Protokoll der Sitzung vom 18.05.2022

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kollegen! Liebe Brandenburger! Die Formel, die hinter unserem Antrag steht, lautet ganz einfach: Wer PCK Schwedt und Tausende Arbeitsplätze erhalten will, der braucht russisches Erdöl. Wer dauerhafte Versorgungssicherheit will, der muss nur seinen Vertragsverpflichtungen nachkommen. Und letztendlich: Wer keinen Krieg will, der liefert auch keine Waffen in Krisengebiete, sehr geehrte Damen und Herren!

(Beifall AfD)

Ja, es könnte ganz einfach sein. Ist es aber nicht.

(Zuruf von der SPD: Putin-Versteher!)

Denn wie hat Ministerpräsident Dietmar Woidke - wie wir heute erfahren haben, ist das auch die Haltung von Minister Steinbach - beim Prenzlauer Bürgerdialog wörtlich gesagt: Die Entscheidungen zu einem Embargo werden weder im Land noch im Bund, sondern auf EU-Ebene getroffen.

Ich sage Ihnen, sehr geehrte Damen und Herren, diese Aussage ist ein Offenbarungseid; denn sie zeigt sehr deutlich zwei Dinge. Zum Ersten: Deutschland fehlt in der wichtigen Frage der Versorgungssicherheit die notwendige Souveränität. Und zweitens: Der Landesregierung fehlt tatsächlich die politische Entscheidungskraft, die Interessen der Brandenburger - in diesem Fall: insbesondere der Schwedter - proaktiv zu vertreten. Angesichts dessen fragen sich viele Schwedter Bürger zu Recht: Welche Handlungsmöglichkeiten hat die Landesregierung in diesem wichtigen Punkt denn überhaupt noch?

Herr Ministerpräsident, ich wiederhole es deutlich: Ihr PCK-Plan ist nur ein energiepolitischer Hebel, um mit steuerfinanzierten Milliarden Biomasse- und Wasserstoffstrategien des Landes umzusetzen - und das natürlich mithilfe der Linken und der Koalitionsfraktionen.

(Beifall AfD)

Die Vision der Landesregierung von einer „Raffinerie 2.0“ wird auch in diesem konkreten Fall zulasten Tausender Arbeitnehmer in der Region gehen. Das lehnen wir als AfD-Fraktion entschieden ab, sehr geehrte Damen und Herren.

Bei sozialen Fragestellungen darf natürlich auch die Ex-Arbeitnehmervertretung, hier zu meiner Linken sitzend, nicht fehlen. Unter Punkt 1 Ihres Antrags wollen Sie eine „staatliche Treuhänderschaft“ - „Enteignung“ klingt wahrscheinlich doch etwas zu hart - durchsetzen. Ihr Kritikpunkt lautet, Rosneft habe kein Interesse, die Anlagen auf anderes Erdöl umzustellen.

Da sage ich nur: Warum auch? Ehrlich gesagt: Nennen Sie mir einen Grund, warum Rosneft das tun sollte? Schließlich ist ja auch genug russisches Erdöl vorhanden.

(Beifall AfD)

Es sei übrigens bemerkt: Schon in der Wendezeit und danach kam es gerade durch die Treuhand zu massiven Arbeitsplatzverlusten und Massenentlassungen im Osten Deutschlands. Das sollten wir bei dieser Problematik bitte nicht vergessen.

(Beifall AfD)

Das einzige Argument, das die Linken hier anführen, sind - jedoch sehr vage - Beschäftigungsgarantien bei der Umstellung auf alternative Erdöllieferanten. Dass die damit verbundenen Lieferlogistiken weder nachhaltig noch umweltschonend sind, sagen Sie den Menschen leider nicht.

Sehr geehrte Damen und Herren, unter Punkt 2 Ihres Antrags fordern Sie, sich gemeinsam mit dem Bund für den Aufbau einer nachhaltigen Industrie, zum Beispiel zur Produktion von alternativen Kraftstoffen, einzusetzen. Das hört sich im Ansatz gut an. Aber auch dieser Punkt ist nichts weiter als die Fortführung der EU-Richtlinie 2014/94, welche letztlich die Abschaffung des Verbrennungsmotors zum Ziel hat. Wie der Mittelstand - auch die vielen Logistik- und Transportdienstleister - diese Epoche überleben soll, das sagen Sie den Menschen auch nicht. Aber vielleicht wollen Sie ja den gesamten Mittelstand irgendwann „treuhänderisch verwalten“.

(Lachen und Beifall AfD)

Wir wollen das nicht.

(Beifall AfD)

Nun zu Ihrem Punkt 3: Demnach soll sich die Landesregierung beim Bund dafür einsetzen, dass ein Ölembargo nicht zu höheren Preisen für Kraftstoffe im Vergleich zu Westdeutschland führt. Wie Ministerpräsident Woidke schon in Prenzlau bestätigte, werden die Embargoentscheidungen aber gar nicht im Bund getroffen. Auch dieser Punkt ist also ein Totalausfall.

Sehr geehrte Damen und Herren! Mit unserem Antrag geben wir der PCK Schwedt und den Arbeitnehmern eine Perspektive. Stimmen Sie deshalb unserem Antrag zu!

Den Antrag der Linken lehnen wir ab. - Herzlichen Dank.

(Beifall AfD)

Vielen Dank. - Damit sind wir am Ende der Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung.

Ad 1 stimmen wir über den Antrag der AfD-Fraktion auf Drucksache 7/5539 ab. Der Titel: „,Stirbt die PCK, dann stirbt auch die Region!‘ - Weiterbetrieb der PCK-Raffinerie in Schwedt sichern“. Ich darf Sie fragen, wer diesem Antrag zustimmt. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit ist dieser Antrag bei Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt.

Wir kommen zum zweiten Antrag, einem Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/5524 (Neudruck). Der Titel: „Ölembargo darf nicht zu einer weiteren Deindustrialisierung in Ostdeutschland führen“. Ich darf Sie fragen, wer diesem Antrag zustimmt. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit ist dieser Antrag ohne Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 4 und rufe Tagesordnungspunkt 5 auf.

TOP 5: Gesetz zum Zweiten Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge (Zweiter Medienänderungs- staatsvertrag)

Gesetzentwurf der Landesregierung

Drucksache 7/4868

2. Lesung

Beschlussempfehlung und Bericht des Hauptausschusses

Drucksache 7/5549

Entschließungsantrag der AfD-Fraktion

Drucksache 7/5590

Ich eröffne die Aussprache. Zu uns spricht der Abgeordnete Stohn für die Fraktion der SPD. Bitte sehr.

Herr Vizepräsident! Liebe Brandenburgerinnen und Brandenburger! Der Zugang zu freien, seriösen und kritischen Medien muss für alle Menschen gewährleistet sein, auch hier bei uns in Brandenburg. Verlässliche Informationen sind elementar und essenziell für unsere Demokratie und den Zusammenhalt unserer Gesellschaft. Der Zugang zu Medien sichert den Wissensaustausch und die in unserer Demokratie so wichtige Diskussion und Meinungsvielfalt.

(Beifall SPD sowie der Abgeordneten Petra Budke [B90/GRÜNE])

Mit dem Zweiten Medienänderungsstaatsvertrag wird die Barrierefreiheit in den Medien realisiert. Das ist eine konkrete Verbesserung für den Alltag von Menschen mit Beeinträchtigungen. Und darum geht es heute.

Bei der Verpflichtung zur Herstellung der Barrierefreiheit wird bisher sehr häufig nur auf Hör- oder Sehbeeinträchtigungen eingegangen. Mit dem neuen Medienstaatsvertrag werden auch Menschen mit geistigen Einschränkungen erfasst. Ich begrüße diese Erweiterung ausdrücklich. Das ist absolut zeitgemäß in einer modernen Mediengesellschaft, die wir sind.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Worum geht es konkret? Um die Teilhabe für alle Menschen zu gewährleisten, braucht es erstens mehr Gebärdensprache, zweitens mehr Untertitelungen für Hörgeschädigte, drittens mehr gesprochene Untertitel und Audiobeschreibungen, viertens aber auch mehr Angebote in Leichter Sprache. Wir werden also - als ein Ergebnis des neuen Medienänderungsstaatsvertrags - auf unseren Bildschirmen mehr Gebärdendolmetscher sehen.

Worum geht es noch? Es geht auch darum, dass amtliche Verlautbarungen, etwa Warnungen bei Naturkatastrophen, in barrierefreien Angeboten dargestellt werden müssen.

Eines ist mir noch sehr wichtig: Die Verpflichtung zur Herstellung von Barrierefreiheit richtet sich nicht nur an die Öffentlich-Rechtlichen, sondern auch an alle Privaten, so auch an Streamingdienste wie Netflix, Youtube und Co. Das ist im 21. Jahrhundert richtig und wichtig.

(Beifall SPD sowie der Abgeordneten Petra Budke [B90/GRÜNE])

Was ändert sich noch? Bei Verstößen gegen die Barrierefreiheit können sich die Verbraucherinnen und Verbraucher an die Landesmedienanstalten wenden. Ihnen steht nun ein Rechtsweg offen. Wenn Verstöße vorliegen, dann haben Verbraucherinnen und Verbraucher Anspruch darauf, dass die Landesmedienanstalt Maßnahmen zur Abhilfe ergreift.

Herr Abgeordneter Stohn, lassen Sie eine Zwischenfrage zu?

Nein, lasse ich nicht. - Ich weiß, es gibt weitere Wünsche, etwa zur Ausgestaltung der Beschwerdemöglichkeiten, zum Beispiel ein Verbandsklagerecht. Ich bedanke mich an dieser Stelle ganz herzlich für die Stellungnahmen der Landesbehindertenbeauftragten und des Zentrums für Kultur und visuelle Kommunikation der Gehörlosen in Berlin/Brandenburg e. V.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Da dieser Änderungsstaatsvertrag nicht der letzte ist, können in weitere Änderungsstaatsverträge auch diese Wünsche noch eingearbeitet werden; das ist doch vollkommen klar.

Die nunmehr eingeleiteten Schritte auf dem Weg zu mehr Barrierefreiheit beim Medienzugang begrüße ich ausdrücklich; denn

wir wollen allen Menschen Zugang zu Medien und Teilhabe ermöglichen. Ich weiß, es ist noch ein langer Weg. Aber lassen Sie uns gemeinsam diesen Weg weiter beschreiten. Daher bitte ich um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf. - Danke schön.

(Beifall SPD sowie der Abgeordneten Petra Budke [B90/GRÜNE]) und Domres [DIE LINKE])