte die Leistungen der Sachverständigen in Anspruch nehmen.

Aus Sicht der Fraktion BVB / FREIE WÄHLER sind die mit dem Gesetzentwurf angestrebten Neuregelungen praktikabel und durchaus vernünftig, vernünftig auch deshalb, weil damit dem Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung mehr Möglichkeiten eingeräumt werden, nicht nur, um die Struktur zu straffen, sondern auch, um seinen eigentlichen Kernaufgaben nachzukommen.

Wir werden dem Antrag zustimmen.

Vielen Dank. - Jetzt spricht für die Landesregierung Herr Minister Vogel zu uns. Bitte sehr.

Herr Vizepräsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Hiekel und Herr Funke haben inhaltlich sehr zutreffend dargestellt, welchen Regelungsgehalt dieses Artikelgesetz hat. Herr Senftleben hat die Auseinandersetzung mit den im Rahmen der schriftlichen Anhörung eingegangenen Stellungnahmen erläutert, und Frau Wernicke hat zutreffend den Zusammenhang zwischen IHK-Mitgliedschaft und landwirtschaftlichen Kapitalgesellschaften auch in Abgrenzung zu den Genossenschaften dargestellt. Insofern danke ich schon an dieser Stelle ausdrücklich für die inhaltsreiche Diskussion.

Mir ist wichtig, noch einmal zu betonen, dass wir die Aufgaben, die nicht unbedingt vom Land selbst erfüllt werden müssen, auf kompetente Dritte übertragen, und zwar in Gestalt der IHKs - Landwirtschaftskammern haben wir in Brandenburg ja nicht -, die diese Aufgabe, wie von mehreren Rednern angesprochen, in anderen Bundesländern bereits erfüllen.

Dass die Industrie- und Handelskammern die öffentliche Aufgabe der Sachverständigenbestellung mit Fachkompetenz und Zuverlässigkeit wahrnehmen können, beweisen sie seit Jahrzehnten in den anderen Sachverständigenbereichen in Brandenburg wie auch im Bund, wobei sich nach Auskunft der IHKs die Zahl von 280 verschiedenen Sachgebieten auf die bundesweiten IHKs bezieht. Also müssen die Brandenburger IHKs jetzt nicht schon in 280 Sachgebieten tätig sein. Wichtig ist aber vor allen Dingen,