Protokoll der Sitzung vom 23.03.2022

Ich möchte jetzt kurz zusammenfassen: Was Sie fördern wollen, wird bereits gefördert. Und es gibt deutlich sinnvollere Wege, um die Kommunen konzeptionell zu unterstützen, als die sechs Anstriche in Ihrem Antrag. Ich empfehle, den Antrag abzulehnen.

Vielen Dank. - Wir kommen jetzt zum Beitrag der Landesregierung. Zu uns spricht der Staatssekretär Genilke. Bitte sehr.

Herr Vizepräsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Anliegen des Antrags, auf ehemaligen Tagebauflächen Photovoltaik-Freiflächenanlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien zu planen, erscheint auf den ersten Blick durchaus naheliegend. Nicht berücksichtigt bleibt allerdings die Tatsache - das haben die Vorredner zum großen Teil schon angemerkt -, dass auch bei sogenannten Rekultivierungsflächen von möglichen Konflikten bei konkurrierenden Nutzungen ausgegangen werden muss.

Bereits mit der Braunkohlen- und Sanierungsplanung wurde und wird vom Land Brandenburg ein raumordnerischer Rahmen unter anderem für die Gestaltung der gesamten Bergbaufolgelandschaft in der Lausitzregion gesetzt. Hierbei werden in der Planung Flächen für die Land- und Forstwirtschaft, Renaturierung, Wasserbereiche und sonstige Nutzungen ausgewiesen - und zwar verbindlich.

Diese Festlegungen in den Braunkohlen- bzw. Sanierungsplanungen orientieren sich an den vorbergbaulichen Zuständen und sollen die massiven Folgen des Tagebaus ausgleichen. Die dafür notwendigen Böden sind entsprechend der zukünftig geplanten Nutzung mithilfe bestimmter technischer Verfahren wiederherzustellen. Im Ergebnis soll eine Landschaft entstehen, die den land- und forstwirtschaftlichen Interessen, den kommunalen Nutzungsinteressen und auch den Belangen des Naturschutzes, der Landschaftspflege, der Erholung und dem Tourismus Rechnung trägt.

Als Konsequenz der vollständigen Umsetzung der Braunkohlen- und Sanierungsplanung verbleiben keine Flächen, für die die künftige Nutzung noch nicht geregelt ist. Nach der abgeschlossenen Rekultivierung bzw. der Beendigung der Bergaufsicht können die ehemaligen Tagebauflächen durch die gemeindliche Bauleitplanung zum Beispiel als Sondergebiet für Photovoltaik überplant werden, sofern der kommunalen Bauleitplanung keine rechtlichen Vorgaben - zum Beispiel der Artenschutz, das Naturschutzrecht oder das Waldgesetz - entgegenstehen.

Die Landesregierung hat bereits vor einigen Jahren erkannt, dass die Aufstellung von Bauleitplänen und die damit verbun-

dene Steuerung der Bodennutzung insbesondere finanzschwache Kommunen zusehends vor Herausforderungen stellt. Auch das haben Sie hier in der Debatte schon gesagt. Aus diesem Grund fördern wir mit der Planungsförderungsrichtlinie des MIL seit 2021 sowohl die Aufstellung und die Änderung von Flächennutzungsplänen als auch die Bebauungspläne im ganzen Land Brandenburg. Wegen des großen Erfolgs und der zahlreichen Anträge im vergangenen Jahr wurde die Richtlinie Ende 2021 auf nahezu 10 Millionen Euro Gesamtfördervolumen aufgestockt. In der Lausitzregion wurde unter anderem für die Ämter Ruhland und Döbern-Land eine Förderung gewährt. Diese überarbeiten aktuell ihre Flächennutzungsplanungen und überprüfen in diesem Zusammenhang auch, welche Flächen sich für die Nutzung erneuerbarer Energien eignen.

Ziel des MIL ist es, die Planungsförderung über das Jahr 2022 hinaus zu verstetigen. Dabei verfolgen wir einen integrierten Ansatz, um unterschiedliche Nutzungsansprüche auch über Gemeindegrenzen hinweg zu einem Ausgleich zu bringen und den sparsamen Umgang mit Grund und Boden insgesamt zu fördern. Es ist dabei unser Anspruch als Bauministerium, allen Städten und Gemeinden im Land in Abhängigkeit von den jeweiligen Herausforderungen vor Ort die Anpassung der gemeindlichen Flächennutzungsplanung und die Schaffung von Baurecht zu ermöglichen.

Daher muss auch ich empfehlen, den Antrag abzulehnen. Ich freue mich auf die weiteren Beratungen, vor allem zur Verstetigung der Mittel der Planungsförderung im Zusammenhang mit der Haushaltsaufstellung. - Vielen Dank.

Vielen Dank. - Das Wort geht jetzt an den Abgeordneten Dr. Zeschmann. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Diese Überraschung werden Sie nicht erleben, Herr Roick. Es tut mir leid, aber alles, was Sie vorgetragen haben, ist etwas dünn gewesen.

Natürlich ist es bekannt, dass die LEAG bei den meisten Flächen der Eigentümer ist. Ebenfalls ist aber bekannt, dass die LEAG das Geschäftsfeld der erneuerbaren Energien selbst deutlich ausbauen will. Folglich sind die Ausflüchte, warum man den Antrag ablehnen müsse - weil es an andere verkauft werden müsse usw. -, nicht tragfähig.

Es wäre vielleicht von Vorteil gewesen, wenn der eine oder andere, der hier gesprochen hat, unseren Antrag gelesen hätte. Es geht in unserem Antrag darum, Planungsrecht zu schaffen. Wenn wir Planungsrecht schaffen, kann jeder - der Eigentümer oder jemand, der die Fläche mietet oder pachtet oder kauft - dort erneuerbare Energien installieren und damit schneller und im Zweifel mehr Geld verdienen als zum Beispiel mit Forstwirtschaft.

Zudem ist es so - das müssten Sie als Forstwirt aus der Region auch wissen -, dass das Aufbringen von Mutterboden, das Sie vorhin angesprochen haben, nicht in der Masse möglich ist, weil der Mutterboden einfach nicht ausreichend vorhanden ist. Ich hatte vorhin in meiner Rede übrigens ausgeführt, dass durch die Rekultivierung ungefähr ein Drittel der Flächen für eine landwirt-

schaftliche Nutzung wiederhergestellt werden kann und vielleicht noch ein zusätzlicher Teil für Wald - aber rund zwei Drittel der Flächen können eben nicht dafür wiederhergestellt werden.

Hinzu kommt - das müssten Sie als Forstwirt wissen -, dass die rekultivierten Flächen, die mit Mutterboden versetzt werden oder auf die Mutterboden aufgebracht wird, sehr sauer sind und erst lange einer Melioration unterzogen werden müssen, damit sie überhaupt für Forstwirtschaft genutzt werden können.

Am besten finde ich das Argument, dass es ja ganz lange Pläne gebe und die Rekultivierungsplanung, die Teil der Landesplanung seien und nicht geändert werden könnten, und es deshalb so sei, wie es sei. Da frage ich mich wirklich: Wollen Sie als Koalition die Energiewende, die in Ihrem Koalitionsvertrag steht? Das habe ich Ihnen vorhin vorgelesen. Will Ihre Landesregierung die Energiewende? Wollen Sie mehr erneuerbare Energien? Ich höre das eigentlich andauernd von Ihnen. Dann können Sie doch nicht ernsthaft sagen: Das interessiert uns alles nicht, die Pläne können wir nicht ändern, sie zu ändern ist schwierig und langwierig. - Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg - dachte ich eigentlich -, wenn Sie Ihre eigenen Klimaziele und die Energiewende ernst nehmen, was offensichtlich nicht der Fall ist.

Herr Dr. Zeschmann, lassen Sie eine Zwischenfrage zu?

Im Moment nicht, danke.

Herr Drenske, Sie haben gesagt, wir würden versuchen, hiermit eine kurzfristige Option zu eröffnen, um die Unabhängigkeit von russischen Importen herzustellen - ich weiß nicht, woher Sie das nehmen. Das steht mit keinem Wort in diesem Antrag und war nie Zielsetzung dieses Antrags. Der Antrag wurde wie gesagt bereits im Januar eingebracht, als das noch gar kein Thema war.

Sie haben angesprochen, dass die Wärme in der Umgebung von Photovoltaikanlagen höher sei. Das ist richtig, aber die Abstrahlung von Wärme - insbesondere tagsüber - erfolgt im Wesentlichen nach oben. Unter den Anlagen gibt es übrigens durch die Verschattung, insbesondere im Sommer bei Sonnenschein, eine kühlere Umgebung, was übrigens auch die Wasserverdunstung reduziert. So ganz passt Ihr Argument also nicht.

Wir wollen hier auch keine Verschleppung von Rekultivierung. Ich habe schon ausgeführt, dass rund zwei Drittel der Flächen wegen eines Mangels an Mutterboden gar nicht so rekultiviert werden können, dass sie wieder für die Landwirtschaft nutzbar gemacht werden können.

Zu Frau Dr. Ludwig muss ich sagen: Ich fand die Ausreden einfach ziemlich dünn. Sie haben dann aber noch den Bogen hinbekommen, im Rahmen der Koalitionsdisziplin abzulehnen. Wir haben in keinem Satz unseres Antrags von Regulierung gesprochen - das bitte ich Sie noch einmal nachzulesen; ich freue mich, wenn Sie es mir zeigen können -, überhaupt nicht, im Gegenteil: Wir wollen mit den Kommunen planungsrechtliche Grundlagen schaffen und ihnen eine Hilfestellung dafür geben. Wir wollen überhaupt keine Regulierung. Deswegen ist unser Antrag in keiner Weise obsolet, sondern dringend notwendig, wenn Sie als Koalition Ihre Ziele bei der Energiewende und in Bezug auf den Klimawandel ernst nehmen und erreichen wollen.

Frau Schwarzenberg, Sie haben auch das mit dem Braunkohleplan angesprochen. Ich finde, das ist ein vorgeschobenes Argument. Meines Wissens ist das Bergamt dem MWAE unterstellt, das für Energie und die Energiestrategie zuständig ist. Da muss sich die Landesregierung jetzt entscheiden: Will Sie den Hebel in Richtung Energiewende bzw. für die Energiestrategie 2040 und im Sinne des Koalitionsvertrages umlegen? Dann muss man da entsprechend einwirken und darauf hinwirken, dass es in diese Richtung geht.

Frau Budke, schwimmende PV-Anlagen auf dem Cottbuser Ostsee - das weiß ich, kenne ich. Das Problem ist nur: Wenn wir das überall machen würden, hätten wir wieder das Problem der Wasserverdunstung. Ich bin nicht dagegen, aber wir müssen auch die Freiflächen nutzen. Und das Land soll die kommunalen Planungen nicht inhaltlich unterstützen, sondern finanziell.

Herr Genilke, ich war erstaunt, dass Sie hier als Vertreter des AWAE antreten. Ich dachte immer, Sie wären Staatssekretär im MIL. Also, ich finde es interessant.

(Zuruf)

- Nein, es geht hier um die Flächen. Das Bergbaurecht wurde ja mehrfach angesprochen.

Ich fände es schön, wenn die Landesregierung hier mit den entsprechenden Mitstreitern auftreten würde. Die Ziele des abgeschlossenen Rekultivierungsplans sind bekannt. Sie sind aus unserer Sicht aber nicht mehr geeignet und historisch überholt.

Herr Dr. Zeschmann, Sie müssen jetzt bitte zum Ende kommen. Da gab es auch noch eine Zwischenfrage.

Sie wollen ja Ihre energiepolitischen Ziele erreichen. Letzter Satz: Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg. - Womit ich begonnen habe, damit ende ich auch. - Danke schön.

Lassen Sie die Zwischenfrage

(Dr. Zeschmann [BVB/FW]: Nein!)

der Kollegin Budke noch zu?

(Dr. Zeschmann [BVB/FW]: Nein!)

Herr Dr. Zeschmann?

(Dr. Zeschmann [BVB/FW]: Ich habe dreimal Nein gesagt!)

Gut, dann ist das also erledigt. Wir haben aber noch Kurzinterventionen. Wir beginnen mit Frau Schwarzenberg, danach folgt Herr Roick.

Herr Zeschmann, ich achte Ihren Fleiß und Ihr Engagement, das Sie in den Ausschüssen beweisen. Ich finde es aber unerträglich, dass Sie Gegenargumente nicht durchdenken. Sie wischen sie einfach so vom Tisch. Die Argumente kommen einfach nicht bei Ihnen an. Damit muss man sich doch auseinandersetzen.

Jetzt wollte ich Sie eigentlich fragen, ob Sie wissen, wie Braunkohlepläne entstehen. Die Erstellung von Braunkohleplänen ist nämlich ein ziemlich langer Prozess, an dem ganz viele Akteure beteiligt sind. Unter anderem wird im Braunkohleplan ausgehandelt, wie viel Fläche für Wald, Landwirtschaft usw. im Vorfeld in Anspruch genommen wird, und dann wird ausgehandelt, weil beim Tagebau immer ein Restsee übrig bleibt, welchen Flächenanteil die Forstwirtschaft und die Landwirtschaft erhalten und was Vorbehaltsflächen sind. Das ist ein Prozess, der nicht in einem Jahr abläuft. Da gibt es eine große öffentliche Beteiligung. Und Sie sagen hier, das sei überholt, und wischen das gleich vom Tisch. Ich finde, damit sollten Sie sich noch einmal etwas intensiver befassen.

Vielen Dank. - Herr Roick, bitte schön.

Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Dr. Zeschmann, ich habe das nicht ohne Grund gesagt: Wenn Sie hier nach vorn gehen und eingestehen würden, dass Sie sich geirrt haben und wir recht haben, hätten Sie wirklich menschliche Größe bewiesen. Aber so haben Sie Ihren Irrtum jetzt quasi noch einmal verstärkt. Frau Schwarzenberg hat es gerade erklärt und ich habe es auch versucht zu erklären. Aber offensichtlich ist das nicht angekommen.

Bleiben wir einmal beim Bodenauftrag: Die LEAG muss das durchführen. Mittlerweile ist es ja nicht mehr so wie in der DDR, wo es relativ schlecht durchgeführt wurde. Mittlerweile ist es so, dass der Mutterboden auf den zu nutzenden Flächen abgetragen, zwischengelagert, angereichert und wieder aufgetragen wird. Das muss so sein. Das ist die Forderung unserer Gesellschaft. Wenn der Bergbautreibende ein großes Loch buddelt, muss er dort am Ende eine vernünftige Landschaft wiederherstellen. Das muss doch irgendwie in Ihren Kopf gehen. Da geht es darum, dass wir vorher eine Land- und Forstwirtschaft haben und sie auch hinterher wieder in gleichen Anteilen haben. Das ist doch das, was wir unseren nachfolgenden Generationen übergeben wollen.

Ich hatte es erst mit den Prozenten zu erklären versucht. Wir haben auf den Flächen des Bergbaus in der Regel ein wenig mehr Waldanteil als im Rest von Brandenburg. Es sind in etwa 30 bis 40 % Wald, 25 bis 30 % Landwirtschaft; der Rest ist Infrastruktur. Genau so muss es am Ende wiederhergestellt werden - der Naturschutz kommt am Ende noch obendrauf. Das wird in ganz langen Verfahren - Frau Schwarzenberg hat es erklärt - ausgearbeitet und ausgehandelt. In vielen, vielen Stunden sitzen da die entsprechenden Gremien zusammen und ackern es durch, um es am Ende aufzumalen. Es gibt schöne Karten dafür, welche Landschaft hinterher entsteht. Und weil Kohle entnommen wurde, bleibt außerdem ein Loch - dort ist dann der See.

Sie haben das mit der menschlichen Größe offensichtlich nicht verstanden. So leid es mir tut: Was Herr Münschke hier letztens gesagt hat, stimmt offensichtlich. - Danke.

Dr. Zeschmann, Sie können jetzt reagieren.

Danke schön, Herr Vizepräsident. - Also, noch einmal: Mir ist vollkommen klar - das scheint missverstanden worden zu sein -, dass die Braunkohleplanung und die Planung der Rekultivierung ein sehr langfristiger Prozess sind und dass dabei - wie Sie es beschrieben haben - natürlich einmal festgelegt wurde, was wieder Wald und was wieder landwirtschaftliche Fläche werden soll, weil die Flächen ja durch den Braunkohleabbau zerstört wurden. Das ist alles richtig. Der Punkt ist nur: Ich entnehme dem Koalitionsvertrag - und ich wische hier nicht irgendetwas weg, sondern das ist meine Interpretation der Regierungskoalition und dessen, was im Koalitionsvertrag steht -, dass die politischen Ziele und Prioritäten jetzt andere sind.

Was man vor Jahren oder eher vor Jahrzehnten für die Rekultivierung festgelegt hat, ist ja alles schön und gut. Das ist auch richtig und kann ich auch nachvollziehen, Herr Roick. Das habe ich völlig verstanden. Aber Ihre Landesregierung sagt: Die klimapolitischen Ziele stehen ganz oben, die müssen wir bis 2040 erreichen. - Darunter steht, was das Folgeziel ist, nämlich die Energiewende. Daraus ergibt sich wiederum das Folgeziel: ausreichende erneuerbare Energien. Und da reden Sie nicht nur über Windkraftanlagen, sondern auch von Photovoltaik; ich habe die Zitate vorhin genannt.

Wenn Sie Ihre eigenen politischen Ziele ernst nehmen und umsetzen wollen, müssen Sie anders herangehen und die alten Planungen überarbeiten und ändern, sonst werden Sie sie mit der 100%igen Klimaverträglichkeit nämlich nicht umgesetzt bekommen. Ich weiß, dass es dauert, aber das muss sein. Wieso kann das die LEAG auf ihren Flächen zum Teil schon machen? Ich glaube, da gibt es viele Möglichkeiten. Wie gesagt: Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg. Ich bin sehr gespannt, wie Sie, wenn Sie das hier ablehnen, Ihre klima- und energiepolitischen Ziele erreichen wollen.

Noch eine Frage an Sie, Herr Roick: Wie groß ist denn die Bodenfruchtbarkeit auf den rekultivierten Flächen, auf rekultivierten Waldflächen, die Sie jetzt so hoch gelobt haben und die so geeignet sind? - Danke schön.