Protokoll der Sitzung vom 24.02.2022

Wir fahren in der Rednerliste fort. Zu uns spricht als Nächste die Abgeordnete Nicklisch für die Fraktion BVB / FREIE WÄHLER. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Im Zuge der Coronapandemie wurden bisher weltweit 10 Milliarden Impfdosen verabreicht. Die Coronaimpfstoffe werden seit ihrer Zulassung vom Paul-Ehrlich-Institut überwacht. Es beobachtet fortlaufend alle gemeldeten Verdachtsfälle von Nebenwirkungen bzw. Impfkomplikationen. Die Ergebnisse sind in entsprechenden Sicherheitsberichten einzusehen.

In dem am 23. Dezember 2021 veröffentlichten Sicherheitsbericht des Paul-Ehrlich-Instituts ist nachzulesen, dass in 1 919 Verdachtsfallmeldungen über einen tödlichen Ausgang in unterschiedlichem zeitlichem Abstand zur Impfung berichtet wurde. In 78 Einzelfällen hat das Paul-Ehrlich-Institut den ursächlichen Zusammenhang mit der Impfung als möglich oder wahrscheinlich bewertet.

In dem Bericht steht aber auch, dass bei keinem der Coronaimpfstoffe ein erhöhtes Risikosignal besteht. So heißt es darin:

„Ein Vergleich der Anzahl der gemeldeten Todesfälle im Abstand von einem Tag bis sechs Wochen nach einer Co- vid-19-Impfung mit der im gleichen Zeitraum statistisch zufällig zu erwartenden Anzahl der Todesfälle […] ergab für keinen der vier bisher in Deutschland eingesetzten Co- vid-19-Impfstoffe ein Risikosignal. Dies gilt auch für die Booster-Impfung […] und für plötzliche, unerwartete Todesfälle […].“

Bei einer weiteren Analyse zeigte sich für alle vier Impfstoffe ebenfalls kein Risikosignal für eine erhöhte Sterblichkeit. Das Standardisierte Morbiditätsverhältnis lag deutlich unter 1. Das ist also kein Hinweis darauf, dass durch die Impfung mehr Menschen sterben als beispielsweise durch eine Krankheit.

Jeder Todesfall ist einer zu viel; das steht völlig außer Frage. Doch wenn die Zahl der gemeldeten Verdachtsfälle im Zusammenhang mit einer bestimmten Todesursache der Zahl entspricht, die statistisch auch ohne Impfung zu erwarten gewesen wäre, kann mit hoher Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden, dass die Impfung in diesem Fall nicht die Ursache ist. Daraus ergibt sich die Frage, inwiefern angesichts dessen Obduktionen gerechtfertigt sind, zumal natürlich auch der Nutzen einer solchen Obduktionsstudie ins Verhältnis zu den Kosten gesetzt werden muss.

In dem vorliegenden Antrag wird auf Umfragen hingewiesen, die ergeben hätten, dass vermutlich nur wenige unerwünschte Arzneimittelwirkungen angezeigt werden, obwohl Ärzte verpflichtet wären, solche Verdachtsfälle zu melden. Doch die Studie, in der das Meldeverhalten sowie Gründe für das Unterlassen einer Meldung erfragt wurden, richtete sich offenbar nur an die niedergelassenen Ärzte in Baden-Württemberg. Zudem wurde die Befragung zwischen Januar und April 2015 durchgeführt. Sie kann also nicht als repräsentativ bezeichnet werden, zumal zu dem Zeitpunkt weder Corona noch Coronaschutzimpfungen überhaupt ein Thema waren.

Verdachtsfälle von Nebenwirkungen bzw. Impfkomplikationen sind selbstverständlich nach wie vor zu melden und kontinuierlich zu überwachen, um gegebenenfalls auftretende Nebenwirkungen frühzeitig zu erkennen und entsprechend reagieren zu können.

In Anbetracht der aktuellen Datenlage ergibt sich aus unserer Sicht - BVB / FREIE WÄHLER - keine Notwendigkeit zusätzlicher Obduktionen. Deswegen werden wir bei diesem Antrag mit Nein stimmen.

Gleiches gilt für den vorliegenden Entschließungsantrag, in dem gefordert wird, die Impfwerbung an Brandenburger Schulen und auf Internetseiten der Landesregierung zu unterbinden. Unabhängig von Werbekampagnen sind es gerade bei den jüngsten Kindern letztendlich die Eltern, die die Entscheidung über die Impfung ihrer Kinder treffen. Ich hoffe, dass die Eltern für ihre Kinder richtig entscheiden. Das werden nicht wir machen, sondern wirklich die Eltern. - Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

Vielen Dank. - Wir setzen die Aussprache mit Ministerin Nonnemacher für die Landesregierung fort. Bitte schön.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Das Paul-Ehrlich-Institut und das Robert Koch-Institut stellen selbst umfangreiche Nachforschungen zu den mit einer Coronaschutzimpfung möglicherweise im Zusammenhang stehenden Nebenwirkungen an. Die vom Paul-Ehrlich-Institut zur Verfügung gestellten Informationen sind für jedermann abrufbar und transparent.

Um es auf den Punkt zu bringen: Ich kann in der Anfertigung einer Obduktionsstudie, wie sie von der AfD gefordert wird, keinen Mehrwert erkennen und will Ihnen dies anhand von Fakten näher begründen.

Laut dem Brandenburgischen Landesinstitut für Rechtsmedizin konnte bei 23 durchgeführten Obduktionen zur Feststellung eines Zusammenhangs zwischen Impfung und Todesfall kein Zusammenhang festgestellt werden. In Brandenburg wurden bis Ende Januar 2022, also von Beginn der Impfkampagne bis Ende letzten Monats, 4 489 721 Impfungen durchgeführt. Im Vergleich dazu wurden nur 53 Anträge wegen vermeintlicher Impfschäden in Brandenburg gestellt. Ein Zusammenhang zwischen dem Gesundheitsschaden und der Impfung ist in keinem einzigen Fall festgestellt worden. Aufgrund dieser Faktenlage erachte ich eine Obduktionsstudie als nicht zielführend.

Im Übrigen möchte ich nochmals darauf hinweisen - auch die Abgeordnete Nicklisch hat die Zahl genannt -: Es wurden weltweit 10,6 Milliarden Impfungen durchgeführt. Dass Mitglieder Ihrer Fraktion nun behaupten, dieses Impfen sei eine „experimentelle Therapie“, kann ich wirklich nur noch als lächerlich betrachten.

Der durch die Coronaschutzimpfung gewonnene Schutz vor schwerwiegenden Krankheitsverläufen überwiegt deutlich gegenüber den äußerst selten auftretenden gravierenden Folgen und Nebenwirkungen. Wir müssen immer sehr sorgfältig unterscheiden zwischen kurzfristigen Impfreaktionen, die häufig sind, wie Drücken an der Einstichstelle, Kopfschmerzen oder leichtes Fieber - das kommt vor -, und gravierenden Nebenwirkungen im Sinne von Impfkomplikationen; diese sind außerordentlich selten.

Von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, der Landesregierung und weiteren Institutionen werden umfangreiche Informationen - auch zu den Nebenwirkungen und seltenen gravierenden Folgen einer Impfung - transparent zur Verfügung gestellt.

Darüber hinaus umfasst das Impfangebot nicht nur die Impfdurchführung, sondern jede Bürgerin und jeder Bürger hat das Recht auf ein Aufklärungsgespräch, im Rahmen dessen auch über Nebenwirkungen und Risiken aufgeklärt wird. Deshalb sehe ich mich in der Pflicht, alle Bürgerinnen und Bürger über die Möglichkeit der Impfung zu informieren. So wurden an Förderschulen und weiterführenden Schulen Flyer mit dem Titel „Gegen Corona impfen - Du entscheidest“ und Plakate zur Verfügung gestellt, um über sämtliche Aspekte der Impfung zu informieren und für die Impfung im Allgemeinen zu werben - selbstverständlich!

Den Informationen über die Impfung liegen stets die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission zugrunde. Die STIKO hat für

Kinder im Alter von 5 bis 11 Jahren noch keine allgemeine Empfehlung zur Impfung ausgesprochen. Allerdings hat die STIKO bereits im Epidemiologischen Bulletin vom 17. Dezember 2021 klargestellt, dass auf individuellen Wunsch von Kindern und Eltern bzw. Sorgeberechtigten und nach einer vorherigen Aufklärung durch den behandelnden Arzt eine Impfung jederzeit möglich ist.

Als Gesundheitsministerin sehe ich mich auch in der Pflicht, darüber zu informieren, dass Eltern wie Kindern das Recht auf einen durch die Impfung erworbenen Schutz gegen das SARS-CoV-2Virus zusteht. Der Schutz von Kindern bleibt für mich überhaupt eines der wichtigen Ziele in dieser Pandemie.

Die Behauptung, dass eine SARS-CoV-Infektion bei Kindern keinerlei schwerwiegende Folgen mit sich bringen könne, ist unzutreffend und fahrlässig. Ebenso unzutreffend ist die Behauptung, dass deshalb eine Impfung für Kinder in der Altersgruppe von 5 bis 11 Jahren von vornherein mehr Risiken als Nutzen bringe. Insbesondere über die Langzeitfolgen von SARS-CoV-2 bei Kindern wissen wir nach wie vor zu wenig. Wir wissen, dass das PIMS, ein systemisches Multi-Organ-Inflammations-Syndrom, auftreten kann. Und auch bei Kindern gibt es Long Covid und Post Covid. Deshalb müssen Eltern und Kinder über die Möglichkeit der Impfung gut informiert werden.

Ich komme zum Schluss. Ich vertraue weiterhin auf wissenschaftliche Erkenntnisse und darauf, dass die Impfung unser Weg aus der Pandemie ist. - Ich danke Ihnen.

Vielen Dank. - Das Wort erhält noch einmal Frau Dr. Oeynhausen für die AfD-Fraktion. Bitte schön.

Herr Vizepräsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte jetzt nicht auf jedes Argument eingehen - und es damit aufwerten.

Frau Kniestedt, ich finde es gut, dass Sie das Covid-19-AutopsieRegister erwähnt haben. Damit ist Deutschland tatsächlich einmal vorangegangen. Das ist also ein gutes Beispiel, dass in Deutschland auch ganz konstruktiv Forschung betrieben wird. Die Bundesregierung hat nämlich bereits 2020 eine solche Studie initiiert. Sie läuft also schon lange; federführend ist die Uni Aachen. Aber das betrifft eine andere Fragestellung als die in unserem Antrag.

Herr Kretschmer, Sie sprachen von „unseriösen Studien“. Ich wusste gar nicht, dass medizinische Fachliteratur und Ärztezeitschriften unseriös sind. Das ist mir ganz neu.

(Zuruf: Wenn sie zu den falschen Ergebnissen kommen, sind sie unseriös!)

- Wohl wahr.

Es ist völlig normal, dass eine Regierung Studien initiiert und auch Hochschulen damit beauftragt. Das ist nichts Ungewöhnliches, sondern eher die Regel.

Frau Ministerin Nonnemacher, Sie sagten, Sie würden die Empfehlungen der STIKO beachten. Wissen Sie, dort habe ich eine

ganz andere Darstellung gesehen. Jeden Morgen wird ja der Corona-Lagebericht versendet. Darin wird - ganz hinten - eine Zielimpfquote für die 5- bis 11-Jährigen von 30 % angegeben. Also eine Zielimpfquote! Gott sei Dank ist sie nicht so hoch.

Wenn Sie den Empfehlungen der STIKO folgen würden - Impfung also nur für Kinder, die vorerkrankt sind, bzw. für Kinder, die mit Risikogruppen zusammenleben -, wären wir im einstelligen Bereich. Das kann also schon einmal nicht stimmen.

Wir haben natürlich auch Probleme mit der Untererfassung von Nebenwirkungen. Auch Ärzte und Gesundheitsämter müssen wir für diese Probleme viel, viel stärker sensibilisieren. Dazu gibt es Studien. Man geht von einem Faktor zwischen 10 und 20 aus, um den Nebenwirkungen unterschätzt werden.

Dann zu den Obduktionen, die Sie hier im Land Brandenburg haben durchführen lassen: Ja, ich habe dazu heute eine Einzelfrage gestellt. Sie haben aber nicht erwähnt, dass 15 Fälle noch ausstehen. Sie haben nur gesagt, bei den bisherigen sei kein ursächlicher Zusammenhang gesehen worden; aber 15 Fälle stehen noch aus.

Ich möchte auch darauf hinweisen, dass der Sicherheitsbericht des Paul-Ehrlich-Instituts vor ein paar Tagen aktualisiert wurde. Demnach sieht man schon 85 Todesfälle als ursächlich im Zusammenhang mit der Impfung stehend an, und das bei insgesamt über 2 250 gemeldeten Fällen; das ist sehr viel.

Ich möchte daran erinnern, dass es bei gut verträglichen Impfstoffen - wie gegen Masern oder Mumps - solche Meldungen nur im einstelligen Bereich jährlich gibt. Normalerweise sieht dann das Paul-Ehrlich-Institut in keinem Fall einen ursächlichen Zusammenhang. Bei diesen neuartigen Impfstoffen haben wir im Hinblick auf die Nebenwirkungen einen Faktor von etwa 20. Das können Sie nicht wegdiskutieren. Deshalb muss man da wirklich genauer hinschauen.

Mich wundert auch, dass Sie dem Bundesverband Deutscher Pathologen widersprechen. Denn dieser schrieb im Sommer vergangenen Jahres einen Brief an unseren damaligen Gesundheitsminister Jens Spahn und forderte ihn auf, doch bitte eine solche Obduktionsstudie zu initiieren; wir sollten da genau hinschauen.

Wissen Sie was? Dieser Brief blieb bis heute unbeantwortet. Auch Herr Lauterbach hat offensichtlich kein Interesse an einer Obduktionsstudie.

Zum Abschluss möchte ich noch einmal sagen: Wir brauchen Transparenz. Wir brauchen Forschung. Wir können mit einem solchen Antrag unsere Forschungsinfrastruktur in Brandenburg stärken, und zwar sinnvoll stärken. - Vielen Dank.

Vielen Dank. - Damit sind wir am Ende der Aussprache. Wir kommen zu den Abstimmungen.

Wir stimmen ad eins ab über den Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Obduktionsstudie zu möglichen Todesfällen durch die sogenannte Coronaschutzimpfung initiieren“, Drucksache

7/5060. Ich darf Sie fragen, wer diesem Antrag zustimmt. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Damit ist der Antrag bei einer Enthaltung mehrheitlich abgelehnt.

Wir kommen ad zwei zu dem Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Impfwerbung für sogenannte Coronaschutzimpfungen an Brandenburger Schulen und auf Internetseiten der Landesregierung unverzüglich unterbinden“, Drucksache 7/5062. Ich darf Sie fragen, wer diesem Antrag zustimmt. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit ist auch dieser Antrag mehrheitlich - bei Enthaltungen - abgelehnt.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 6 und komme zu Tagesordnungspunkt 7: Dieser wurde auf die nächste Sitzung verschoben.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 8 auf.

TOP 8: Bericht des Ministers des Innern und für Kommunales an den Landtag über Maßnahmen auf Grund des Brandenburgischen Polizeigesetzes 2020 (vom 03.12.2021)

Bericht der Landesregierung

Drucksache 7/4809

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Inneres und Kommunales