Protokoll der Sitzung vom 18.05.2022

(Beifall SPD sowie der Abgeordneten Petra Budke [B90/GRÜNE]) und Domres [DIE LINKE])

Vielen Dank. - Für die AfD-Fraktion spricht jetzt Herr Abgeordneter Kalbitz. Bitte sehr.

(Beifall AfD)

Vielen Dank, sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll dem Zweiten Medienänderungsstaatsvertrag zugestimmt werden. Es sollen bundesweit einheitliche Regelungen zur Barrierefreiheit im Bereich der Medien realisiert werden. Außerdem werden sogenannte redaktionelle und klarstellende Anpassungen im Medienstaatsvertrag und im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag vorgenommen.

Wenig überraschend hat der Hauptausschuss die Zustimmung zu dem Gesetzentwurf empfohlen, nachdem die schriftliche Anhörung der Beauftragten der Landesregierung für die Belange der Menschen mit Behinderungen sowie des Zentrums für Kultur und visuelle Kommunikation der Gehörlosen in Berlin/Brandenburg stattgefunden hatte. - So weit zur Vorgeschichte.

In der Sache selbst geht es aber gar nicht um die Ausgestaltung des dargestellten barrierefreien Medienzugangs, sondern um die Ausgestaltung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks an sich. Der bestehende Medienstaatsvertrag hat den Rundfunkstaatsvertrag abgelöst, nicht jedoch die grundsätzlichen Probleme gelöst.

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist zwangsfinanziert. Die Gebührenerhöhung, über die aktuell ja auch noch diskutiert wird, kommt unausweichlich. Nur, der Programmauftrag wird nicht ansatzweise erfüllt, und alle Reformansätze sind bisher stecken geblieben.

Als Lösungsvorschlag für eine Reform verweisen wir auf unseren Entschließungsantrag, der die notwendigen Reformbestrebungen konkret aufzeigt.

Wir wollen keine Abschaffung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Wir wollen eine wirkliche Reform. Der Medienstaatsvertrag war und ist offensichtlich nicht der große Wurf. Von daher ist die dringend notwendige Reform in Gang zu setzen. Eine Abschaffung der Rundfunkbeiträge in der bisherigen Form, die Verschlankung des Apparats des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und die Rückkehr zu den wesentlichen Werten sind der notwendige Anfang.

Lassen Sie uns die wirklich notwendige Reform des öffentlichen Rundfunks stringent angehen und die zwangsfinanzierte Form des Rundfunkbeitrags in der bisherigen Form abschaffen.

(Domres [DIE LINKE]: Das ist doch keine Frage des Staats- vertrags!)

- Herr Domres, Bezug nehmend auf Ihren unqualifizierten

(Domres [DIE LINKE]: Sie waren gar nicht im Hauptaus- schuss! Sie haben doch keine Ahnung!)

Einwurf: Ihnen von der Linken und Ihrer Komsomolzen-Gang stünde etwas mehr Bescheidenheit an.

(Frau Dannenberg [DIE LINKE]: Sie haben keine Ahnung!)

Fangen Sie mal an, Ihren Kollegen in Hessen zu erklären, dass sie ihre Finger bei sich behalten sollen. Dann wird es auch wieder was mit den Prozenten. - Vielen Dank.

(Frau Dannenberg [DIE LINKE]: Das passt zu Ihnen!)

Lassen Sie uns ein neues und tragfähiges Modell entwickeln und die Kündigung der rundfunkrechtlichen Staatsverträge vornehmen. Wir als AfD-Fraktion hier in Brandenburg und auch bundesweit stehen für eine Politik des gesunden Menschenverstandes.

(Domres [DIE LINKE]: Wissen Sie, was das ist?)

Es ist dringend geboten, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu reformieren und die Rundfunkgebühren abzuschaffen. Warum soll der Bürger für etwas zahlen, was er nicht unbedingt will?

Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall AfD)

Wir fahren mit dem Redebeitrag des Kollegen Senftleben für die CDU-Fraktion fort. Bitte schön.

Vielen herzlichen Dank, Herr Vizepräsident. - Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kollegen! Mein Vorvorredner Herr Stohn hat, denke ich, sehr ausführlich und auf den Punkt gebracht das dargestellt, was wir heute durch die Beschlusslage ändern wollen, was wir nicht allein ändern, sondern am Ende ja in allen deutschen Landtagen beschlossen werden muss, damit der Staatsvertrag in Kraft treten kann.

Es geht darum, dass wir allen Menschen in Deutschland, allen Menschen in Brandenburg den barrierefreien Zugang zu Informationen ermöglichen, nicht nur, was die Informationsbesorgung, sondern auch, was die Möglichkeit, sich selbst zu äußern, angeht. Wir beziehen damit jeden Menschen ein, der das Recht für sich in Anspruch nehmen möchte, an Informationen zu kommen oder selbst Informationen zu geben. Alle Menschen einzubeziehen ist ein Fortschritt und ein Gewinn für die Gesellschaft. Also ist es auch ein gewinnbringender Beschluss, den wir heute hier gemeinsam fassen wollen, meine Damen und Herren.

(Beifall CDU)

Zum Zweiten - das ist nicht neu -: Natürlich ist es immer etwas schwierig, wenn die Parlamente erst gefragt werden, wenn ei

gentlich alles schon entschieden ist. Die Unterschriften sind geleistet, die 16 Regierungschefs haben sich verständigt. Deswegen konnten wir die wichtigen und wertvollen Hinweise auch unserer Landesbeauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderungen nicht einarbeiten. Das finde ich natürlich etwas bedenklich - auf der einen Seite. Andererseits wurde auch gesagt, wir würden das bei weiteren Veränderungen ja nicht unberücksichtigt lassen. Es geht vor allem um die Frage: Wie definieren wir barrierefreies Angebot in den Medien? - Und: Bis wann müssen die Rundfunkstationen und -sender die Barrierefreiheit umsetzen? - All das sind, glaube ich, Punkte, die auch zu diskutieren sind. Deswegen ist es eine wichtige Sache, die wir heute beschließen.

Da es vor mir noch einen anderen Vorredner gab - ich habe nichts anderes erwartet als das, was wir gehört haben; das war eine Fortsetzung der kruden Theorie über öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland -, will ich nur eines sagen: Wenn Sie, Herr Kalbitz, und Ihre Kolleginnen und Kollegen mit „Rückkehr zu den eigentlichen Werten“ das meinen, was AfD-Politik ist, kann ich Ihnen nur sagen: Das machen wir nicht! Wir werden die Rundfunkfreiheit in Deutschland, die Pressefreiheit in Deutschland so lange bewahren, wie uns das möglich ist - genau auch aus den Gründen, die Sie hier immer wieder zum Besten geben.

(Beifall CDU, SPD und B90/GRÜNE)

Zum anderen: Ich persönlich glaube, man kann über die einzelnen Angebote im Rundfunk gern diskutieren. Man kann Sendungen und Berichte, Filme und Nachrichten anschauen. Es ist doch nicht so, dass das, was ich mir anschaue, auch sofort meine Meinung ist, sondern wir müssen uns selbst, jeden Einzelnen, in die Lage versetzen, Informationen aufzunehmen, zu verarbeiten und daraus eine Meinung zu bilden. Das ist Medienfreiheit, das ist Pressefreiheit. Nicht das, was ich lese, ist meine Meinung, sondern es geht darum, daraus meine Meinung zu entwickeln. Dafür brauche ich eine Vielfalt in der Medienlandschaft. Das machen die Privaten und die Öffentlich-Rechtlichen. Das werden wir in Deutschland auch weiterhin so haben - genau deshalb: weil in diesem Land Vielfalt und nicht Einfalt das Ziel ist. - Danke sehr.

(Beifall CDU, SPD und B90/GRÜNE)

Vielen Dank. - Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag des Kollegen Domres für die Fraktion DIE LINKE fort. Bitte sehr.

Herr Vizepräsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nachdem Herr Kalbitz hier mal wieder ein kurzes Gastspiel hatte, im Hauptausschuss nicht dabei war, die AfD-Fraktion keine Anzuhörenden benannt hat, in der Diskussion keine Frage gestellt und kein Statement gebracht hat, heute Herr Kalbitz hier so eine krude Rede gehalten hat und der Entschließungsantrag vom 11. November 2020 stammt, also ein Aufguss ist, kann ich nur sagen: So viel zu dem, was Sie hier heute abgeliefert haben.

(Beifall DIE LINKE sowie vereinzelt SPD und B90/GRÜNE)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit Staatsverträgen ist es ja immer so eine Sache. Das Parlament kann am Ende nur Ja oder Nein sagen. Ob das Parlament über die Phasen der Erarbeitung von Staatsverträgen informiert oder gar dabei einbezogen wird,

hängt zum Teil auch vom Wohlwollen der Staatskanzlei ab. Nachdem es zu Beginn dieser Wahlperiode gerade bei den Medienstaatsverträgen doch zu einigen Unstimmigkeiten kam, möchte ich zum jetzigen Zeitpunkt durchaus bilanzieren, dass die sachliche Kritik der Linksfraktion bei der Staatskanzlei angekommen ist und sich die diesbezügliche Informationspolitik deutlich verbessert hat.

Dass es aber noch besser und da noch mehr geht, liegt in der Natur der Sache. Auch der Hauptausschuss kann da aus unserer Sicht mehr leisten. Gerade der vor uns liegende Zweite Medienstaatsvertrag bietet dafür gute Gelegenheiten. Die Frage ist zum Beispiel, ob eine schriftliche Anhörung, wie hier durchgeführt, wirklich sachgerecht ist oder ob eine mündliche Anhörung nicht auch Raum bieten würde, Unklarheiten auszuräumen, Verständnisfragen zu klären und möglichen Änderungsbedarf für den nächsten Staatsvertrag zu erörtern.

Beispielhaft möchte ich zwei Stellungnahmen, zum einen der Landesbehindertenbeauftragten und zum anderen des Zentrums für Kultur und visuelle Kommunikation der Gehörlosen Berlin/Brandenburg e. V., nennen. In beiden wird die grundsätzliche Zielrichtung des Zweiten Medienänderungsstaatsvertrags ausdrücklich begrüßt.

Der Staatsvertrag ist auch aus unserer Sicht ein Schritt in die richtige Richtung; deshalb werden wir auch zustimmen. In den Stellungnahmen selbst gibt es Hinweise, Anregungen und Kritik, die wir für bedenkenswert, nachvollziehbar und diskussionswürdig halten. Lassen Sie mich auf zwei Punkte eingehen:

Erstens. Es gibt Unklarheiten bezüglich der Definition von Begrifflichkeiten. Auch wenn die Staatskanzlei sagt, beim Begriff Barrierefreiheit habe man sich aufgrund der verschiedenen Behinderungen und der kleinen Lokalanbieter auf eine möglichst weite Formel geeinigt, sollte am in § 3 Abs. 3 Brandenburgisches Behindertengleichstellungsgesetz festgeschriebenen Begriff

festgehalten werden. Ob Medienanbietende durch eine Beachtung dieser, aus Sicht der Staatskanzlei sehr weiten, Definition tatsächlich übermäßig beansprucht werden und dies einen Konflikt bezüglich Rundfunkfreiheit darstellt, wäre mal intensiv zu besprechen. Ausnahmen und Unterstützung für lokale kleine Anbieter könnten geregelt werden.

Zweitens. Die Aktionspläne sollten zusätzlich mit verbindlichen Zielen und Fristen für die Herstellung von Barrierefreiheit verknüpft werden - so eine Forderung aus der schriftlichen Anhörung -, zum Beispiel für die Ausweitung von Angeboten mit Untertitelung oder Gebärdenübersetzung für Gehörlose oder mehr Angebote in Leichter Sprache. Denn Ziel muss es auch aus Sicht der Linksfraktion sein, bessere und mehr barrierefreie Angebote zu unterbreiten.

Die Position der Staatskanzlei ist, dass eine Vorschrift zu möglichen verpflichtenden Aktionsplänen über die Vorgaben der AVMD-Richtlinie hinausgeht. Diese „ermutigt“ lediglich zur Erstellung von Aktionsplänen, so die Staatskanzlei. Auch hier befürchtet die Staatskanzlei, dass aufgrund der Sicherung der Rundfunkfreiheit konkrete Umsetzungsvorgaben nicht zulässig sind. Ich frage mich besorgt, ob diese „Ermutigung“ zur Erstellung von Aktionsplänen nicht nur ein Placebo ist. Die Sicherung von Teilhabe und Chancengleichheit ist doch keine Frage von Ermutigung, sondern klare Regelungen und Zielmarken sind gefordert, um die Barrierefreiheit zum Beispiel für gehörlose Menschen voranzutreiben.

(Beifall DIE LINKE)

Hier sind klare gesetzliche Vorgaben nötig. Es hilft am Ende auch den Medienanbietenden, wenn sie einen Rahmen bekommen.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Auch wenn aus Sicht der Staatskanzlei die Rundfunkfreiheit nach Art. 5 Grundgesetz konkrete Umsetzungsvorgaben nicht zulässt …

Herr Kollege Domres, Sie müssten bitte zum Schluss kommen.

Der letzte Satz, Herr Präsident. - … sollte wenigstens mit dem nächsten Medienstaatsvertrag eine Evaluierung des aktuellen in den Blick genommen werden, um Korrekturen, Ergänzungen und nötige Veränderungen vorzunehmen. Wir werden im Hauptausschuss zeitnah einen entsprechen Tagesordnungspunkt anmelden. - Herzlichen Dank.

Wir fahren mit dem Redebeitrag der Abgeordneten Petra Budke für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fort. Bitte sehr.

Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrte Zuschauende! Menschen mit Behinderungen benötigen für eine gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe nicht nur einen barrierefreien Zugang zu Gebäuden und Verkehrsmitteln, sondern auch zu allen Medienformaten. So ist es schon in der UN-Behindertenrechtskonvention festgeschrieben, die Deutschland bereits 2009 ratifiziert hat.