Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Ich habe eine Frage zu Brandenburgs Beitrag zu den Special Olympics World Games 2023, die in Berlin und damit erstmals in Deutschland stattfinden. Es handelt sich um die weltweit größte inklusive Sportveranstaltung. Tausende Athletinnen und Athleten mit geistiger und mehrfacher Behinderung aus aller Welt treten dabei in 26 Sportarten und zwei Demonstrationssportarten an. Wir freuen uns, dass mit diesem internationalen, bunten Fest des Sports in unserer Region
ein Zeichen für mehr Anerkennung und gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit geistiger Behinderung gesetzt wird. Auch Brandenburg ist in mehrfacher Hinsicht eingebunden.
Ich frage die Landesregierung: Mit welchen Aktivitäten unterstützen Landesregierung und Brandenburger Kommunen bzw. Brandenburger Sportverbände die Special Olympics World Games 2023?
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Abgeordnete Budke, Ihre Anfrage, über die ich mich freue, beantworte ich sehr gern. Die Landesregierung ist sehr erfreut darüber, dass die Special Olympics World Games 2023 in Berlin stattfinden. Die Wahl des Austragungsorts Berlin ist Beweis und Anerkennung für die nachhaltigen und fortlaufenden Bemühungen um die Inklusion von Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung in Deutschland.
Die 42. Sportministerkonferenz hat die Bewerbung im Vorfeld ausdrücklich begrüßt, das nachhaltige Bewerbungskonzept gelobt und Unterstützung insbesondere bei der Umsetzung des Host Town Program zugesagt. Hierbei handelt es sich um ein einzigartiges Projekt, mit dem die internationalen Sportlerinnen und Sportler in Deutschland willkommen geheißen werden. Mehr als 500 Vertreterinnen und Vertreter der Host Towns haben am 9. März 2022 an einer Auftaktveranstaltung der größten Inklusionsbewegung Deutschlands teilgenommen. 216 Host Towns bereiten den Empfang für die internationale Delegation der Special Olympics World Games vor und setzen inklusive Projekte vor Ort um. Kommunen konnten sich bewerben, in das Programm aufgenommen zu werden.
Das Programm zielt darauf ab, dass die Kommunen nicht nur Gastgeber sind, sondern dass die Sportler auch Land und Leute kennenlernen. Regionale Besonderheiten und die Einzigartigkeiten der Bundesländer sollen den Teilnehmern nähergebracht werden und somit ein Bild von Deutschland vermitteln.
Gleichzeitig soll dieses Programm die Einbindung von Menschen mit Behinderungen in die Gesellschaft und den Sport unterstützen, nachhaltig inklusive Strukturen entwickeln, Barrieren und Berührungsängste abbauen, die Vernetzung der Akteure fördern und einen gemeinsamen Sozialraum schaffen.
Der Aufbruch zu mehr Teilhabe und Anerkennung für Menschen mit Behinderungen ist unter anderem der Grund für die Kommunen, am Programm teilzunehmen. Die Kommunen überzeugten bei ihrer Bewerbung mit Konzepten für inklusive Projekte. Die Bewerbungen haben Gremien mit bis zu zwölf Mitgliedern aus den jeweiligen Landesverbänden, den Athletinnen und Athleten von Special Olympics und Mitarbeitende aus dem Organisationskomitee gesichtet und bewertet. Auf Grundlage dieser Evaluierung haben das Präsidium von Special Olympics Deutschland und das LOC in enger Abstimmung mit dem Special Olympics Länderrat die Entscheidung getroffen.
In Brandenburg haben sich folgende Bewerber durchgesetzt: die Gemeinde Kleinmachnow und die Stadt Teltow, Brandenburg an der Havel, Potsdam, Eberswalde, Fürstenwalde/Spree,
Gemeinde Panketal. Diese Kommunen empfangen vom 12. bis 15. Juni 2023 vor Beginn der Wettbewerbe in Berlin Special Olympics Athletinnen und Athleten sowie ihre Angehörigen. Derzeit laufen Gespräche und Abstimmungen zwischen dem Brandenburger Verband, dem MBJS und dem MSGIV zur finanziellen Unterstützung bei der Erfüllung der Aufgaben in Vorbereitung der Special Olympics World Games 2023. Auf jeden Fall wird es eine Unterstützung geben.
Vielen Dank. - Wir setzen mit der Frage 979 (Wasserbedarf des Wasserverbandes Strausberg-Erkner) fort, die der Abgeordnete Domres von der Fraktion DIE LINKE formuliert.
In der Beratung des ALUK am 09.03.2022 legte das MLUK dar, der Wasserverband Strausberg-Erkner verfüge über weitaus umfangreichere Rechte zur Wasserentnahme, als er in Anspruch nimmt. Man müsse prüfen, ob nicht benötigte Wasserrechte aufrechterhalten werden könnten. 2020 hat das Landesamt für Umwelt dem WSE eine Erhöhung der Wasserfördermenge in Eggersdorf um 1,2 Millionen Kubikmeter im Jahr gegenüber der bisherigen Fördermenge bewilligt. Üblicherweise ist ein nachgewiesener Bedarf Voraussetzung für eine solche Bewilligung.
Ich frage die Landesregierung: Warum hat sie dem WSE eine erhöhte Wasserfördermenge bewilligt, wenn sie der Auffassung ist, dass dafür gar kein Bedarf besteht?
Frau Präsidentin! Herr Abgeordneter Domres, im Rahmen eines wasserrechtlichen Zulassungsverfahrens hat jeder Antragsteller eine nachvollziehbare Bedarfsprognose vorzulegen. Der notwendige Wasserbedarf ist prognostisch für einen Zeitraum von 30 Jahren darzustellen. Es darf ein Sicherheitsaufschlag von 20 % hinzugerechnet werden.
Für die Wasserfassung in Eggersdorf hatte der WSE zum Beispiel seinen ursprünglichen Antrag in den Jahren 2018 und 2019 mit nachvollziehbaren Begründungen ausgeweitet. Hierbei hatte er sowohl den hohen einwohnerspezifischen Verbrauch und die prognostizierte Einwohnerentwicklung im Verbandsgebiet als auch das Ansiedlungspotenzial der Industrie- und Gewerbeflächen Freienbrink, Hoppegarten und Neuenhagen sowie den Bedarf von Industriestandorten in Rüdersdorf und Erkner dargestellt.
Für den gesamten Bewilligungszeitraum bestanden aufgrund der Darlegungen entgegen Ihrer genannten Aussage für die Zulassungsbehörde keine Zweifel an der vorgelegten Bedarfsprognose. Die nunmehr eingetretene Bedarfssituation zeigt augenscheinlich, dass die Antragsvoraussetzungen auch realistisch waren.
Es liegt in der Verantwortung des Wasserversorgers, die technischen Voraussetzungen zu schaffen, um die erteilten Entnahmerechte auch tatsächlich zu nutzen. Soweit dies nicht in angemessener Zeit erfolgt, ist aufgrund von § 18 Wasserhaushaltsgesetz
gegebenenfalls zu prüfen, ob vom Antragsteller eine unzulässige Bevorratung mit Wasserrechten betrieben wurde.
Die Äußerungen im ALUK bezogen sich nicht auf die Wasserfassung in Eggersdorf, sondern auf die insgesamt bestehenden Wasserrechte, die nach Auffassung des WSE nutzbaren Anteile sowie ihre tatsächliche Nutzung. Die Zusammenhänge werden in der Antwort auf die von Ihnen eingebrachte Kleine Anfrage 1915, Drucksache 7/5224, ausführlich dargelegt, die sich gegenwärtig in der Ressortabstimmung befindet und demnächst veröffentlicht wird. Ich bitte, diese zur Kenntnis zu nehmen.
Ich möchte in diesem Zusammenhang auf die durch eine Altlast bedrohte Wasserfassung Erkner Nord eingehen, wo gegenwärtig erneut geprüft wird, ob noch technische Möglichkeiten einer Sicherung oder Sanierung bestehen. Soweit sich herausstellt - und wir müssen davon ausgehen, dass das der Fall ist -, dass der WSE dieses Dargebot nicht im bewilligten Umfang nutzen kann und auch zukünftig nicht nutzen können wird, ist die Wasserbehörde angehalten, die Rücknahme des Wasserrechts zu prüfen. Im Rahmen zukünftiger Bewilligungsverfahren wäre diese Verringerung von Wasserrechten selbstverständlich zu beachten. - Danke.
Vielen Dank. - Es gibt mehrere Nachfragen. Sie werden angezeigt, bevor man den Minister überhaupt gehört hat - obwohl man noch gar nicht weiß, was er sagen wird. - Herr Abgeordneter Vogelsänger, bitte.
Ich durfte der Ausschusssitzung folgen und war am vorigen Donnerstag auch Gast in der Verbandsversammlung. Die Aussagen zu den 17 Millionen Kubikmetern förderfähiges Volumen haben für erhebliche Irritationen gesorgt. Es sind derzeit zumindest nach den mir vorliegenden Unterlagen 14,4 Millionen Kubikmeter. Deshalb sind diese 17 Millionen Kubikmeter schon schwierig zu erklären; die Altlasten haben Sie, Herr Minister, hier auch genannt. Insofern wäre es interessant, zu erfahren: Von welchem förderfähigen Volumen geht das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz aus?
Eine zweite Frage sei mir gestattet. Am 22. Juni tagt nach meiner Kenntnis planmäßig die Verbandsversammlung. Ich würde es sehr begrüßen, wenn diese Irritationen dort ausgeräumt würden. Ich kann die Einladung nicht aussprechen; das muss die Verbandsversammlung machen. Ich würde aber die grundsätzliche Bereitschaft eines Vertreters des Ministeriums begrüßen, an der Verbandsversammlung teilzunehmen. Andernfalls schaukelt sich das immer weiter hoch. Es waren während der Sitzung nach meiner Auffassung zumindest unglückliche Aussagen zu hören. - Vielen Dank.
Ich würde gerne die Frage des Antragstellers Herrn Domres anschließen. Dann können Sie beide Fragen gemeinsam beantworten. Bitte sehr.
Danke, Frau Präsidentin. - Ich sehe der Beantwortung der Kleinen Anfrage jetzt frohen Mutes entgegen. - Ich habe trotzdem
eine Frage. Herr Minister, gibt es eine Zeitplanung für den Abschluss der Überprüfung, wie der Umgang mit der Phenolblase in der Wasserfassung Erkner vorgesehen wird? Es gab schon einmal Sanierungsversuche, die aber abgebrochen wurden. Mich interessiert, wie die Zeitplanung Ihrerseits ist.
Ich fange mit der Beantwortung der Frage von Herrn Domres an, wenn Sie einverstanden sind. Ich gehe davon aus, dass wir Ihnen in wenigen Monaten eine Entscheidung darüber vortragen können, ob wir zu dem Ergebnis kommen, dass eine Sanierung überhaupt möglich ist oder nicht. Erst wenn wir wissen, ob sie möglich ist, können wir eine Zeitplanung vorlegen; ansonsten ist es mit der Feststellung praktisch erledigt.
Genau das ist das Problem - um die Frage von Herrn Vogelsänger zu beantworten. Der Wasserverband Strausberg-Erkner - das wird auch in der Antwort auf die Kleine Anfrage enthalten sein - hat uns geschildert, dass er Wasserrechte im Umfang von insgesamt 14,981 Millionen Kubikmetern nutzen kann. Es gibt umfangreichere Wasserrechte; das ist auch nicht umstritten.
Der Wasserverband hat ausgeführt - ich hatte das jetzt am Beispiel der Wasserfassung in Erkner bezüglich der Phenolblase ausgeführt -, dass hier Wasserrechte bestehen, die nicht genutzt werden können. Das werden wir gemeinsam mit dem Wasserverband klären. Ich denke, da werden wir zu einer gemeinsamen Lösung kommen.
Im Übrigen nehmen wir selbstverständlich Einladungen zur Wasserverbandsversammlung an. Wenn es mir möglich ist, werde ich selber teilnehmen, ansonsten wird ein entsprechender Vertreter des Ministeriums anwesend sein.
Vielen Dank. - Es gibt keine Nachfrage mehr dazu. Dann ist der Abgeordnete Dr. Zeschmann mit einer Frage an der Reihe. Bitte schön.
Danke schön. - Herr Minister Vogel, Sie haben die Aussage Ihres Mitarbeiters im ALUK wiederholt, dass man gegebenenfalls bestehende Wasserförderrechte des WSE überprüfen wolle, weil angeblich zu viele Förderrechte vorhanden seien und der Verband das nicht nutze.
Wie passt das mit den in den letzten Tagen in den Zeitungen wiedergegebenen öffentlichen Bekundungen des Wasserverbandes zusammen, nachdem Ihr Ministerium in persona von Frau Herrmann erklärt hat: Okay, wir machen die Duldung doch wieder so, wie sie zur Versorgung von Tesla im Nachgang des Gerichtsurteils des Verwaltungsgerichts Frankfurt (Oder) erforderlich ist? - Der Wasserverband hat trotzdem erklärt, in persona seines Verbandsvorstehers Herrn Bähler, dass weiterhin ein Defizit bestehe. Das wurde in den Zeitungen so wiedergegeben, dass jetzt die Entscheidung ansteht, was wir in trockenen Sommern machen. Geben wir Tesla Wasser und schränken die Versorgung
der Bürgerinnen und Bürger und auch der anderen Gewerbetreibenden und der Landwirtschaft ein? Oder ist es umgekehrt, dass, was nach dem Gesetz auch gewährleistet sein muss, die jederzeit vollumfängliche Trinkwasserversorgung der Bürgerinnen und Bürger weiterbesteht und es damit zu Einschränkungen bei Tesla kommen wird?
Für mich passt das gar nicht zusammen. Ihr Ministerium sagt, und Sie wiederholen das hier: Die haben viel zu viele Fördergenehmigungen. - Der Chef des Wasserverbandes, dem ich die Sachkunde aufgrund seiner jahrlangen Tätigkeit mit seinen Fachleuten nicht aberkennen will, sagt: Das Gegenteil ist auch nach der Aussprache der Duldung der Fall. - Was stimmt denn jetzt?
Es stimmt das, was ich gesagt habe. Der Wasserverband Strausberg-Erkner verfügt über Wassernutzungsrechte im Umfang von 17 Millionen Kubikmeter pro Jahr. Nach seinem eigenen Bekunden sind davon 14,981 Millionen Kubikmeter nutzbar. Das ist ein Delta; das kann man auch ausrechnen.
Wir müssen natürlich prüfen, wieso das nicht nutzbar ist. Und einen Fall habe ich genannt: die Altlasten dieser Phenolblase. Das heißt, da sind offenkundig Bewilligungen in einem höheren Maßstab erteilt worden, als tatsächlich nutzbar sind. Es ist doch auch im Interesse des Wasserverbandes, dass das dann angepasst wird. Es hilft niemandem, wenn eine „Luftzahl“ im Raum steht, die in keiner Weise gefördert werden kann. Insofern muss man für jede Wasserfassung erst einmal sehen: Was kann gefördert werden? Was kann nicht gefördert werden? - Und wenn es falsch ist - und das scheint in dem Fall auch so zu sein -, dann muss es angepasst werden. Das richtet sich in keiner Weise gegen den Wasserverband Strausberg-Erkner.
Der zweite Punkt ist, wie Sie angesprochen haben, dass die vollumfängliche Trinkwasserversorgung gewährleistet sein muss. Vollumfängliche Trinkwasserversorgung ist etwas anderes, als Swimmingpools zu füllen oder Gärten zu bewässern. Genau das macht ja nun das Problem aus. Bei einer Mangelsituation im Sommer, die übrigens auch sehr viel mit dem Leitungsnetz zu tun hat und in Brandenburg üblicherweise nicht am verfügbaren Wasser scheitert, müssen Entscheidungen getroffen werden, wer bei der Trinkwasserversorgung beschränkt wird - das ist völlig klar. Die Entscheidung muss aber vor Ort getroffen werden und nicht von der Landesregierung. Im Übrigen darf ich darauf hinweisen - Sie haben eine entsprechende Frage gestellt -, dass wir die Gewässererkundung in Hangelsberg in Auftrag gegeben haben, um weitere Wasserfördermöglichkeiten zu eruieren, die insbesondere auch für den Wasserverband Strausberg-Erkner zum Tragen kommen sollen.
Natürlich. Bei dem, was Herr Vogel gerade ausgeführt hat, weiß ich ja gar nicht, wo ich anfangen soll. - Erstens ist mir bekannt,
dass es eine schriftliche Zusage auch der Landesregierung gab - ich meine, es war aus den 90er-Jahren -, die Phenolblase zu sanieren. Deswegen kann man jetzt keine Rolle rückwärts machen und sagen: Na ja, da wir das nicht sanieren können, weil es uns zu teuer ist, kassieren wir mal die Förderrechte. - Offensichtlich sind die Förderrechte ja hier notwendig.
Meine Frage haben Sie nicht beantwortet, wie das zusammenpasst mit den Bedarfsabschätzungen, auch der Risikoaufschlagskalkulation, die Herr Bähler vorgenommen hat - das alles konnte man in der Zeitung nachlesen -, und den Wasserbedarfen für die Zukunft. Ich frage jetzt nicht noch extra, inwieweit die weiteren Ausbaustadien von Tesla dort versorgt werden sollen. Dazu gibt es keine Antwort. Darauf kommen wir gleich mit der nächsten mündlichen Frage zu sprechen. Ich fände es aber schön, wenn Sie die Frage einfach beantworten würden, wie Ihre Sichtweise mit der des Wasserverbandes als Fachverband vor Ort zusammenpasst. - Danke.
Herr Dr. Zeschmann, wozu soll ich mich jetzt dreimal wiederholen? Das passt ja alles zusammen. Ich hatte ausgeführt, dass der Wasserverband Strausberg-Erkner eine Wasserbedarfsprognose vorgelegt hat, die dazu führte, dass die entsprechenden Wasserrechte auch am Standort Eggersdorf bewilligt wurden - Punkt.
Zu der Zusage der Landesregierung aus den 90er-Jahren, dass die Phenolblase beseitigt werden soll: Auch wenn die Bereitschaft vorhanden ist, das finanziell abzudecken, müssen überhaupt erst die technischen Möglichkeiten bestehen. Ich kann ja erst einmal etwas zusagen. Wenn ich aber im weiteren Verlauf feststelle - und wir sind ja jetzt ein paar Jahrzehnte später -, dass die technischen Möglichkeiten nicht bestehen, kann diese Zusage in dieser Form natürlich auch keinen Bestand haben. Dann müssen wir über andere Maßnahmen wie Abwehrbrunnen und Ähnliches reden.
Ich kann Ihnen sagen, dass wir uns diese Prüfung nicht leichtmachen. Wenn aber jemand 1995 kurzerhand zugesagt hat, die Phenolblase zu beseitigen, wir aber im Jahr 2022 feststellen, dass wir sie gar nicht beseitigen können, glaube ich nicht, dass das dadurch aufgelöst werden kann, dass etwas beseitigt wird, was nicht beseitigt werden kann; das funktioniert nicht.