Protokoll der Sitzung vom 23.02.2022

Zur Kernfusion will ich Ihnen sagen: Sie ist frühestens ab 2050 überhaupt verfügbar. Frühestens! Das sagen alle Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler. Deshalb: Bleiben Sie hier bei der Wahrheit!

Im Übrigen habe ich bis eben keinen wirklich konkreten Vorschlag gehört, wie Sie die Brandenburgerinnen und Brandenburger kurzfristig entlasten wollen. Das haben Sie in zwei Redebeiträgen nicht geschafft, und das ist wirklich mehr als schade. - Vielen Dank.

Vielen Dank. - Herr Dr. Redmann, möchten Sie auf die Kurzintervention reagieren? - Bitte schön.

Herr Kollege Walter, wenn man nur einen Hammer hat, dann sieht halt jedes Problem wie ein Nagel aus. Das ist ja der Evergreen der Linken: An allem sind die Märkte schuld. Da muss ganz dringend reguliert werden. Bei der Wohnungsknappheit sind es die Immobilienspekulanten usw.

Warum kommt es denn zu dieser Erhöhung der Preise? Weil es die Sorge vor der Knappheit gibt, und die Sorge vor der Knappheit entsteht, weil gerade bekannt ist, dass durch die Pipelines aus Russland weniger Gas kommt, weil bekannt ist, dass unsere Gasspeicher leer sind.

Ich muss Ihnen ganz ehrlich sagen: Ich bin sehr dankbar, dass der Wirtschaftsminister heute Morgen sehr deutlich gemacht hat, wie die Problemlage ist, wie sie in den Brandenburger Unternehmen, in den Industrieunternehmen und auch in den mittelständischen Unternehmen wahrgenommen wird, und dass er hier durchaus einen ganzen Maßnahmenkatalog mit Dingen vorweisen konnte, die dazu beitragen werden, dass diese Spekulationen künftig so nicht mehr eintreten können, dass künftig mehr Sicherheit im Markt ist, dass die Energieversorgung ausreichend gewährleistet ist.

Ein wichtiges Beispiel dafür sind die Gasspeicher, die künftig am Beginn eines Winters voll sein müssen. Wir müssen da mehr Rückhalt haben. Ich glaube - das ist meine Meinung zum Thema Braunkohle -, dass auch die Möglichkeit, die Braunkohleverstromung hochzufahren, in einer Krisensituation dazu beitragen würde, den Märkten den Raum für Spekulationen zu nehmen. So bitte ich auch meine Rede zu verstehen. - Vielen Dank.

Danke schön. - Meine Damen und Herren, dann kommen wir zur Abstimmung. Ich rufe zuerst den Antrag der AfD-Fraktion auf Drucksache 7/5019 auf: „Keine Aufweichung des Artenschutzes für den Windkraftausbau“. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenstimmen bitte! - Enthaltungen? - Damit wurde der Antrag mehrheitlich abgelehnt. Es gibt Enthaltungen.

Zweitens der Antrag von BVB / FREIE WÄHLER auf Drucksache 7/5044: „Sicherung der Elektroenergieversorgung in Brandenburg durch gasbetriebene Reservekraftwerke an den Standorten der Braunkohlekraftwerke“. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenstimmen bitte! - Enthaltungen? - Damit wurde der Antrag bei Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt.

Nun zum Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/5054: „Energiepreisexplosionen stoppen - Maßnahmen zur Entlastung der Verbraucherinnen und Verbraucher sowie der Wirtschaft ergreifen“. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenstimmen bitte! - Enthaltungen? - Damit wurde auch dieser Antrag bei Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 1 und rufe Tagesordnungspunkt 2 auf.

TOP 2: Fragestunde

Dringliche Anfrage 28 der Abgeordneten Isabelle Vandre (Fraktion DIE LINKE)

Drucksache 7/5115

Dringliche Anfrage 29 des Abgeordneten Johannes Funke (SPD-Fraktion)

Drucksache 7/5116

Fragestunde

Drucksache 7/5094 (Neudruck)

Ich erteile zuerst der Abgeordneten Vandre zur Formulierung ihrer Dringlichen Anfrage 28 (Gerichtliche Auseinandersetzung mit den Hohenzollern) das Wort. Bitte!

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Vergangenen Freitag, den 18.02.2022, endete die Frist des Verwaltungsgerichts Potsdam zur Abgabe einer Stellungnahme zum weiteren Verlauf der rechtlichen Auseinandersetzungen zwischen dem Bundesland Brandenburg und der Familie Hohenzollern. Dies war bereits die zweite Fristverlängerung, nachdem die Hohenzollern erstmalig im Sommer 2020 eine einjährige Verlängerung genehmigt bekommen hatten.

Wie der „MAZ“ von vergangenem Samstag zu entnehmen ist, hat das Haus Hohenzollern nun einen erneuten Antrag auf Fristverlängerung gestellt. Im Zuge der Befassung mit der Volksinitiative „Keine Geschenke den Hohenzollern“ stellte der Landtag Brandenburg im Mai letzten Jahres fest, dass nur Gerichte abschließend klären können, ob die Hohenzollern dem Nationalsozialismus erheblichen Vorschub leisteten. Eine gerichtliche Klärung der seit Jahren schwelenden, aber immer wieder vertagten Auseinandersetzung um diese Grundfrage ist daher unerlässlich.

Ich frage die Landesregierung deshalb: Wird die Landesregierung dem Beschluss des Landtages folgen und eine erneute Fristverlängerung im Rechtsstreit mit den Hohenzollern ablehnen?

Danke schön. - Es antwortet für die Landesregierung Frau Ministerin Lange, Ministerium der Finanzen und für Europa. - Bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Vandre, selbstverständlich wird die Landesregierung dem Beschluss des Landtages folgen. Allerdings muss man der Vollständigkeit halber dazusagen, dass der Beschluss des Landtages sich zu der Frage von Fristen und Fristverlängerungen vor Gericht überhaupt nicht äußert. Es wäre auch sehr erstaunlich, wenn er das täte. Aber da der Landtag Brandenburg bekanntlich nur kluge und wohlabgewogene Beschlüsse fasst, tut er das natürlich nicht.

Mir ist der erneute Antrag auf Fristverlängerung ebenfalls aus der Presse sowie aus einer öffentlichen Erklärung des Hauses Hohenzollern bekannt. Das Verwaltungsgericht Potsdam wird sich sicherlich in Kürze mit einer Information über den Eingang des Antrags an mein Haus wenden und uns Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Das ist jedenfalls der übliche Weg. Das ist bislang aber noch nicht erfolgt. Es handelt sich ja auch um eine sehr aktuelle Entwicklung der letzten Tage. Ich werde das der guten Ordnung halber zunächst abwarten und äußere mich hier daher ein Stück weit unter Vorbehalt.

Bekanntlich ist es so, dass das in meinem Zuständigkeitsbereich geführte Verfahren, das ich seinerzeit von Herrn Görke geerbt habe, und die bis zum Sommer 2019 geführten und seitdem ruhenden Verhandlungen hinsichtlich einer einvernehmlichen und abschließenden Gesamtlösung der recht komplexen Problematik in gewisser Weise mittelbar zusammenhängen. Darüber sind sich auch alle Beteiligten aufseiten der öffentlichen Hand im Klaren. Daher beabsichtige ich, mich vor einer Stellungnahme gegenüber dem Gericht noch einmal mit allen anderen Beteiligten der öffentlichen Hand abzustimmen. Das betrifft die Kulturstaatsministerin beim Bundeskanzler, die Senatorin für Kultur und Finanzen in Berlin und meine Kollegin Manja Schüle.

Denn man muss ja Folgendes sehen: Der mich betreffende Streitgegenstand kann schon vor Gericht geklärt werden. Den Ausgang der Sache wird zwar niemand hier im Plenarsaal noch in Amt und Mandat erleben, aber es ist jedenfalls möglich. Aber wenn ich wieder vor Gericht bin, sind die Messen gesungen. Das betrifft dann auch leider alle anderen Streitgegenstände zwischen der öffentlichen Hand und dem Haus Hohenzollern, die mit dem Ausgleichsleistungsgesetz und der Frage zur Vorschubleistung rechtlich gar nichts zu tun haben. Das muss man halt wissen.

Deswegen ist es meines Erachtens der richtige Weg und ein Gebot der Kollegialität, vor einer Stellungnahme gegenüber dem Verwaltungsgericht noch einmal alle anderen Beteiligten nach ihrer Meinung zu fragen. So werde ich das auch machen, in voller Übereinstimmung mit dem Beschluss des Landtages. - Vielen Dank.

Eine Rückfrage dazu? - Bitte schön, Frau Abgeordnete Vandre.

Vielen herzlichen Dank, auch für die ausführliche Antwort. Mir ist durchaus bewusst, dass der Landtag sich nicht zu Fristen geäußert hat, aber ich interpretiere den Landtagsbeschluss so, dass daraus auch eine Handlungsempfehlung an die Landesregierung erwächst, nämlich in der Positionierung, dass diese Fragen abschließend nur gerichtlich geklärt werden können.

Ich habe zwei konkrete Nachfragen. Erstens: Sie haben gerade davon gesprochen, dass Sie sowohl die Pressemitteilung des Hauses Hohenzollern als auch die Presseberichterstattung zur Kenntnis genommen haben. Da ergibt sich bei mir die Frage: Standen Sie bereits in Kontakt mit dem Haus Hohenzollern, oder planen Sie dies, bevor Sie sich mit den anderen Akteuren der öffentlichen Hand austauschen?

Zweitens: Gab es zu diesem Punkt bereits in dieser Woche eine Kabinettsbefassung, auch über den Werdegang im Umgang mit dem vorliegenden Antrag auf Fristverlängerung?

Bitte schön.

Vielen Dank. - Ich stand zu dem aktuellen Verfahren oder der Stellungnahme der Hohenzollern nicht im Kontakt. Wie gesagt, ich kenne es aus der Presseberichterstattung bzw. aus der Mitteilung der Hohenzollern.

Eine Kabinettsbefassung gab es zu diesem Thema nicht.

Danke schön. - Dann hat jetzt Herr Abgeordneter Funke das Wort zur Formulierung der Dringlichen Anfrage 29 (Rote Ge- biete).

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Die Bundesregierung hat am vergangenen Freitag die Europäische Kommission über die geplanten Änderungen zur Ausweisung der Roten Gebiete informiert. Darin enthalten ist eine von der EU-Kommission geforderte Änderung zur Ausweisung sogenannter „Roter Gebiete“. Explizit geht es um die Allgemeine Verwaltungsvorschrift Gebietsausweisung, AVV GeA. Das neue Verfahren zur Ausweisung soll bereits zwischen Bund und Ländern abgestimmt sein. Das hat den Anlass zu meiner Frage gegeben.

Seitens der Vertreterinnen und Vertreter der Landwirtschaft aus Brandenburg, aber auch anderer Bundesländer bestehen erhebliche Zweifel daran, dass das jetzt gewählte Verfahren geeignet sein wird, dem Verursacherprinzip bei der Bewertung belasteter Gewässer gerecht zu werden.

Ich frage die Landesregierung: Welche konkreten Schritte unternimmt die Landesregierung, um das Verursacherprinzip als Grundlage der erneuten Ausweisung jetzt und in Zukunft zu gewährleisten? - Vielen Dank.

Vielen Dank. - Es antwortet Herr Minister Vogel, Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz. - Bitte sehr.

Danke, Frau Präsidentin. - Herr Abgeordneter Funke! Sehr geehrte Damen und Herren! Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete von Herrn Funke und liebe Zuhörerinnen und Zuhörer! Am Freitag, dem 18. Februar, hat das für das Vertragsverletzungsverfahren federführend zuständige Bundesumweltministerium einen mit allen Bundesländern abgestimmten Vorschlag zur Neuausweisung der nitratbelasteten Roten Gebiete in der von der EU-Kommission gesetzten Frist übersandt.

Ich denke, man sollte korrekterweise erwähnen, dass wir uns in einem Vertragsverletzungsverfahren befinden, dass Deutschland im Juni 2018 wegen unzureichender Umsetzung der damals seit 20 Jahren geltenden Richtlinie vom EuGH verurteilt wurde, aus Sicht der EU-Kommission bisher die Umsetzung nicht erfolgt ist und die EU-Kommission daher ein sogenanntes Zweitverfahren eingeleitet hat, das mit der Androhung von Zwangsgeldern in Höhe von mindestens 800 000 Euro pro Tag, rückwirkend seit der Verurteilung im Juni 2018 bis zur vollständigen Umsetzung von EU-Recht, verbunden ist. Sie können sich das einmal ausrechnen: Das macht über eine Milliarde Euro Strafzahlungen aus.

Wer meint, dass die EU hier ein zahnloser Tiger ist, der täuscht sich ganz gewaltig, wie die Beispiele Turów und Rechtsstaatsprinzip in Polen jüngst erst dokumentiert haben.

Die Kommission hatte sich bereit erklärt, die Regierungsneubildung in Deutschland abzuwarten, bevor sie endgültig die Entscheidung über die Festsetzung dieser Strafzahlungen fällt. Die Regierungsbildung ist abgeschlossen; es hat die entsprechenden Verhandlungen mit der EU gegeben. Es ist richtig, festzustellen, dass das Verursacherprinzip aus Sicht der EU keine Anwendung finden darf.

Die EU-Kommission hat gegenüber den Vertretern der Bundesregierung darauf bestanden, auf die emissionsbasierte Abgrenzung - das ist das Verursacherprinzip - der mit Nitrat belasteten Gebiete nach §§ 7 bis 9 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift Gebietsausweisung zu verzichten. Stattdessen soll ausschließlich die emissionsbasierte Abgrenzung der Gebiete nach § 6 AVV GeA angewendet werden, die auf der angemessenen Nitratkonzentration im Grundwasser beruht.

Das heißt, es kommt nur darauf an, was im Grundwasser ist, und nicht, wer der Verursacher ist. Das ist die Position der EU. Der können wir uns entweder unterwerfen und das durchführen, oder wir können es lassen. Dann müssen wir aber auch bereit sein, Strafzahlungen in entsprechender Höhe zu tätigen. Dazu sind wir nicht bereit.

Aber - jetzt kommt das Positive, wonach das Verursacherprinzip vielleicht doch wieder, jedenfalls ansatzweise, zur Geltung kommen kann - die EU-Kommission hat grundsätzliche Bereitschaft signalisiert, dass bei Vorlage geeigneter gesetzlicher Grundlagen auch Bewirtschaftungsdaten herangezogen werden können.

Das MLUK setzt sich in Zusammenarbeit mit den anderen Bundesländern und dem Bund für die zügige Entwicklung und Ab-

stimmung eines geeigneten Verfahrens einschließlich der erforderlichen rechtlichen Voraussetzungen ein. Dazu gehört die Entwicklung zielgerichteter Maßnahmen auf der Grundlage detaillierter betrieblicher Emissionsdaten. Gegenwärtig ist mein Haus dabei, die Voraussetzungen zur Erfassung dieser Daten zu schaffen. Die ab 2023 verfügbaren Düngedaten müssen ausgewertet und auf Bundes- und Landesebene dann modelliert werden. Ich kann aber auch sagen: Das wird ohne zusätzliche Finanzmittel in diesem Bereich nicht zu bewerkstelligen sein. - Danke.

Herr Funke, eine Rückfrage? - Bitte schön.

Eine häufig geäußerte Kritik bezieht sich auf die Qualität und die Dichte der Messstellen und mitunter auch auf ihr Alter, und es gibt Zweifel daran, ob sie wirklich noch die Daten liefern, mit denen man die ganzen Bewertungen nachher durchführen kann. Können Sie dazu noch eine Aussage tätigen?