Noch um ein Vielfaches deutlicher wird die Bedeutung des Verwaltungsabkommens Braunkohlesanierung anhand folgender Zahlen: Von 1991 bis 2020 wurden in Brandenburg für die Braunkohlesanierung insgesamt - hören Sie gut zu - 4,84 Milliarden Euro ausgegeben. Allein während der Laufzeit des aktuellen Verwaltungsabkommens von 2018 bis zum 31.12. dieses Jahres sind es 565 Millionen Euro. Daran lässt sich ablesen, welche wirtschaftliche Bedeutung in Form von Wertschöpfung und Arbeitsplatzsicherung - eben gerade auch in der Region, in der Lausitz, Stichwort „Strukturwandel“, Herr Keller - die Braunkohlesanierung hat.
- Ja, ja. - Umso wichtiger ist es, das Verwaltungsabkommen jetzt und für die Zukunft auf eine verlässlichere Basis zu stellen, und darum geht es in dem Antrag.
Der Vorstand des Braunkohlenausschusses des Landes Brandenburg hat sich diesbezüglich im Januar dieses Jahres an das Bundesfinanzministerium gewandt und eine Verstetigung der Finanzierung über die jeweils auf fünf Jahre begrenzten Sanierungsabkommen hinaus gefordert. Die beste Möglichkeit dafür wäre, den Abschluss eines langfristigen Staatsvertrages - und das ist das Ziel des Antrags - anzustreben, der die anteilige Finanzierung vom Bund dauerhaft sicherstellt. Damit könnten die Abhängigkeit von der jeweiligen Finanzlage des Bundes und die aktuell vorherrschende Unsicherheit in der Region entscheidend verringert werden. Ich bin mir sicher, Sie werden alle zustimmen, Herr Keller, dass das bei den Volumina, die ich aufgezeigt habe, für einen sicheren und geordneten Ablauf des Strukturwandels in der Lausitz von großer Bedeutung ist.
Unter Berücksichtigung der langfristig fortdauernden Sanierungsaufgaben zur Bewältigung der Bergbaufolgen - Genaueres dazu können Sie aus der Drucksache 7/4139 erfahren - muss es dabei im besonderen Interesse des Landes Brandenburg sein, eine längerfristige, die kommenden Jahrzehnte umfassende finanzielle Absicherung der Braunkohlesanierung durch den Bund sicherzustellen. Daher werbe ich an dieser Stelle eindringlich um Ihre Zustimmung zu dem Antrag, dessen Forderungen nach dem, was ich so gelesen habe, auch die SPD schon einmal aufgestellt hat.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger am Livestream! Im Antrag von BVB / FREIE WÄHLER geht es um die Absicherung des Verwaltungsabkommens zwischen dem Bund und den Bergbauländern, also die LMBV, die Lausitzer und Mitteldeutsche BergbauVerwaltungsgesellschaft mit Sitz in Senftenberg. Das hört sich sehr gut an, aber schauen wir mal, wo der Bund das noch gemacht hat:
Es gibt Staatsverträge zwischen dem Bund und den Ländern, zum Beispiel den IT-Staatsvertrag vom 01.04.2010, der die rechtliche Grundlage für die Arbeit des IT-Planungsstabes bildet und zwischen dem Bund und allen Bundesländern geschlossen wurde. Und es gibt den Staatsvertrag über die abschließende Aufteilung des Finanzvermögens zwischen dem Bund und den neuen Bundesländern und Berlin von 2012. Es gibt natürlich auch Staatsverträge zwischen den Bundesländern, beispielgebend sei der Rundfunkstaatsvertrag genannt, den wir hier auch schon diskutiert haben.
Aber zwischen dem Bund und den Bundesländern gibt es ganze zwei Staatsverträge. Der in Ihrem Antrag vorgesehene Staatsvertrag kann sich mit diesen Staatsverträgen keinesfalls messen. Das Vorhaben reicht dafür offensichtlich nicht aus.
Was passiert bei einem Staatsvertrag? Das ist ähnlich wie bei einem öffentlich-rechtlichen Vertrag, beispielsweise zwischen einer Kreisverwaltung und einem Investor: Die eigentlich übergeordnete Behörde stellt sich auf die gleiche Ebene wie der Antragsteller und wird Partner eines Vertrags. Sie gibt also Macht ab. Ähnliches würde bei einem Staatsvertrag passieren; der Bund gäbe seine Verhandlungsposition auf. Das ist zwar „nice to have“, um es einmal so flapsig zu sagen, aber in diesem konkreten Fall - für weniger als eine Handvoll Bundesländer - wird der Bund das nie tun. Das ist absolut realitätsfern.
Darüber hinaus ist ein solcher Vertrag auch nicht notwendig, denn die Verhandlungen zwischen dem Bund und dem Land Brandenburg sind in der Vergangenheit zwar hart geführt worden, waren aber immer fair und haben auch immer zu einem Erfolg geführt. Sie haben selbst gerade beschrieben, wie erfolgreich die LMBV in den vergangenen Jahren gearbeitet hat, wie viel Geld umgesetzt worden ist - immer zum Wohle der Lausitz bzw. der Flächen in den anderen Bundesländern.
Ich bin sehr optimistisch, dass auch die jetzigen Verhandlungen zu einem Erfolg geführt werden und die LMBV ab 2023 in dem dann 7. Verwaltungsabkommen ausreichend Geld - auch wenn
es eigentlich nie genug sein kann - für ihre Aufgaben haben wird. Damit ist Ihr Antrag obsolet und wird abgelehnt. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das Thema dieses Tagesordnungspunktes begegnet uns im parlamentarischen Leben eher selten, auch im Bundestag ist die Braunkohlesanierung in den letzten fünf Jahren nur ein einziges Mal thematisiert worden, nämlich von Thomas Jurk von der SPD, als es am 21. Mai 2021 in der Aktuellen Stunde um die Entschädigungszahlungen für Braunkohlekraftwerke ging. Das wird der Wichtigkeit und Bedeutung des Themas überhaupt nicht gerecht.
Oder ist das nur Ausdruck dessen, dass bei den Tagebaufolgekosten alles völlig reibungslos läuft? Sehen wir uns das genauer an: Schon 1992 hat der Bund mit den Braunkohleländern Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen ein Verwaltungsabkommen zur Finanzierung der ökologischen Altlasten des Braunkohleabbaus getroffen. Das hört sich in diesem trockenen Verwaltungsdeutsch harmlos an, doch stecken darin gewaltige Mengen Geld: Bund und Länder haben von 1991 bis 2020 bereits rund 12 Milliarden Euro über die LMBV in die Braunkohlesanierung des Mitteldeutschen und des Lausitzer Reviers gesteckt, von denen 4,84 Milliarden Euro an Brandenburg gingen. Nur zur Erläuterung: Bei der LMBV handelt es sich um die Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft in Senftenberg, die die Nachfolgelandschaften des Braunkohleabbaus aus der Zeit von 1949 bis 1989 verwaltet, saniert und gestaltet. Diese Gesellschaft gehört zu 100 % dem Bund und untersteht dem Bundesministerium der Finanzen.
Dem ersten Verwaltungsabkommen zur Altlastenfinanzierung von 1992 folgten ein weiteres im Jahr 1995 sowie fünf weitere ergänzende Abkommen in den Jahren 1997, 2002, 2007, 2012 und 2017, deren Titel dann auch konkret die Finanzierung der Braunkohlesanierung beinhalteten. Wir befinden uns also, wie Sie wissen, wenn Sie mitgezählt haben, im 6. Verwaltungsabkommen, welches noch bis Ende dieses Jahres läuft. Es umfasst einen Gesamtbetrag von 1,23 Milliarden Euro, von denen 565 Millionen Euro bei uns in Brandenburg eingesetzt werden.
Ab jetzt, meine Damen und Herren, entsteht Handlungsdruck. Berechtigterweise gab es im September 2021 eine parlamentarische Nachfrage bei der Landesregierung zum Stand der Fortsetzung dieser Reihe von Verwaltungsabkommen zur Braunkohlesanierung. Die Tatsache, dass wir sechs Abkommen hinter uns gebracht haben und das siebte vor der Tür steht, bedeutet - Sie ahnen es - keinen Automatismus. Es braucht aber eine ausreichende und gesicherte Finanzierung - nicht nur für die nächsten fünf Jahre, sondern noch lange darüber hinaus.
In den vergangenen Jahrzehnten ist schon viel passiert und viel erreicht worden. Dazu muss man sich nur einmal zu einem Besuch im Revier aufmachen und die völlig neu gestalteten Landschaften ansehen. „Besser als neu“, ist man fast zu sagen geneigt. Doch dieser Eindruck täuscht insofern, als er die noch bevorstehenden, riesigen Herausforderungen vergessen lässt. Ein Ende der Sanierungstätigkeiten in unserem Land ist noch lange nicht abzusehen. Aktuelle Ereignisse wie das Abrutschen der Böschung am Helenesee im letzten Jahr kommen hinzu. Weitere Ereignisse dieser Art lassen sich noch gar nicht absehen. Die
Frage der Entschädigungen für Bewohner und Unternehmen in den gefährdeten Bereichen der Tagebaukippen ist leider gleichfalls immer noch ungeklärt. Die Liste der noch offenen Handlungsfelder ließe sich lange fortsetzen, sehr geehrte Damen und Herren.
Nach dem Umgang damit befragt, antwortete die Landesregierung auf die eben angesprochene parlamentarische Anfrage eher ausweichend, unkonkret und nebulös. Dem Vorstand des Braunkohlenausschusses des Landes Brandenburg trieb das die Sorgenfalten auf die Stirn. Er wandte sich damit, wie Kollege Zeschmann bereits sagte, kurz vor Weihnachten an den Ministerpräsidenten und im Januar an das Bundesfinanzministerium, damit eine langfristige Absicherung der Finanzierung der Sanierungsaufgaben sichergestellt wird. Zwar bestätigte die Landesregierung, sich in Verhandlungen mit dem Bund für ein nächstes - das siebte - Verwaltungsabkommen einzusetzen, doch dieses reicht auch nur wieder über die nächsten fünf Jahre, bis 2027. Und dann? Dann sind die Sanierungsaufgaben immer noch lange nicht bewältigt. Das Risiko, dass wir in Brandenburg ohne neue Pferde - sprich: ohne ein achtes Verwaltungsabkommen mit einer angemessenen Anschlussfinanzierung - in der Furt stehen gelassen werden, darf nicht eingegangen werden. Es braucht immer noch langfristige Planungssicherheit. Diese soll mittels eines Staatsvertrages zwischen den Braunkohleländern und dem Bund hergestellt werden. Insofern kann man dem Antrag der Freien Wähler nur zustimmen, was wir auch tun werden. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Braunkohlesanierung ist eine generationenübergreifende, langfristige Aufgabe. Es ist gut und richtig, dass der Bund und das Land Brandenburg seit 1991 knapp 5 Milliarden Euro für die unterschiedlichen Sanierungsaufgaben verwendet haben. Projektträger der Sanierung ist die bundeseigene LMBV. Sie hat die Aufgabe, ehemalige Bergbauflächen wieder nutzbar zu machen.
Die Finanzierung über die Verwaltungsabkommen hat sich grundsätzlich bewährt. Aus der Region kommt zwar immer wieder das Argument, dass die Finanzierung langfristiger gesichert werden müsse, und das ist thematisch auch nachvollziehbar, denn wie die Folge der Verwaltungsabkommen zeigt - wir verhandeln gerade über Nummer 7 -, lassen sich die Bergbaufolgen eben nicht innerhalb von fünf Jahren beseitigen, sondern das ist eine langfristige, hochkomplexe Sanierungsaufgabe. Mit einem Staatsvertrag würden wir jedoch nichts daran ändern, dass eine mittelfristige Finanzplanung über bestimmte Jahresscheiben erfolgen muss. Hier besteht auch ein Unterschied zum Strukturwandel in der Lausitz, für den es ebenfalls den Wunsch nach einem Staatsvertrag gab: Beim Strukturwandel haben wir eine vom Bund fest zugesagte Summe, die gesichert werden sollte. Bei der Braunkohlesanierung steht die LMBV aber in der Verantwortung, die Bergbauflächen wieder nutzbar zu machen. Bis zum Erreichen dieses Ziels werden die Verwaltungsabkommen und die damit verbundenen Finanzierungen notwendig sein. Daran wird auch von Bundesseite nicht gerüttelt. Zur Erinnerung: Der Bund trägt 75 % der Kosten, das Land 25 %. Eine generelle Neuaufstellung der Bund-Länder-Zusammenarbeit in diesem Bereich birgt auch das Risiko, dass an dieser Kostenaufteilung gerüttelt wird.
Ich denke, wir sollten darauf abzielen, jetzt zügig das neue Verwaltungsabkommen unter Dach und Fach zu bringen, um die Braunkohlesanierung weiter gut umsetzen zu können. So verständlich das Ziel einer langfristigen Finanzierung ist, so unwägbar wäre aber jetzt eine neue Diskussion über einen Staatsvertrag. Den Antrag lehnen wir ab. - Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Gäste am Livestream! Ich will gleich zu Beginn sagen: Wir werden diesen Antrag unterstützen.
Das erste Verwaltungsabkommen wurde am 1. Dezember 1992 geschlossen und bildete die Grundlage für eine langfristige und kontinuierliche Gestaltung des Prozesses der Braunkohlesanierung. Seit dem ersten Abkommen sind auch die Bundesländer finanziell beteiligt. An dieser Stelle sollten wir uns noch einmal die gewaltigen Aufgaben der LMBV deutlich vor Augen führen - meine Vorredner haben schon darauf hingewiesen, aber ich möchte es noch einmal verdeutlichen.
Ende 1989 gab es insgesamt 39 Tagebaue, davon 21 in Mitteldeutschland und 18 in der Lausitz. Die stillgelegten Gruben hinterließen insgesamt 224 Restlöcher, von denen nur wenige verfüllt oder anderweitig gesichert werden konnten. Viele Restlöcher unterschiedlichster Größe werden zu Bergbaufolgeseen. Das war und ist eine immense Aufgabe, vor der wir großen Respekt haben sollten.
Zum Antrag selbst: Die Grundlage des Antrags bildet die Erklärung des Braunkohleausschusses aus dem Januar 2021, in der zwei Probleme angesprochen wurden. Das erste Problem ist die Budgetierung, die dazu führt, dass planmäßige Maßnahmen zurückgestellt werden müssen, wenn unvorhergesehene Ereignisse eintreten, die ein sofortiges Handeln erforderlich machen. Das zweite Problem sind langwierige Planungs- und Genehmigungsverfahren.
Warum ist es nun sinnvoll und auch notwendig, über eine langfristige Vertragsform nachzudenken und nicht nur immer in Fünfjahresscheiben? Ich gebe Ihnen ein paar Beispiele.
Erstes Beispiel: Sie wissen, dass es 2010 aufgrund des Wiederanstiegs von Grundwasser zu Grundbrüchen und teilweise zur Verflüssigung des Kippenbodens kam. Daher wurden rund 21 000 ha Fläche, die sich bereits in Nutzung von Forst- und Landwirtschaft befanden, wieder gesperrt. Bis heute ist nicht klar, wie und in welchem Umfang saniert werden kann. Gutachten, Sanierungspläne, Genehmigungen werden uns noch weit über das Jahr 2027 hinaus beschäftigen. Es ist eine ungeheure Aufgabe!
Ein zweites Beispiel: Die Inselsicherung Senftenberger See, Pflugkippe Niemtsch, soll voraussichtlich ab dem Winterhalbjahr 2024/25 beginnen. Die Fachebene schätzt ein, dass für die Gesamtsanierung ca. 20 Winterhalbjahre gebraucht werden.
Ein drittes Beispiel: das Brückenfeld Sedlitz. 2023 bis 2026 soll es zu einer schonenden Sprengverdichtung kommen, danach
- in den Jahren 2027 bis 2036 - werden die Geländetiefen aufgefüllt. Danach erfolgen Wiederaufforstung, Rückbau von Anlagen und alles, was dazugehört.
Ein viertes Beispiel: Offen sind zahlreiche Planfeststellungsverfahren im Zusammenhang mit den noch zu flutenden Tagebaurestlöchern. Wir reden hier von einer zweistelligen Zahl an Planfeststellungsverfahren. Und wir wissen aus Erfahrung, dass Planfeststellungsverfahren sehr langwierig sind und mindestens fünf Jahre dauern, manche noch viel länger.
Ein fünftes Beispiel: An dieser Stelle möchte ich auf die umfangreiche Sanierung des Wasserhaushalts in der Lausitz hinweisen. Die ist eine Generationenaufgabe - meine Vorredner haben darauf hingewiesen -, die uns über Jahrzehnte begleiten wird.
Ein letztes Beispiel, das deutlich macht, wie sich Zeiträume und Gestaltung des Verwaltungsabkommens auswirken können, ist das, was im letzten Wirtschaftsausschuss eine Rolle spielte, und zwar der Helenesee. In der vergangenen Sitzung mussten wir zur Kenntnis nehmen, dass die Sanierungsplanung nicht rechtzeitig fertig wird, um überhaupt noch in das jetzt laufende Verwaltungsabkommen aufgenommen zu werden. Damit ist völlig unklar, wie die im Raum stehenden 40 bis 60 Millionen Euro für die Sanierung der Helene aufzubringen sind - und vor allen Dingen, wann.
All diese Beispiele zeigen, wie wichtig es ist, über andere Formen von Verträgen nachzudenken, die mehr Planungssicherheit und einen Blick über fünf Jahre hinaus bieten. Natürlich versucht die Bundesregierung bei jeder neuen Verhandlungsrunde, sich aus der finanziellen Verantwortung zu ziehen. Ich möchte auch daran erinnern, dass die Braunkohlesanierung keine übliche Stilllegung von Tagebauflächen bedeutet, sondern dass es hier um die Sicherung der Wiedernutzbarmachung von Flächen in einem Gebiet von mehr als 100 000 ha geht. Die Leistungen der LMBV, die auch mit wissenschaftlichem Know-how erbracht werden sollen, finden Beachtung und Anerkennung.
Aus all den genannten Gründen befürworten wir die Überlegung, weg von einem fünfjährigen Verwaltungsabkommen hin zu einer längerfristigen Vertragsform zu kommen, und das, wenn es möglich ist, mit einem Staatsvertrag. - Herzlichen Dank.
Vielen Dank. - Das Wort erhält Frau Abgeordnete Hiekel für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Bitte schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sind inzwischen im dreißigsten Jahr der Sanierung der Alttagebaue aus DDR-Zeiten, und es ist immer noch kein Ende abzusehen. Seit 1992 werden im Fünfjahresrhythmus Verwaltungsabkommen zwischen den ostdeutschen Kohleländern und dem Bund zur Tagebausanierung im Lausitzer und Mitteldeutschen Revier geschlossen. Bis zum Jahr 2020 wurden für die Sanierung, wie schon gesagt wurde, insgesamt über 11 Milliarden Euro aufgewendet. Damit entsteht unter anderem das Lausitzer Seenland mit seiner touristischen Infrastruktur. Die extra eingerichtete Flutungszentrale sorgt für die Flutung der Seen und die ständige Nachsorge, um festgelegte Wasserstände zu halten.
Trotz guter Planung läuft nicht alles nach Plan. Wie schon berichtet wurde, kommt es immer wieder zu unvorhergesehenen Problemen, die bevorzugt behandelt werden müssen. So wurden insgesamt 19 Gebiete in den sanierten Tagebaufolgelandschaften identifiziert, in denen teils umfangreiche nachträgliche Sanierungsarbeiten notwendig werden, nachdem es zu Bodensenkungen, Grundbrüchen und Rutschungen gekommen ist. Viele für die Landnutzung und den Tourismus bereits freigegebene Bereiche mussten deshalb auf unbestimmte Zeit wieder gesperrt werden.
Nicht nur touristische Strecken sind betroffen. Die Sperrung der B 169 bei Sedlitz ist mit massiven Einschränkungen und Umleitungen für den Straßenverkehr verbunden. Oder denken wir an die Rutschung 2018 im Senftenberger See, der seit 1975 touristisch genutzt wird. Hier müssen Teile der Böschung nun über 20 Jahre aufwendig saniert werden, was mit, wie schon gesagt wurde, monatelangen Sperrungen des Sees verbunden ist. Auch die Rutschung im Knappensee wurde schon erwähnt. Aber das prominenteste Beispiel dürfte wirklich der seit 40 Jahren touristisch fest etablierte Helenesee bei Frankfurt (Oder) sein. Auch er wurde 2021 wegen plötzlicher Rutschungen im Uferbereich gesperrt und musste ebenfalls in die Liste der nachträglichen Sanierungsfälle aufgenommen werden.
Neben diesen lokalen Problemen gibt es auch übergreifende Herausforderungen. Das ist zum einen die Sanierung des Lausitzer Wasserhaushalts im Zuge des Braunkohleausstiegs - egal, wann er kommt - und zum anderen die Belastung der Spree und der Schwarzen Elster mit Eisenhydroxid und Sulfat. Diese Fracht bedroht den Lebensraum der betroffenen Gewässer, insbesondere das UNESCO-Biosphärenreservat, und die Trinkwasserversorgung bis nach Berlin. Seit 2013 werden große Anstrengungen unternommen, um die Eisenfracht in Spree und Schwarzer Elster zu reduzieren. Allein der Bau der Grubenwasserbehandlungsanlage in Plessa verschlingt rund 60 Millionen Euro. Hinzu kommen demnächst die Unterhaltungskosten der Anlage und die Entsorgungskosten für den herausgefilterten Eisenhydroxidschlamm.
Weitere Brennpunkte bestehen an der Spreewitzer Rinne südlich von Spremberg, an der Talsperre Spremberg und an den südlichen Spreewaldzuflüssen.
Spätestens seitdem das Ausmaß dieser Belastungen bekannt wurde, ist klar: Das Erbe des Braunkohlebergbaus wird uns noch Jahrzehnte begleiten und erhebliche Ressourcen für die Sanierung der Tagebaufolgelandschaft und den Schutz der Gewässer verschlingen. Inzwischen wird auch in führenden Kreisen im Umfeld der an der Sanierung beteiligten Institutionen von Ewigkeitskosten gesprochen, und natürlich kann man sich nicht bis in alle Ewigkeit von einem fünfjährigen Verwaltungsabkommen zum nächsten hangeln. Die Forderung nach einer langfristigen Finanzierungslösung ist daher völlig berechtigt, und es ist an der Zeit, dieses Problem anzugehen. Nicht umsonst steht im Koalitionsvertrag der Ampelregierung auf Seite 61:
„Geprüft wird die Errichtung einer Stiftung oder Gesellschaft, die den Rückbau der Kohleverstromung und die Renaturierung organisiert.“
Damit ist die Tür geöffnet, um die Finanzierung der Sanierungs- und Nachsorgearbeiten im Lausitzer Revier auf lange Sicht zu regeln. Sie können sicher sein, dass wir da dranbleiben. Aber der Frage, welches Finanzierungsmodell zur Anwendung kommt - ob Stiftung, Gesellschaft, Staatsvertrag oder etwas ganz anderes -,
sollten wir dabei nicht vorgreifen. Deshalb lehnen wir den Antrag von BVB / FREIE WÄHLER ab. - Vielen Dank.