Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Eine Verordnung nach § 250 Abs. 1 BauGB, mit der die Umwandlung von Miete in Eigentum unter Genehmigungsvorbehalt gestellt wird, ist tragfähig zu begründen und der konkrete Bedarf ist nachzuweisen. Im Land Brandenburg konnte bereits für den Erlass der Kündigungssperrfristverordnung bisher kein konkreter Bedarf belegt werden. Dementsprechend ist im Land Brandenburg von der Möglichkeit zum Erlass einer Kündigungssperrfristverordnung bisher auch kein Gebrauch gemacht worden.
Eine Verordnung nach § 577a Abs. 2 BGB dürfte gegenüber einer solchen nach § 250 Baugesetzbuch insbesondere im Hinblick auf die Eigentumsgarantie nach Art. 14 Grundgesetz grundsätzlich das mildere Mittel darstellen.
Herr Staatssekretär, Sie sind schon fast zwei Minuten über der Redezeit. Schaffen Sie es, bald fertig zu sein?
Während Erstere eine zeitlich befristete Verlängerung der ohnehin greifenden Kündigungsbeschränkung nach erfolgter Umwandlung in Wohneigentum bewirkt, setzt Letztere weit früher an und begründet hinsichtlich dieser vorgelagerten Umwandlung ein grundsätzliches Verbot. Da bereits für die Kündigungssperrfristverordnung eine tragfähige Begründung fehlt, dürfte diese umso mehr für die in ihren eigentumsrechtlich gravierenderen Auswirkungen in dieser Verordnung nach § 250 Abs. 1 Baugesetzbuch fehlen.
Aus diesem Grund sehen wir derzeit keine Grundlage, von dieser Regelung nach § 250 Baugesetzbuch Gebrauch zu machen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank. - Wir sind jetzt wieder in der Situation, dass die Landesregierung etwas überzogen hat. Dementsprechend hätten jetzt noch einmal alle Fraktionen 2 Minuten und 40 Sekunden Redezeit. - Ich beginne mit Frau Vandre, die sowieso noch 1 Minute und 20 Sekunden Zeit hatte. Mit der zusätzlichen Zeit hätten Sie jetzt noch 4 Minuten Redezeit. Möchten Sie überhaupt noch?
- Ich hatte nur darauf hingewiesen, wie viel Zeit Sie noch haben. Ich frage aber noch mal in die Runde: Möchten die Fraktionen noch einmal reden? Jeder hätte jetzt noch mal ungefähr 2 Minuten und 40 Sekunden. - Das kann ich nicht erkennen. Dann Frau Vandre, Sie haben noch mal vier Minuten. Bitte schön.
Vielen herzlichen Dank. - Manchmal ist es durchaus von Vorteil, dass der Herr Staatssekretär so ausführliche Antworten gibt.
Ich möchte noch Folgendes sagen: In der Debatte wurde mir jetzt mehrmals vorgeworfen - und auch von Frau Walter-Mundt kommentiert -, dass wir uns in Bezug auf die Einschränkungen der Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen auf Zahlen, Daten und Fakten beziehen müssten. Da gebe ich Ihnen vollkommen recht, Frau Walter-Mundt. Aber das ist ja genau das, was wir mit dem Antrag eingefordert haben, dass nämlich durch eine Erhebung eine Daten- und Faktenbasis geschaffen wird, um den Nachweis über einen angespannten Wohnungsmarkt in den Kommunen zu erbringen und dann auf dieser Grundlage die Verordnung zu erlassen.
Herr Barthel, daher ist es nett gemeint, dass Sie für mich noch einmal zitieren, was die Voraussetzungen dafür sind. Aber ja, es sind genau die gleichen Voraussetzungen wie bei der Mietpreisbegrenzungsverordnung und bei der Kappungsgrenzenverordnung.
Herr Freiherr von Lützow, selbst wenn es die gleichen Voraussetzungen sind, die gleichen vier Parameter, die auch der Bundesgesetzgeber vorsieht, so müssen Sie dennoch - und das steht explizit in der Begründung zum Baulandmobilisierungsgesetz - noch einmal gesondert erhoben werden. Deswegen ist es notwendig, dass genau diese Analyse noch einmal stattfindet.
Ich finde es übrigens sehr bezeichnend, Herr Barthel, dass Sie sich hier hinstellen und sagen: Es gibt überhaupt keine Bedarfsanmeldungen; es gibt überhaupt keinen Bedarf, und auch andere Bundesländer wie Bayern oder NRW haben davon abgesehen. - Ich möchte dazu an dieser Stelle entgegnen: Es gibt die klare Positionierung der Stadt, dass genau das von der Landesregierung erwartet bzw. verlangt wird. Die Landesregierung jedoch mauert weiterhin.
Zu guter Letzt: Ich glaube, es war tatsächlich ein Artikel in einem kommunalpolitischen Magazin der SPD, in dem kampfeslustig darauf hingewiesen wurde, dass doch bitte alle SPD-Landtagsfraktionen dafür kämpfen sollen, dass genau dieses Umwand
lungsverbot, diese Umwandlungsbeschränkung in den Landtagen eingebracht wird. Bezug genommen wurde dabei auf Ihre bayerischen Kollegen, die genau dafür im Landtag in Bayern gekämpft haben.
Von daher möchte ich an dieser Stelle noch einmal bei Ihnen dafür werben. Es geht hier nicht darum - und das habe ich vorhin bereits gesagt -, grundsätzlich alle mietenpolitischen Probleme im gesamten Land zu lösen, sondern darum, eine kleine Anzahl von Mieterinnen und Mietern zu schützen, die explizit davon bedroht sind, dass ihre Wohnungen in Wohneigentum umgewandelt werden. Das ist ein minimaler Punkt, den wir heute gemeinsam auf den Weg bringen können. Aber wie immer sehe ich, dass Sie dazu nicht bereit sind.
Vielen Dank, Herr Landtagspräsident. - Frau Vandre, ich möchte nur kurz einige Argumente anführen, weil Sie gerade wieder versucht haben, hier den Menschen Sand in die Augen zu streuen. DIE LINKE will mit ihrem Antrag Mietwohnungen schützen bzw. erschweren, aus Mietwohnungen Eigentumswohnungen zu machen.
Ich möchte eines sagen: Eigentumswohnungen können separat ge- und verkauft werden. Bei Mietwohnungen als Bestandteil eines Mehrfamilienhauses können Sie nicht einzelne Wohnungen verkaufen bzw. sie können nicht gekauft werden. Deshalb bauen Sie hier ein Angstszenario auf, als wäre der Mieter beim Verkauf der Wohnung dem Vermieter bzw. dem Käufer völlig schutzlos ausgeliefert.
Das ist mitnichten so. Mein Kollege von Lützow ist darauf schon eingegangen. Aktuell gilt die Vorschrift des § 577a BGB: Mieter genießen Schutz für mindestens drei Jahre; erst dann darf gekündigt werden. Dieser Schutz kann bis auf zehn Jahre erweitert werden, wenn ein angespannter Mietmarkt vorhanden ist. Für Brandenburg sind angespannte Mietmärkte bereits erfasst. Das haben Sie alles angesprochen. Wichtig ist: In Brandenburg wurden im Jahr 2020 fast 4 000 Eigentumswohnungen verkauft, davon wurden nur 226 umgewandelt, also nur rund 5 %. Das ist im Grundstücksmarktbericht für das Land Brandenburg 2020, Seite 7, nachlesbar. Das können Sie sich dort anschauen.
Dieser Antrag richtet sich ausschließlich gegen Vermieter. Deren Rechte würden dadurch weiter beschnitten; das käme einer faktischen Enteignung der Eigentümer gleich. Die vermieten, da sie nicht mehr selbst entscheiden können.
Die Annahme dieses Antrags würde überdies dazu führen, dass vor Inkrafttreten unter Umständen noch schnell viele Wohnungen umgewandelt werden. So sind die Erfahrungen dazu in Berlin. Ich glaube, Sie haben es sogar selbst angesprochen, oder Frau Wernicke war es.
Der nächste Punkt ist maßgeblich: Investoren werden nur noch im Rahmen bestimmter rechtlicher Formen überhaupt Eigentumswohnungen bauen können. Darin genießen die künftigen Mieter aber keinen Schutz mehr nach § 577a BGB, wenn diese Richtlinienkompetenz, die Sie hier einführen wollen, umgesetzt
wird. Wenn Sie die Mieter schützen wollen, ziehen Sie Ihren Antrag zurück, denn genau diese Folge wollen Sie nämlich nicht bewirken.
Vielen Dank. - Frau Abgeordnete, möchten Sie reagieren? - Möchten Sie nicht. - Dann sind wir am Ende der Rednerliste und kommen zur Abstimmung.
Wir stimmen ab über den Antrag der Fraktion DIE LINKE, „Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen unter Genehmigungsvorbehalt der Kommunen stellen“, Drucksache 7/5251. Ich darf Sie fragen, wer diesem Antrag zustimmt. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Dann ist der Antrag ohne Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine Damen und Herren, wir sind jetzt an dem Punkt „Sitzungsunterbrechung“ angekommen, den wir bereits heute Morgen zu diskutieren versucht haben, was ja leider durch die Präsidentin unterbrochen wurde. Ich möchte erneut einen Versuch wagen und beantrage für meine Fraktion eine Sitzungsunterbrechung - aus folgenden Gründen:
Jetzt gerade - bei der Abstimmung - waren wieder einige Abgeordnete im Raum. Wir sind jetzt aber schon mehr als eine Stunde über der Zeit. Wir wissen: Wenn wir die Anträge, die wir jetzt vom Freitag auf den Donnerstag gezogen haben, noch durchpeitschen wollen - etwas anderes wird es nicht sein -, dann sitzen wir auf jeden Fall bis 21.30 Uhr hier oder vielleicht sogar noch länger.
Gestern war es 19 Uhr, als die Konzentrationsfähigkeit gerade der Koalition nachgelassen hat. Daher kann man davon ausgehen, dass man um 21.30 Uhr solche Anträge nicht mehr sinnvoll diskutieren kann. Deshalb, Herr Präsident, beantrage ich an dieser Stelle, die Sitzung zu unterbrechen und darüber auch abstimmen zu lassen.
Vielen Dank. - Bevor wir jetzt in eine ausufernde Geschäftsordnungsdebatte einmünden, unterbreche ich kurz die Sitzung und bitte die Parlamentarischen Geschäftsführer zu mir nach vorn.
Vielen Dank für die kurze Unterbrechung. Wir machen jetzt weiter. Die Frage war, ob wir eine Geschäftsordnungsdebatte führen wollen oder direkt darüber abstimmen. Die Parlamentarischen Geschäftsführer haben sich darüber verständigt, ob wir über den Geschäftsordnungsantrag der AfD-Fraktion auf Unterbrechung der Sitzung jetzt sofort abstimmen wollen. Dem wurde so gefolgt. Dementsprechend werde ich jetzt darüber abstimmen lassen.
Wer dafür ist, dass wir die heutige Sitzung jetzt unterbrechen, so wie in der ursprünglichen Tagesordnung vorgesehen, und dann
morgen weitermachen, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Sehe ich nicht. Gut, dann ist das mehrheitlich ohne Enthaltungen abgelehnt.
Herr Präsident, ich möchte Sie darüber informieren, dass wir alle Anträge, die jetzt noch auf der Tagesordnung stehen, bis auf den Tagesordnungspunkt 14, zurückziehen. - Vielen Dank.
Gut, ich stelle fürs Protokoll fest, dass die AfD-Fraktion folgende Anträge zurückzieht: „Rückkehrprogramm für ausgewanderte Deutsche nach japanischem Vorbild starten“, Drucksa
che 7/5253, Tagesordnungspunkt 10; „Kriminalitätsstatistiken reformieren - sämtliche Straftaten als Eingangsstatistik erfassen, mit Justizstatistik zusammenführen und jährlichen Sicherheitsbericht einführen“, Drucksache 7/5254, Tagesordnungspunkt 11; „Onlineportal ‚brandenburg-impft‘ um Fakten zur märkischen Covid-19-Lage nach dänischem Vorbild und die Rubrik „Impfmythen“ um aktuelle Fragestellungen erweitern, an den medizinischen Sachstand anpassen sowie in ‚Wissenswertes zur Corona-Impfung‘ umbenennen“, Drucksache 7/5256, Tagesordnungspunkt 12; „Schutz des ungeborenen Lebens - Streichung aller staatlichen Fördergelder für Organisationen, die uneingeschränkte Abtreibungen als Menschenrecht fordern“, Drucksache 7/5257, Tagesordnungspunkt 13.
Ich schaue kurz in die Runde, ob alle Redner startklar sind. - Das scheint der Fall zu sein. Ich eröffne die Aussprache. Frau Abgeordnete Barthel hat für die AfD-Fraktion das Wort. Bitte schön.
Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Werte Abgeordnete! Werte Brandenburger an den Bildschirmen! Ich bin froh, zu einer Zeit reden zu dürfen, zu der nicht schon die Hälfte der Abgeordneten auf dem Stuhl eingeschlafen ist.
Kommen wir zum eigentlichen Problem: Am 17.03.2022 wurden im Bundestag verschiedene Anträge zur allgemeinen Impfpflicht debattiert. Die Anträge sind ein Produkt von Ignoranz, Besessenheit und der Verweigerung, Tatsachen einzugestehen. Deutschland steht mit dem Vorhaben einer allgemeinen Impfpflicht wie