Zusammenfassend: Berücksichtigen Sie als Koalition den Änderungsantrag der Linken und arbeiten Sie die von uns genannten Punkte ein! Dann werden wir Ihrem Antrag auch zustimmen können. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Waldeigentümer! Wenn es hier im Parlament um die Forstverwaltung oder um den Wald geht, dann schlägt natürlich mein Försterherz höher. Aktuell geht es dem Wald nicht gut; Herr Senftleben ist darauf schon eingegangen. Es fehlt aktuell Wasser. Es hat in den letzten drei Wochen nicht geregnet. Die Anpflanzungen aus diesem Frühjahr drohen zu vertrocknen. Ich habe das selbst erlebt: 2005 wurden voller Enthusiasmus Herbstsaaten in die Erde eingebracht; 2006 war das Frühjahr ähnlich trocken wie in diesem Jahr, und man konnte förmlich zugucken, wie die Saat vertrocknete.
Aber zum Thema: Sehr geehrte Damen und Herren, stellen Sie sich vor, Sie haben einen Hektar Wald geerbt, bei einem Grundstückskauf mit erworben, oder er wurde Ihnen anders übertragen. Beim ersten Aufsuchen der Fläche mit dem Hoheitsförster stellen Sie fest, dass kein befestigter Weg zu Ihrem Grundstück führt, die Grenzen zu den Nachbarn nicht richtig erkennbar sind und Ihr Flurstück zwar 30 m breit, aber etwa 340 m lang ist. Es stehen etwa 100-jährige Kiefern darauf, von denen einige schon umgefallen sind. Diese Situation kommt leider sehr häufig vor. Viele der etwa 94 000 Waldeigentümer mit unter 10 Hektar Fläche haben solche Waldgebiete.
Was machen Sie dann? Sie können den Wald natürlich sich selbst überlassen, sozusagen als Wildnis. Sie wissen aber aus wissenschaftlichen Untersuchungen, dass ein bewirtschafteter Wald mit Totholzanteilen ökologisch hochwertiger ist.
Außerdem haben Sie gerade vom Förster erfahren, dass Sie einige finanzielle Belastungen zu tragen haben. Da wären erstens die Grundsteuer A für die Gemeinde, zweitens die Beiträge für den Wasser- und Bodenverband und, da Sie nun Waldeigentümer sind, drittens die Beiträge zur Berufsgenossenschaft. Das sind etwa 100 Euro pro Hektar und Jahr.
Was also tun? Richtigerweise fragen Sie dazu den Förster. Und der sagt Ihnen, dass mehrere Eigentümer ganz in der Nähe Mitglieder einer Forstbetriebsgenossenschaft sind. Es handelt sich hierbei um freiwillige forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse. Forstliche Arbeiten wie der Holzeinschlag, der Wegebau oder die Neuanpflanzung werden gemeinsam geplant und durchgeführt. Und am Jahresende bleibt finanziell sogar noch etwas übrig. Sie haben den Vorteil, dass man beim Einkauf von Pflanzen und Zaun bessere Preise erzielt. Sie haben den Vorteil, dass Sie gegebenenfalls mal mit dem Kollegen oder dem Nachbarn ein Bierchen trinken und gemeinsame Erfahrungen bei der Waldbewirtschaftung austauschen können. Natürlich kommt zu einer so kleinen Fläche, wie ich sie beschrieben habe, kein Harvester. Wenn man aber viele kleine Flächen zusammenschließt, dann kommt er und kann Holz ernten. Holz - der natürlichste Rohstoff überhaupt - kann für vieles genutzt werden.
Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse haben also für viele Waldeigentümer große Vorteile. Wir sollten sie weiterhin unterstützen und von überbordender Bürokratie befreien. Dazu dient dieser Antrag. Ich freue mich darauf, wenn er heute das Plenum passiert. Ich jedenfalls kann für Zustimmung werben.
Ich möchte noch ein paar Worte zum Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE sagen. Ja, ich halte die Übertragung der forstlichen Förderung auf die ILB auch für entbehrlich. Die forstlichen Fachleute sitzen im Forstbetrieb, die finanziellen Fachleute sitzen bei der ILB - und so sollte es auch bleiben. Dazu haben wir uns in der Koalition aber noch nicht abschließend eine Meinung gebildet. Allerdings sollte das bis zum 01.01.2023 so sein. Zu diesem Antrag heute gehört das inhaltlich allerdings nicht, weil die forstliche Förderung alle Waldeigentümer betrifft und nicht nur diejenigen, die in einer Forstbetriebsgemeinschaft organisiert sind. Deswegen lehnen wir Ihren Antrag ab.
Auf die Umsetzung unseres Antrages können sich die Waldeigentümer freuen. Deswegen bitte ich um Zustimmung. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Am 5. Januar hatten wir im Ausschuss für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz ein sehr gutes Fachgespräch zu den Fortbetriebsgemeinschaften. Meine Fraktion hatte dieses Fachgespräch beantragt. Fakt ist: Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse können ein Schlüssel für die nachhaltige Waldbewirtschaftung sein. Mehr noch: Sie können ein Garant für einen erfolgreichen - notwendigen - Waldumbau sein. Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse organisieren die gemeinschaftliche Bewirtschaftung von Klein- und Kleinstprivatwald. Das können die einzelnen Eigentümerinnen und Eigentümer auf ihren paar Quadratmetern oder Hektar kaum leisten.
Heute, nur etwas mehr als zwei Monate nach dem Fachgespräch, beraten wir über diesen Antrag. Ich gebe zu: Allein die Einbringung des Antrags vor einigen Wochen hat mich überrascht. Normalerweise sind wir ja gewohnt, dass Sie, liebe Koalitionsfraktionen, wichtige Entscheidungen im Ausschuss mona-
telang verschleppen, und am Ende kommt höchstens ein halbgarer Kompromiss heraus. Ich erinnere an den Insektendialog, das Agrarleitbild und die Forstreform.
Schön, dass wir hier nun anscheinend schneller vorankommen. Die Defizite sind groß und liegen auf der Hand, zum Beispiel, dass laut Aussage im Fachgespräch nur 16 000 von 94 000 Kleinstwaldbesitzerinnen und -besitzern in Forstbetriebsgemeinschaften organisiert sind. Da ist noch viel Luft nach oben, zumal wir auch erfahren haben, dass nur ein kleiner Teil der 270 Forstbetriebsgemeinschaften tatsächlich wirtschaftlich aktiv ist. Die meisten bilden lediglich eine Gemeinschaft zur Deckung der Kosten der Waldbrandversicherung.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, nun zu Ihrem Antrag: Er greift eine Reihe von Punkten auf, die im Fachgespräch vorgetragen wurden. Natürlich hätten wir uns von Ihnen etwas mehr Mut gewünscht. Ein Verzicht auf den Haushaltsvorbehalt, der mittlerweile in all Ihren Koalitionsanträgen steht, sowie etwas weniger Prüfaufträge und dafür mehr Handlungsaufträge würden dem Antrag guttun. Aber gut, der Antrag geht in die richtige Richtung. Wir können ihn unterstützen.
Es gibt jedoch auch ein paar Fehlstellen, und deshalb haben wir einen Änderungsantrag eingebracht. Erstens: Wenn die Förderung entbürokratisiert werden soll, stellt sich erst mal die Frage: Durch wie viele Hände muss so ein Förderantrag gehen? Warum braucht es die ILB? Jeder, der schon mal mit der ILB zu tun hatte, weiß, dass das genau das Gegenteil bewirkt. Wir haben dann eine Trennung von fördertechnischer Abwicklung und fachlichem Sachverstand.
Ich hoffe, Herr Kollege Roick, dass die Koalition dazu tatsächlich noch keine abschließende Meinung hat, sondern es sich noch lohnt, dafür zu streiten. Wenn die ILB damit betraut ist, wird das zwangsläufig schon wegen der fachlichen Rückfragen zu einem längeren Verfahren führen.
Im Umsetzungskonzept zur Forstreform vom letzten November hatte das MLUK noch offengelassen, ob Aufgaben der Förderstelle an die ILB übertragen werden sollen. Im Fachgespräch im Januar wurde das dann ganz klar abgelehnt. Jetzt haben wir im Landtag die Möglichkeit, eine klare Positionierung vorzunehmen. Diese Möglichkeit zu einer Positionierung sollten wir heute auch nutzen.
Im Fachgespräch wurde zweitens deutlich, dass die Notwendigkeit der Vorfinanzierung bei geförderten Vorhaben für viele Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer ein Problem ist. Dafür braucht es eine Lösung, und zwar dringend. Genau das macht eine Förderung attraktiv. Diese Förderung ist auch Teil des Koalitionsvertrages, in dem es heißt:
Vielleicht lässt sich der Fördermodus umstellen; vielleicht kann über zinslose Kredite ausgeholfen werden. Auf jeden Fall sollte diese Frage angegangen werden.
Drittens fehlt dem Antrag leider ein Berichtsdatum, liebe Kolleginnen und Kollegen. Damit haben wir beim MLUK leider schlechte Erfahrungen gemacht. Ich erinnere an den Auftrag des Landtages, eine Düngestrategie zu erarbeiten; da gab es auch kein Datum. Jetzt haben wir nach eineinhalb Jahren erfahren,
dass noch gar nichts gemacht wurde. Oder nehmen wir den Landtagsbeschluss vom Dezember 2019, dass Dienstleistungen vom Landesforstbetrieb unabhängig von der Flächengröße angeboten werden sollen. Den Antrag hat das MLUK nicht nur nicht bearbeitet, sondern es hat genau das Gegenteil umgesetzt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, der jetzt vorliegende Antrag enthält viele Aufträge und Prüfaufträge. Deshalb ist aus unserer Sicht ein Datum zur Berichtspflicht wichtig.
Wir wollen wissen, wie Sie sicherlich auch, was aus den Prüfaufträgen geworden ist. Erst dann besteht die Chance, im Sinne des Landtagsbeschlusses nachzusteuern. Ein Jahr ist, wie wir finden, ein dafür angemessener Zeitraum. Also, nehmen Sie unsere Änderungswünsche an, dann wird der Beschluss zu einer runden Sache. - Herzlichen Dank.
Wir kommen jetzt zum Redebeitrag der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN. Für sie spricht Frau Abgeordnete Hiekel.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dass der Klimawandel dem Wald zusetzt, ist inzwischen eine Binsenweisheit. Kollege Senftleben hat das ausführlich dargestellt. Hier muss also unbedingt gegengesteuert werden, und zwar nicht nur, weil wir den Wald als „grüne Lunge“, als Lebensraum und CO2-Senke brauchen, sondern auch für die Holzproduktion.
Holz ist als nachwachsender Rohstoff immer stärker gefragt, vor allem in der Bauwirtschaft. Herr Prof. Schellnhuber hat kürzlich in der RBB-Reportage „Ware Wald“ von der Bauwende gesprochen. Holz spielt dabei eine große Rolle als Baustoff, mit dem wir im Gegensatz zu herkömmlichen Baustoffen CO2 langfristig binden können. Die Bauwende muss also mit einer Waldwende einhergehen, um den künftigen Bedarf an Holz zu decken, ohne dabei die anderen Funktionen des Waldes für das Klima, den Naturhaushalt, die Tier- und Pflanzenwelt und als Erholungsraum zu vernachlässigen.
Das gilt nicht nur für den Landeswald, der nur knapp ein Drittel unserer brandenburgischen Waldfläche ausmacht; das gilt auch für den Wald in den Händen der anderen Waldbesitzenden. Und da tut sich ein Problem auf. Von den ca. 100 000 Privatwaldbesitzenden bewirtschaften rund 94 000 Waldflächen bis zu 10 Hektar. Das ist für die Waldbesitzenden mit hohem Aufwand verbunden, der nicht in einem guten Verhältnis zum Erlös steht - auch das ist heute schon angesprochen worden.
Dann kommen noch die Fragen des Waldumbaus hinzu, der notwendig ist, um den Wald unter den Bedingungen des Klimawandels überhaupt zu erhalten und ihn für die Holzproduktion nachhaltig nutzen zu können. Hier sind ökologisches und waldbauliches Fachwissen sowie Strukturen zur effizienten und nachhaltigen Waldbewirtschaftung und Holzvermarktung gefragt.
Freiwillige forstliche Zusammenschlüsse wie Forstbetriebsgemeinschaften bieten solche effizienten Strukturen, aber sie sind in Brandenburg schwach ausgeprägt. Nur jeder sechste Waldbesitzer ist in einer der rund 270 Forstbetriebsgemeinschaften organisiert, die insgesamt nur knapp ein Viertel des Privatwaldes bewirtschaften. Das ist in unserem Fachgespräch im Januar deutlich geworden.
Das soll sich ändern. Wir fordern daher die Landesregierung auf, die Bildung von forstlichen Zusammenschlüssen intensiver zu fördern und ihre Arbeit verstärkt zu unterstützen. Kollege Senftleben hat dazu bereits umfänglich ausgeführt.
DIE LINKE möchte unseren Antrag ergänzen, indem sie unter anderem fordert, die Fördermittelverwaltung und -bearbeitung nicht an die ILB zu übertragen, sondern im vollen Umfang beim Landesforstbetrieb zu belassen. Wie Kollege Roick schon ausgeführt hat, gehört das Thema nicht zu diesem Antrag. Deshalb werden wir den Antrag auch nicht unterstützen, sondern ablehnen; dazu möchte ich nichts weiter sagen.
Zurück zu den forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen. Wie Kollege Senftleben bereits ausführte, sollen in den künftigen 14 Forstämtern Strukturen geschaffen werden, um Forstbetriebsgemeinschaften hinsichtlich ihrer Belange besser zu beraten und zu fördern. Außerdem soll neben der Vereinfachung der Antragstellung zur Gründung einer Forstbetriebsgemeinschaft mit einer Aufklärungskampagne über den Zweck und die Vorteile einer solchen Gemeinschaft informiert werden. Hierbei soll auch der verbesserte Schutz des persönlichen Eigentums der Privatwaldbesitzer herausgestellt werden, der mit der gemeinschaftlichen Bewirtschaftung der Waldflächen verbunden ist. Denn eine fachgerechte Waldbewirtschaftung unter Ausnutzung der gegebenen Fördermöglichkeiten für den Waldumbau, die Schadensbeseitigung und den Vertragsnaturschutz bringt Vorteile im Hinblick auf die Steigerung der Resilienz des Waldes gegenüber Schaderregern und den Auswirkungen des Klimawandels.
Meine Damen und Herren, damit ist es nicht getan, wenn es um den Schutz und die klimagerechte Entwicklung des privaten und kommunalen Waldeigentums geht. Dazu gehören auch die Ermöglichung von Naturverjüngung und der Aufwuchs von Pflanzen ohne teure Zäunung. Wie einige Projekte zeigen, ist das möglich - durch eine an der Verbissrate orientierte, effiziente Jagd. Regelungen im aktuellen Jagdgesetz stehen dem jedoch entgegen. Mit der Novellierung des Jagdgesetzes wollen wir auch für die Kleinwaldbesitzer die Chancen zum Schutz ihres Eigentums verbessern. In diesem Kontext freue ich mich schon auf einen konstruktiven Austausch über den Entwurf des neuen Jagdgesetzes in den nächsten Monaten.
Zunächst bitte ich Sie aber um Unterstützung der Kleinwaldbesitzer in Bezug auf die Förderung der forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse durch Zustimmung zu unserem Antrag. - Vielen Dank.
Wir kommen zum Redebeitrag der Fraktion BVB / FREIE WÄHLER. Für sie spricht Frau Abgeordnete Wernicke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Es gibt ein äthiopisches Sprichwort, das lautet: Wenn Spinnen vereint weben, können sie einen Löwen fesseln. - Auf den vorliegenden Antrag abgewandelt, könnte es heißen: Wenn die Waldbesitzer gemeinsam wirtschaften, könnte der Waldumbau erfolgreich sein.
Oftmals stehen besonders Kleinprivatwaldbesitzer vor Herausforderungen und Problemen, die sie an einer nachhaltigen Bewirtschaftung hindern. Das sind beispielsweise mangelnde Er
schließungen, Besitzsplitterungen, kleine Waldflächen oder geringe Holzmengen. Auch das Wissen und die Zeit zur Eigenbewirtschaftung können fehlen. Die Idee, dass sich Waldbesitzer zu forstlichen Zusammenschlüssen, zu Selbsthilfeeinrichtungen zusammenschließen, liegt daher nahe und wird auch schon viele Jahre beworben.
Forstbetriebsgemeinschaften bieten ihren Mitgliedern viele Vorteile, ob bei Beratung und Schulung, der Bewirtschaftung und Vermarktung des Holzes, der Beschaffung von Pflanzen oder der Vermittlung von Waldpflegeverträgen. Der Eintritt in eine Forstbetriebsgemeinschaft wäre für viele Klein- und Kleinstwaldbesitzer sicherlich eine Entlastung. Dass viele Waldbauern diese Möglichkeit bisher nicht ausreichend nutzen, zeigt, dass die Aufklärung zu diesem Thema intensiviert werden muss.
Eine landesweite Aufklärungskampagne ist hier ein Schritt in die richtige Richtung. Man muss auf die Vorurteile der Waldbesitzer eingehen und insbesondere klarstellen, dass sich die Flächenbesitzverhältnisse und ihre Einkunftsmöglichkeiten mit Eintritt in die Forstbetriebsgemeinschaft nicht ändern. Wichtig ist auch, dass Ansprechpartner vorhanden sind, die den Waldeigentümern themenbezogene Fragen zuverlässig beantworten und ihnen beratend zur Seite stehen können.
Über 90 % der Brandenburger Waldbesitzer bewirtschaften kleine Waldflächen von jeweils maximal 10 Hektar. Dass es sich bei solchen Größenordnungen eher weniger um Haupt- als vielmehr um Nebenerwerbsbetriebe handelt, liegt auf der Hand. Neben einer Vollzeitbeschäftigung noch einen Wald zu bewirtschaften ist für viele Waldbesitzer sicherlich ein angenehmer Ausgleich zum Hauptberuf. Dennoch macht auch dieses Hobby vor allem eines: Arbeit.
Die Landesregierung hat sich das Erreichen einer grünen Null auf die Fahnen geschrieben. Hierzu soll der Waldumbau zu einem großen Teil beitragen. Umsetzen müssen dies allerdings die Waldbesitzer.
Neben dem schonenderen Maschineneinsatz kann dies vor allem durch das Aufforsten der brandenburgtypischen Kiefernbestände zu gesunden Mischwäldern umgesetzt werden. Zaundraht, Holzpfosten, Setzlinge, Verbissschutz - die Einkaufsliste der Waldbesitzer hierfür ist lang. Hinzu kommen die Kosten für die Werkzeuge und der Lohn für die mit der Pflanzung beauftragten Waldarbeiter. Den Hauptteil der Kosten für die Aufforstung macht die Hege der jungen Pflanzen aus. Alles in allem führt der gute Wille der Waldbesitzer, den Waldumbau voranzutreiben, zu höheren Kosten und einem immensen Arbeitsaufwand.
Darum ist es nach unserer Auffassung nur richtig, hier zu unterstützen und die Leistung der Waldbesitzer zu fördern - gerade auch mit finanziellen Mitteln, egal ob der Waldbesitzer einer Forstbetriebsgemeinschaft angehört oder nicht. Wenn wir einen gesunden und nachhaltigen Waldumbau erreichen wollen, muss jeder Schritt in diese Richtung unterstützt werden.
Was ich in dem vorliegenden Antrag allerdings vermisse, sind zum Beispiel folgende Punkte: Wie hoch sollten die Haushaltsmittel sein, die zur Verfügung zu stellen sind? Wann sollen sie zur Verfügung stehen? In welchem zeitlichen Rahmen sollen die Prüfungen, Überprüfungen, Erleichterungen und Förderungen umgesetzt werden? In welchen Abständen soll ein Landeskongress forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse tagen? Wie hoch soll die Förderung des Waldumbaus sein, und an welche Bedingungen ist sie geknüpft?
Hier fehlt es dem Antrag an der notwendigen Konkretheit. Trotzdem ist der Antrag ein Schritt in die richtige Richtung. Wir werden beiden Anträgen zustimmen. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zu Anfang darf ich einen großen Dank an den Ausschuss für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz für die Durchführung des Fachgespräches und an die Koalitionsfraktionen für die Vorlage dieses Antrags vorausschicken.
Mehrere Rednerinnen und Redner haben umfassend in das Thema eingeführt. Von Herrn Senftleben, Herrn Roick, Frau Hiekel und zuletzt auch Frau Wernicke wurden die wesentlichen Eigenschaften einer Forstbetriebsgemeinschaft hervorgehoben und wurde erläutert, warum wir sie brauchen. Und ja, wir brauchen effizient und selbstständig wirtschaftende Forstgemeinschaften. Davon haben wir leider nicht genug. Das war ja das Ergebnis der Anhörung im Ausschuss. Wir haben viele sehr kleine und leider inaktive Forstbetriebsgemeinschaften. Sie wollen und müssen wir attraktiver und aktiver gestalten.