Protokoll der Sitzung vom 23.03.2022

Zum Schluss: Die Landesregierung muss die LEAG weiterhin unterstützen, denn sie ist ein Aushängeschild für die Lausitz und für Brandenburg. Immerhin errichtet sie gerade ein Gaskraftwerk in Bayern. Das heißt, der Osten eröffnet fast zum ersten Mal eine Außenstelle im Westen.

Für BVB / FREIE WÄHLER gilt: Der Antrag beschäftigt uns, bringt aber nichts, und deswegen lehnen wir ihn ab.

Vielen Dank. - Damit kommen wir zu Kollegen Drenske für die AfD-Fraktion. Bitte schön.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich muss meinem Vorredner zustimmen. Auch ich habe in meinem Redebeitrag nicht nur Vorteile, sondern auch gravierende Nachteile gesehen. Neben dem ohnehin großen Problem der Erneuerbaren zur Grundlast sind wir nun mit der Ukraine-Krise vollends in der Realität angekommen, machen den Bückling in Saudi-Arabien und glauben, Putin erpressen zu können. Aber es ist unsere Versorgungssicherheit, die hier gerade auf dem Spiel steht. Was die Energieversorgung betrifft, versuchen wir nun kurzfristig mit weiteren Utopien in Wind und Solar, das Problem zu lösen. Meine Damen und Herren, das wird nicht funktionieren.

Angesichts der zahlreichen Konflikte beim Bau von Windkraftanlagen könnte man den Solarausbau in Brandenburg als die bessere Alternative ansehen, um sogenannten regenerativen Strom zu erzeugen. Doch wie jede Form der Energieerzeugung sind auch auf Freiflächen stehende Photovoltaikanlagen nicht ohne Nebenwirkung für die Umwelt. Insbesondere die in den letzten Jahren sprunghaft angestiegene Stromversorgung aus Photovoltaikgroßanlagen ist in dieser Hinsicht potenziell problematisch. Auch wenn es bislang kaum genügend langfristige Studien gibt, häufen sich die Indizien.

Das EIKE-Klimainstitut konnte durch Messungen bestätigen, dass die Module selbst zumeist 20 Grad wärmer sind als die Umgebungstemperatur. Bei 30 Grad im Schatten sind das dann mal locker 50 bis 60 Grad. 90 % der Sonneneinstrahlung, wenn sie denn erfolgt, wird in Wärmeenergie und nur 10 % in Elektroenergie umgesetzt. Da schützt dann auch kein Niedrigwasserkonzept vor Versteppung. Gerade in der Nacht sind somit Umgebungstemperaturen von Photovoltaikanlagen um bis zu 3,5 Grad höher, was auf einen Wärmeinseleffekt schließen lässt, der einer Bodenversiegelung nahekommt.

Damit wird entgegen der Begründung klar, dass eine derart große Temperaturveränderung auch erhebliche Konsequenzen für Pflanzenwachstum sowie für Artenvielfalt und Fortpflanzung von Insekten nach sich ziehen dürfte. Deshalb brauchen wir endlich mehr Studien zum Wärmeinseleffekt sowie zu den Umweltauswirkungen von Großflächen-Photovoltaikanlagen - und das am besten, bevor wir unser schönes Land zugebaut haben, meine Damen und Herren.

Die Freien Wähler haben in ihrem Antrag eine grundsätzlich sinnvolle Lösung ins Spiel gebracht, indem sie Tagebauflächen für

Niederphotovoltaikanlagen nutzen wollen, Flächen, die weder für die Landwirtschaft noch für die Gesellschaft oder den Naturschutz besonders relevant sind. Sie verschleppen aber dadurch den sowieso schon ewig lange dauernden Rekultivierungsprozess zur Wiederherstellung verlorener Landwirtschaftsflächen. Außerdem muss unterschieden werden zwischen Setzungsflächen, wo nichts wächst und möglicherweise noch Stromleitungen liegen, und Rekultivierungsflächen, die durch Humusaufbau Umwelt und Natur zurückgegeben werden sollen.

Außerdem spielt dann das Bergrecht auch noch eine entscheidende Rolle. Durch eine Förderung dieser ausgewählten Flächen soll eine gewisse Lenkungswirkung erzielt werden, um Kommunen und Investoren zu ermuntern, vorwiegend derartige konfliktarme Flächen zu nutzen, was angesichts des derzeitigen Wildwuchses auf Agrarflächen eine gute Idee ist. Dennoch gebe ich an dieser Stelle zu bedenken, dass wir uns im Hinblick auf die zu befürchtende Umweltauswirkung auch bei Wind- und Solarenergie grundsätzlich etwas reservierter gegenüber Großprojekten zeigen sollten. Die Förderung sollte vor allem dorthin fließen, wo wir bereits versiegelte Flächen vorfinden und deren vagiler Solarstrom gleich verbraucht werden kann - wir hatten schon einmal darüber gesprochen -: Gebäudeflächen, Dächer etc. Damit würden wir einen dezentralen Ausbau auf Flächen voranbringen, die keinen weiteren direkten großen Umwelteinfluss haben. So würden wir nicht nur zu Arten- und Naturschutz beitragen, sondern könnten zudem Investoren davon abhalten, den Landfraß weiter zu forcieren und weitere Flächennutzungskonflikte zu verursachen.

Ich komme zum Schluss. In diesem Sinne werden wir uns bei der Abstimmung über den vorliegenden Antrag der Freien Wähler enthalten, hoffen jedoch auch in Zukunft darauf, dass der Großflächenphotovoltaikausbau in Brandenburg mit mehr Besonnenheit und Verantwortung gegenüber Natur und Mensch vorangetrieben wird. Wir lehnen einen solchen für Agrar-, Umwelt- und Freiflächen auch in Zukunft generell ab. - Vielen Dank.

Vielen Dank. - Wir setzen die Aussprache fort. Es spricht Frau Dr. Ludwig für die CDU-Fraktion.

Herr Präsident! Sehr verehrte Damen und Herren! 2018 waren in Brandenburg Photovoltaikanlagen mit einer Gesamtleistung von ca. 3 700 Megawatt installiert. Das entspricht ungefähr der Hälfte von dem, was wir durch Windkraftanlagen gewinnen. PV-Anlagen sind flächenintensiv - gerade vor dem Hintergrund der aktuellen Situation mit knapp werdenden landwirtschaftlichen Gütern und Flächen erhält diese Diskussion natürlich neue Brisanz.

Die Standortvorteile, die ehemalige Tagebauflächen für PV-Anlagen bieten, liegen auf der Hand - das haben Sie, Herr Zeschmann, angesprochen. Sie benennen auch völlig richtigerweise das Thema Konflikte mit der Landwirtschaft, die man vermeiden kann. Keine direkten Anwohner, die sich durch Blendeffekte gestört fühlen könnten, leben dort in der Nähe. Was Herr Drenske gerade angesprochen hat, die Abwärme, ist ein großes Thema. Darüber sollte man sich nicht nur Gedanken machen, sondern man sollte auch intensiver forschen, wie die Abwärme genutzt werden kann, um die Effektivität deutlich zu steigern und die negativen Effekte, die es bei aller Technologie gibt, in dem Bereich zu minimieren.

Trotzdem gibt es Kritik an Ihrem Antrag. Was Sie durch Regulierung fordern, macht die Industrie ja mittlerweile. Herr Andreas Huck von der LEAG hat am 18.06.2021 schon verkündet:

„Der Ausbau von erneuerbaren Energien in der Bergbaufolgelandschaft der LEAG bietet eine Vielzahl an Chancen für die Strukturentwicklung der Lausitz. Verknüpft mit verschiedenen innovativen Ansätzen, auch im Bereich Wasserstoff, soll der Energiepark Bohrau Grundlage für weitere Investitionen sein.“

Dieses Zitat bezog sich auf den PV-Park mit 440 Megawatt Leistung. Mittlerweile gibt es weitere Projekte, die angekündigt waren: in der Nähe von Forst, die Aschedeponie Jänschwalde I, aber auch der Tagebau Jänschwalde insgesamt.

Frau Abgeordnete, lassen Sie eine Zwischenfrage zu?

Ja, natürlich gerne.

Sehr geehrte Frau Abgeordnete Dr. Ludwig, wenn Sie sagen, es brauche in diesem Bereich keine Regelung, weil das die Wirtschaft, die Unternehmen bereits regeln, gilt dieser Maßstab dann auch in anderen Bereichen der erneuerbaren Energien? Beim Thema Windkraft gibt es die Förderung durch das EEG, die planungsrechtliche Unterstützung, die „Windeuro“-Unterstützung, die vom Land immer vorangetrieben wird. Dort wird vonseiten des Landes ja auch massiv eingegriffen, obwohl es die Wirtschaft auch schon tut. Wie passt also diese Argumentation, die Kritik einer vermeintlichen Regulierung - die im Antrag gar nicht enthalten ist, aber sagen wir mal, sie wäre es -, zu der andererseits von der Koalition vertretenen Politik, im Bereich Windkraft eine besonders starke Unterstützung zu gewähren, obwohl die Unternehmen dort auch aktiv sind? Erkennen Sie dort, so wie ich, einen kleinen Widerspruch?

Der Widerspruch ist in der Sache vorhanden, völlig richtig. Den ersten Teil Ihrer Frage kann ich absolut mit Ja beantworten: Das sollte auch für alle anderen Bereiche gelten. Ich finde es aber schwierig, dass Sie das in die Argumentation hineinziehen, die ich hier vorbringe, um mir dann zu unterstellen, ich würde woanders anders handeln.

(Zuruf des Abgeordneten Vida [BVB/FW])

- Sie wollten Ihre Frage also selbst beantworten?

(Heiterkeit - Vida [BVB/FW]: Die Koalition soll sie beantwor- ten!)

Wir führen hier keine Zwiegespräche.

Also, um ein Stück weit zusammenzufassen, was Ihre Kritik und auch berechtigte Kritik ist - einen Ausfluss der berechtigten Kritik sehen wir darin, dass die EEG-Umlage ab Juli abgeschafft wird; das war ja eine stark marktverzerrende Angelegenheit -: Es ist völlig richtig, dass wir an der Stelle auch mehr Markt als Staat brauchen. Und wenn der Staat der Meinung ist, in bestimmten Bereichen noch stärker eingreifen zu müssen, weil es ein angebliches Marktversagen gibt, erleben wir genau das, worüber wir morgen intensiv diskutieren werden: nämlich Energieengpässe.

Trotzdem werden wir Ihrem Antrag nicht zustimmen, weil er im Prinzip obsolet ist. Es wird bereits gemacht, das ist auch gut so. Die Potenziale für PV in ehemaligen Tagebaugebieten sind erkannt. Das werden wir auch umsetzen.

Lassen Sie mich noch den einen Satz sagen, denn Regulierung ist das eine, aber Anreize sind das andere - gerade was PV-Anlagen betrifft -: Wir sollten zusehen, dass wir PV-Anlagen auch weiterhin bei privaten Investoren stark anreizen. Deshalb ist es äußerst schade, dass dieses 1 000-Speicher-Programm durch bundespolitische Entscheidungen gerade eingefroren wurde. Das ist nicht schön. Da muss intensiv nachgearbeitet werden. Was jetzt angeboten wird, um sich dafür zu entscheiden, privat PV-Anlagen zu bauen, ist schwierig: gesetzliche Einspeisevergütung, zinsgünstige Kredite - die gab es auch schon die ganze Zeit davor - und Zuschüsse durch Energieversorger - die davon nicht wirklich begeistert sind, da sie selbst Energie produzieren - werden nicht dazu anhalten, stärker in PV zu investieren.

Deshalb werden wir versuchen, das, was wir in Brandenburg bereits gut unterstützt hatten, mit dem Programm wieder hinzubekommen. Noch einmal: Der Staat ist nicht der bessere Unternehmer. Politische Vorschläge wurden von der marktwirtschaftlichen Realität in Bezug auf PV überholt.

Ich habe noch eine Minute. Weesow-Willmersdorf wurde oft angesprochen. Dort stand es ja auf der Kippe, ob es einer Förderung bedarf. Sie brauchen sie nicht. Sie schaffen mit den Solarparks in Weesow-Willmersdorf, Alttrebbin und Gottesgabe tatsächlich eine Steigerung um 5 % bei den PV-Anlagen deutschlandweit. Das ist ein schönes Beispiel, das zeigt, dass es auch ohne Förderung, Unterstützung und Regulierung geht.

Ihren Antrag müssen wir leider ablehnen. Über PV werden wir uns sicherlich noch intensiver auseinandersetzen.

Vielen Dank. - Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag der Abgeordneten Schwarzenberg für die Fraktion DIE LINKE fort.

Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Gäste am Livestream! Sie fordern in Ihrem Antrag die Förderung der Erstellung von Flächennutzungsplänen für Photovoltaik auf ehemaligen Tagebauanlagen. Ich hatte erst überlegt, welche Flächen Sie meinen, aber Sie haben erklärt, dass Sie die noch nicht rekultivierten Flächen meinen. Aber genau diese Flächen befinden sich erstens unter Bergaufsicht, und zweitens unterliegen Sie noch den jeweiligen Braunkohleplänen, in denen die Ziele zur Rekultivierung und damit auch zur Nutzung festge-

schrieben worden sind. Es handelt sich nämlich meistens um forst- und landwirtschaftliche Nutzung, um Vorbehaltsflächen für Naturschutz und auch andere. Und diese Nutzungsziele umzusetzen, dazu ist der Bergbautreibende verpflichtet.

Sie wissen auch, dass die Braunkohlepläne Teil der Landesplanung sind, die genau diese Rahmenbedingungen festlegt. Ich will Ihnen ein Beispiel aus dem Braunkohleplan Jänschwalde geben: Dort ist beispielsweise im Ziel Z 29 beschrieben, wie viele landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Flächen und auch wie Vorbehaltsflächen für Naturschutz zu gestalten sind. Ansonsten erfolgt überhaupt keine Entlassung aus der Bergaufsicht. Im Übrigen werden dafür auch Rückstellungen gebildet. Auch das darf man nicht ausblenden. Erst wenn der Nachweis erbracht wurde, dass die festgeschriebenen Ziele erreicht werden, können mittels Bauleitplanung PV-Anlagen auf diesen Flächen errichtet werden.

Sehr geehrte Damen und Herren, an dieser Stelle ein Satz zu Ihrer Begründung des Antrages: Nehmen Sie es mir nicht übel, aber was Sie hier schreiben - der Boden sei unfruchtbar, eine landwirtschaftliche Nutzung und eine Aufforstung seien nicht möglich -, zeigt mir, dass Sie sich nicht so richtig mit dem Thema Rekultivierung beschäftigt haben. Ich empfehle Ihnen wirklich, sich die Tagebaue und auch die Flächen, die Landwirte bereits zurückbekommen haben, anzuschauen - nämlich die Flächen, die zuvor von den Bergbautreibenden in Anspruch genommen wurden. Die Flächen sehen gar nicht so schlecht aus, und die erreichten Bodenwertzahlen können sich auch sehen lassen. Das Institut für Bergbaufolgelandschaften in Finsterwalde begleitet diesen Rekultivierungsprozess in der gesamten Lausitz über Jahrzehnte - auch da wäre ein Gespräch lohnenswert. Ich sage es deshalb, weil Sie einmal überlegen müssen, wie solche Feststellungen bei denjenigen ankommen, die in dem Rekultivierungsprozess integriert sind und mit viel Engagement versuchen, die Rekultivierung ordnungsgemäß durchzuführen.

Das wirkliche Problem, das Sie ansprechen, liegt auf einer ganz anderen Ebene. Die Entlassung aus der Bergaufsicht erfolgt meist am Ende einer Auskohlung und Fertigstellung der Rekultivierungsmaßnahmen. Deshalb gibt es im Tagebau eben Flächen, die noch unter Bergaufsicht stehen und schon an Landwirte verpachtet sind, die dort auch Landwirtschaft betreiben. Wenn jetzt ein Landwirt diese Flächen auch für das Aufstellen einer Photovoltaik-Anlage nutzen will, muss der Eigentümer der Flächen - nämlich der Bergbautreibende - erst einmal zustimmen, und die Kommune lässt dann eine Bauleitplanung erarbeiten. Aber spätestens dann kommt das Problem: Es muss nachgewiesen werden, dass die Ziele aus dem Braunkohleplan für die Nutzung der Flächen erreicht werden bzw. dass sie trotz der Errichtung der PV-Anlagen erreicht werden können. Oder aber der Braunkohleplan muss angepasst werden.

Hier zeigen sich die Schwierigkeiten. Das alles passiert nämlich nicht ohne das Bergamt, und Bauleitplanungen - das wissen Sie selbst - sind rein kommunale Planungen, die ganz anderen Regelungen unterliegen. Unter Umständen ist da auch eine Umweltverträglichkeitsprüfung angesagt. Das weiß man nicht. All diese Anforderungen müssen sozusagen übereinandergelegt werden, um entscheiden zu können, wie in Zukunft mit solchen Anlagen verfahren wird. Hier bedarf es einer planungsrechtlichen Überlegung, wie man Flächen trotz Bergaufsicht und Erfüllung der Ziele aus dem Braunkohleplan auch einer anderen Nutzung zuführen kann. Diese Schwierigkeit löst Ihr Antrag nicht.

Wir werden Ihren Antrag ablehnen. Ich muss aber ergänzen, dass wir nicht grundsätzlich gegen das Aufstellen von PV-Anlagen sind. - Vielen Dank.

Vielen Dank. - Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag der Abgeordneten Ricarda Budke für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fort. - Bitte schön.

Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich wollte meine Rede damit beginnen, dass ich sie sehr kurz halten kann. Ich kann sie jetzt aber noch kürzer halten, da gerade viele Dinge schon besser dargestellt und erklärt wurden, als ich sie hätte darstellen können. Daher lasse ich das jetzt einfach einmal weg.

Herr Zeschmann, ich will es einfach noch einmal sagen: Es gibt bereits ein Programm, über das Flächennutzungspläne gefördert werden können. Sie haben das auch kurz erwähnt. Darüber können auch Kommunen Gelder beantragen, die in ihrem Gebiet Bergbaufolgelandschaften haben und PV-Anlagen darauf ermöglichen wollen. Das gibt es schon. Daher ist mir nicht so richtig klar - all die anderen Schwierigkeiten wurden gerade sehr eindrücklich dargestellt -, was Ihr Antrag darüber, was sowieso schon möglich ist, hinaus für Vorteile bietet.

Ich möchte aber auch noch einmal sagen, dass Sie ein ehrenwertes Ziel haben, bei dem wir uns alle einig sind: Der Ausbau der Photovoltaik ist dringend notwendig, um die Klimaziele auch nur annähernd zu erreichen. Sicherlich haben wir auch in der Lausitz noch sehr große Potenziale. Es gibt aber auch schon - das dürfen wir an dieser Stelle nicht vergessen - viele Projekte, die auf den Weg gebracht werden. Zum Beispiel wird in der Stadt Cottbus gerade ein Bebauungsplan für schwimmende Solaranlagen erstellt, die auf dem Cottbuser Ostsee Strom erzeugen sollen.

Übrigens, um das auch noch einmal zu sagen: Bebauungspläne sind ein wichtiger Teil kommunaler Bauleitplanung und in der praktischen Arbeit sehr wichtig - und manchmal vielleicht auch ein größeres Hemmnis als der Flächennutzungsplan. Das Landesprogramm, das wir schon haben, fördert diese auch. Die Freien Wähler gehen in ihrem Antrag auf diesen Teil der Bauleitplanung nicht ein.

Eine Sache in der Formulierung Ihres Antrags wundert mich: Sie schreiben, dass sich das Land an der Ausarbeitung der Flächennutzungspläne beteiligen soll. Das ist eine etwas seltsame Formulierung, denn normalerweise sind Sie es doch, die die kommunale Selbstverwaltung hochhalten. Die Beteiligung würde ich als inhaltliche Beteiligung verstehen.

(Zuruf)

Die Rolle des Landes ist es doch nicht, in die kommunale Bauleitplanung einzugreifen, sondern, diese sinnvoll zu unterstützen. Das tut das Land bereits. Das MIL hat Handreichungen zu dem Thema, und auch das MLUK hat eine sehr umfassende Handreichung erstellt, die den Kommunen in der Praxis hilft. Dort ist sehr ausführlich dargestellt, was Ausschlusskriterien für PV-Freiflächenanlagen sind, und auch, was Kommunen tun können, um sie möglichst naturverträglich zu errichten und eine möglichst große Akzeptanz in der Bevölkerung zu erzeugen.

Ich will es kurz zusammenfassen.

Frau Abgeordnete, lassen Sie eine Zwischenfrage zu?

Nein, danke, ich bin fast fertig mit meiner Rede. Wir können ja gleich bilateral noch einmal sprechen.

Ich möchte jetzt kurz zusammenfassen: Was Sie fördern wollen, wird bereits gefördert. Und es gibt deutlich sinnvollere Wege, um die Kommunen konzeptionell zu unterstützen, als die sechs Anstriche in Ihrem Antrag. Ich empfehle, den Antrag abzulehnen.