Protokoll der Sitzung vom 24.03.2022

Wie erklären Sie die Wirkung dieser Impfung, wenn die Fallzahlen bei Ländern mit hohen Impfquoten so exorbitant hoch sind? Es gibt weltweit Studien, die zeigen, dass es überhaupt keinen Nachweis für den positiven Effekt der Impfung auf die Fallzahlen gibt.

Zur Fallsterblichkeit hat Frau Oeynhausen etwas gesagt.

(Zuruf)

- Die Fallsterblichkeit, Herr Redmann, liegt unter 0,1 %, die liegt unter dem einer saisonalen Influenza.

(Zuruf)

Das einzige, was neben den Fallzahlen hoch ist, sind die Nebenwirkungen dieser Impfung. Die sind exorbitant hoch, so hoch wie bei keiner anderen Impfung, und es ist unverantwortlich, diese Impfpropaganda weiterzubetreiben!

Frau Kniestedt, ich bin gespannt, ob Sie sich trauen, hier zu antworten. Vernünftiges wird dabei sowieso nicht herauskommen. Wenn Sie es lassen, wird keiner darunter leiden.

Frau Abgeordnete Kniestedt, Sie können jetzt reagieren.

(Zuruf: Danke, nein!)

- Nein.

(Zurufe)

Gut. Dann fahren wir in der Rednerliste fort. Als Nächste spricht Frau Abgeordnete Nicklisch für die Fraktion BVB / FREIE WÄHLER zu uns. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Ob es eine Impfpflicht geben soll - diese Frage spaltet die Menschen in ganz Deutschland. Laut Informationen des Robert Koch-Institutes sind bereits 76 % der Deutschen vollständig geimpft, knapp 60 % sind dreifach geimpft.

Die einen meinen nun, wir brauchen eine Impfung, weil es mittelfristig sonst auf jeden Fall zu einer Überforderung des Gesundheitssystems und der kritischen Infrastrukturen kommen wird und wir im nächsten Herbst vor den gleichen Problemen stehen würden. Eine allgemeine Impfpflicht könnte jedoch bewirken, dass der Druck auf Ungeimpfte derart zunimmt, dass man sich dem nicht mehr entziehen kann.

Die Wissenschaft sagt vor dem Hintergrund der Omikron-Variante, dass nun eine Impfquote von mehr als 90 % nötig ist, um die Pandemie nachhaltig einzudämmen. Allerdings kann derzeit niemand voraussehen, ob dieses Ziel und die dann gegebenenfalls erforderlich werdenden Entlastungen des Gesundheitssystems durch eine Impfpflicht tatsächlich erreicht werden. Grundsätzlich schützt natürlich die Impfung vor einem schweren Krankheitsverlauf. Der beste Schutz besteht jedoch darin, niedrigschwellige Angebote zu ermöglichen.

Nun gibt es hier andere, die klar Nein zur Impfpflicht sagen, weil Menschen unter Druck gesetzt werden. Viele Menschen lassen sich nicht gegen Corona impfen, weil sie zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen Angst vor einer Immunisierung haben. In Bezug auf die Impfpflicht gibt es natürlich rechtliche Bedenken, denn es ist die persönliche Entscheidung eines jeden Einzelnen, ob er sich impfen lässt oder nicht.

Eine Überlastung des Gesundheitssystems ist nach aktueller Lage derzeit nicht gegeben; daher ist die Einführung einer Impfpflicht nicht verhältnismäßig. Überhaupt ist fraglich, inwiefern eine solche umsetzbar wäre. Denn wie sollen durchgeführte Impfungen kontrolliert werden? Durch die Eintragung in ein Impfregister?

Frau Abgeordnete Nicklisch, lassen Sie eine Zwischenfrage zu?

Ja.

Vielen Dank.

Vielen Dank, dass Sie die Zwischenfrage zulassen, die auch gar nicht böse gemeint ist, sondern nur eine Frage ist. Ich frage Sie: Sie haben ja diese oft gehörte Behauptung zitiert, die Impfung würde vor schweren Erkrankungen schützen. Wie geht das mit den Angaben überein, die Tom Lausen in der Anhörung im Bundestag am 16. März gemacht hat, der in Auswertung der Daten der Krankenkassen festgestellt hat, dass es mehr Krankheitstage nach Impfungen gibt als Krankheitstage durch Covid-19? Kann man in Kenntnis dieser Daten wirklich davon sprechen, dass die Impfung vor schweren Erkrankungen schützt?

Und wir erinnern uns: Covid ist im Grunde in fast allen Fällen eine milde Erkrankung. Krankschreibung ist eigentlich schon ein schwerer Verlauf der Erkrankung im Vergleich zu dem Rest, was man an Covid-Erkrankungen hat. Der größte Teil der Erkrankung ist symptomarm oder symptomlos.

Also: Kann man von einem Schutz durch eine Impfung sprechen, wenn mehr Krankheitstage nach Covid-19-Impfungen registriert werden als Krankheitstage durch Covid-19?

Ja, Herr Dr. Berndt, das ist wirklich eine schwierige Frage, mit der wir bzw. ich persönlich auch immer kämpfen muss. Aber ich sage immer: Die Hoffnung stirbt zuletzt! Und ein bisschen möchte ich unseren Ministern ja Hoffnung geben, dass es eben nicht so ist. Und wenn es zum Schluss nicht so ist, dann haben die eben Recht, die anders reden. So muss ich Ihnen das so einfach sagen. Ich persönlich kann Ihnen jetzt keine Antwort geben. - Ich glaube, das wissen wir alle nicht.

Jetzt möchte ich mit meiner Rede fortfahren. Ich greife es noch einmal auf: Denn wie sollen durchgeführte Impfungen kontrolliert werden? Durch die Eintragung in ein Impfregister? Und Verstöße dagegen sollen dann durch Bußgelder geahndet werden?

Meine Damen und Herren, europaweit werden - in den meisten Ländern - gerade die Beschränkungen wieder zurückgefahren, und bei uns wird ernsthaft über eine Impfpflicht diskutiert. - Zumal auch viele Geimpfte selbst gegen eine Impfpflicht sind.

Wir als BVB / FREIE WÄHLER waren und sind ebenfalls gegen eine Impfpflicht, das möchte ich hier noch einmal ausdrücklich betonen. Wir haben es immer wieder in unseren Reden gesagt. Aber der vorliegende Antrag bewirkt nichts, weil zum einen der Bund entscheidet und zum anderen beantragt wird, dass die Bundesregierung öffentlich davon Abstand nehmen soll. Dieses Argument ist völlig irrelevant, weil der Bundestag entscheiden muss und Anträge aus den Fraktionen und nicht von der Bundesregierung kommen.

Der Antrag geht daher leider ins Leere, wir enthalten uns. - Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

Vielen Dank. - Als Nächste spricht für die Landesregierung die Abgeordnete Nonnemacher. Bitte schön. - Ministerin ist sie auch.

(Unruhe)

Herr Vizepräsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Die Einführung einer allgemeinen gesetzlichen Impfpflicht wird derzeit stark diskutiert, und weltweit gibt es in den Ländern zu der gesetzlichen Impfpflicht keinen Konsens. So gibt es zum Beispiel in Frankreich und Großbritannien eine berufsbezogene Impfpflicht, in den Vereinigten Staaten und Kanada eine Impfpflicht für Staatsbedienstete, in Griechenland eine Impfpflicht für Menschen ab 60 Jahren und in Ecuador eine Impfpflicht für alle ab 5 Jahren.

In der Bundesrepublik Deutschland gibt es dazu verschiedene Entwürfe, die die Abgeordnete Kniestedt hier ausführlich vorgestellt hat. In allen Entwürfen geht es jedoch darum, vorausschauend für nächste Infektionswellen gewappnet zu sein und unser Gesundheitssystem in einer solchen Welle vor Überlastung zu schützen. Wir alle haben nach wie vor dasselbe Ziel: den Gesundheitsschutz der Bevölkerung und insbesondere den Schutz der vulnerablen Personen.

Deshalb möchte ich ausdrücklich auf die neuen Erkenntnisse der STIKO-Geschäftsstelle hinweisen, die anhand eines „Living Systematic Reviews“ gewonnen worden sind. Für die Deltavariante gilt, dass die Wahrscheinlichkeit, schwer an Covid-19 zu erkranken, bei den vollständig gegen Covid-19 geimpften Personen um etwa 90 % geringer ist als bei den nichtgeimpften Personen. Für die Omikron-Variante hat sich gezeigt, dass eine erhöhte Wirksamkeit des Schutzes nach einer Auffrischung mit Comirnaty gegeben ist.

Das Robert Koch-Institut hat in den ControlCOVID-Strategiepapieren immer wieder auf mögliche Infektionswellen hingewiesen, die nur durch bestimmte Maßnahmen abgeschwächt werden könnten.

Die allgemeine Impfpflicht ist ein Mittel, um SARS-CoV-2 zu kontrollieren. Daher war der erste Schritt die Einführung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht zum 15.03.2022, welche schon im Dezember 2021 von 570 Abgeordneten im Bundestag in namentlicher Abstimmung befürwortet wurde.

Das Bundesverfassungsgericht hat zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht betont, dass der Schutz der vulnerablen Gruppen auch die Individualinteressen derjenigen überwiegt, die ein Impfangebot nicht wahrnehmen.

Als kleinen Exkurs möchte ich anmerken, dass die gesetzliche Impfpflicht kein neues Mittel gegen eine Infektion darstellt, denn schon 1959 bis 1983 galt die Impfpflicht gegen die Pocken, und seit 2020 gilt die Impfpflicht für die Masernimpfung für schulpflichtige Kinder und Beschäftigte von Kindertagesstätten und Schulen.

Bei der Impfung gegen SARS-CoV-2 zeigt sich, dass diese vor schweren Verläufen schützt. Die Wirksamkeit der Coronaschutz

impfung wird durch die neuen Erkenntnisse der STIKO-Geschäftsstelle aufs Neuste bestätigt. Noch dazu gibt es erste Hinweise, dass die Impfung das Risiko für Long-COVID-Symptome reduziert. Das legen erste Beobachtungsstudien aus Israel dar.

Frau Abgeordnete, lassen Sie eine Zwischenfrage zu?

Nein. - Ich vertraue deshalb auch weiterhin auf die wissenschaftlichen Erkenntnisse und die Impfung. Vor allen Dingen glaube ich auch weiterhin fest daran, dass die Impfung unser Weg aus der Pandemie sein wird und die vulnerablen Personengruppen schützt.

Deshalb werde ich mich auch weiterhin für die Impfung starkmachen. Über die allgemeine Impfpflicht entscheidet aber der Deutsche Bundestag und nicht der Landtag in Brandenburg. - Ich danke Ihnen.

Vielen Dank, Frau Ministerin. - Das mit der „Abgeordneten“ war eben ein Versehen; so stand es in der Dokumentation.

Dann kommen wir noch einmal zur Antragseinbringerin. Frau Abgeordnete Barthel, Sie haben noch einmal das Wort. Bitte schön.

Herr Präsident! Ich gehe noch einmal ganz kurz auf Frau Nicklisch ein. Sie haben gesagt, Sie können unserem Antrag nicht zustimmen, weil der Landtag nicht zuständig ist. Wenn Sie unseren Antrag richtig gelesen hätten, würden Sie feststellen, dass es darin heißt: Die Landesregierung möchte sich bitte auf Bundesebene dafür einsetzen. - Und die Bundesebene ist vielfältig. Das kann die Bundesregierung sein, das kann der Bundestag sein, das kann der Bundesrat sein.

(Zuruf: Nun werden Sie mal konkret!)

- Ich habe nicht mit Ihnen geredet, Herr Stefke.

Dann ganz kurz noch zu Frau Nonnemacher. Sie werfen immer mit Zahlen um sich. Das kann ich auch. Eine Zeitlang waren die Inzidenzen das Nonplusultra, dann waren es auf einmal die Hospitalisierungsinzidenzen. Ich kann Ihnen dazu ein paar Beispiele nennen:

Ende 2021, in der Delta-Welle, lag bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von 728 der Anteil der auf SARS-CoV-2 positiv getesteten Patienten auf märkischen Intensivstationen bei 21,2 %. Unter Omikron heute, bei einer Inzidenz von 1 428,8 - also fast das Doppelte - liegt die Inzidenz um die Hälfte niedriger, bei 12,2 %. Das heißt also, die Omikron-Variante verursacht in der Regel leichte Verläufe und führt zu einer weitgehenden Abkopplung von Inzidenz und Hospitalisierung.

Die Landesregierung unterscheidet aber auch nicht zwischen auf Covid-19 behandelten und zufällig positiv auf SARS-CoV-2 getesteten Patienten. Die Anzahl der Patienten ist daher wahrscheinlich wesentlich geringer.

In der Antwort der Landesregierung auf unsere Kleine Anfrage 7/5228 zur Anzahl Covid-19-bedingter Krankenhausaufnahmen wurde deutlich gemacht, dass die Hospitalisierungsursache nicht meldepflichtig ist. Von den 3 514 gemeldeten hospitalisierten Fällen - SARS-CoV-2-Fällen - in dem angefragten Zeitraum wurden 1 446 aufgrund der Erkrankung stationär behandelt. 891 Fälle wurden wegen einer anderen Ursache hospitalisiert. 300 Fälle waren nur zwecks Isolierung da. Bei 877 Fällen ist die Hospitalisierungsursache unbekannt.