Protokoll der Sitzung vom 23.03.2022

Ich glaube, das ist ein gutes Zeichen. Wir haben hier für die Lehrkräfte, für die Schülerinnen und Schüler eine tolle Sache auf den Weg gebracht und, meine Damen und Herren, ich freue mich sehr, dass wir diesen Gesetzentwurf heute hier verabschieden werden. - Danke schön.

Für die Fraktion DIE LINKE spricht nun Frau Abgeordnete Dannenberg zu uns.

Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuhörerinnen und Zuhörer! Es ist sicherlich bei uns allen angekommen, dass wir gerade im Bildungsbereich vor großen Herausforderungen stehen: steigende Schülerzahlen, Fachkräftemangel, Inklusion, Bewältigung der Pandemie, um nur einige zu nennen. Und jetzt stehen wir auch vor der großen Herausforderung, Tausende ukrainische Kinder, die vor dem schrecklichen Aggressionskrieg flüchten müssen, in unseren Kitas und Schulen willkommen zu heißen, sie zu unterstützen und uns um sie zu kümmern.

Was will ich damit sagen? Wir sitzen alle in einem Boot, alle Kinder, alle Lehrkräfte, das gesamte pädagogische Personal, egal an welcher Schule sie unterrichten, denn sie schleppen die Arbeit weg.

Die Schulen in freier Trägerschaft sind ein wesentlicher Bestandteil unserer Bildungslandschaft, sie tragen mit ihren Angeboten zur Vielfalt bei. Als Landtag haben wir für gute Rahmenbedingungen für das Lehren und Lernen an allen Schulen zu sorgen. Laut Grundgesetz und Schulgesetz sind wir dazu verpflichtet, Schulen in freier Trägerschaft über die Betriebskostenzuschüsse auskömmlich zu finanzieren.

Der über Jahre andauernde Rechtsstreit über die Finanzierung - 350 Klagen gegen das Bildungsministerium, auch wegen der Einführung der Erfahrungsstufe 6 - wird nun mit dem Kompromiss, die Stufe 4,5 als Entwicklungsstufe zur Ermittlung der Betriebskostenzuschüsse verbindlich in das Schulgesetz aufzunehmen, zunächst befriedet. Wir bewirken eine Erhöhung der Zuschüsse für die Schulen um 6 %. Für 2022 sind das 6 Millionen Euro, für 2023 15 Millionen Euro mehr, ein Kompromiss, von der AG Freier Schulen begrüßt, die Einigkeit war fraktionsübergreifend, meine Fraktion wird dem folgen.

Aber: Wir entscheiden hier über Steuergelder, und dabei muss es um Transparenz bei der Verausgabung dieser Gelder gehen. Es geht darum, dass Lehrpersonal, egal an welcher Schule tätig, gleich bezahlt wird. Transparenz ist dabei eine entscheidende Voraussetzung. Die sehe ich so aber noch nicht.

In der Antwort auf meine Kleine Anfrage wurde auch deutlich, dass die Landesregierung keine Aussagen über den Anteil von grundständig ausgebildeten Lehrkräften, von Seiteneinsteigern, von befristet eingestellten Lehrkräften an den freien Schulen machen konnte - oder wollte - und damit eben auch nicht über die Bezahlung und Qualifizierung dieser Lehrkräfte - aus Gründen des Unternehmerdatenschutzes.

Die Einführung einer Tariftreueregelung für freie Schulen, verbunden mit einer dynamischen Regelung des Landeszuschusses, welche eine AG langfristig erarbeitet, wäre a) eine entscheidende Voraussetzung für die Attraktivität der Arbeit an diesen Schulen und b) ein entscheidender Beitrag zur Transparenz, welche erreicht werden muss, denn es geht um Steuergelder. Das wurde von der GEW in der Anhörung vorgeschlagen, von allen begrüßt, nichts anderes stand in unserem Beschlussvorschlag im Ausschuss. Der wurde abgelehnt. Aussagen von Ihnen gab

es dazu heute noch nicht. Vielleicht dann von der Kollegin Budke? Sie wissen genau: Es ist jetzt geboten, ein zukunftsfähiges Modell der Bezuschussung zu entwickeln. Das wollen Sie im Moment nicht anfassen, was ein Fehler ist. Wir werden Sie aber zu gegebener Zeit mit einem Antrag daran erinnern.

Was die Änderung des Schulgesetzes zu den Gremiensitzungen, Videokonferenzen usw. betrifft: Das ist nachvollziehbar und von den Gremien gefordert; das werden wir natürlich auch unterstützen. - Vielen Dank.

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht jetzt Frau Abgeordnete Petra Budke.

Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin! Liebe Abgeordnete! Liebe Zuschauende! Die Finanzierung der freien Schulen war schon mehrfach Thema, sowohl im Bildungsausschuss als auch in den Landtagssitzungen. Heute debattieren wir also in 2. Lesung über die entsprechende Änderung im Schulgesetz.

Wir haben damit für die freien Schulen wirklich viel erreicht. Die neue Regelung, die eine pauschale Finanzierung der Lehrergehälter, angelehnt an den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst, vorsieht, wird für die freien Schulen einen spürbaren Mehrwert bringen. Dafür haben die freien Schulen auch sehr lange gekämpft. Die Eingruppierung in die TV-L-Entgeltgruppe 13 soll von der Entwicklungsstufe 4 auf die 4,5 steigen. Diese Anhebung bedeutet in Summe - wir haben es gehört - etwa 15 Millionen Euro pro Jahr mehr für die freien Schulen; denn die freien Schulen leisten mit ihrem Angebot einen wichtigen Beitrag zu einer vielfältigen Schullandschaft. Wir setzen mit dieser Schulgesetzänderung auch ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um, nämlich Einvernehmen über eine verlässliche und transparente Finanzierung zu erzielen.

Ein weiteres Vorhaben - die Verkürzung der Wartefrist von drei Jahren auf zwei Jahre für die Gründung neuer Schulen - steht dagegen noch auf unserer Agenda. Der Drang zur Gründung neuer Schulen ist nämlich ungebrochen. Neben etablierten Trägern wie den konfessionellen Schulstiftungen machen sich auch weiterhin kleine Elterninitiativen mit viel Herzblut und Leidenschaft auf den Weg. Sie stärken die ländlichen Räume, indem sie zum Beispiel verfallene Liegenschaften sanieren, wie es in Pritzwalk geplant ist, und sie stärken die Attraktivität der Orte für junge Familien. So habe ich zum Beispiel mit Schulgründerinnen und Schulgründern in einem kleinen Dorf in Ostprignitz-Ruppin gesprochen, die eine Schule im Dorf gründen wollen und dabei die ganze Dorfgemeinschaft einbeziehen, zum Beispiel die örtliche Bäckerei oder die Gärtnerei.

Neu hinzugekommen bei dieser Schulgesetzänderung sind einige längst überfällige Anpassungen zum Abhalten digitaler Sitzungen. Der Landesschulbeirat hatte zu Recht darauf gedrängt, dass in Zeiten der Pandemie auch die Möglichkeit zum Durchführen digitaler Sitzungen und Abstimmungen gegeben sein muss. Das wird nun ebenfalls im Schulgesetz geregelt.

Schwierig ist das allerdings bei Wahlen. Diese in rein digitaler Form abzuhalten ist bekanntermaßen datenschutzrechtlich pro--

blematisch. Deswegen streichen wir das Briefwahlverbot. Damit können Wahlgänge auch per Brief durchgeführt oder digitale Wahlgänge brieflich bestätigt werden. Auch oder gerade in Krisenzeiten ist demokratische Beteiligung wichtiger denn je. - Danke schön.

Für die Fraktion BVB / FREIE WÄHLER spricht nun Frau Abgeordnete Nicklisch.

Sehr geehrte Vizepräsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Vielfalt in der Schullandschaft ist ein positives, belebendes Element. Die Schulen freier Träger sind eine Bereicherung für unsere Schullandschaft. Das sollte sich ganz klar auch im finanziellen Bereich widerspiegeln. Und das genau ist das Ansinnen des Siebten Gesetzes zur Änderung des Brandenburgischen Schulgesetzes. Der Entwurf für ein Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes wurde vor geraumer Zeit an den Fachausschuss überwiesen und dort beraten.

In meiner damaligen Rede zur Überweisung des Antrags sprach ich davon, dass das Ziel eines Fachgesprächs das Finden einer einvernehmlichen Lösung mit den freien Schulträgern sein muss. Ist uns das gelungen? - Ich denke, schon. Eine der Änderungen sieht vor, dass der Finanzierungsbeitrag des Landes für die Schulen in freier Trägerschaft erhöht wird. Meine Fraktion und ich begrüßen ausdrücklich diesen Schritt in Richtung Chancengleichheit. Deswegen werden wir diesem Gesetzentwurf zustimmen. Gesetze sind zwar nicht da, um gebrochen zu werden, aber sie sind da, um, wenn nötig, geändert zu werden, um sie gesellschaftlichen Umständen anzupassen und mit der Zeit zu gehen.

Die Pandemie hat uns gefordert und uns ungewöhnliche Wege der Kommunikation gehen lassen. Deshalb begrüßen wir als BVB / FREIE WÄHLER auch die Änderung des Neudrucks des Änderungsantrags, der für Onlinegremiensitzungen und Onlinewahlen sowie für die Briefwahl die gesetzlichen Berechtigungen schafft.

Abschließend möchte ich mich noch einmal ausdrücklich bei allen Experten bedanken, die ihr Wissen, ihre Wünsche und ihre Bedenken bezüglich der freien Schulträger mit in die Gesetzesänderung einbringen durften: Danke an die Freie Montessori Schule Barnim, an die Arbeitsgemeinschaft freier Schulen im Land Brandenburg, an den Landesschulbeirat und die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft. Den Austausch im Fachausschuss mit den Vertretern der freien Träger habe ich persönlich als sehr bereichernd empfunden.

Eine Anregung möchte ich an dieser Stelle trotz alledem noch einmal geben: Die Verkürzung der Wartezeit von drei Jahren auf zwei Jahre, die im Koalitionsvertrag steht und hier leider nicht enthalten ist, sollte nicht aus den Augen verloren werden. Noch einmal in aller Deutlichkeit: Natürlich stimmen wir Ihrem Antrag zu. - Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

Für die Landesregierung spricht nun Frau Ministerin Ernst.

Frau Vizepräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich freue mich auch, dass der Gesetzentwurf hier noch einmal zur Debatte gestellt und auch noch verändert beschlossen werden wird; denn damit haben wir ein sehr wichtiges Vorhaben unseres gemeinsamen Koalitionsvertrages erledigt und sind zu einem guten Ergebnis gekommen. Wir sind zu einer Verständigung über die Höhe des Betriebskostenzuschusses gekommen, und wir haben, nicht zuletzt durch die beherzte Initiative von Frau Mülhens-Hackbarth, die die Anhörung geschickt genutzt hat, auch noch die Arbeit des Landesschulbeirates auf modernere Füße gestellt.

Wichtig ist auch, dass im Koalitionsvertrag ja nicht nur stand, dass wir uns über die finanzielle Bezuschussung einigen sollen, sondern wir sollten auch ein transparentes und einigendes Verfahren über die Art der Finanzierung finden. Ich finde es wichtig, hier auch noch einmal festzuhalten, dass es darüber eine Verständigung mit den Schulen in freier Trägerschaft gibt, sodass unser Berechnungsmodell geeint und von allen Seiten akzeptiert ist, weil es mit pauschalisierten Faktoren arbeitet und sowohl dem MBJS als auch den Schulen in freier Trägerschaft sehr viel Bürokratie und Rechnerei erspart.

Es ist ein gutes Ergebnis, das hier vorgelegt wird. Wir sind gehalten, die Schulen in freier Trägerschaft auskömmlich zu finanzieren, und durch die Beratung im Parlament ist die Finanzierung noch auskömmlicher geworden. Man muss auch ausdrücklich sagen, es ist ein ständiger Streitpunkt beseitigt worden. Denn in Wahrheit haben wir ein ziemlich gutes Verhältnis zu den Schulen in freier Trägerschaft, aber an diesem Punkt hatten wir einen großen Dissens, der jetzt ausgeräumt wurde.

Wir werden beim Finanzministerium einen Mehrbedarf von rund 6,2 Millionen Euro als außerplanmäßige Ausgabe anmelden, und wir werden die Mehrkosten in Höhe von 15 Millionen Euro für das nächste Jahr auch im Haushalt anmelden. Das sind keine kleinen Summen in diesen Zeiten, aber, wie gesagt, es ist gut investiertes Geld, um die Schulen in freier Trägerschaft auch zu würdigen, zu wertschätzen und ihnen ihre gute Arbeit zu ermöglichen.

Ich möchte mich bei den Verbänden bedanken, aber auch bei den Abgeordneten der Regierungsfraktionen. Wir haben in vielen Runden darüber diskutiert und waren nicht immer einer Meinung. Ich finde, es ist ein sehr schönes Ergebnis, dass wir das jetzt hier gemeinsam hinbekommen haben. Ich bin auch zuversichtlich, dass wir uns juristische Auseinandersetzungen in der Zukunft ersparen. Das ist schon die Aussage. Es ist, wie ich finde, durchaus ein dynamisches Modell, das wir hier haben, und es steht dem Haushaltsgesetzgeber jederzeit frei, Anpassungen vorzunehmen, wenn er das möchte. Ich vermute aber, dass die jetzt gefundene Regelung im Gesetz eine gewisse Beständigkeit haben wird.

Die Regelungen zum Landesschulbeirat sind angesprochen worden. Ich finde, es bedeutet eine hohe Flexibilität, im Zweifel immer einmal auf Präsenzsitzungen zu verzichten. Das haben wir alle zu schätzen gelernt, auch wenn der Austausch in Präsenz sicherlich auch hier wichtig ist. Aber es ermöglicht eine unglaubliche Flexibilität, falls einmal schnell Entscheidungen getroffen werden. Das ist durchaus auch in unserem Interesse. Insofern bedanke ich mich für die heutige Initiative und freue mich auf die Zustimmung.

Wir sind damit am Ende der Rednerliste. Ich schließe die Aussprache und komme zur Abstimmung.

Ich lasse abstimmen über die Beschlussempfehlung und den Bericht des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport zum Gesetzentwurf der Landesregierung, Siebtes Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Schulgesetzes, Drucksache 7/5267. Wer dieser Beschlussempfehlung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Damit ist diese Beschlussempfehlung ohne Enthaltungen einstimmig angenommen und das Gesetz in 2. Lesung verabschiedet.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 8 und rufe Tagesordnungspunkt 9 auf.

TOP 9: Sechstes Gesetz zur Änderung des ÖPNV-Gesetzes

Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE

Drucksache 7/4217 (Neudruck)

1. Lesung

Ich eröffne die Aussprache. Für die Fraktion DIE LINKE spricht Herr Abgeordneter Büttner.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Für die Fachpolitikerinnen und Fachpolitiker unter Ihnen würde ich jetzt sagen: Endlich ist es so weit. Auf den Moment haben wir gewartet. Nach langem Schieben dieses Gesetzentwurfs sind wir heute hier und debattieren darüber. Das finde ich schön, meine Damen und Herren.

Wie die interessierten Kolleginnen und Kollegen unter uns wissen, sollte laut Bundesgesetzgeber bis zum 01.01.2022 die vollständige Barrierefreiheit im ÖPNV hergestellt sein. Um diesem Ziel wirklich näher kommen zu können, haben wir bereits in der letzten Legislaturperiode, also unter Rot-Rot, erhebliche Mittel für die Beschaffung barrierefreier Straßenbahnen und Oberleitungsbusse und für die Herstellung der Barrierefreiheit von Haltestellen bereitgestellt.

Die meisten von uns hier sind nicht mobilitätseingeschränkt, sodass viele vermutlich gar nicht einschätzen können, was für große Hürden es in unserem Land beim Zugang zum ÖPNV gibt. Wenn wir allerdings mit Betroffenen sprechen, wird schnell klar, dass der ÖPNV in sehr, sehr vielen Teilen unseres Landes heute längst noch nicht barrierefrei ist. Nicht nur Menschen im Rollstuhl oder am Rollator werden vielerorts behindert, sondern auch Menschen mit Kinderwagen, Fahrrädern oder auch schwerem Gepäck. Entweder funktionieren die Fahrstühle nicht und es sind riesige Umwege bis zum Bahnsteig notwendig, oder Mann und Frau kommen nur mit viel Anstrengung oder gar nicht erst in die Straßenbahn, weil der Einstieg viel zu hoch ist.

In den letzten Jahren konnten dank der von Rot-Rot aufgelegten Förderung auf der Grundlage der sechsten Änderung des ÖPNV-

Gesetzes vom 14.12.2017 zwar schon große Fortschritte beim Thema „Barrierefreiheit im ÖPNV“ gemacht werden. Allerdings konnten die Verkehrsunternehmen noch nicht alle Fahrzeuge durch barrierefreie Fahrzeuge ersetzen.

Die von uns auf den Weg gebrachte Förderung läuft Ende dieses Jahres aus. Genau daran knüpft unser Entwurf für eine Gesetzesänderung an. Erstens wollen wir die Zuwendungen für alle kommunalen Aufgabenträger fortschreiben. Zweitens wollen wir die jährlichen Zuweisungen an Verkehrsunternehmen mit Straßenbahnen und Oberleitungsbussen erhöhen und ebenfalls bis zum Jahr 2030 fortschreiben. Denn ohne die Unterstützung des Landes über dieses Jahr hinaus werden die Städte nicht in der Lage sein, ihre sogenannten Optionen auf bereits bestellte Fahrzeuge einzulösen.

Wenn die Koalition diese erfolgreiche Anschubfinanzierung nicht verlängert, wird die Herstellung der Barrierefreiheit in den Städten Brandenburg, Frankfurt (Oder), Cottbus und bei der Woltersdorfer Straßenbahn erheblich ins Stocken geraten. Dabei sind es gerade die Städte, die am stärksten in die Verkehrswende investieren müssten, wobei sie natürlich auf die Unterstützung des Landes zählen. Allein vor dem Hintergrund eines klaren Auftrages des Bundesgesetzgebers wäre ein Auslaufen der Förderung alles andere als zulässig.

Der gesetzlich vorgeschriebene Termin ist bereits überschritten, und um die Optionsbestellungen einlösen zu können, muss bis zum Frühsommer klar sein, ob es eine Fortführung der Förderung gibt. Bis zum Frühsommer - ich nehme das gleich vorweg, Herr Staatssekretär. Eine erneute Fahrzeugbestellung würde viel zu lange dauern und deutlich höhere Kosten verursachen, und auch die Haushaltsverhandlungen kämen zu spät. Ohne ein klares Bekenntnis heute zur Fortsetzung der Förderung verlieren wir locker zwei Jahre. In Anbetracht der Tatsache, dass beispielsweise in Frankfurt (Oder) zwei Drittel der 26 Straßenbahnen noch nicht barrierefrei sind, ist das aus unserer Sicht schlicht nicht hinnehmbar.

Meine Damen und Herren, lassen Sie es also nicht zu, dass die Kommunen auf sich allein gestellt sind. Und ja, zeigen Sie sich von Ihrer sozialen und inklusiven Seite. Sprechen Sie mit betroffenen Menschen und Fahrgastverbänden, und dann wird Ihnen auch die Dringlichkeit dieser Gesetzesänderung bewusst. Reden Sie bitte mit den Verkehrsunternehmen. Die wünschen sich schleunigst Klarheit und Planungssicherheit, welche wir nur durch diese Gesetzesänderung herstellen können.

Ich frage bewusst auch im Hinblick auf diese Debatte: Wollen Sie diese Meinungsbildung? - Ich frage deshalb, weil, als wir als Linke bereits vor einem Jahr im Ausschuss für Infrastruktur und Landesplanung die Nachfinanzierung anmahnten und Experten zu Wort kommen lassen wollten, nämlich den Geschäftsführer der Cottbus Verkehr GmbH, Frau Walter-Mundt - Sie entschuldigen - im Namen der Koalition verkündete, dass dafür kein Bedarf gesehen werde.

In gewisser Weise würde ich sagen: Der Ausgang ist klar. Aber wir beantragen die Überweisung unseres Gesetzentwurfs an den Ausschuss für Infrastruktur und Landesplanung, damit die betroffenen Verkehrsunternehmen vielleicht doch noch einmal zu Wort kommen. Ich habe eine gewisse Ahnung, dass es zu dieser Anhörung nicht kommen wird, aber ich freue mich auf Ihre Redebeiträge.

Vor zwei Monaten war beispielsweise dem Kollegen Vogelsänger noch nicht klar - er hat eine Kleine Anfrage gestellt -, wie es mit