Protokoll der Sitzung vom 24.03.2022

Bitte, Herr Abgeordneter Freiherr von Lützow.

Sie beziehen sich auf die Impfquote, die Sie gerne hätten. Ist Ihnen als Ministerin eigentlich bekannt, wie viele Kinder - gerade

Kinder in den Schulen - sich gerade Ende letzten Jahres über die Infektion natürlich immunisiert haben und dass jetzt die doppelt geimpften Kinder mit Infektionen zu Hause bleiben müssen? Ist Ihnen das bekannt oder ist das jetzt auch ein Novum für Sie?

Herr Münschke.

(Zurufe)

Frau Dr. Oeynhausen …

Nein, lassen Sie die Fragen bitte hintereinander zu. Herr Münschke noch, und danach antworten Sie gesammelt. - Bitte schön.

Frau Ministerin, Ihre Aussage zur ersten Nachfrage war bezeichnend - viele Konjunktive: hätte, würde, könnte, müsste.

Ich habe eine konkrete Nachfrage diesbezüglich: Haben Sie vor, die anvisierte Zielquote von 30 % zu halten - und auf welche Art und mit welcher Begründung entgegen der STIKO-Empfehlung?

Bitte schön.

Frau Dr. Oeynhausen, zur STIKO-Empfehlung nehme ich Ihre neuerliche Repetition zur Kenntnis. Da haben wir offensichtlich unterschiedliche Auffassungen; die stehen so. Wir sehen die von mir zitierte Aussage, dass auf Wunsch der Eltern und der Kinder nach ärztlicher Aufklärung die Impfung erfolgen kann, als Teil der STIKO-Empfehlung an.

Die von Ihnen genannte Studie kenne ich nicht, würde ich auch infrage stellen angesichts der Daten, die mir sonst bekannt sind.

Im Übrigen möchte ich darauf hinweisen, dass der Konzern Moderna seine Untersuchungen zu Impfungen für die Altersgruppe 6 Monate bis 5 Jahre gerade mit sehr guten Ergebnissen abgeschlossen hat und jetzt ins Zulassungsverfahren geht. Diese Daten sprechen dafür, dass die Wirksamkeit der Impfung auch bei Kindern gegeben ist. Die Zulassung wird vermutlich in Kürze erfolgen, und das ist auch gut so.

Herr von Lützow, Sie fragten, was in Schulen ist. Ich habe die Frage, ehrlich gesagt, nicht so richtig verstanden.

(Zuruf)

Geben Sie noch mal ein Stichwort, Herr Freiherr von Lützow.

Das kann ich gerne wiederholen. Sie wollen eine Impfquote bei den Kindern erreichen, die weit über der Empfehlung der STIKO liegt. Ich habe lediglich die Nachfrage gestellt, ob Ihnen Folgendes bekannt ist: Anhand der Inzidenzzahlen der Kinder, die in den letzten Monaten des letzten Jahres zu Hause waren - es waren ja ganze Klassen zu Hause -, ist ersichtlich, dass sie sich über die Infektion natürlich immunisiert haben. Im Moment ist es aber so, dass die Kinder, deren Eltern sie panikartig haben impfen lassen, den weitaus größten Teil der Inzidenzen ausmachen. Das war die Frage.

Ich glaube, es liegt nicht an mir, dass ich diese Frage nicht sofort erfasst habe. - Ich kann Ihnen nur sagen, dass die Omikron- Infektion leider keine stabile, belastbare Immunität hinterlässt, dass man sich mit Omikron mehrfach infizieren kann und deshalb auch die allgemeine Empfehlung lautet, sich impfen zu lassen. Dann würde eine weitere Infektion als Boosterung die Wirksamkeit steigern.

Die Frage des Abgeordneten Münschke enthält meiner Ansicht nach auch keinen neuen Gegenstand, den ich nicht schon besprochen hätte.

Jetzt gibt es noch eine neue Frage. Frau Kotré, bitte.

Vielen Dank. - Sie haben eine Zielimpfquote von 30 % festgelegt und hier genannt. Werden Sie nach dieser Diskussion noch einmal in sich gehen und diese Zahl eventuell korrigieren oder sogar löschen, um diese berechtigten Diskussionen zu vermeiden - so wie Sie es übrigens auch mit der Seite „Impfmythen“ getan haben, die Sie nach dem Antrag, den wir eingebracht haben, vom Netz genommen haben?

Da Herr Hohloch auch noch eine Frage stellen möchte, nehmen wir das auch wieder zusammen.

Bei der sehr entfernt liegenden Art der Fragen - Frau Präsidentin, entschuldigen Sie bitte - würde ich gerne gleich antworten.

Gut. Bitte schön.

Sonst habe ich das wieder vergessen, weil es zum Teil wenig nachvollziehbar ist. - Frau Abgeordnete Kotré, wir werden unsere Zielmarke dort so stehen lassen. Ich sehe keinen Anlass, sie zu ändern. Wir haben uns hohe Ziele gesetzt. Dass wir sie nicht erreichen konnten, bedauere ich, wie gesagt, aber ich würde daran festhalten.

Herr Abgeordneter Hohloch.

Ich war gerade sehr überrascht, Frau Ministerin, als Sie sagten, Sie wüssten, dass gegen Omikron keine natürliche Immunisierung dauerhaft hilft.

Nun ist es ja so, dass keine Impfung, die wir kennen, dauerhaften Schutz gegen eine dieser Coronavarianten geboten hat. Meine Nachfrage wäre daher: Auf welche Quellen beziehen Sie sich - da sie mir und auch meiner Fraktion nicht bekannt sind -, aus denen hervorgeht, dass man sich gegen Omikron nicht natürlich immunisieren kann, wenn man die Erkrankung durchgemacht hat?

Dazu haben wir eine andere Datenlage. Es würde mich interessieren, welche Sie haben. Wenn Sie jetzt nicht mündlich antworten können, würde ich darum bitten, dass Sie uns das schriftlich mitteilen.

Ach, wissen Sie, Herr Abgeordneter, das bekomme ich noch so auf die Schiene. Ich empfehle Ihnen: Die „Süddeutsche Zeitung“ hat heute Morgen zu diesem Thema einen Beitrag zusammengefasst, in dem darauf eingegangen wird, dass Omikron-Infektionen, ohne dass ihnen eine Impfung vorhergeht, keine dauerhafte Immunität zulassen. Dort ist das auch für medizinische Laien sehr schön erklärt; das kann ich Ihnen empfehlen. Wenn Sie mögen, können wir Ihnen gerne auch noch eine Literaturliste nachreichen.

Es gibt eine Rückfrage des Abgeordneten Hohloch.

Frau Ministerin, das können Sie kurz bestätigen oder dementieren: Ich nehme zur Kenntnis, dass Sie Ihre Aussagen aufgrund von kurzfristig erschienenen Zeitungsartikeln

(Zuruf: Das stimmt überhaupt nicht!)

dem Landtag unterbreiten und keine wissenschaftlichen Studien zugrunde legen können. Ist das korrekt?

Herr Abgeordneter, ich hatte darauf hingewiesen, dass ich heute Morgen auf dem Weg zu diesem Parlament eine sehr schöne, auch für Laien verständliche Zusammenfassung der „Süddeutschen Zeitung“ gelesen bzw. rezipiert habe. Die empfehle ich Ihnen, und ansonsten schicken wir Ihnen noch eine Literaturliste.

(Hohloch [AfD]: Ich bitte darum!)

Vielen Dank. - Bitte haben Sie Verständnis, wenn ich versuche, die Fragen zusammenzufassen. Ich möchte nicht, dass es reine Dialoge gibt.

Als nächster Abgeordneter ist Herr Heiner Klemp an der Reihe. Er stellt die Frage 1001 (Zusatzprotokoll zur Europäischen Charta der kommunalen Selbstverwaltung) für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Bitte schön.

Der Kongress der Gemeinden und Regionen Europas vertritt als ein Gremium des Europarates europaweit die kommunale und die Landesebene. Seine Arbeit basiert auf der Europäischen Charta der kommunalen Selbstverwaltung, einem völkerrechtlichen Vertrag, den Deutschland am 17. Mai 1988 ratifiziert hat.

2009 wurde das „Zusatzprotokoll zur Europäischen Charta der lokalen Selbstverwaltung über das Recht zur Beteiligung an den Angelegenheiten der kommunalen Verwaltung“ - langer Titel - verabschiedet, welches am 1. Juni 2012 nach den ersten acht Ratifikationen in Kraft trat. Leider gehört Deutschland bis heute nicht zu den Beitrittsstaaten.

Das Protokoll stellt Mindestanforderungen für die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an den kommunalen Angelegenheiten auf. Die deutsche Delegation beim KGRE bemüht sich aktuell, den innerdeutschen Ratifizierungsprozess neu zu starten.

Angesichts des zehnjährigen Jubiläums des Inkrafttretens des Zusatzprotokolls frage ich die Landesregierung: Wie ist die inhaltliche Position der Landesregierung für den Fall, dass der Ratifizierungsprozess des Zusatzprotokolls neu gestartet wird? - Vielen Dank.

Für die Landesregierung antwortet die Ministerin der Finanzen und für Europa, Frau Lange. Bitte schön.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Klemp! In der Tat ist Deutschland dem Zusatzprotokoll der Europäischen Charta der kommunalen Selbstverwaltung bislang nicht beigetreten. Das hängt damit zusammen, dass bei den Befassungen in der Ständigen Vertragskommission der Länder leider keine Einstimmigkeit erreicht werden konnte.

Dieses Gremium koordiniert die Haltung der Länder zu internationalen Verträgen des Bundes, wenn ausschließliche Länderzuständigkeiten berührt sind. Zwei Länder - Bayern und Niedersachsen - hatten bemängelt, dass Artikel 2 des Zusatzprotokolls die Verpflichtung zum Erlass eines Informationsfreiheitsgesetzes begründen würde.

Wir als Land Brandenburg haben bei dem Abstimmungsprozess keine solchen Bedenken erhoben. Wir verfügen bekanntlich seit dem Jahr 1998 über das Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz.

Die Initiative der deutschen Delegation im Kongress der Gemeinden und Regionen Europas, die darauf abzielt, dass der innerdeutsche Ratifizierungsprozess wieder aufgenommen wird, begrüßen wir ausdrücklich. Die Landesregierung wird sich in den Gremien, in denen sie vertreten ist, dafür einsetzen, dass diese Verhandlungen auch erfolgreich abgeschlossen werden können. - Vielen Dank.

Es gibt eine Nachfrage des Abgeordneten Freiherr von Lützow, bitte schön.

Sie hatten gerade das Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz erwähnt. Gerade wir als Abgeordnete hatten in letzter Zeit ein paar Schwierigkeiten bei der Einsicht in einige Akten, die uns von der Landesregierung verwehrt worden ist.

Wenn Sie dieser Charta so offen gegenüberstehen und dieses Gesetz explizit nennen, möchte ich gerne wissen: Wie stehen Sie dazu, dass auch im öffentlichen Raum einigen Bürgern diese Akteneinsichten verwehrt werden? - Wenn es das Gesetz gibt, halten sich nicht alle daran.

Ja, dieses Gesetz gibt es. Aber so pauschal kann die Frage jetzt nicht beantwortet werden. Da müsste schon konkret benannt werden, wem sein Recht verwehrt wurde. Das kann ich jetzt so pauschal nicht beantworten.