Protokoll der Sitzung vom 24.03.2022

(Zuruf: Arbeitsfreudig?)

- Es heißt dort einfach so. - Wenn solche Hunde in Rasselisten aufgenommen wurden, dann wohl eher deswegen, weil sie von ihren Besitzern entsprechend abgerichtet wurden. Zumindest bei Rottweilern wurden zur Aufnahme in die Liste der gefährlichen Hunderassen falsche Voraussetzungen zugrunde gelegt. Dazu kommt, dass auch Mischlinge unter diese Definition der Rassehunde oder Listenhunde fallen - das Kuriosum ist dann der Dobermann-Dackel-Mix oder der Rottweiler-Sennen-Mix.

Nun, die Zeiten haben sich geändert. Die gesetzgeberischen Maßnahmen auf Bundesebene, vor allem das Gesetz zur Beschränkung des Verbringens oder der Einfuhr gefährlicher Hunde in das Inland, haben - Gott sei Dank - Wirkung gezeigt. Die Anzahl von Vorfällen mit Hunden ist gesunken. Gleichwohl wurde die in Brandenburg geltende Rechtslage nicht angetastet. Hier hinkt Brandenburg anderen Bundesländern, die inzwischen von einem Festmachen an Rasselisten abgekommen sind, hinterher.

Dabei wäre es staatliche Aufgabe, nämlich die der Exekutive, Normen, die die Freiheit der Bürger einschränken, fortlaufend - meinetwegen in Intervallen - auf das Vorliegen der Voraussetzungen und insbesondere hinsichtlich ihrer Notwendigkeit zu überprüfen. Eine Gefährdungslage, wie sie in den 90er-Jahren oder um die Jahrtausendwende noch bestanden haben mag, ist jetzt nicht mehr zu erkennen. Von daher hätte die Landesregierung schon längt eine Überprüfung vornehmen müssen. Was aber ist geschehen? Nichts.

Es gab zwar Kleine Anfragen, aber dabei ist es geblieben. Die Landesregierung hat nichts unternommen, eine Evaluierung fand nicht statt. So also fällt die Aufgabe des Erinnerns und Anklopfens wieder einmal der AfD zu. - Schauen Sie bitte nach Thüringen: Dort wurde die sogenannte Rasseliste 2018 abgeschafft. Sie können aber auch gerne nach Niedersachsen oder Schleswig-Holstein schauen.

Abgesehen hiervon und abgesehen von der rechtlichen Erforderlichkeit einer Evaluierung darf an dieser Stelle auf die derzeit wirklich Leidtragenden hingewiesen werden: alle Hunde, die sich reinrassig oder als Mischlinge auf der überholten Rasseliste befinden und die - wenn sie kein gutes Frauchen oder Herrchen gefunden haben oder auch durch Corona bedingt - im Tierheim landen und dann in Brandenburg nicht mehr vermittelt werden können.

Bisher war die Praxis so: Man hat versucht, zum Beispiel in Thüringen ein Tierheim zu finden, das diese Hunde übernommen und sie dort vermittelt hat. Momentan ist das aber auch sehr schwierig. Ich appelliere also an Ihre Verantwortung gegenüber den anderen Geschöpfen: Greifen Sie die Evaluierung der sogenannten Rasseliste in Brandenburg endlich auf! - Danke.

Wir fahren fort mit dem Redebeitrag für die Koalitionsfraktionen. Für sie spricht der Abgeordnete Lakenmacher.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir sprechen heute also über den besten Freund des Menschen: den Hund. Soweit ich weiß, sind viele der Kolleginnen und Kollegen hier im Hause Hundebesitzer - ich gehöre auch dazu. Sie wissen, die Thematik der Brandenburgischen Hundehalterverordnung und die Diskussionen darüber sind alles andere als neu. Ausgangspunkt ist die geltende Hundehalterverordnung, deren gesetzliche Basis das Ordnungsbehördengesetz darstellt, dort der § 25a.

Im vorliegenden Antrag geht es im Kern - das wurde ja gerade deutlich - um die sogenannte Rasseliste und um die Notwendigkeit eines Sachkundenachweises bei Besitzern auffälliger Hunde. Der Antrag enthält die Forderung nach einer Evaluierung und entsprechenden Anpassung der Hundehalterverordnung, um im Ergebnis die vorgenannten Aspekte anzupassen bzw. zu streichen. Es stellt sich daher die Frage, ob eine grundlegende Evaluierung der Hundehalterverordnung gegenwärtig zwingend notwendig ist, ob konkreter Anlass dazu besteht.

Zunächst ist festzustellen: Die in der Verordnung aufgeführten Hunderassen bzw. -gruppen sind nicht ohne Grund als gefährlich eingestuft; insbesondere die in § 8 Abs. 2 aufgeführten fünf Hunderassen bergen aufgrund ihres Zuchthintergrundes und ihrer spezifischen Merkmale - dabei ist vor allem eines gemeint: die Beißkraft - ein grundsätzliches Gefahrenpotenzial.

Natürlich, das betone auch ich: In den meisten Fällen sind die Hundebesitzer verantwortlich oder auch das Hauptproblem, wenn es um das Fehlverhalten, wenn es um das Beißverhalten, das gefährliche Verhalten des Hundes geht - egal welcher Hunderasse im Übrigen. Viele Besitzer, das muss man leider so feststellen, verderben ihre Hunde, machen sie aggressiv - und das teilweise vorsätzlich. Dennoch dürfen Zuchthintergrund und die jeweiligen Merkmale der als gefährlich eingestuften Rasse meines Erachtens nicht außer Acht gelassen werden.

Bei den 13 weiteren Hunderassen, die in § 8 Abs. 3 Hundehalterverordnung stehen, wird eine arttypische Gefährlichkeit unterstellt, solange der Hundehalter nicht nachgewiesen hat, dass sein Tier weder besonders aggressiv - noch angriffslustig ist. Widerlegt er dies, erhält er von der örtlichen Ordnungsbehörde ein Negativzeugnis für den jeweiligen Hund.

Noch einmal zu den Hundebesitzern: Was das Halten, das Ausbilden und das Abrichten von gefährlichen Hunden anbetrifft, enthält die geltende Verordnung bereits jetzt Regelungen zur Erlaubnispflicht, zur notwendigen Sachkunde und zur Zuverlässigkeit der Hundehalter. Diese Regelungen setzen weit vorne an, also bevor etwas passiert.

Sie schreiben in der Begründung Ihres Antrages, dass anstelle der Zugehörigkeit zu einer Liste ein Sachkunde- oder Zuverlässigkeitsnachweis von den Hundehaltern bzw. -führern gefordert werden soll, wenn der betreffende Hund gewisse Verhaltensauffälligkeiten zeigt. Das heißt also, der Hund muss erst auffällig werden, erst beißen, bevor die Zuverlässigkeit bzw. die Sachkunde vom Besitzer nachgewiesen werden muss. Das erscheint mir nicht zweckmäßig und in der chronologischen Abfolge schlicht und ergreifend nicht denklogisch, meine Damen und Herren. Ich halte das Erfordernis des Nachweises der Sachkunde im Zuge der Erlaubniserteilung für das Halten gefährlicher Hunde deshalb so, wie es besteht, für sachgerecht - so, wie es in der geltenden Hundehalterverordnung geregelt ist.

Die Regeln für das Halten von Hunden, auch gefährlichen Hunden, sind - das klang schon an - in den Bundesländern unterschiedlich. In Niedersachsen oder Schleswig-Holstein finden sich in den entsprechenden Regelungen keine sogenannten Hunderasselisten. Daraus jetzt aber zu schlussfolgern, Frau Kollegin, dass die Listen in der Brandenburger Hundehalterverordnung ohne Weiteres gestrichen werden könnten, ist mir ehrlich gesagt zu einfach, zu schlicht gedacht. Die Regelungen anderer Länder müssen im jeweiligen Gesamtkontext betrachtet und nicht nur auf das Vorhandensein oder eben Nichtvorhandensein einer Rasseliste reduziert werden. Hier bedarf es einer sehr tiefgründigen Vergleichsstudie und des Studiums der anderen landesgesetzlichen Regelungen insgesamt, um belastbare Schlussfolgerungen zu ziehen.

Für Brandenburg gilt, dass die bestehenden Hunderasselisten im Kontext der kontinuierlichen statistischen Erfassung von Beißvorfällen seitens der Behörden fortlaufend überprüft und im Ergebnis Anpassungen vorgenommen werden, wenn dies erforderlich erscheint. Das findet also statt. Daher bedarf es zu diesem Zeitpunkt keiner umfassenden Evaluierung und keiner Novellierung der Hundehalterverordnung, und wir lehnen diesen Antrag ab. - Vielen Dank.

Wir kommen jetzt zum Redebeitrag der Fraktion DIE LINKE. Für sie spricht Frau Abgeordnete Johlige.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Im Land Brandenburg gibt es sogenannte Rasselisten, nach denen die Haltung dort verzeichneter Hunderassen sowie jeglicher Kreuzungen dieser Rassen nicht zulässig ist. Die Antragstellerin schlägt nun vor, dass zeitnah eine Evaluierung der Hundehalterverordnung durchgeführt wird und möglicherweise verschiedene Änderungen vorgenommen werden.

Dazu müssen wir zuallererst einmal sortieren, denn der Antrag kommt schon ein bisschen merkwürdig daher: Eine Evaluierung kann man ja fordern; dann muss man aber im zweiten Schritt sagen, was man will. Man kann sagen: Wir legen ein Ziel fest, was tatsächlich geändert werden soll. Oder man sagt: Wir machen eine ergebnisoffene Evaluierung. - Dann kann man aber nicht schon in den Antrag schreiben, was das Ziel sein soll. Sie schlagen in Ihrem Antrag eine Art Mittelweg ein und rutschen in den Konjunktiv - kann man machen, muss man aber wissen, ob man das machen will. Ich finde das ein bisschen seltsam.

Aber zur eigentlichen Debatte: Wir müssen in der Debatte berücksichtigen, dass diese Hunde durch spezielle Züchtung einen besonders kräftigen Körperbau und ein besonders ausgeformtes, stabiles Gebiss haben - ursprünglich, um im Kampf bestehen zu können, und übrigens auch, um besonders verletzend zu sein. Ob dies eine zutreffende Begründung dafür ist, Rasselisten zu haben, die eben nicht auf den einzelnen Hund, sondern auf eine ganze Rasse abstellen, ist zumindest zu hinterfragen. Das Problem ist - dazu hat Herr Lakenmacher schon intensiv ausgeführt - in der Regel nicht beim Hund, sondern sehr viel häufiger beim Züchter oder beim Halter dieser Hunde zu suchen.

Wir sollten uns aber in Erinnerung rufen, woher diese Regelung überhaupt kommt. Vor über 20 Jahren hat es mehrere fürchterliche Vorfälle mit Hunden solcher Rassen gegeben. In der Konse

quenz hat man sich dazu entschlossen, eine entsprechende Regelung in Form der Hundehalterverordnung zu schaffen. Die Regelungen der Hundehalterverordnung sind dabei nicht festgelegt worden, um bestimmte Hunde zu diskriminieren, wie Sie es im Antrag fälschlicherweise darstellen, sondern der Gedanke war, dass man die Bürgerinnen und Bürger vor vermeintlich gefährlichen Rassen schützen wollte.

Die Haltungsverbote werden von den Halterinnen und Haltern seit Jahren bewusst unterlaufen - auch das gehört zur Wahrheit. Das teils gefährliche Potenzial der Hunde ist leider jedoch weiterhin vorhanden, und dieses Potenzial wird von einigen Halterinnen und Haltern bewusst durch falsche Erziehung gehoben.

Es geht nicht nur um Beißstatistiken; da sind andere Hunderassen nämlich viel auffälliger. Es geht darum, einen wirksamen Schutz zu haben, der vor diesem teils gefährlichen Potenzial dieser Hunde schützt und es eben nicht hebt.

Meine Damen und Herren von der AfD, in Ihrem Antrag haben Sie auf Niedersachsen abgehoben. Wir haben da ein bisschen recherchiert

(Zuruf: Ach ne!)

und festgestellt, dass Sie sich in Ihrer Partei scheinbar nicht wirklich einig sind. Nachdem nämlich im April 2018 in Hannover ein Hund zwei Menschen getötet und in Hessen ein Hundemischling ein sieben Monate altes Kind totgebissen hatte, fragte Ihr Kollege Bothe im Niedersächsischen Landtag durchaus vorwurfsvoll - ich zitiere:

„Im Gegensatz zu allen anderen Bundesländern existieren in Niedersachen keine festen Listen darüber, welche Hunde aufgrund ihrer Abstammung als potenziell besonders aggressiv einzustufen sind. Sieht die Landesregierung hier Änderungsbedarf?“

Meine Damen und Herren, vielleicht sollten Sie das erst einmal mit Ihren Kolleginnen und Kollegen in Niedersachsen diskutieren. Die Vehemenz, mit der Sie hier Ihre Position vorgetragen haben, Frau Muxel, würde ich zumindest hinterfragen. Scheinbar sind Sie sich da in der eigenen Partei nicht wirklich einig.

Meine Damen und Herren, wir sehen in der bestehenden Verordnung eine Regelung, die den Zweck hat, schwerste Verletzungen zu verhindern, was nicht immer gelingt. Aber es liegt auf der Hand, dass die Erziehung einen wichtigen Einfluss auf das Verhalten aller Hunde hat, und es mag ebenso stimmen, dass das Problem oft die Leine in der Hand hält. Insofern sind alle Hundehalter aufgerufen, durch verantwortungsvollen Umgang nicht nur mit ihrem Tier, sondern auch gegenüber Nachbarn und Mitmenschen dafür zu sorgen, dass es keine Notwendigkeit für Beißstatistiken mehr gibt. Bis dahin lehnen wir Ihren Antrag ab. - Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

Wir kommen jetzt zum Redebeitrag der Fraktion

BVB / FREIE WÄHLER. Für sie spricht Frau Abgeordnete Wernicke.

Vielen Dank. - Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Der Hund war das erste Tier, das vom Menschen domestiziert wurde. Längst hat der frühere Jagdgehilfe die Rolle des Spielkameraden, Freundes und Seelentrösters eingenommen und ist zu einem Familienmitglied geworden. Und viele Hundehalter möchten, dass es ihrem tierischen Begleiter gutgeht. Auch Besitzer sogenannter Listenhunde haben diesen Anspruch für ihre Hunde. Allerdings unterliegt deren Haltung strengeren Auflagen wie der ständigen Leinen- und Maulkorbpflicht außerhalb der eigenen Grundstücke.

Diese Auflagen sind notwendig, auch wenn sie die Entwicklung eines normalen Sozialverhaltens des Hundes erschweren. Auch zu kleine Grundstücke oder die Haltung in einer Wohnung behindern die Entwicklung des Hundes und können zu einer gesteigerten Aggressivität führen. Mittels eines amtlichen Wesenstests kann der Hund von diesen Auflagen befreit werden, wenn er auf die Umwelt, andere Menschen und andere Hunde nicht aggressiv reagiert.

Aber - und das gehört auch zum Thema: Diese Regelungen haben eine Geschichte. Eine Reihe teilweise tödlicher Angriffe von Hunden - sogar auf eigene Familienmitglieder - in den 90er-Jahren hat diese Regelungen damals notwendig gemacht - und sie wirken. Die Antragsteller selbst haben festgestellt, dass Vorfälle dieser Art zurückgegangen sind. Konkrete Anhaltspunkte oder gar Erkenntnisse, dass die heutigen Hundehaltungsformen solcher Regelungen nicht mehr bedürfen, tragen Sie nicht vor.

Bekannt ist allerdings: Das Problem - und da gebe ich Frau Muxel recht - befindet sich immer am anderen Ende der Leine. Der Halter und die Haltungsbedingungen sind in der Regel das Problem und nicht der Hund. Auf der Halterseite diejenigen herauszufiltern, die nicht in der Lage sind, mit bestimmten Hunden korrekt umzugehen, war und ist der richtige Ansatz.

Das begegnet auch keinen grundrechtlichen Bedenken, denn geschützt werden dadurch auch andere Menschen in ihrem Recht auf körperliche Unversehrtheit.

Besondere Hunde wegen ihrer Veranlagung oder Neigung stärker zu beauflagen ist immer noch notwendig. Aber nicht nur der Halter, sondern auch die Haltungsbedingungen müssen bei der Hundehaltung in Betracht gezogen werden. Es liegt nicht in der Natur des Hundes, sich stundenlang in viel zu kleinen Wohnungen ohne genügend Auslauf und ohne ausreichende Beschäftigung aufzuhalten. Ein Hundehalter sollte daher nicht nur theoretische Kenntnisse, sondern auch artgerechte Haltungsbedingungen in der Praxis nachweisen können.

Derzeit gibt es nur noch selten Angriffe von Hunden. Warum wollen wir Bürgern, die gefährliche Hunde nach der Hundehalterverordnung nicht halten dürfen, ermöglichen, trotzdem solche besonderen Hunde zu halten? Der Antrag, wonach Sachkunde und Zuverlässigkeitsnachweis erst zu fordern sind, nachdem der Hund auffällig geworden ist und womöglich jemanden gebissen hat, ist auf keinen Fall ausreichend. - Wir lehnen den Antrag ab.

Vielen Dank. - Für die Landesregierung spricht Herr Staatssekretär Schüler.

Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die AfD-Fraktion fordert uns auf, eine Evaluierung der Hundehalterverordnung vorzunehmen. Dieses Erfordernis sieht die Landesregierung nicht. Warum?

Im Jahr 2010 ist eine umfassende Evaluierung der Hundehalterverordnung vorgenommen worden. In ihrem Rahmen wurden auch Interessenverbände, kommunale Spitzenverbände und sämtliche Kommunen befragt. Frau Muxel hat nunmehr vorgetragen, dass seit 2010 nichts passiert sei. Ich möchte mich in meiner kurzen Rede allein darauf fokussieren.

Es ist seitdem natürlich viel passiert - es bedarf dazu nicht der AfD, die das Thema jetzt hier vorbringt -, weil die Hundehalterverordnung kontinuierlich neu bewertet wird; Herr Lakenmacher hat das kurz angesprochen. Das passiert bei der jährlichen Auswertung der Beißstatistik. Wir orientieren uns auch an den wissenschaftlichen Arbeiten, die zu diesem Thema publiziert werden.

Es gab in der letzten Zeit diverse Kleine Anfragen zu dem Thema. Ich verweise auf eine Antwort der Landesregierung auf Drucksache 7/2994, in der bei Frage 15 die entsprechenden wissenschaftlichen Arbeiten aufgeführt worden sind. Man sieht, dass es nicht allzu viele gibt. Besonders wichtig ist, dass wir auch aufgrund der Rechtsprechung dazu verpflichtet sind, die Rasseliste regelmäßig zu prüfen.

Ich möchte auf einen wichtigen Punkt hinweisen: Der Bund hat derzeit eine Evaluierung der Regelung zur Einfuhr und Verbringung von gefährlichen Hunden durchgeführt; Sie haben die Regelung kurz angesprochen. Das Ergebnis ist noch nicht veröffentlicht - das wird demnächst erfolgen -, aber die Länder wurden schon vorab informiert. Man kann ausführen, dass die in Brandenburg bestehende Regelung in § 8 Abs. 2 - also die sogenannte Liste 1 -, die an die Bundesregelung anknüpft, unverändert bleiben wird. Hier wird es keine Änderung geben.

Somit sehen wir momentan keinen Grund, unsere bisherige Einschätzung zu überarbeiten. Ich habe hier keine neuen Argumente mitgenommen; ich sehe auch keines darin, dass andere Bundesländer andere Regelungen haben. Wenn Sie sich die Regelungen in den Bundesländern anschauen, stellen Sie fest, dass fünf Bundesländer ähnliche Regelungen wie wir haben. Dann gibt es die drei, die angesprochen wurden. Ich glaube, in Thüringen hat sich die AfD auch enthalten, als das aufgehoben worden ist. Außerdem haben andere Bundesländer einheitliche Listen und keine getrennten Listen wie wir. Somit gibt es unterschiedliche Regelungen.

Wir kommen im Ergebnis der Überprüfung zu dem Schluss, dass eine Evaluierung nicht erforderlich ist, auch weil der präventive Aspekt der Hundehalterverordnung genau zu dem Ergebnis geführt hat, das wir uns erhofft hatten. Daher empfehle ich, den Antrag abzulehnen. - Danke schön.

Wird noch einmal das Wort von der antragstellenden Fraktion gewünscht? - Ich sehe, das ist der Fall. Frau Abgeordnete Muxel, bitte.

Frau Vizepräsidentin! Werte Kollegen! Liebe Landesregierung, vielen Dank, dass klar herausgearbeitet wurde, dass wir in Brandenburg zwei verschiedene Listen haben. Deshalb steht über diesem Antrag „Evaluierung“ - das ist an die DIE LINKE gerichtet. Und ja, wir als AfD-Fraktion haben im Antrag natürlich eigene Vorstellungen eingebracht. Ich weise noch mal darauf hin, dass die Evaluierung vorwiegend die Liste 2 betreffen muss. Wie ich in meiner Rede erwähnt habe, haben wir in Brandenburg die Situation, dass auch ein Dobermann-Dackel-Mix - die sogenannten Doxie-Dobie-Hunde; das musste ich auch erst googeln - dazu zählt, und da wird es dann wirklich putzig.

Eine Evaluierung würde einschließen, uns darüber Gedanken zu machen, worüber man sich in Brandenburg in letzter Zeit gar keine Gedanken gemacht hat. Wir wollen nämlich nicht irgendwann das Problem haben, das Nordrhein-Westfalen jetzt hat. Wenn Sie sich im Großraum Köln oder in den Ballungsgebieten dort an die örtlichen Tierheime wenden, stellen Sie fest, dass die Tierheime voll sind von Kangals. Das sind türkische Hirtenhunde, die als Wohnungshunde angeschafft werden. Ich gebe Frau Wernicke recht, die sagt, solche Hunde sind gar nichts für die Wohnung. Die landen nach einem Jahr im Tierheim und sind nicht mehr vermittelbar, wie man ehrlich sagen muss.