Protokoll der Sitzung vom 24.02.2022

Weder kenne ich eine Klage von Sportschützenvereinen noch ein Urteil, welches die Verfassungswidrigkeit der Maßnahmen in der Eindämmungsverordnung bezüglich der Sportstättennutzung festgestellt hätte.

Weiter heißt es im Text des uns vorliegenden Neudrucks des Antrages - ich zitiere wieder -:

„Die Landesregierung wird aufgefordert, die Zweite Verordnung über befristete Eindämmungsmaßnahmen aufgrund des SARS CoV-2-Virus und COVID-19 im Land Brandenburg […] vom 22. Februar 2022 unverzüglich dahingehend abzuändern […].“

An dieser Stelle kann ich es mir einfach machen und feststellen, dass der Antrag seine Grundlage verloren hat und gegenstandslos ist. Die Zweite Verordnung über befristete Eindämmungsmaßnahmen kann nicht mehr geändert werden, weil seit Mittwoch die Dritte Verordnung über Eindämmungsmaßnahmen gilt.

Allein dieser Antrag macht wieder einmal deutlich, dass die AfDFraktion keinerlei Interesse an substanzieller, inhaltlicher Arbeit hat. Sie betreiben offensichtlich das Spiel der künstlichen Empörung, weil nur dieses Ihnen - anscheinend - die Existenz sichert. Seriöse und konstruktive Oppositionspolitik sieht anders aus. Da Sie uns am gestrigen Tage immer wieder vorgeworfen haben, wir seien eine Pseudoopposition in diesem Landtag, möchte ich Ihnen sagen: Wenn es eines Beweises bedurft hätte, wer die wahre Pseudoopposition in diesem Landtag ist, dann sollte auf diesen Antrag geschaut werden.

Es wird Sie daher nicht verwundern, dass wir Ihre Anträge ablehnen. - Herzlichen Dank.

Jetzt kommen wir zum Redebeitrag der CDU-Fraktion. Für sie spricht der Abgeordnete Prof. Dr. Schierack. - Entschuldigung, die Kurzintervention hatte ich nicht gesehen. Herr Prof. Dr. Schierack, noch einen kleinen Moment. Herr Dr. Berndt hat eine Kurzintervention angezeigt.

Herzlichen Dank, Frau Präsidentin! Herr Kollege Kretschmer, ich will auf Ihre Äußerungen zum Sinn der Impfpflicht im Gesundheitswesen Bezug nehmen. Ich weiß nicht, ob Sie sich daran erinnern - ich hoffe, Sie tun es; wir alle sollten es tun -, dass es in einem Pflegeheim am Werbellinsee einen Covid-Ausbruch mit vielen Toten gab. Es war die Rede davon, dass die Beschäftigten in diesem Heim gut geimpft worden seien. Soweit man es ermitteln und lesen konnte, waren sie zweimal geimpft. Das war Ende letzten Jahres, und da herrschte noch die Delta-Variante vor.

Bei der Omikron-Variante ist es so, wie ich vorhin gesagt habe: Daten aus Großbritannien zum Beispiel zeigen, dass in allen Altersgruppen der Erwachsenen die Geimpften und Geboosterten weitaus mehr Infektionen haben als die Ungeimpften.

Wenn also bei der Delta-Variante die Impfung nicht vor Infektion und Weitergabe der Infektion schützt, wenn bei der Omikron-Variante die Impfung nicht vor Infektion und Weitergabe der Infektion schützt, mit welcher Vernunft nimmt man dann an, dass eine Impfung mit den Impfstoffen, die gegen die Wuhan-Variante entwickelt worden ist, vor künftigen Mutationen schützen kann? Das ist doch einfach Irrsinn!

Möchten Sie darauf erwidern, Herr Abgeordneter Kretschmer? - Ja.

Sehr geehrter Herr Dr. Berndt, ich kann mich an diesen Ausbruch im Barnim tatsächlich erinnern. Nur scheint Ihre Erinnerung leicht getrübt zu sein. Die Schlagzeilen damals lauteten, dass die Impfquote gerade bei den Beschäftigten nicht sehr ausgeprägt war und dass das diesem Ausbruch Vorschub geleistet hat. Das waren die Schlagzeilen, die damals geherrscht haben.

Weiter ließ sich bei den Untersuchungen feststellen, dass auch die Impfquote bei den Bewohnerinnen und Bewohnern nicht das Maß erreichte, das man sich hätte wünschen können, zumal die zum damaligen Zeitpunkt empfohlene Boosterung der Bewohnerinnen und Bewohner noch nicht stattgefunden hatte. Das hat dazu geführt, dass bei dem einrichtungsbezogenen Infektionsausbruch in diesem Bereich leider wiederholt Todesfälle zu verzeichnen waren.

Wir fahren nun in der Rednerliste fort. - Für die CDU-Fraktion spricht der Abgeordnete Prof. Dr. Schierack.

Sehr geehrte Vizepräsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Meine Vorredner haben bereits sehr viel zu den Öffnungsschritten und den Anträgen gesagt, sodass ich das nicht alles wiederholen will. Ich kann mich daher etwas kürzer fassen und auf den einen oder anderen Schwerpunkt eingehen.

Zunächst einmal ist es kein Geheimnis, dass wir als Union immer eine Öffnungsperspektive angemahnt haben und die Öffnungsschritte, die jetzt auf der Ministerpräsidentenkonferenz, aber auch in Brandenburg beschlossen wurden, begrüßen.

Wichtig ist auch, dass der Schutz der vulnerablen Gruppen und des deutschen Gesundheitssystems nach wie vor als Ziel im Mittelpunkt unserer Debatte stehen muss. Die Einschränkungen, die die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes zur Sicherstellung einer funktionierenden Infrastruktur zu beachten haben, sind immer wieder dynamisch abzuwägen. Wir sehen gerade bei dem Unterschied zwischen den Auswirkungen der Omikron-Variante gegenüber denen der Delta-Variante, dass wir unsere Maßnahmen mit einem höheren Maß an Flexibilität abwägen müssen.

Obwohl sich täglich immer noch sehr viele Menschen mit Corona infizieren, sind die Krankheitsverläufe Gott sei Dank milder. Auch die Hospitalisierungszahlen sind trotz hoher Infektionszahlen geringer, und es gibt weniger genutzte ITS-Betten als noch vor einem Jahr. Das müssen wir so zur Kenntnis nehmen.

Wenn man sich die Zahlen in den Krankenhäusern anschaut, sieht man, dass die Angehörigen der Altersgruppen über 70 Jahre und über 80 Jahre immer noch besonderer Vorkehrungen bedürfen. Die befürchtete Überlastung unseres Systems ist aber Gott sei Dank nicht eingetroffen - auch dank der Impfung. Aus diesen Erkenntnissen kann man meines Erachtens positive Rückschlüsse ziehen - zum einen zu den Öffnungen, die wir begrüßen, wie ich gerade gesagt habe, zum anderen zur Impfpflicht.

Ich komme auf das Thema Impfen zu sprechen. Es wurde deutlich gesagt: Wir haben trotz vorhandener Impfstoffe die Impfquote von 80 %, die sich die neue Bundesregierung vorgenommen hat, leider nicht erreicht. Ich bedauere das ausdrücklich.

Ich glaube, wir müssen einander noch einmal in die Augen schauen. Wir brauchen zum einen eine verbesserte Datenbasis, durchaus in Form eines Impfregisters, um die Bevölkerung noch besser ansprechen zu können.

(Zuruf: Richtig!)

Zum anderen möchte ich betonen: Wenn vor einem halben Jahr die allgemeine Impfpflicht eingeführt worden wäre, wäre ich wahrscheinlich ein Unterstützer gewesen. Damals wäre ich noch davon ausgegangen, dass durch eine Impfung eine vollständige Immunität zu erreichen ist und die Übertragung der Delta-Variante durch die Impfung stark reduziert oder gestoppt wird. Mit der Omikron-Variante hat sich die Situation bei der einrichtungsbezogenen und bei der allgemeinen Impfpflicht nach meiner Erkenntnis grundsätzlich geändert. Fakt ist, wie ich deutlich sagen will: Impfung hilft und half.

Deswegen muss uns klar sein, wie wir da jetzt vorgehen. Wir wissen: Eine Dreifachimpfung schützt nicht unbedingt vor einer In-

fektion und schützt auch nicht die Menschen, mit denen wir es zu tun haben, also auch nicht die Pflegenden, vor einer Übertragung; das ist klar. Einen Impfstoff, der sich ausschließlich mit der Omikron-Variante auseinandersetzt, gibt es noch nicht, sondern er befindet sich in der Entwicklung und in der Zulassung. Wir wissen auch noch nicht, welche Virusvariante im Herbst vorherrschen wird. Das heißt: Selbst wenn jetzt eine Impfpflicht einsetzen würde, würde sie nicht die Welle der Omikron-Variante brechen.

Was aber hilft, sind die regelmäßige Testungen des Personals, die Impfung der vulnerablen Gruppen - ich habe gesagt, dass gerade die 60-Jährigen, die 70-Jährigen und 80-Jährigen diese Impfung brauchen - und das Einhalten der klassischen AHA-Regeln, was immer wieder außer Acht gelassen wird; das sollte klar sein.

Dennoch werden wir als CDU-Fraktion den Antrag der AfD-Fraktion zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht nicht unterstützen. Ich will deutlich sagen, warum: Wir machen uns nicht gemein mit einer Fraktion, die die Impfung schon immer abgelehnt hat. Meine Damen und Herren, für Sie ist Corona immer noch nur ein „leichter Schnupfen“. Der Unterschied - das habe ich gerade wieder gemerkt - zwischen Impfreaktion und Impfnebenwirkung ist Ihnen anscheinend nicht bekannt, ebenso wenig der Unterschied zwischen leichter und schwerer Impfnebenwirkung. Deswegen meine ich: Wenn man bei einer dynamischen Lage zu differenzierten Antworten kommt, kann man das durchaus tun.

Das Gesetz zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht ist ein Bundesgesetz und gehört hier gar nicht auf die Tagesordnung. Wir in der Unionsfamilie werden uns im Bundestag natürlich dafür einsetzen.

Für mich ist es wichtig, dass wir hier im Land reagieren und die Sorgen der Kollegen im Gesundheitssystem ernst nehmen. Ich meine, dass die Weisung des Gesundheitsministeriums zur Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht flexibel genug ist und die oberste Priorität hat, die Einrichtungen tatsächlich zu sichern.

Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Dr. Berndt?

Ja, bitte.

Bitte sehr, Herr Abgeordneter.

Vielen Dank, Herr Kollege Schierack, dass Sie die Frage zulassen. Ich wollte Sie nur mal nach dem Brief von Andreas Schöfbeck, dem Chef der BKK, an das Paul-Ehrlich-Institut fragen, der von einem heftigen Warnsignal spricht und meint, es seien viel mehr Impfnebenwirkungen festzustellen, als das Paul-EhrlichInstitut registriert habe, und das deswegen als großes Problem beim weiteren Einsatz der Impfstoffe sieht.

Ich möchte Sie erstens fragen, ob Sie den Brief kennen. Zweitens möchte ich Sie nach Ihrer Bewertung dieses Briefes und den Konsequenzen fragen, die Sie als Politiker - auch der Koalition - daraus ziehen.

Herr Abgeordneter Prof. Dr. Schierack, bitte.

Ich sage Ihnen deutlich, dass ich mich natürlich mit dem Sicherheitsbericht des Paul-Ehrlich-Instituts auseinandersetze. Dafür brauche ich keinen Brief von jemand anders; ich kann die Zahlen da schon lesen.

Wenn Sie sich die Zahlen anschauen, werden Sie feststellen - und ich traue dem Paul-Ehrlich-Institut zu, richtige Zahlen zu nennen -, dass da sehr genau differenziert wird zwischen Impfreaktionen und Impfnebenwirkungen, die wiederum in leichte, schwere und dauerhafte Nebenwirkungen unterteilt werden; das kennen Sie. Ich sehe momentan nicht, dass es hier zu besonderen Reaktionen kommt, wie ich deutlich sagen möchte; da können Sie gerne nachschauen.

Herr Berndt, ich komme zu Ihrem anderen Antrag: zum Antikörpernachweis. Der hat mich besonders gefreut, und ich habe mich geärgert, dass Sie in Ihrer Rede gar nichts dazu gesagt haben. Deswegen werde ich mich etwas kürzer fassen, obwohl ich eigentlich etwas mehr dazu zu sagen hätte. Gerade von Ihnen als Labormediziner hätte ich eine gewisse kritische wissenschaftliche Auffassung dazu erwartet.

Folgendes: Möchte man den Immunstatus eines Menschen nach einer stillen Infektion ermitteln, muss man sowohl die zytotoxische T-Zell-Aktivität als auch die B-Zell-Antwort für den gemeinsamen Immunstatus nehmen.

Ich habe extra noch einmal nachgeschaut und auch mit Kollegen diskutiert. Es gibt keine schlüssige und ausreichende Datenlage, um eine gesicherte Aussage über die spezifische zytotoxische TZell-Aktivität zu treffen. Der Wert dieser Aktivität, Herr Berndt, das wissen Sie, spiegelt zusammen mit dem Antikörpertiter den gesamten Immunstatus von Patienten wider.

Ich habe lediglich drei Arbeiten gefunden, die sich mit der Komplexität dieser Sache auseinandergesetzt haben; und sie haben nicht zu einem Konsens geführt. Es wurden unterschiedliche Referenzwerte zur Diskussion gestellt. Es gibt keine einheitliche Bewertung. Es gibt auch keine zugelassenen Tests dafür - nirgendwo auf der Welt. Es gibt keine Tests, die sagen: „Du bist immun“ oder „Du bist nicht immun“.

Wenn Sie ehrlich sind, dann wissen Sie auch, dass Sie noch einen dritten Test brauchen, den Neutralisationstest. Ich will jetzt nicht ausbreiten, was das ist. Dieser Neutralisationstest ist noch viel aufwendiger und überhaupt nicht für die Routine geeignet. Er hat eine hohe Spezifität und eine niedrige Sensitivität.

Ich hoffe, Herr Berndt, Sie verstehen, was ich meine. Deswegen: Seien Sie nicht so leichtfertig mit Ihren Anträgen. Sie wissen es: Generell schützt kein Prozedere gegen alle Virusvarianten, und kein Verfahren kann die Immunität gegen alle Virusvarianten nachzeichnen.

Deswegen sage ich Ihnen deutlich: Es gibt keinen Grenzwert beim Antikörpertest. Deswegen ist Ihr Antrag wissenschaftlich völlig obsolet. Das ist wahrscheinlich auch der Grund, weshalb die Schweiz am 17.02.2022 gesagt hat: Diesen Zertifikatstyp stellen wir nicht mehr aus. - Es gibt also in Europa niemanden mehr, der ihn ausstellt. Und deswegen lehnen wir Ihren Antrag ab. - Herzlichen Dank.

Vielen Dank. - Wir kommen jetzt zum Redebeitrag des Abgeordneten Vida von der BVB / FREIE WÄHLER Fraktion.

Meine Damen und Herren, ich möchte Sie - insbesondere Sie auf der Besuchertribüne - an die Abstandsregel erinnern. - Herr Kubitzki und Freiherr von Lützow, ich möchte Sie gerne an die Abstandsregel erinnern.

(Zuruf)

- Entschuldigung, Herr Kalbitz. Die weißen Zettel dort dienen nicht der Dekoration.

Wenn Sie diesen Mindestabstand nicht einhalten, was durchaus geht - man sieht es auf der anderen Seite der Besuchertribüne -, dann tragen Sie aber bitte Ihre Masken. Vielen Dank.

(Zuruf: Die sitzen auch nicht gerade weit auseinander!)

- Ja, aber sie tragen Masken. Ich habe es gerade gesagt.