Protokoll der Sitzung vom 23.03.2022

Vor zwei Monaten war beispielsweise dem Kollegen Vogelsänger noch nicht klar - er hat eine Kleine Anfrage gestellt -, wie es mit

der Woltersdorfer Straßenbahn weitergehen soll. Minister Beermann zählte in seiner Antwort auch nur auf, welchen Beitrag das Land bisher zur Unterstützung der Straßenbahnen und O-Busse geleistet hat.

Erstens. Die Förderung war Rot-Rot zu verdanken. Zweitens. Es wäre für Herrn Vogelsänger und auch für alle anderen interessant gewesen, wenn Sie, Herr Staatssekretär - Ihr Haus -, anstatt diese typischen, regelmäßigen, ausschließlichen Sachstandsdarstellungen zu geben, auch irgendwann einmal irgendetwas zur Zukunft dieses Landes gesagt hätten.

Ich bin mir ziemlich sicher, dass Sie uns, wie in Ihrer gesamten Verkehrspolitik, auch heute wieder vertrösten. Wie bei der Reaktivierung stillgelegter Bahnstrecken werden Sie auch hier konkrete Zusagen auf die lange Bank schieben, bevor Sie die Gesetzesänderung dann einfach ablehnen. Ich bin dennoch sehr gespannt auf Ihre Gründe, weshalb Sie sich zu keinem klaren Bekenntnis zur Barrierefreiheit im ÖPNV durchringen können. Ich bin auch ganz Ohr, welche Zusicherungen Sie den kommunalen Aufgabenträgern hier und heute geben. Ich freue mich auf diese Debatte. - Vielen Dank, meine Damen und Herren.

Wir kommen zum Redebeitrag der SPD-Fraktion. Für sie spricht Herr Abgeordneter Rüter.

Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Andreas Büttner, das hatte ein bisschen was von „Und täglich grüßt das Murmeltier“. Man war darauf gefasst, es geht los, und dann ging es doch nicht los. Ehrlich gesagt, vor einer halben Stunde habe ich noch gedacht: „Na, reden wir heute darüber oder nicht?“, aber wir reden heute darüber. Ich freue mich sehr, weil das wirklich ein wichtiges Thema ist, mit dem wir, liebe Kolleginnen und Kollegen, schon im Koalitionsvertrag für diese Legislaturperiode

(Zuruf)

- ich denke schon, das bekommen wir hin - deutlich gezeigt haben, wie wir uns die Mobilität der Zukunft vorstellen. Das ÖPNVGesetz ist logischerweise auch hier Basis und Grundpfeiler all dessen, was wir vorhaben. Es regelt die Finanzierung des ÖPNV in Brandenburg und legt unter anderem fest, dass die kommunalen Aufgabenträger - das möchte ich hier kurz erwähnen - jährlich eine Unterstützung von 85 Millionen Euro erhalten.

(Zuruf)

- Bisher. - Zusätzlich hat das Land Brandenburg für die Jahre 2017 bis 2022 48 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, 48 Millionen Euro, liebe Kolleginnen und Kollegen, für Straßenbahnen und O-Busse sowie - gemäß der EU-Vorschrift zur Barrierrefreiheit - für das Investprogramm zur Herstellung der Barrierefreiheit im Nahverkehr ab dem 01.01.2022. Das hat der Kollege Büttner berichtet. Wir sehen also, das aktuelle ÖPNV-Gesetz unterstützt die Landkreise und kreisfreien Städte bei der Erfüllung ihrer Aufgaben.

Aber eine Änderung, wie sie jetzt wieder ansteht, erfolgt natürlich nicht losgelöst von Zeit und Raum. Es ist ganz klar, dass die No

velle, die Überarbeitung des Gesetzes, der ÖPNV-Finanzierungsverordnung und der Verwaltungsvorschriften für die Zuweisung von Mitteln, zum Beispiel für mein Lieblingsprojekt, die PlusBusse, beinhaltet. Das ist ganz logisch. Turnusmäßig erfolgt eine Evaluierung des ÖPNV-Gesetzes einschließlich seiner Richtlinien alle fünf Jahre. Man gibt Empfehlungen ab und ermöglicht es uns, auf der Basis der bisherigen Erfahrungen nachzusteuern, aber auch Änderungen des nationalen oder des EURechts aufzunehmen. Eine komplexe Evaluierung ist aktuell in Arbeit. Darüber wurde schon berichtet. Die Daten werden durch den beauftragten Gutachter bereits aufbereitet, und er wurde gebeten, Vorschläge zur Änderung des ÖPNV-Gesetzes vorzubereiten. Die Ergebnisse werden uns zeitnah vorliegen.

Bitte nicht verwechseln - ich bin auch kurz darauf hereingefallen: Eine erste Unterrichtung liegt vor, und zwar nach § 94, glaube ich. - Helft mir mal!

(Zuruf: Artikel 94!)

Natürlich: Artikel 94! Das ist aber sozusagen das Nachatmen unseres Haushaltsbeschlusses, das heißt die Dynamisierung von 1,5 % für dieses Jahr. Das heißt, dieses Jahr gibt es nicht 85 Millionen, sondern etwas über 86 Millionen Euro für den Nahverkehr der Kreise und kreisfreien Städte.

Doch nur das Evaluierungsergebnis abzuwarten greift viel zu kurz. Inzwischen haben die Arbeiten an der Mobilitätsstrategie 2030, am Landesnahverkehrsplan, an der Überarbeitung der Radverkehrsstrategie und an der Aufstellung eines Klimaplans mit voller Energie begonnen. Als SPD ist uns natürlich wichtig, dass die Ergebnisse aus all diesen Prozessen auch in die Überarbeitung der ÖPNV-Gesetzgebung einfließen. Außerdem, meine Damen und Herren, werden auch die Ergebnisse des Dialogprozesses mit der Volksinitiative „Verkehrswende jetzt!“ Eingang in die Brandenburger Gesetzgebung finden müssen; das Stichwort ist hier ein Mobilitätsgesetz für das Land Brandenburg.

Meine Damen und Herren, es bleibt festzuhalten: Ja, wir wollen eine strategische Neuausrichtung angehen. Ja, wir wollen selbstverständlich auch in Zukunft die kommunalen Aufgabenträger bei ihrer durchaus großen Aufgabe …

Herr Abgeordneter, Sie haben so schön den Kopf geschüttelt. Aber ich muss ja erst die Frage stellen, ob Sie eine Zwischenfrage zulassen.

Ich habe sie antizipiert, und genau das wäre es gewesen. Herr Dr. Zeschmann hat bestimmt gleich die Gelegenheit, in seinem Redebeitrag auch noch seine Sachen zu bringen. Ich sehe in einer Wortmeldung jetzt überhaupt keinen Sinn, außer irgendwie „la la“. Also von daher …

(Zuruf)

Herr Abgeordneter Rüter, wir brauchen das aber fürs Protokoll. Deswegen habe ich nachgefragt.

Alles richtig!

Ich habe Ihre Zeit angehalten. Jetzt dürfen Sie noch Ihre letzte Minute weiterreden.

Wunderbar! Das mache ich sehr gern; die werde ich gar nicht brauchen.

Ja, wir wollen selbstverständlich auch in Zukunft die kommunalen Aufgabenträger bei ihrer durchaus großen Aufgabe der Wiederherstellung der Barrierefreiheit oder ihres Fuhrparks unterstützen.

Und ja, wir wissen, dass dies nicht bis zum Ende dieses Jahres abgeschlossen sein wird. Daher, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, könnte der Zeitpunkt für die Vorlage nicht ungünstiger gewählt sein. Die Evaluierung steht vor dem Abschluss. Im 3. Quartal wird es einen neuen Gesetzentwurf zur Novelle des ÖPNV-Gesetzes geben. Ihrer Vorlage, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, werden wir daher heute nicht folgen.

Vielen Dank. - Es wurde eine Kurzintervention angezeigt. Herr Abgeordneter Dr. Zeschmann, bitte.

Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin! Werter Kollege Rüter, ich wollte Ihnen ja eigentlich nur eine Frage stellen. Nachdem Sie ausschweifend aufgezählt haben, wie viele Millionen Euro Sie schon zur Unterstützung der Umstellung des ÖPNV an die kommunale Ebene ausgereicht haben und welche Konzepte und Gesetze alle geändert werden - die Mobilitätsstrategie und andere Dinge haben Sie angesprochen -, haben Sie kein einziges Wort zum Thema des Antrags verloren: nämlich, ob denn das Personenbeförderungsgesetz des Bundes hinsichtlich der Umsetzung der Barrierefreiheit, die bekanntlich zum 01.01. dieses Jahres hätte realisiert sein müssen, auch in Brandenburg gilt. Dazu habe ich nichts von Ihnen gehört; darauf sind Sie in Ihren ausschweifenden Ausführungen dazu, wie viel Geld Sie schon ausgegeben haben, nicht eingegangen. Das war aber die Antwort vom Ministerium auf die Kleine Anfrage, die hier von Herrn Büttner schon erwähnt worden ist - also: Wir haben schon ganz, ganz viel getan. Wir haben schon ganz viele Straßenbahnen ersetzt.

Aber neues Geld gibt es jetzt offensichtlich nicht und ein weiteres Interesse auch nicht. Demnach nehme ich hiermit zur Kenntnis, dass das Bundesgesetz, was die Umsetzung der Barrierefreiheit angeht, in Brandenburg unter Ihrer Regierung offensichtlich nicht gilt und Sie auch nicht bereit sind, weiteres Geld zu investieren. Denn Sie wissen bestimmt genau wie ich, dass eine neue Straßenbahn mindestens zwischen 2 Millionen und 3 Millionen Euro kostet - und wenn man das den Kommunen überlässt, funktioniert das nicht. Auch in der Umgebung meines Wohnorts konnten die Straßenbahnen in den letzten Jahren nur ersetzt werden, weil Fördergeld kam. Aber zum Beispiel die angesprochene Straßenbahn in Woltersdorf, zu der auch Herr Vogelsänger nachgefragt hat, hat noch keine entsprechenden Fahrzeuge. Die Betreiber

sind auf die neuen Gelder angewiesen, die Sie offensichtlich nicht zu stellen bereit sind.

Wie gesagt: Schade, dass die Barrierefreiheit in Brandenburg nicht umgesetzt wird und wir dem Bundesgesetz nicht folgen! Ich dachte immer, Bundesgesetze gelten für alle in Deutschland, aber scheinbar ist das in Brandenburg anders. - Danke schön.

Herr Abgeordneter Rüter, möchten Sie antworten? - Ich sehe, Sie möchten. Insofern haben Sie jetzt das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! - In aller Kürze: Es ist mal wieder genau das passiert, was ich befürchtet habe. Sie leiern hier irgendwelche Sachen herunter, aber zuhören tun Sie nicht. Ich sprach über die - hier seit 01.01.2022 - gültige EU-Verordnung zur Barrierefreiheit. Sie ist 10 Jahre alt, wurde im Jahr 2012 vom Europäischen Parlament verabschiedet. Wir sind da doch seit einigen Jahren gemeinsam dran. Herr Büttner hat das dargestellt, ich habe es noch einmal dargestellt, und das PBefG, das jetzt gerade, Ende der letzten Legislaturperiode, technisch noch geändert wurde, hat das nachvollzogen. Viel länger schon ist Brandenburg dabei; ich habe die Summe genannt. Brandenburg ändert das und unterstützt die Kommunen bei ihren Aufgaben der Herstellung der Barrierefreiheit.

Das Zweite ist: Bei einer größeren Novellierung - auch das habe ich bereits gesagt - wird all das doch möglich sein. Diese von Ihnen wieder so süffisant dargestellten Sachen werden natürlich nötig, denn natürlich muss man erst den Förderungsbedarf evaluieren, bevor man die Gelder heraushaut. Genau deswegen gibt es eine Evaluierung, und wenn diese dann abgeschlossen ist, gibt es eine Förderung. Auch das habe ich in meiner Rede erwähnt. Es wäre schön, wenn auch Sie einfach mal zuhörten und das nicht nur von anderen erwarten.

Wir kommen zum Redebeitrag der AfD-Fraktion. Für sie spricht Herr Abgeordneter Münschke.

Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Seit 2002, also seit 20 Jahren, existiert auf Bundesebene das Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen. Mit der Novelle des Personenbeförderungsgesetzes 2013 wurde die Umsetzung der Barrierefreiheit im öffentlichen Personennahverkehr bis zum 01.01.2022 gesetzlich festgeschrieben. Im Dezember 2017, also genau vor vier Jahren, wurde hier im Landtag das Fünfte Gesetz zur Änderung des ÖPNV-Gesetzes verabschiedet - und eines darf ich vorwegschießen: Der heutige Staatssekretär hat sich damals sehr engagiert in diesen Prozess eingeschaltet. Ich bin also auf seine Argumente und Anregungen gespannt; denn so lange ist es ja noch nicht her, dass Sie auch eine Erhöhung der Summen, die im ÖPNV-Gesetz verankert sind, gefordert haben. Mal schauen, wie Sie sich heute - in Verantwortung - positionieren.

Damals, sehr geehrte Damen und Herren, wurden viele Millionen Euro für barrierefreie Angebote im öffentlichen Personennahver-

kehr zur Verfügung gestellt. Heute wird erneut über die Freigabe hoher Millionenbeträge debattiert: erneut für den barrierefreien Um- und Ausbau des ÖPNV in Brandenburg, dieses Mal mit dem Ziel, spätestens bis 2030 die komplette Barrierefreiheit im ÖPNV zu erreichen - also acht Jahre später als eigentlich vorgesehen.

Die Frage, die sich mir nun stellt, lautet: Was ist eigentlich in den letzten vier Jahren passiert? Das Datum 01.01.2022 ist ja nicht plötzlich vom Himmel gefallen. Meine Damen und Herren von den Linken, was hat denn die rot-rote Regierung in den Jahren 2015 bis 2019 in Sachen barrierefreier ÖPNV erreicht?

(Zurufe)

Wäre es nicht während Ihrer Regierungszeit Ihre Aufgabe gewesen, sicherzustellen, dass die umfassende Barrierefreiheit im ÖPNV bis zum 01.01.2022 umgesetzt ist?

(Zuruf)

Erläutern Sie doch einmal, warum nicht zielorientiert geplant und umgesetzt wurde, obwohl der Zielzeitpunkt doch seit vielen Jahren bekannt war und auch in der Debatte im Ausschuss, in der Anhörung, eine entscheidende Rolle spielte, sehr geehrte Damen und Herren!

Die zweite Frage, die sich mir beim Lesen Ihres Antrages gestellt hat: Warum benachteiligen Sie mit Ihrem Antrag eigentlich ganz bewusst alle Menschen, die im ländlichen Raum auf den ÖPNV angewiesen sind? Nichts anderes ist es doch, wenn Sie fordern, dass nur die Aufgabenträger gemäß § 4 Abs. 1 und 3 des Personenbeförderungsgesetzes im besonderen Maße mit besonders hohen Beiträgen bedacht werden sollen; das nämlich sind nur die Betreiber von Straßenbahnen und O-Bussen, also eindeutig nur innerstädtischer Verkehr. Was ist mit der Barrierefreiheit in den Fahrzeugen und an den Haltestellen auf dem Land, sehr geehrte Damen und Herren?

Gerade die Aufgabenträger auf dem Land müssten doch finanziell besser ausgestattet werden. Das Alter der Fahrgäste steigt kontinuierlich, und die Anzahl potenzieller Kunden sinkt. Das heißt, die Herausforderung, weiterhin einen funktionierenden ÖPNV auf dem Land dauerhaft zu gewährleisten, wird immens groß und der Bedarf an Finanzmitteln, gerade für diese Anbieter, ebenso. Zudem soll doch gerade im ländlichen Bereich die Attraktivität des ÖPNV gesteigert werden - das hören wir von Ihnen immer wieder, in jeder Plenardebatte. Höhere Zuweisungen würden genau das ermöglichen.

Der Überweisung des Antrags an den dafür zuständigen Ausschuss werden wir zustimmen. Dort überarbeiten wir ihn dann, sodass er allen Bürgern in Brandenburg zugutekommen und das Problem des nicht barrierefreien Zugangs zum ÖPNV ins Visier nehmen wird.

Die AfD-Fraktion hatte - wie Sie wissen - schließlich bereits in der letzten Legislaturperiode gute Antragsideen zum ÖPNV im ländlichen Raum. Sollte das Parlament dieser Überweisung heute nicht folgen, enthalten wir uns bei Ihrem Antrag. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit, sehr geehrte Damen und Herren.

Für die CDU-Fraktion spricht Frau Abgeordnete Walter-Mundt.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Liebe Gäste! Der vorgelegte Gesetzentwurf greift ein wichtiges Themengebiet heraus, nämlich die Barrierefreiheit im ÖPNV. Durch die bis 2022 gesicherte Finanzierung konnten die Aufgabenträger bereits zahlreiche Verbesserungen ermöglichen, vor allem bei den Straßenbahnen.

An dieser Stelle muss aber auch erwähnt werden, dass sich das Land in Fragen der Finanzierung nicht verstecken muss, denn bereits 2021 wurden die Mittel um 1,5 % erhöht. Diese Erhöhung wurde auch für das Jahr 2022 und die Folgejahre fortgeschrieben. Außerdem hat sich das Land im Rahmen des ÖPNV-Rettungsschirms in beachtlicher Weise finanziell engagiert.

Dieses Engagement ist auch in diesem Jahr notwendig. So hat der Haushaltsausschuss in einer der vergangenen Sitzungen weitere 74 Millionen Euro für den Rettungsschirm freigegeben. Darüber hinaus wird geprüft, inwiefern die zusätzlichen Förderungen der Barrierefreiheit künftig über das ÖPNV-Gesetz erfolgen sollen.