Protokoll der Sitzung vom 24.02.2022

Zum Zweiten: Hier nimmt keiner eine Rechtsauslegung vor. Natürlich gibt es verschiedene Meinungen. Ich kann mich an die Sitzung des Rechtsausschusses erinnern, in der Sie selbst gesagt haben, dass die Auffassung der Ministerin vertretbar sei. Das haben Sie im Rechtsausschuss gesagt, was Sie auch gern im Protokoll nachlesen können.

Rechtsauslegung - ich wiederhole mich gern -: das Rechtsstaatsprinzip in Artikel 20. Hier entscheiden Gerichte über Recht und Gesetz - und nicht Sie oder Ihre Fraktion und auch nicht DIE LINKE, sondern unabhängige Richter. Ich vertraue diesen unabhängigen Gerichten, dass sie die richtigen Entscheidungen treffen werden.

Nun zum Thema Bundesjustizministerium: Ja, der rheinland-pfälzische Justizminister hat sich an das Bundesjustizministerium gewandt und die Aussage erhalten, dass eine Nutzung zur strafrechtlichen Verfolgung aus Sicht des Bundesjustizministeriums nicht zulässig sei. Zugleich wurde dem Justizminister mitgeteilt,

dass die entsprechenden Gerichte und Staatsanwaltschaften an diese Rechtsauffassung nicht gebunden sind. Das ist die Wahrheit, die Sie verschweigen. Deshalb lehnen wir, wie gesagt, Ihren Antrag ab.

Vielen Dank. - Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag der Abgeordneten Block für die Fraktion DIE LINKE fort. - Bitte sehr.

Herr Vizepräsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir reden hier im Parlament sehr oft von Vertrauen - Vertrauen in staatliches Handeln, Vertrauen in politische Entscheidungen, Vertrauen, das gerade jetzt notwendig ist, um die Pandemie und ihre gesellschaftlichen Folgen zu bewältigen. Einen Verlust von Vertrauen in staatliches Handeln haben wir in den letzten Monaten schon häufiger erleben müssen - sei es im Zusammenhang mit der Kommunikation über die Maßnahmen zur Bewältigung der Pandemie, aufgrund uneinheitlicher, manchmal schwer nachvollziehbarer Regelungen und aktuell auch bei den Rückzahlungsforderungen der Corona-Hilfen. Aber das, was hier zur Nutzung der Daten aus der Luca-App von der Justizministerin vorgebracht wurde, ist nicht nur ein kommunikatives Desaster oder Wasser auf die Mühlen derer, die vor einem immer ausufernderen Zugriff des Staates auf Daten und einer immer stärkeren Überwachung warnen. Nein, Frau Ministerin, Sie gießen Öl ins Feuer einer bereits lodernden gesellschaftlichen Vertrauenskrise.

Wem das nützt, das wissen wir: Es nützt Demokratieleugnern sowie Rechtsstaatszweiflern und verhindert vielleicht eine weitere sinnvolle Kontaktnachverfolgung bei künftigen Pandemielagen. Herr Kollege Vida hat bereits auf eine breite, umfangreiche Debatte zur Einführung der Kontaktnachverfolgung hingewiesen und auch auf die Befürchtungen der Menschen, denen wir immer versichert haben, dass die Daten nicht anderweitig genutzt werden. Dafür wurde in § 28a Infektionsschutzgesetz eine klare gesetzliche Regelung geschaffen - eine vermeintlich klare Regelung, zumindest aber eine klare Regelung für die Justizminister in den unionsgeführten Ländern Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Baden-Württemberg, Hessen und, ja, auch Bayern. Das Bundesjustizministerium sieht die Nutzung der Daten für die Strafverfolgung gar als klaren Rechtsbruch. Anders sieht es und steht damit ziemlich allein auf weiter Flur die Justizministerin des Landes Brandenburg.

Meine Damen und Herren, all diejenigen, die auf die gesetzliche Regelung vertraut haben, vor allem aber diejenigen, die an allem, was gerade aus der Politik kommuniziert wird, zweifeln, fühlen sich durch das Agieren der Justizministerin, die noch gestern im Plenum an ihrer Rechtsauffassung festgehalten hat, in ihrer Kritik an der Politik in Gänze bestätigt.

Es ist schon ein starkes Stück, was hier gestern gelaufen ist. Auf die klare Nachfrage des Kollegen Vida, ob es zur Nutzung der Luca-Daten Weisungen aus der Justiz gibt, haben Sie geantwortet: Nein, nicht aus meinem Haus. - Aber dann sendet der RBB gestern Abend einen Beitrag, aus dem genau diese abgestimmten Regelungen zwischen Generalstaatsanwaltschaft und Polizei hervorgehen. Ich sage ganz deutlich: Ich gehe davon aus, dass Sie uns im Rechtsausschuss und auch hier im Plenum nicht die Wahrheit gesagt haben. Das ist eine nicht zu tolerierende Grenzüberschreitung. Das zeigt auch, dass man in Brandenburg offenbar nichts aus dem rechtswidrigen Vorgehen bei KESY gelernt hat.

Frau Justizministerin, handelt Ihr Generalstaatsanwalt seit 2020 in einem solch brisanten Bereich ohne Ihr Wissen? Haben Sie sich nicht bei anderen Stellen - bei der Landesdatenschutzbeauftragten, dem Bundesjustizministerium, bei anderen Bundesländern und Rechtswissenschaftlern - zum Meinungsstand erkundigt? Letzteres haben Sie jedenfalls nicht getan, aber genau das muss man von einer Justizministerin erwarten können. In dieser Debatte ist klar geworden, was das Problem ist: eine fehlende gesellschaftspolitische Rechtsfolgenabschätzung und staatsanwaltschaftliches statt ministerielles Handeln.

Ich glaube, dass Sie hier eine rein rechtswissenschaftliche Debatte führen wollten. Denn natürlich gibt es im Bereich der Schwerstkriminalität immer konkrete Grenzfälle: Magnus Gäfgen, Folterfragen. Darüber werden Doktorarbeiten geschrieben und wird an Universitäten gelehrt, oder Ferdinand von Schirach macht daraus ein Buch oder einen Film. Aber um einen solchen Grenzfall geht es hier nicht, Frau Ministerin. Sie haben jetzt einen anderen Beruf und damit auch eine andere Verantwortung. Wir erwarten, dass Sie diese wahrnehmen und politisch entscheiden, was nicht heißt, den Gerichten die Entscheidung zu überlassen.

Das bedeutet auch nicht die Umsetzung einer juristischen Mindermeinung, sondern die Umsetzung politischer Entscheidungen auf Grundlage der einhelligen Meinung. Ihre Kolleginnen und Kollegen in den jeweiligen Bundesländern und auch im Bund verfolgen dabei eine klare Linie: Keine Verwendung der Daten aus der Luca-App für die Strafverfolgung! Die Daten werden natürlich trotz der Kündigung des Vertrages weiter genutzt, und wir wissen nicht, was in der nächsten Welle der Pandemie auf uns zukommt.

Das Ziel einer allumfassenden Strafverfolgung steht nicht über allem, steht nicht über anderen Rechten und steht vor allem nicht über Grundrechten, und zwar auch nicht bei schweren Straftaten. Wenn Sie hier von schweren Straftaten - Mord, Totschlag und Vergewaltigung - reden, dann ist das nur ein Teil dessen, was als schwere Straftat gewertet wird, aber das wissen Sie ganz genau. Das aktuelle Beispiel aus Rheinland-Pfalz zur Nutzung der Daten für die Kontaktnachverfolgung ist übrigens der Diebstahl einer Handtasche aus einer Gaststätte gewesen.

(Zuruf)

- Genau, so ist das: Mord, Bandendiebstähle - richtig, das steht da mit drin. Sie müssen nur mal hineinschauen.

Bei KESY war das übrigens genauso. Bei KESY gab es keinen Fall von Mord und Totschlag, sondern Fälle von Bandenkriminalität, Steuerhinterziehung und Zigarettenschmuggel.

Meine Damen und Herren, es ist schon schlimm genug, wenn die hiesige Justizministerin unter dem Verdacht steht, Rechtsbruch zu legitimieren, aber wenn es darum geht, alles dem Ziel einer möglichst effektiven Strafverfolgung unterzuordnen und alles zu nutzen, was möglich ist, dann haben wir in diesem Land ein noch viel größeres Problem.

Herr Stohn, die Arroganz, mit der Sie hier auftreten, steht Ihnen nicht zu. Wir sind als Abgeordnete keine Pressesprecher der Regierung, sondern haben eine Kontrollfunktion, und zwar gegenüber der Regierung.

Wir fordern Sie daher auf, unserem Entschließungsantrag zuzustimmen und das Feuer, das hier geschürt wurde, zu löschen. Wir stimmen dem Antrag von BVB / FREIE WÄHLER natürlich zu. - Vielen Dank.

Vielen Dank. - Zu uns spricht jetzt Frau Abgeordnete Schäffer für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Bitte schön.

Herr Vizepräsident! Meine Damen und Herren! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer! Das Infektionsschutzgesetz des Bundes beinhaltet für die Daten aus der Kontaktnachverfolgung eine strikte Zweckbindung. Warum? Weil es unter den Fraktionen im Deutschen Bundestag eine sehr große Einigkeit gab, dass es nur so gelingen kann, das Vertrauen der Bevölkerung zu erlangen, das nötig ist, damit das Gesundheitsamt beim Versuch der Kontaktnachverfolgung am Ende nicht nur „Mickey Mouse“ und „Donald Duck“ in den Listen findet. Ich halte die Formulierung im Infektionsschutzgesetz für eindeutig, und das sehen, soweit ich weiß, auch das Bundesjustizministerium und die meisten Länder sowie Experten so.

In meinem ursprünglichen Manuskript stand an dieser Stelle, dass außerdem die Zweckbindung eindeutig ist, keiner Klarstellung bedarf und deshalb der Antrag unnötig ist. Inzwischen haben wir gelernt, dass das Brandenburger Justizministerium hier von der allgemeinen Auffassung anderer Justizministerien abweicht und es laut Medienberichten sogar seit September 2020 eine mit der Generalstaatsanwaltschaft abgestimmte Regelung des Polizeipräsidiums gibt, dass nach Zustimmung der Staatsanwaltschaft auf Daten zugegriffen werden kann. Falls diese Berichte korrekt sind, stellt sich für mich tatsächlich die Frage, warum darüber in mehreren Ausschussbefassungen nicht informiert wurde und ob eine Regelung von 2020, die noch auf einer anderen Rechtsgrundlage beruht, immer noch in Kraft ist. Ich denke, diese Fragen werden wir in den zuständigen Ausschüssen noch in Ruhe erörtern.

Angesichts dieser Situation kann ich hier nicht die Position vertreten, dass es offensichtlich keinen Klarstellungsbedarf gibt, auch wenn es, ehrlich gesagt, für mich ein bisschen überraschend ist, wie wir in diese Situation geraten sind. Es ist allerdings Aufgabe der Bundespolitik, dieses Gesetz klarzustellen. Wie Sie wissen, Herr Vida, gilt gerade bei möglichen Bundesratsinitiativen, dass sie nur bei Einvernehmen in der Koalition möglich sind. Dementsprechend werden wir Ihren Antrag heute ablehnen.

Es gibt aber neben den juristischen Fragen zwei wichtige Faktoren, die die Dringlichkeit des Themas zumindest begrenzen. Erstens ist die Pflicht zur Kontaktnachverfolgung seit der Eindämmungsverordnung vom 9. Februar fast vollständig ausgesetzt. Zweitens hat die Gesundheitsministerin den Vertrag mit dem Betreiber der Luca-App in der letzten Woche fristgemäß zum 31. März 2022 gekündigt. Das ist folgerichtig, weil in der Praxis die entstandenen Kosten und der Aufwand für die Gesundheitsämter in keinem Verhältnis zum Nutzen der App stehen. Ich begrüße das auch deshalb, weil damit eine Abkehr vom datenschutzrechtlich problematischen Prinzip der zentralen Datenspeicherung einhergeht.

Aus diesen beiden Gründen können wir mit einiger Sicherheit davon ausgehen, dass die Frage einer Nutzung der Daten in Brandenburg in nächster Zeit nicht in irgendeiner Form relevant wird.

Trotzdem möchte ich meine verbleibende Redezeit dafür nutzen, zu erläutern, warum ich mich darüber freue, dass die Freien Wähler dieses Thema auf die Tagesordnung gesetzt haben.

Denn auch, wenn die konkrete Frage der Nutzung der Daten aus der Luca-App nicht mehr relevant werden dürfte, geht es hier um grundsätzliche Fragen von Privatsphäre und Vertrauen in staatliche Institutionen.

Aus gutem Grund wird in unserem Land normalerweise nicht protokolliert, wer mit wem wann in welchem Klub oder Restaurant ist - und das, obwohl solche Daten vielleicht in sehr seltenen Konstellationen eine schwerwiegende Straftat aufklären könnten. Das Grundgesetz setzt solchen anlasslosen Datensammlungen sehr enge Grenzen, und das Bundesverfassungsgericht hat dementsprechend auch Versuche zur Einführung einer Vorratsdatenspeicherung ein ums andere Mal abgeblockt.

Aufgrund der außergewöhnlichen Notlage einer Pandemie haben alle demokratischen Parteien gemeinsam bei den Bürgerinnen und Bürgern nun dafür geworben, normalerweise undenkbare Einschränkungen hinzunehmen. Dazu gehörte auch die Kontaktdatenerfassung. Die große Mehrheit der Menschen hat sich daran gehalten, um gemeinsam die Pandemie zu bekämpfen. Sie haben dabei auf die Versprechen vertraut, die bei Einführung des Gesetzes gegeben wurden. Das Versprechen war, dass die Daten aus der Kontaktnachverfolgung unter keinen Umständen für andere Zwecke genutzt würden.

Ich bin froh, dass es in Brandenburg nach Auskunft der Ministerien bisher keine Zugriffe auf die Daten aus der Kontaktnachverfolgung gab. Aufgrund der Aussetzung der Erfassung gehe ich nun auch nicht davon aus, dass sich das ändern wird. Aber der widerrechtliche Zugriff auf Luca-Daten in anderen Bundesländern und die Schlagzeilen der letzten Wochen mit Spekulationen über eine mögliche Nutzung haben in meiner Wahrnehmung bereits zu einem erheblichen Vertrauensverlust geführt. Wir sollten uns alle bewusst sein, was solche Debatten in der ohnehin schon schwierigen Lage angesichts der pandemiebedingten Einschnitte für viele Menschen auslösen.

Was lernen wir nun aus der ganzen Sache? Für mich ist die größte Lehre, dass der Staat die Vorgaben der DatenschutzGrundverordnung zur Datensparsamkeit und zum Datenschutz durch Technikgestaltung deutlich ernster nehmen muss als bisher. Wir haben mit der Corona-Warn-App eine Lösung, die ohne die Sammlung von personenbezogenen Daten, die zweckentfremdet werden könnten, die Kontaktnachverfolgung ermöglicht. Insofern sollte sie an allen Stellen, an denen es möglich ist, genutzt werden, und zwar insbesondere dann, wenn es wieder notwendig sein sollte, eine Pflicht zur Kontaktnachverfolgung in Brandenburg einzuführen.

Ich möchte mit einem Appell an alle Bürgerinnen und Bürger schließen: Bitte benutzen Sie weiterhin die offizielle CoronaWarn-App und lassen Sie sich nicht von den Schlagzeilen verunsichern; denn bei dieser App entstehen keine personenbezogenen Daten, die zweckentfremdet werden könnten. Sie hilft, sich selbst und andere in dieser Pandemie zu schützen und uns allen die Freiheiten, die wir gern wiedergewinnen möchten, schnell wiederzugeben. - Vielen Dank.

Vielen Dank. - Für die Landesregierung hat Frau Ministerin Hoffmann das Wort. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich habe mir nicht vorstellen können, welche Emotionen die Beantwortung einer abstrakten juristischen Fragestellung im Rechtsausschuss auslösen könnte. Abstrakt deswegen, weil es - wie wir hier schon mehrfach erklärt haben - bisher keinen Anwendungsfall eines Zugriffs auf die Kontaktdaten durch die Strafverfolgungsbehörden gegeben hat und es auch in Zukunft aller Wahrscheinlichkeit nach nicht geben wird. - Aber dazu später mehr.

Was ist passiert? Ich bin als Justizministerin in der letzten Sitzung des Rechtsausschusses um eine juristische Bewertung einer Gesetzeslage gebeten worden. Ich habe erläutert, dass die Rechtslage bundesweit umstritten ist und dass ich - wie viele andere Verantwortliche der Justiz - der Meinung bin, dass § 28a Abs. 4 des Infektionsschutzgesetzes des Bundes natürlich Verwendungsbeschränkungen enthält, aber bei besonders schweren und schwersten Straftaten ein Zugriff durch Strafverfolgungsbehörden nicht ausgeschlossen erscheint. Ich habe das juristisch auch ausführlich hergeleitet und darauf Bezug genommen, dass es dazu bereits in anderen Gremien Ausführungen gegeben hat.

Es war im Rechtsausschuss auch gar nicht streitig, dass man hier unterschiedliche Rechtsansichten vertreten kann bzw. diese auch vertreten werden. Deswegen ist der Antrag auch nicht darauf gerichtet, die Justizministerin möge sich an Recht und Gesetz halten, sondern darauf, dass die Landesregierung im Rahmen einer Bundesratsinitiative eine nachträgliche Klarstellung des Infektionsschutzgesetzes des Bundes herbeiführen soll.

Wenn Sie sich auf die Recherche des RBB verlassen wollen, in der festgestellt wurde, dass vermeintlich zwölf Justizverwaltungen der Meinung seien, man dürfe in keinem Fall - auch im Falle schwerster Verbrechen - auf diese Kontaktdaten zugreifen, dann bitte ich um ein wenig Vorsicht. Es kommt schließlich auch immer auf die Fragestellung an. Auch ich sage: Bei weniger schwerwiegenden Taten ist ein Zugriff auf die Kontaktdaten durch die Strafverfolgungsbehörden ausgeschlossen.

Der einzige Justizminister, der sich bisher öffentlich in einem Rechtsausschuss zu dieser Thematik geäußert hat, ist der Justizminister des Landes Rheinland-Pfalz, den Sie in der ursprünglichen Fassung Ihres Antrages auch ausdrücklich erwähnt hatten. Der langjährige Justizminister und FDP-Politiker Herbert Mertin hat in der dortigen Sitzung des Rechtsausschusses am 13. Januar 2022 wie folgt ausgeführt: Die Strafprozessordnung verpflichtet die Staatsanwaltschaften dazu, alles zu unternehmen, um eine Straftat aufzuklären. Im Infektionsschutzgesetz sei hingegen geregelt, dass die zuständige Stelle - nicht die Staatsanwaltschaften - die Kontaktdaten nur für einen bestimmten Zweck verwenden dürfen. Aus der Perspektive der Staatsanwaltschaften sei es aber nicht völlig unüblich, Daten für Strafverfolgungszwecke zu nutzen, die eigentlich aus anderen Gründen erhoben wurden.

Im Weiteren weist er darauf hin, dass die Heranziehung der Kontaktdaten zur Strafverfolgung - ich zitiere - „zur Aufklärung erheblicher Straftaten, insbesondere von Kapitalverbrechen, im Einzelfall unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes in Betracht“ käme. Nichts anderes habe auch ich in der Rechtsausschusssitzung ausgeführt.

Frau Ministerin, lassen Sie eine Zwischenfrage zu? - Nein.

Nun zum Inhalt des Antrages: die Bundesratsinitiative. Es wurde hier schon mehrfach ausgeführt, dass es bisher keinen Anwendungsfall gegeben hat. Der Vertrag zur Nutzung der Luca-App wurde zum 31. März gekündigt, die Kontaktnachverfolgung ist weitgehend entfallen, und eine Kontaktdatenerhebung sieht die neue Corona-Verordnung nur mehr für Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens vor. Ich halte es für wenig wahrscheinlich, dass sich Besucher eines Krankenhauses oder einer Pflegeeinrichtung schwerster Straftaten schuldig machen werden. Insofern sind das die Ausführungen zur praktischen Relevanz.

Nun komme ich zur inhaltlichen Relevanz. Ich habe den Ausnahmecharakter oder die Ultima Ratio der Fälle, bei denen ich eine Anwendung ausnahmsweise für zulässig halte, im Rechtsausschuss an Beispielfällen gebildet. Ich habe den Fall einer gewalttätigen Auseinandersetzung in einer Lokalität, die in einem Tötungsdelikt endet, oder einer Vergewaltigung im Hinterzimmer oder in den Toilettenräumen einer Bar oder einer Diskothek konstruiert. Angesichts dieser Beispielfälle muss sich die Gesellschaft politisch und moralisch positionieren und Stellung beziehen. Wollen wir einem Opfer solcher Verbrechen oder seinen Hinterbliebenen wirklich sagen: Ja, wir könnten den Täter aufgreifen, aber wir dürfen …

(Zurufe)

- Darf ich meine Rede vielleicht ohne Unterbrechung halten? - Danke. Ich bitte wirklich um Ruhe, damit ich meine Rede ungestört fortsetzen kann.

Ja, ich bitte auch darum, die Zwischenrufe einzustellen und die Kollegin ausreden zu lassen. - Bitte schön.

Wollen wir einem solchen Opfer oder seinen Hinterbliebenen wirklich sagen, dass wir den mutmaßlichen Täter ermitteln könnten, aber auf entsprechende Daten nicht zugreifen dürfen, weil unsere Rechtsordnung in diesen Fällen den Datenschutz des Täters höher gewichtet als den Schutz der Opfer von schwersten Straftaten? - Ich möchte das nicht.

Ich verwahre mich auch ausdrücklich dagegen, ich hätte zu irgendeinem Zeitpunkt unvollständig berichtet oder gar die Unwahrheit gesagt. Das ist nicht zutreffend. Über die Regelung, auf die Sie sich beziehen, habe ich mich inzwischen informiert. Sie betraf eine Rechtslage vor Inkrafttreten von § 28a Abs. 4, als es noch keine Verwendungsbeschränkung gab und alle - sogar die Landesdatenschutzbeauftragte - noch der Meinung waren, dass unter Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkten eine Verwendung der Daten zulässig ist. Also betrifft diese Regelung überhaupt nicht den Fall, den wir hier diskutieren. - Vielen Dank.

Vielen Dank. - Frau Abgeordnete Block hat eine Kurzintervention angezeigt. Bitte schön.

Herr Vizepräsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Frau Ministerin, Teil des Problems ist, das Sie nicht erkannt haben, welche Wellen und Wogen Ihre Ausführungen im Rechtsausschuss und im Parlament schlagen würden. Es ist Teil des Problems, dass Sie diese gesellschaftliche Verantwortung nicht erkennen. Die Wogen waren auch vorher schon geschlagen, und die medialen Berichte erschienen nach der Rechtsausschusssitzung und nicht erst nach einer Pressemitteilung. In dieser können Sie übrigens auch die Kommentare der Bürgerinnen und Bürger lesen, die darauf reagiert haben. Das hat tatsächlich hohe Wellen geschlagen. Ich erwarte von einer Politikerin, dass sie erkennen kann, was sie mit ihren Aussagen auslöst.

Sie reden hier von abstrakten Geschehen, zu denen es keine Fälle gibt. Das kann sich aber seit gestern Abend bereits geändert haben. Das wissen wir nicht. Es kann ein Fall reingekommen sein, für den dann die Daten erfasst werden. Deswegen müssen wir darüber reden.

(Zuruf)