Protokoll der Sitzung vom 23.03.2022

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit dem Landtagsbeschluss vom August 2020 haben wir die Landesregierung aufgefordert, ein Gesamtkonzept zur Anpassung an den Klimawandel im Politikfeld Wasser zu erarbeiten und dem Landtag vorzulegen. Mit ein wenig Zeitverzug liegt uns das Gesamtkonzept nunmehr vor.

Der Minister ist in seinem Redebeitrag bereits auf das Gesamtkonzept eingegangen. Die Ressource Wasser wird vor dem Hintergrund des fortschreitenden Klimawandels immer mehr zu einer Kostbarkeit. Der Schein mag in Brandenburg trügen: Zwar ist Brandenburg ein überaus gewässerreiches Land mit vielen Niederungsgebieten, aber die eiszeitliche Prägung mit vielen Sanderflächen, häufige Hitzeereignisse und ausbleibende Niederschläge setzen den Landschaftswasserhaushalt zunehmend unter Druck. Sie führen auch aufgrund deutlich länger andauernder Vegetationsperioden zu steigenden Verdunstungsraten, die auch Konsequenzen für das Wasserangebot haben. Insofern müssen wir uns, muss Brandenburg sich wappnen.

Das Gesamtkonzept zur Anpassung an den Klimawandel im Politikfeld Wasser beinhaltet neben dem Landesniedrigwasserkonzept Maßnahmen bzw. Maßnahmenfelder, die acht Modulen zugeordnet werden können. Der Minister hat auf diese Module bereits hingewiesen.

Beabsichtigt ist auch, das Gesamtkonzept für das Handlungsfeld Wasser in die noch zu erarbeitende Anpassungsstrategie für die

Abmilderung der Folgen des Klimawandels zu integrieren; denn neben einem Klimaplan für Brandenburg geht es auch darum, Klimaanpassungsmaßnahmen für verschiedene Bereiche und Sektoren zu entwickeln.

Herr Abgeordneter, lassen Sie eine Zwischenfrage von Herrn Abgeordneten Domres zu?

Ja.

Bitte sehr, Herr Abgeordneter Domres.

Danke, Herr Kollege, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Herr Kollege, teilen Sie denn meine Sorge, dass es ein großes Problem ist, dass dieses Gesamtkonzept gegenwärtig keine Aussagen zu Finanzierungsquellen macht? Und können Sie mir Hoffnung machen, dass mit der Beratung zum Doppelhaushalt 2023/2024 dort namhafte Beträge eingestellt werden, damit wir dieses Konzept auch umsetzen können?

Herr Abgeordneter Eichelbaum, bitte.

Herr Kollege Domres, wir haben ja im Ausschuss noch die Möglichkeit, ausgiebig über dieses Thema zu diskutieren, und auch die Haushaltsberatungen werden nicht nur den Ausschuss, sondern auch dieses Haus hier weiterhin beschäftigen. Da werden wir sicherlich Lösungen finden, um genau dieses Problem zu erörtern und zu lösen.

Ich komme zurück zum Klimaplan: … denn es geht ja darum, für verschiedene Bereiche und Sektoren entsprechende Klimaanpassungsmaßnahmen zu entwickeln. Das Thema Wasser begleitet uns im ALUK seit Langem. Unter anderem haben wir uns in der ALUK-Sitzung am 09.02. in einem Fachgespräch mit den Perspektiven der Trinkwasserversorgung im Berliner Umland befasst. Nach der heutigen Überweisung des Gesamtkonzepts an den Fachausschuss werden wir das Thema Wasser und die Sicherung des Wasserangebots sowie der Wasserversorgung, die ökologische Verbesserung unserer Gewässer und die notwendigen Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel im Bereich der Siedlungswasserwirtschaft ganzheitlich betrachten und dann bewerten. Insofern freue ich mich auf die weitere Beratung im Fachausschuss und werbe um Ihre Zustimmung zur Überweisung des Gesamtkonzepts an den ALUK. - Vielen Dank.

Wir kommen zum Redebeitrag der Fraktion BVB / FREIE WÄHLER. Für sie spricht Herr Abgeordneter Dr. Zeschmann.

Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Brandenburgerinnen und Brandenburger! Als ich diese vermeintliche Gesamt-Wasserkonzeption, heimlich veröffentlicht im Windschatten der Verkündigung der Genehmigung für Tesla am 15.03., zu lesen bekam, war ich schon nach einigen Seiten nicht sicher, ob ich ob der Inhaltsleere - die hat Herr Domres mit einigen Beispielen schon gut dargestellt - und der durchgehend fehlenden Konkretheit für Brandenburg einfach nur lachen oder wegen der peinlichen Vorlage doch eher weinen sollte. Denn laut unserem Beschluss vom 26.08., der hier schon angesprochen wurde, Herr Bretz, sollte mit diesem Gesamt-Wasserkonzept der große Wurf vorgelegt werden, der einen vollständigen Überblick über die Verfügbarkeit von Wasserdargeboten in Brandenburg und zugleich eine verlässliche Abschätzung der Entwicklung unserer Trinkwasserbedarfe unter Beachtung des Zuzugs, der weiteren Industrie- und Gewerbeansiedlungen und der Auswirkungen des Klimawandels geben sollte.

Insbesondere die Punkte b) und c) des damaligen Beschlusses, die Sie alle bestimmt noch im Kopf haben, werte Kollegen, hätten, wenn sie denn vorgelegt und bearbeitet worden wären, eine gute Grundlage für weitere Diskussionen bilden können. Leider ist dem nicht so; wir haben da im Wesentlichen Fehlanzeige zu vermelden. Ich gestehe zu, dass die Veröffentlichungen von diesem Montag teilweise einen kleinen Schritt vorangekommen sind. Mit diesem Gesamt-Wasserkonzept wurde aber leider nur das abgeschrieben, was im Beschluss von damals stand, und nicht wirklich irgendetwas Konkretes vorgelegt. Deswegen sage ich: Es war ein schöner allgemeiner Reader zu wasserwirtschaftlichen Lehrbuchweisheiten, eine schöne Zusammenfassung. Aber leider kann man mit so etwas natürlich dem Beschluss dieses Hauses vom 26.08.2020 in keiner Weise entsprechen, auch nicht gerecht werden.

Wenn wir also diesen Abgleich zwischen den Wasserdargeboten und den Trinkwasserbedarfen unter Berücksichtigung des weiter voranschreitenden Zuzugs - vor allem aus Berlin -, der weiteren Industrie- und Gewerbeansiedlung und der Auswirkungen des Klimawandels ernsthaft gerecht werden wollen, müssen aus unserer Sicht mindestens folgende Punkte untersucht und erarbeitet werden - und darf nicht immer nur geschrieben werden: wir wollen das, wir tun das, wir sollen das -: Es müssen zum Beispiel die hydrologischen und klimatischen Gegebenheiten der verschiedenen Regionen des Landes Brandenburg in Bezug auf die eben genannten Punkte wirklich detailliert dokumentiert und die aktuellen Wasserdargebotsbilanzen, deren Volumen und Verteilung über die verschiedenen Regionen des Landes Brandenburg, insbesondere hinsichtlich der verschiedenen Nutzergruppen, über die zukünftigen Planungshorizonte dargelegt werden. Es bedarf einer Risikoanalyse und diesbezüglich abgeleiteter Maßnahmen des Landes zur Gewährleistung einer jederzeitigen Sicherung der Trinkwasserversorgung im ganzen Land und in den verschiedenen Regionen des Landes Brandenburg sowie eines landesweiten Trinkwasserversorgungsplans, der aufzeigt, wie die Trinkwasserversorgung kurz-, mittel- und langfristig sichergestellt werden kann. Und es muss das Thema Klimareserve angegangen werden.

Jetzt ist nicht mehr viel Zeit; deswegen komme ich zu meinem Schlusssatz: Auf diese Weise sollte unter Integration und Abwägung der vorgenannten Punkte eine landesweite Wasserhaushaltsplanung vorgelegt und im Landtag, also hier, zur Abstimmung gestellt werden. Leider wurde das nicht geleistet. Schon gar nicht liegt diesbezüglich irgendetwas Konkretes vor, weswe-

gen wir Sie dringend bitten, dem Wunsch der verschiedenen Wasserfachleute und der Wasserverbände nachzukommen, die detaillierten Punkte, die in unserem Entschließungsantrag enthalten sind, nachzuarbeiten und diesem Entschließungsantrag zuzustimmen; denn der Entschließungsantrag, Herr Roick, kommt nicht zu früh, sondern eigentlich zu spät, da das zum 01.01.2022 hätte vorgelegt werden müssen. - Danke schön.

Vielen Dank. Da war sie wieder, die wunderbare Satzvermehrung. - Wir kommen jetzt zum Redebeitrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Für sie spricht Frau Abgeordnete Hiekel.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als wir im August 2020 den Beschluss für die Erarbeitung des Gesamtkonzepts zur Stabilisierung des Wasserhaushaltes im Klimawandel fassten, lagen wir zeitlich am Ende einer Serie von drei extrem trockenen Sommern in Folge. Heute debattieren wir über das vorgelegte Gesamtkonzept, und wieder befinden wir uns in einer extremen Witterungssituation: Laut Deutschem Wetterdienst erleben wir gerade den niederschlagsärmsten März seit Beginn der Wetteraufzeichnung. Im Augenblick ist das Niederschlagsdefizit vor allem für die Landwirtschaft und den Naturhaushalt ein Fiasko. Mit Blick in die Zukunft werden sich jedoch noch ganz andere Probleme auftun. Wenn wir den Wasserhaushalt nicht nachhaltig in den Griff bekommen, brauchen wir uns perspektivisch über neue Industrie- und Gewerbeansiedlungen, die Bewässerung landwirtschaftlicher und gartenbaulicher Kulturen, die Bewirtschaftung von Fischteichen, den Ausbau des Wassertourismus oder die Einrichtung von Spaßbädern und Gartenpools keine Gedanken mehr zu machen.

Die gute Nachricht ist: Wir haben es in der Hand. Das Umweltministerium hat innerhalb der letzten 13 Monate drei grundlegende Konzepte vorgelegt, um den Wasserhaushalt zu stabilisieren und die Wasserversorgung langfristig und nachhaltig zu gewährleisten. Das sind neben dem Gesamtkonzept zur Anpassung an den Klimawandel auch das Niedrigwasserkonzept vom Februar 2021, das schon angesprochen wurde, und das Wasserversorgungskonzept vom vergangenen Montag. Und wer sich die Mühe gemacht hat, diese drei Konzepte wirklich zu studieren, wird gemerkt haben, dass hier eine sehr umfangreiche und fachlich qualifizierte Arbeit geleistet worden ist. An dieser Stelle gebührt sowohl unserem Umweltminister als auch den betreffenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zunächst unser herzlicher Dank.

(Vereinzelt Beifall)

- Genau! Das setzt natürlich voraus, man hat sie gelesen. Diese drei Konzepte zeigen nicht nur die Probleme mit unserem Wasserhaushalt, sondern auch Lösungen auf. Sie nehmen Bezug aufeinander, bauen aufeinander auf und bilden somit eine solide fachliche Grundlage.

Die Kritik von AfD und Linken sowie von BVB / FREIE WÄHLER kann ich hier ehrlich gesagt nicht nachvollziehen, aber wir werden ja noch Gelegenheit haben, uns darüber auszutauschen - und darauf freue ich mich besonders. Der Entschließungsantrag von BVB / FREIE WÄHLER, in dem ein Sammelsurium von Untersuchungen und Konzepten gefordert wird, ist insofern überflüssig und kann nur abgelehnt werden.

Was wir jetzt brauchen, ist die Umsetzung der aufgezeigten Maßnahmen - von denen in den drei Dokumenten eine ganze Menge enthalten ist. Sie erfordert ein ressortübergreifendes Engagement und die Bereitstellung der personellen und finanziellen Ressourcen - darauf ist ja von Herrn Domres hingewiesen worden. Das erfordert ein ressortübergreifendes Engagement bei der Organisation der Umsetzung und eine breite gesellschaftliche Akzeptanz auch für unbeliebte, aber notwendige Maßnahmen, und dazu gehört eben auch der Klimawandelabschlag.

Frau Abgeordnete, lassen Sie eine Zwischenfrage von Herrn Abgeordneten Vida zu?

Ja.

Bitte sehr, Herr Abgeordneter Vida.

Sehr geehrte Frau Hiekel, ich möchte ja Ihre Ungeduld nicht noch weiter strapazieren, aber Sie werden heute noch nicht die Gelegenheit bekommen, den Entschließungsantrag abzulehnen. Ich bedauere das sehr für Sie, denn er wird mit dem Konzept zusammen überwiesen werden.

Aber weil Sie sich gerade darüber empört haben, dass wir beim Thema Gesamtwasserhaushaltskonzept einfach ein „Sammelsurium“ von Analysen beantragen: Würden Sie mir nicht zustimmen, dass es bei einem so wichtigen Grundsatz-, Querschnitts-, ressortübergreifenden Thema normal ist, Analysen zu genau diesen Punkten zu verlangen? Oder können Sie von den sechs Punkten, die wir beantragt haben …

(Zuruf)

- Sicher ist da ein Antrag. - … einen Punkt benennen, welcher nicht zu der tiefgründigen Analyse eines Gesamtwasserhaushaltskonzepts gehört? Ist es der Klimateil? Der Wasserdargebotsteil? Der Grundwasserteil? Welche Teile gehören nicht dazu, sind überflüssig und machen den Antrag zu einem - so haben Sie das despektierlich bezeichnet - Sammelsurium?

Vielen Dank. - Frau Abgeordnete Hiekel, bitte.

Da wir den Antrag an den Umweltausschuss überweisen und auch Ihr Antrag an den Umweltausschuss überwiesen wird, können wir das dort in Ruhe klären. Ich verspreche Ihnen: Ich gebe Ihnen dann eine umfangreiche Antwort, vielleicht auch schon vorher.

(Zuruf)

- Ja, diese Herausforderungen wollen wir in einem Fachgespräch im Umweltausschuss intensiv diskutieren, und ich bitte um Ihre Zustimmung zur Überweisung an den Ausschuss. - Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

Vielen Dank. - Wir sind damit am Ende der Rednerliste. Ich schließe die Aussprache und komme zur Abstimmung.

Die Koalitionsfraktionen beantragen die Überweisung des Konzeptes der Landesregierung, „Gesamtkonzept zur Anpassung an den Klimawandel im Politikfeld Wasser“, Drucksache 7/5175, an den Ausschuss für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz. Wer der Überweisung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist die Überweisung ohne Enthaltungen einstimmig beschlossen.

Wie gerade angesprochen, wird über den Entschließungsantrag der BVB / FREIE WÄHLER Fraktion, „Erstellung einer GesamtWasserhaushaltsplanung für Brandenburg“, Drucksache 7/5299, nach der Befassung des Ausschusses mit dem Konzept abgestimmt.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 12 und übergebe für Tagesordnungspunkt 13 an die Präsidentin.

Meine Damen und Herren, ich rufe Tagesordnungspunkt 13 auf.

TOP 13: Absicherung des Verwaltungsabkommens Braunkohlesanierung - Verstetigung der Finanzierung mittels Abschluss eines Staatsvertrages mit dem Bund

Antrag der BVB / FREIE WÄHLER Fraktion

Drucksache 7/5040

Als erstem Redner erteile ich Herrn Dr. Zeschmann für die Fraktion BVB / FREIE WÄHLER das Wort. Bitte schön.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Brandenburgerinnen und Brandenburger! Das Thema Kohleausstieg und Strukturwandel haben wir hier schon öfter diskutiert, jedoch richtet sich unser vorliegender Antrag auf einen Aspekt, der sonst nicht so oft diskutiert wird oder im Zentrum der Diskussion gestanden hat. Es geht um die Fortführung des Verwaltungsabkommens Braunkohlesanierung und dessen finanzielle Absicherung über den bislang jeweils auf fünf Jahre begrenzten Vertragszeitraum hinaus.

Worum geht es konkret? Und warum ist dieses Verwaltungsabkommen so wichtig für die Lausitz? Zuerst einmal geht es ganz grundsätzlich darum, die Hinterlassenschaften, die Umwelt- und Landschaftsschäden des Braunkohlentagebaus, insbesondere aus der DDR-Zeit und auch noch aus der Zeit davor, bestmöglich zu beheben. Ziel ist dabei die Herstellung der öffentlichen Sicherheit und die Gewährleistung der Nachnutzung stillgelegter Braunkohlentagebaue sowie stillgelegter Industriestandorte, zum Beispiel Brikettfabriken und Kokereien.

In Umsetzung des Einigungsvertrags wurde dazu die Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH, also LMBV, als bergrechtlich verantwortlicher Rechtsnachfolger der DDR-Braunkohlenkombinate benannt. Sie ist als bundeseigenes Unternehmen heute in der Funktion eines Projektträgers in der Region tätig. Konkret bearbeitet die LMBV im Auftrag des Bundes und der vier ostdeutschen Kohleländer weitgehend parallel annähernd 500 Teilprojekte für die Grundsanierung. Dazu kommen weitere 115 Teilprojekte der LMBV im Bereich der Gefahrenabwehr, zum Beispiel die Behandlung von Bergbaufolgen im Zusammenhang mit dem Grundwasseranstieg und die Behandlung der Wasserqualität. Ergänzt werden diese Maßnahmen von derzeit insgesamt 77 Nachnutzungsvorhaben, die auf der Grundsanierung zum Zwecke der erfolgreichen Folgenutzung aufsatteln.

Um es allgemeinverständlich zusammenzufassen: Es erfolgen sowohl die Sanierung und Sicherung von offen gelassenen Alttagebauen und Überresten von untertägigem Bergbau, dazu die Flutung der gewaltigen Restseen, unter anderem im Lausitzer Seenland, sowie der Bau schiffbarer Überleiter zwischen den Seen für die künftige touristische Nachnutzung.

Darüber hinaus gilt es, mit den Mitteln aus dem Verwaltungsabkommen auch die Eisenhydroxidbelastung der Fließgewässer wie Spree und Schwarzer Elster, die sogenannte Verockerung, zu behandeln und rutschgefährdete Areale in der Bergbaulandschaft zu sichern. Dabei haben insbesondere die geotechnischen Ereignisse im vergangenen Jahr am Helenesee in Frankfurt (Oder) und auf der B 169 - eine der Hauptverkehrsachsen der Lausitz - bei Senftenberg und auch am Knappensee in Sachsen gezeigt, dass es noch viel zu tun gibt, um die Sanierungsziele einer geotechnisch sicheren und für den Menschen ungefährlichen Bergbaufolgelandschaft zu erreichen.

Noch um ein Vielfaches deutlicher wird die Bedeutung des Verwaltungsabkommens Braunkohlesanierung anhand folgender Zahlen: Von 1991 bis 2020 wurden in Brandenburg für die Braunkohlesanierung insgesamt - hören Sie gut zu - 4,84 Milliarden Euro ausgegeben. Allein während der Laufzeit des aktuellen Verwaltungsabkommens von 2018 bis zum 31.12. dieses Jahres sind es 565 Millionen Euro. Daran lässt sich ablesen, welche wirtschaftliche Bedeutung in Form von Wertschöpfung und Arbeitsplatzsicherung - eben gerade auch in der Region, in der Lausitz, Stichwort „Strukturwandel“, Herr Keller - die Braunkohlesanierung hat.