Protokoll der Sitzung vom 24.03.2022

Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Meine Damen und Herren! Als ich den Antrag der Linken las, war ich etwas irritiert; aber nicht, weil ich ihn nicht verstanden hätte, sondern wegen der Forderung, die Landesregierung möge eine Rechtsverordnung zur Benennung von Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt in Brandenburg erarbeiten.

(Zuruf: Das ist das übliche Verfahren!)

Eine solche Festlegung von Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt gibt es aber bereits, und das sollte Ihnen eigentlich bekannt sein. Zwar stützt sich diese Festlegung nicht auf § 250 Baugesetzbuch, sondern auf § 556 BGB; sie legt aber genau die von Ihnen genannten Gebiete fest.

Herr Abgeordneter, lassen Sie eine Zwischenfrage zu?

Nein.

(Zuruf: Warum nicht?)

- Weil ich das nicht möchte.

Das ist eine Mietpreisbremsenverordnung, und darin sind exakt die 19 Kommunen festgehalten, auf die sich Ihre Begründung stützt. Ihr Antrag ist damit also abgegessen und erledigt. Die Gebiete sind schon seit über einem Jahr benannt und verschriftlicht.

Der Antrieb zu Ihrem obsoleten Antrag ist mir aber noch ein paar Worte wert. Ihr Antrag ist zutiefst populistisch. Einerseits schürt er die bestehenden Ängste von Mietern vor der rechtlichen Umwandlung ihrer Wohnungen, andererseits möchten Sie den Eindruck erwecken, Sie hätten die Lösung für ein Problem, das gar nicht wirklich existiert. Damit streuen Sie den Menschen Sand in die Augen!

Zur aktuellen Situation: Wenn heute eine Wohnung in eine Eigentumswohnung umgewandelt wird, ändert sich für den Mieter erst mal gar nichts. Das ist alles bereits in § 577a BGB geregelt. Grundsätzlich gilt: Für einen Zeitraum von drei Jahren nach Umwandlung einer Wohnung in eine Eigentumswohnung steht dem Mieter ein besonderer Schutz vor einer Kündigung zu. Hinzu kommt noch die reguläre Kündigungsfrist von bis zu zwölf Monaten. Außerdem steht dem Mieter das Vorkaufsrecht zu.

Ebenfalls geregelt in § 577a BGB ist, dass die Sperrfrist für Gebiete mit einem besonders angespannten Mietmarkt auf bis zu zehn Jahre verlängert werden kann. Wir erinnern uns, dass diese Gebiete für Brandenburg schon über die Mietpreisbegrenzungsverordnung festgelegt sind. Das heißt, schon heute kann die Sperrfrist von drei Jahren auf bis zu zehn Jahre verlängert werden, wenn die jeweilige Gemeinde dies für nötig hält.

Es ist also bereits alles geregelt; das unterliegt der kommunalen Selbstverwaltung. Es wäre in diesem Fall hilfreich gewesen, wenn Sie mit Ihren kommunalen Vertretern vor Ort geredet und diese animiert hätten, Wohnungsbauanträgen generell zuzustimmen, anstatt sie abzulehnen, nur weil sie von der falschen Fraktion kommen.

Für uns ist dieser Antrag wieder einmal ein kläglicher Versuch, mit Getöse verlorene Wählerstimmen zurückzuholen oder vielleicht auch wieder den Markenkern zu entdecken, den die Linke ja laut Lafontaine verloren hat.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, das eigentliche Problem ist doch ein ganz anderes: Durch zusätzliche, überflüssige Verordnungen entsteht kein einziger Quadratmeter Wohnraum. Das ist aber ein anderes Problem: Es muss gebaut werden. Das Wohnungsangebot muss erheblich vergrößert werden. Hier stellt sich die Frage: Was hat die Linke in den zehn Jahren Regierungsbeteiligung hier eigentlich die ganze Zeit gemacht?

Bei diesem Thema kann es nur eine Devise geben: mehr Wohnungen, mehr Wohnraum, mehr Wohnfläche. Wir müssen Wohnraum schaffen, anstatt ihn immer weiter zu regulieren. Ihr Antrag geht daher in eine völlig falsche Richtung. Wir lehnen ihn ab. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Vielen Dank. - Wir fahren in der Redeliste mit dem Beitrag der Frau Abgeordneten Walter-Mundt für die CDU-Fraktion fort. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Liebe Gäste! Der vorliegende Antrag befasst sich wiederholt mit der Wohnungsmarktsituation in Brandenburg. Geht es nach der Fraktion DIE LINKE, sollen die Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um die Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen zu unterbinden.

Ich möchte an dieser Stelle zu bedenken geben, dass wir einen Eingriff in das Eigentum immer auch mit Zahlen, Daten und Fakten belegen und begründen müssen. Eingriffe in den Markt können dann durchaus legitim sein. Dafür hat uns der Gesetzgeber auch Instrumente an die Hand gegeben. Wir müssen jedoch auch immer die Zweckmäßigkeit prüfen und des Weiteren, ob die Maßnahmen zielgerichtet und verhältnismäßig sind.

Um es kurz zu sagen: Das sehe ich bei Ihrem Ansatz nicht gegeben, liebe Fraktion DIE LINKE. Richtig ist: Brandenburg hat regional ganz unterschiedliche Herausforderungen auf dem Wohnungsmarkt. Im Vergleich haben Städte und Gemeinden wie Falkensee, Potsdam, Hoppegarten und Birkenwerder andere Gegebenheiten als zum Beispiel Strausberg, Ketzin, Liebenwalde oder Wittenberge.

Richtig ist auch, dass Instrumente in angepassten Wohnungsmarktsituationen wie Mietpreisbremse und Kappungsgrenze durchaus angewandt werden, nämlich bereits in 19 Kommunen. Das geht dort, wo es gesetzlich möglich ist, also dort, wo ein angespannter Wohnungsmarkt gutachterlich bewertet wurde. Was mich an der Diskussion allerdings stört, ist die grundsätzlich ablehnende Haltung zum Thema Besitz und Wohneigentum.

Nirgends sonst in der EU ist die Eigentumsquote der Bürgerinnen und Bürger so niedrig wie bei uns in Deutschland. Sie liegt bei ca. 50 %. Zum Vergleich: Bei unseren polnischen Nachbarn liegt die Quote bei knapp 86 %. Für mich ist deshalb klar: Wir müssen insgesamt mehr Angebote auf dem Wohnungsmarkt schaffen. Dabei müssen wir vielfältig bleiben, und dazu gehören eben auch das Eigenheim und die Eigentumswohnung.

Wir müssen aber auch ländlichen Regionen und der sogenannten zweiten Reihe die Möglichkeit geben, sich zu entwickeln. Kurzum: Eine rege Bautätigkeit, mehr Wachstumsmöglichkeiten in den Regionen und eine höhere Eigentumsquote der Bürgerinnen und Bürger - das ist aus Sicht der CDU-Fraktion die politische Weichenstellung gegen angespannte Wohnungsmärkte. Mit Mietpreisbremse, Kappungsgrenze und Genehmigungsvorbehalt bei der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen bekämpfen Sie lediglich Symptome.

Zudem sind diese Instrumente auch nicht überall in Brandenburg zielführend, verhältnismäßig und rechtlich durchsetzbar. Aus den genannten Gründen werden wir den Antrag ablehnen. - Vielen Dank.

Vielen Dank. - Für die Fraktion BVB / FREIE WÄHLER spricht jetzt Frau Abgeordnete Wernicke zu uns. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Dieser Antrag ist der erneute Versuch, auf einen sensiblen Markt Einfluss zu nehmen, der immer wieder als Bühne für einen Kampf zwischen Mietern und Vermietern herhalten muss: Gut gegen Böse oder auch Klein gegen Groß.

In Wahrheit entpuppt sich die Situation aber immer wieder als eine Mischung vieler Grautöne. Freilich, in den Zentren der Metropolen entwickelt dieser Markt eine Eigendynamik, der man begegnen muss. Aber schon in Berlin zum Beispiel nimmt der Druck auf die Mieter mit jedem Kilometer, den man sich vom Zentrum entfernt, ab, und das Mietangebot nimmt zu.

Immer wieder wird versucht, auf diesen Markt Einfluss zu nehmen, aber geprägt durch Unverständnis und einen einseitigen Blick sind auch die letzten Versuche gescheitert. Der Mietendeckel in Berlin hat mehr geschadet als geholfen, denn die Investoren haben den Wohnungsbau eingestellt, und die Mieter mussten am Ende doch nachzahlen. Das war zu erwarten. Solange der Markt funktioniert, soll dieser die Differenz zwischen Angebot und Nachfrage ausgleichen. Behindert man diesen Ausgleich, vernebelt das nur die Realität.

Mag sein, dass sich diese Situation mancherorts ändert. Flüchtlingskrise oder die Tesla-Ansiedlung - das muss man natürlich im Blick haben. Nur dann, wenn es nicht mehr geht, muss die Politik eingreifen. Aber an dem Punkt sind wir in Brandenburg noch nicht.

(Zuruf: Doch!)

Es stellt sich also die Frage, was ein Umwandlungsverbot von Mehrfamilienhäusern in Eigentumswohnungen in Brandenburg bringen soll. Wer nach Brandenburg zieht, möchte ein Haus mit einem mehr oder weniger großen Grundstück. Eigentumswohnungen sind die Ausnahme. Die einzigen, in einer gewissen Anzahl dafür geeigneten Häuser in Brandenburg sind Plattenbauten, die sich aber wegen der geringen Mieten nicht als Geldanlagen eignen. Einzig für den Mieter selbst mag der Erwerb seiner eigenen Wohnung lukrativ sein. Aber wollen Sie ihm das erschweren?

Nein, das Gegenteil von gut gemacht ist gut gemeint. Wir sind Brandenburg, auch in Potsdam, und nicht Berlin. Wenn wir einen lokal angespannten Wohnungsmarkt entlasten wollen, müssen wir Bebauung zulassen. Außerdem sollte durch einen verbesserten ÖPNV der Zuzug in den ländlichen Raum attraktiver gestaltet werden. Hier gibt es einen Wohnungsleerstand von 30 %.

Eines zeigt das in Bezug genommene Gutachten ganz deutlich: In der Regel sieht nur wenige Kilometer weiter der Wohnungsmarkt schon ganz anders aus. - Wir lehnen den Antrag ab.

Vielen Dank. - Wir fahren in der Rednerliste fort. Zu uns spricht als Nächste Frau Abgeordnete Ricarda Budke für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Bitte schön.

Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Damen und Herren! In Brandenburg - das wurde jetzt auch an den Redebeiträgen deutlich - zeigt sich wie in wenigen anderen Bundesländern besonders krass, wie unterschiedlich die Wohnungsmärkte sein können. Potsdam gehört auch zu Brandenburg und hat einen sehr, sehr angespannten Wohnungsmarkt. Die Wohnungssuche in Potsdam kann zu schierer Verzweiflung führen. Ich wohne zum Glück nicht in Potsdam, sodass ich das nicht selber erleben muss, aber ich kenne das Problem von Bekannten.

(Zuruf)

- Ich wohne ganz gerne nicht in Potsdam, trotzdem gehört Potsdam zu Brandenburg. Das ist jetzt aber auch gar nicht das Thema, sondern ein Fakt.

Wenn man dann eine Wohnung hat, ist eine Kündigung aufgrund von Eigenbedarf existenziell und führt häufig dazu, dass Menschen den Stadtteil verlassen müssen. Das wiederum führt zum Gegenteil von sozialer Durchmischung, die wir eigentlich befördern wollen. In anderen Teilen Brandenburgs - das wurde auch schon angesprochen - sehnen sich Regionen danach, dass bei ihnen junge Familien in eine der vielen freien Wohnungen ziehen. Aber zum Glück ist es das gute Recht eines jeden Menschen, sich zu entscheiden, wohin er ziehen möchte, auch wenn ich mir natürlich wünschen würde, dass viele junge Familien auch in andere Regionen ziehen.

Das bedeutet als Fazit: Wir als Landespolitik müssen angemessen auf diese sehr unterschiedlichen Belange reagieren und die Rahmenbedingungen dafür schaffen. Der Bund hat noch mit der schwarz-roten Koalition unter Unionsbauminister Horst Seehofer die Möglichkeit geschaffen, die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen im Bestand bei mehr als fünf Wohneinheiten pro Haus zu verbieten. Das war übrigens noch ein Erfolg der SPD. Ich gratuliere Ihnen herzlich dazu.

Um es noch einmal klarzustellen: Es geht darum, dass wir als Land auf Grundlage eines Bundesgesetzes den Kommunen eine Möglichkeit - es geht nur um die Möglichkeit; das ging in der Debatte vielleicht ein bisschen quer - geben, die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen zu regulieren, und auch nur dann, wenn das in einem Gebiet geschieht, das nachweisbar einen angespannten Wohnungsmarkt hat.

Wie spannend und herausfordernd die Frage ist, ob eine Gemeinde oder eine Stadt einen angespannten Wohnungsmarkt hat, haben wir hier im Landtag im Rahmen der Debatte zur Mietpreisbegrenzungs- und zur Kappungsgrenzenverordnung mehrfach diskutiert. Das war manches Mal auch ein bisschen tricky. Bei dieser Verordnung sagt mir mein Bauchgefühl eher, dass es sich beispielsweise im Falle von Potsdam um ein Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt handeln könnte. Schließlich liegen uns viele Fakten vor, auch die Einschätzungen aus den Gutachten für die anderen Verordnungen. Aber dieses Bauchgefühl hätte natürlich vor Gericht wenig Bestand.

Die Stadtverordnetenversammlung in Potsdam hat allerdings einen ähnlichen Eindruck von der Lage. Sie beauftragte ihren Oberbürgermeister Mike Schubert, SPD, sich bei der Landesregierung für genau diese Verordnung einzusetzen. Ich hätte mir gewünscht, dass wir diese Frage im Ausschuss ausführlich und vielleicht auch zusammen mit der Stadt Potsdam diskutiert und dann auf fundierter Grundlage entschieden hätten, inwieweit solche Regelungen notwendig sind. Leider konnten wir uns in der Koalition nicht auf eine Überweisung verständigen, weshalb wir den Antrag heute ablehnen. - Danke.

Vielen Dank. - Für die Landesregierung spricht jetzt Herr Staatssekretär Genilke zu uns. Bitte schön.

Herr Vizepräsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Abgeordnete! Frau Budke, ich weiß nicht, ob es tricky ist, aber es ist zumindest eine Rechtsmaterie, die ich noch einmal versuche, hier aufzubereiten. Sie ist auch durch den einen oder anderen Vorredner schon richtigerweise beleuchtet worden.

Im vorliegenden Antrag wird die Landesregierung zur Erarbeitung einer Rechtsverordnung zur Benennung von Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt gemäß § 250 Abs. 1 Baugesetzbuch aufgefordert. Es geht also um die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen in diesen Gebieten, die als Gebiete mit einem besonders angespannten Wohnungsmarkt beschrieben werden. Das Anliegen, diese Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen einzuschränken, wird nicht zum ersten Mal in dieser Legislaturperiode besprochen. Der Ausschuss sowie das Plenum waren schon Ort solcher Erwägungen.

Mit Beschluss vom 25. April 2018 hatte der Landtag die Landesregierung beauftragt, die Situation auf dem Wohnungsmarkt und den Bedarf an weiteren regulatorischen Maßnahmen zu prüfen. Gegenstand dieser Prüfung sollte die Entscheidung über den Erlass einer Verordnung zu Kündigungssperrfristen nach § 577a Abs. 2 BGB sein. Dazu sollten relevante Daten erfasst und die Positionen von Kommunen sowie von Mieter- und Eigentümervertretungen einbezogen werden. Das MIL als zuständiges Fachressort führte daraufhin eine Umfrage zur Datenerhebung und -erfassung der Positionen der Kommunen und Interessenvertretungen durch. Im dritten Quartal 2018 berichtete das MIL darüber im zuständigen Ausschuss.

Beteiligt an der Umfrage wurden die 31 Gemeinden mit angespanntem Wohnungsmarkt der damals geltenden Gebietskulisse der Kappungsgrenzenverordnung und der Mietpreisbegrenzungsverordnung. Die kommunalen Spitzenverbände waren dabei sowie die Interessenvertretungen der Mieter, Vermieter und Grundstückseigentümer, der Mieterbund BBU, BFW, Haus und Grund sowie der obere Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Land Brandenburg.

Im Ergebnis der Untersuchungen konnte die Landesregierung im Jahr 2018 keinen Bedarf an einer Verlängerung der Kündigungssperrfristen feststellen. Mit Antrag der Freien Wähler vom 14. Januar 2020, „Mieterschutz stärken - Erhöhung der Frist für Eigenbedarfskündigungen“, wurde die Landesregierung abermals beauftragt, den Erlass einer Kündigungssperrfristenverordnung nach § 577a Abs. 2 BGB vorzubereiten, mit der die Frist für Eigenbedarfskündigungen verlängert werden sollte.

Minister Beermann berichtete dazu in der Plenarsitzung vom 23. Januar 2020 und sagte zu, den Bedarf für den Erlass einer Kündigungssperrfristverordnung noch einmal gutachterlich prüfen zu lassen. Mit der Prüfung hat das MIL das Forschungsinstitut F+B beauftragt. Dieses schätzt in seiner gutachterlichen Stellungnahme zur Überprüfung der Gebietskulisse mit angespannten Wohnungsmärkten im Land Brandenburg im Hinblick auf den Bedarf für die Verlängerung der Kündigungssperrfrist nach § 577a BGB sowie bei Feststellung des Bedarfs einer Fristendifferenzierung nach Gemeinden vom September 2020 die Relevanz einer verlängerten Kündigungssperrfrist in Brandenburg als gering ein.

Im Rahmen der Begutachtung wurde die Stadt Potsdam mehrfach um Übermittlung der Daten zur Abgeschlossenheitsbescheinigung gebeten, stellte jedoch keine Daten zur Verfügung. Bis heute konnte die Landeshauptstadt den von ihr vorgebrachten Bedarf für die Einschränkung von Eigenbedarfskündigungen durch Verlängerung der Kündigungsfrist oder für die Einschränkung der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen durch Regelung eines Genehmigungsvorbehaltes nicht belegen.

Eine im Januar 2021 noch einmal vom MIL durchgeführte Abfrage zum Bedarf einer Kündigungssperrfristverordnung bei den kommunalen Spitzenverbänden sowie beim Mieterbund Brandenburg führte zu keinem anderen Ergebnis. Einzig vom Landkreistag ging eine Antwort auf die Abfrage ein. Seitens des Landkreistages wird nach wie vor kein Bedarf für den Erlass einer Kündigungssperrfrist gesehen.

Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Eine Verordnung nach § 250 Abs. 1 BauGB, mit der die Umwandlung von Miete in Eigentum unter Genehmigungsvorbehalt gestellt wird, ist tragfähig zu begründen und der konkrete Bedarf ist nachzuweisen. Im Land Brandenburg konnte bereits für den Erlass der Kündigungssperrfristverordnung bisher kein konkreter Bedarf belegt werden. Dementsprechend ist im Land Brandenburg von der Möglichkeit zum Erlass einer Kündigungssperrfristverordnung bisher auch kein Gebrauch gemacht worden.