Protokoll der Sitzung vom 23.03.2022

Vielen Dank. - Für die Landesregierung spricht Staatssekretär Genilke. Bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Ich möchte Ihnen mitteilen, dass die Verhandlungen für ein neues ergänzendes Verwaltungsabkommen zur Finanzierung der Braunkohlesanierung für den Zeitraum von 2023 bis 2027 inzwischen weit vorangeschritten sind. Ich rechne damit, dass wir noch in diesem Halbjahr zu einem positiven Abschluss kommen. Damit erhält die Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft, die hier schon genannte LMBV, wieder die erforderliche Finanzierungssicherheit, um die noch ausstehenden und anstehenden vielfältigen Aufgaben in der Braunkohlesanierung bewerkstelligen zu können. Davon wird von allem die Lausitz weiterhin profitieren.

Es zeigt sich, dass sich in der Braunkohlesanierung das Instrument des Verwaltungsabkommens mit den dazugehörigen Strukturen und Abläufen bewährt hat, und das mittlerweile seit drei Jahrzehnten. Es wurde bereits viel erreicht. In Ihrem Antrag haben Sie dies, wie ich meine, anschaulich mit Zahlen belegt. Das bestehende Verwaltungsabkommen Altlastenfinanzierung von 1992 und 1995 sowie die darauf aufbauenden ergänzenden Verwaltungsabkommen sichern bereits jetzt für unser Land die grundlegende Finanzierung der Sanierung der DDR-Braunkohletagebaue. Daran sollten wir festhalten.

Das ursprüngliche Verwaltungsabkommen Altlastenfinanzierung sieht vor, dass sich Bund und Länder gemeinsam an der Finanzierung des Großprojekts Braunkohlesanierung beteiligen. Die Kostenaufteilung von 75 % zu 25 % zwischen Bund und den ostdeutschen Braunkohleländern wurde schon erwähnt. Da in diesem Abkommen kein Ablaufdatum genannt wird, gilt es bis heute und de facto so lange, bis die Braunkohlesanierung abgeschlossen ist. Somit haben wir bereits mit diesem Verwaltungsabkommen eine Verstetigung der Finanzierung der Braunkohlesanierung erzielt. Darauf aufbauend erfolgt in kontinuierlichen Abständen die Aushandlung der ergänzenden Verwaltungsabkommen zur Braunkohlesanierung. In diesen wird in Abhängigkeit vom Sanierungsfortschritt die Bereitstellung des mittelfristigen Finanzvolumens für die erforderliche Sanierung vereinbart.

Auch mit einem Staatsvertrag wäre regelmäßig der mittelfristige Finanzbedarf zu bestimmen und festzuschreiben, was absehbar die gleichen, sehr schwierigen Verhandlungen mit dem Bund zum Finanzrahmen zur Folge hätte. Würden wir jetzt die bisherigen Regularien in der Braunkohlesanierung aufgeben, um einen anderen Weg mittels Staatsvertrag zu forcieren, liefen wir Gefahr, die derzeitigen Konditionen in der Tat nicht mehr zu erreichen. Garantien für eine unlimitierte langfristige Finanzierung wird es auch per Staatsvertrag realistischerweise nicht geben können. Das sehen meine Kolleginnen und Kollegen in den anderen beteiligten Braunkohleländern ähnlich.

Als weitere wichtige Punkte möchte ich noch betonen: Die LMBV ist nach dem Bundesberggesetz ohnehin dazu verpflichtet, die ehemaligen Bergbauflächen in ihrem Verantwortungsbereich

wieder nutzbar zu machen. Dieser Verantwortung kann sich die bundeseigene Gesellschaft LMBV und kann sich somit auch der Bund nicht entziehen, und wir werden sie auch nicht aus der Verantwortung entlassen. Allein durch diesen Umstand ist eine Beteiligung des Bundes an der Braunkohlesanierung bis zur Wiederherstellung des vorbergbaulichen Zustands per se gegeben. Dabei ist es unerheblich, ob zwischen dem Bund und den Braunkohleländern ein Verwaltungsabkommen oder ein Staatsvertrag besteht.

Gewiss, die Braunkohlesanierung bleibt selbst nach drei Jahrzehnten aufgrund der geotechnischen, geologischen und hydrologischen Herausforderungen eine langfristige Aufgabe, zu der sich die ostdeutschen Braunkohleländer, aber in erster Linie auch der Bund bekannt haben. Dass wir im regelmäßigen Turnus, nämlich alle fünf Jahre, über die Finanzierung und die konkrete Ausgestaltung eines weiteren ergänzenden Verwaltungsabkommens verhandeln müssen, kann auch durch einen Staatsvertrag nicht geändert werden.

Ich stelle fest, dass wir mit den bisherigen Verwaltungsabkommen, den finanziellen Mitteln und den sich daraus ergebenden Strukturen gute Wege der Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern gefunden haben. In Anbetracht dieser guten Zusammenarbeit bin ich zuversichtlich, dass wir auch weiterhin...

(Heiterkeit)

- Ist das so lustig? -... dass wir auch weiterhin erfolgreich die Sanierung der ehemaligen Bergbauflächen bewerkstelligen können.

(Beifall)

Gestatten Sie eine Zwischenfrage? - Nein, keine Zwischenfrage? Ich dachte.

Also, ich finde, wenn wir ein VA 7 haben, das von uns verhandelt wurde, von meinen Kolleginnen und Kollegen der GL, und bei dem wir 200 Millionen Euro mehr ausgehandelt haben als im letzten Verwaltungsabkommen, ist das mindestens einen Applaus wert - da haben Sie natürlich recht.

Insofern freue ich mich, wenn wir es auch hinbekommen, dass das Abkommen noch in diesem Halbjahr, nach der Bundesratssitzung am 8. Juli, unterzeichnet wird. Ich denke, das ist eine gute Aussicht für die Finanzierung der Wiederherstellung der Dinge, die wir mit dem Bergbau verbinden. - Insofern wünsche ich allen für den heutigen Abend noch Glück auf!

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. - Einen Redebeitrag haben wir noch, und den werden wir jetzt mit großer Aufmerksamkeit verfolgen. Bitte schön, Herr Abgeordneter Dr. Zeschmann, Sie haben das Wort. - Ich bitte Sie dringend noch einmal um Aufmerksamkeit. - Herr Dr. Zeschmann, Sie haben das Wort. Bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Aufmerksamkeit scheint um diese Zeit nicht mehr so groß zu sein, sodass die Kollegen von SPD und CDU gleich sagen, wir hätten eigentlich gar kein Recht mehr auf unseren Antrag - um noch mal zusammenfassend auf die Debatte zu reagieren. Ich merke mir das natürlich gerne für Ihre nächsten Anträge.

(Zurufe)

Herr Abgeordneter, ich habe Ihnen das Wort erteilt und möchte Sie bitten, jetzt ganz normal Ihre Rede zu halten. Bitte schön.

Selbstverständlich mache ich das jetzt. - Also, ich bin bei diesen Debatten immer wieder davon beeindruckt, wie Sie es schaffen - insbesondere Sie von der Koalition -, Ihre eigenen bisherigen Forderungen plötzlich umzukippen und zu behaupten, das hätten Sie noch nie gefordert und deswegen könnten Sie gegen unseren Antrag sein. Ich weiß ganz genau, dass die SPD schon des Öfteren einen entsprechenden Staatsvertrag gefordert hat und auch versucht hat, so etwas gegenüber dem Bund durchzusetzen. Deswegen, muss ich sagen, waren die Ausführungen von Herrn Roick sicher ganz interessant, aber nicht wirklich zielführend.

Es wurde schon angesprochen - ich glaube, Frau Schwarzenberg war es -, dass die bisherige Problematik mit den fünfjährigen Verträgen ist, dass sie nicht nur eine Abhängigkeit von der Kassenlage des Bundes bedeuten und keine Sicherheit für die offensichtlich langfristig bestehenden Sanierungsaufgaben infolge des Braunkohletagebaus in der Lausitz gewährleisten, sondern dass es immer wieder - der Helenesee wurde angesprochen und ist ein schönes Beispiel dafür - durch aktuelle Vorkommnisse und Probleme dazu kommt, dass aufgrund der Budgetierung durch diese tollen Verwaltungsabkommen, die ja Herr Genilke eben noch einmal hoch gelobt hat, die Situation eintritt - das ist kein Einzelfall -, dass die geplanten Sanierungsmaßnahmen, die wichtig sind und vorangehen müssen, aufgeschoben, in die Zukunft verschoben werden müssen, damit man überhaupt irgendeinen Euro hat, um auf aktuelle Probleme reagieren zu können. Komischerweise haben die meisten Mitglieder dieses Parlaments beim Thema Helenesee im letzten Jahr aufgejault und sich enorm eingesetzt. Jetzt plötzlich sagen Sie aber: Nö, das müssen wir nicht, solche Vorkommnisse müssen wir nicht finanziell absichern. Das funktioniert schon irgendwie. - Tut mir leid, das passt überhaupt nicht zusammen.

Deswegen brauchen wir diese langfristige Absicherung. Das hilft übrigens auch - deswegen verstehe ich gar nicht, warum in diesem Landtag überhaupt gegen diesen Antrag gestimmt wird - ganz offensichtlich bei der finanziellen Absicherung des Strukturwandels in der Lausitz, auch wenn hier die bergbaulichen Folgen und die Landschaftsgestaltung im Vordergrund stehen, die wiederum Voraussetzung dafür sind, dass wir die Flächen für einen Strukturwandel nutzen können, für Gewerbeansiedlung, PV-Anlagen, Landwirtschaft, was auch immer. Wie man hier jetzt plötzlich eine Kehrtwende vollziehen und sagen kann, wir wollen das alles nicht mehr und die Verwaltungsabkommen, die mühsam verhandelt werden, seien ganz toll und reichten völlig aus, müssen Sie dann den Bürgern in der Lausitz erklären, wenn die nächste Problematik ähnlich dem Helenesee auftritt.

Herr Brüning, Sie haben Ihren Beitrag damit angefangen - das fand ich interessant -, das sei eine ganz große, langfristige, generationenübergreifende Aufgabe. Vielen Dank für diese Ausführung, denn das zeigt ja, dass das langfristig finanziell abgesichert werden muss. Offensichtlich reicht also ein Fünfjahresrhythmus mit irgendwelchen Verwaltungsabkommen überhaupt nicht. Deswegen ist es ein Widerspruch, wenn Sie sagen, dass hier kein Staatsvertrag erforderlich sei, und Sie gegen unseren Antrag stimmen wollen.

Bei Frau Hiekel möchte ich mich besonders bedanken, da Sie unsere Argumente im Wesentlichen wiederholt hat. Es freut mich, dass wir da eine Perspektive und eine inhaltliche Sichtweise haben. Nur dann würde ich auch darum bitten, dass man versucht, nicht total inkonsequent zu sein und dagegenzustimmen, sondern dann sollte man vielleicht auch mal dafürstimmen. Wie gesagt, es würde der Lausitz Sicherheit geben, es würde den Strukturwandel unterstützen. Ich habe alle Argumente schon vorgetragen, weswegen ich meine Redezeit jetzt nicht mal ausgenutzt habe. - Danke schön.

Vielen Dank. - Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag „Absicherung des Verwaltungsabkommens Braunkohlesanierung - Verstetigung der Finanzierung mittels Abschluss eines Staatsvertrages mit dem Bund“ der Fraktion BVB / FREIE WÄHLER auf Drucksache 7/5040. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenstimmen, bitte! - Enthaltungen? - Damit wurde der Antrag mehrheitlich abgelehnt. Es gab keine Enthaltungen.

Meine Damen und Herren, ich lade jetzt zu einer Präsidiumssitzung in Raum 1.070 ein. Aus meiner Sicht können auch die Parlamentarischen Geschäftsführer daran teilnehmen. Alle anderen verabschiede ich. Ich bedanke mich herzlich für eine anstrengende Sitzung. Danke an all diejenigen, die mitgewirkt haben! Ich beende die 65. Plenarsitzung.

Ende der Sitzung: 20.05 Uhr