Protokoll der Sitzung vom 18.05.2022

Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrte Zuschauende! Menschen mit Behinderungen benötigen für eine gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe nicht nur einen barrierefreien Zugang zu Gebäuden und Verkehrsmitteln, sondern auch zu allen Medienformaten. So ist es schon in der UN-Behindertenrechtskonvention festgeschrieben, die Deutschland bereits 2009 ratifiziert hat.

Neue Medien bieten für Menschen mit Sinnesbeeinträchtigungen große Chancen für bessere Teilhabe. Sie können aber ebenso eine unüberwindbare Hürde darstellen, wenn die Barrierefreiheit nicht schon bei der Entwicklung bedacht wird.

Deswegen begrüßen wir ausdrücklich, dass mit dem Zweiten Medienänderungsstaatsvertrag die Medienanbieter strenger in die Pflicht genommen werden, mehr Barrierefreiheit in den Medien durchzusetzen.

(Beifall B90/GRÜNE)

Alle Medienangebote müssen für alle Menschen gleichermaßen zugänglich, auffindbar und nutzbar sein. Auf diese Grundsätze sind wir auch durch die EU-Richtlinie über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen verpflichtet.

Rundfunkveranstalter stehen beim Zugang für alle Nutzerinnen und Nutzer besonders in der Pflicht. Das kann - neben Untertiteln und Gebärdensprache - zum Beispiel auch durch Leichte Sprache oder Bildbeschreibungen erfolgen.

Dienste, die den Zugang zu audiovisuellen Mediendiensten ermöglichen, werden durch den Staatsvertrag zur barrierefreien Auffindbarkeit von Inhalten verpflichtet. Lebenswichtige Informationen zum Katastrophenschutz müssen barrierefrei sein. Zudem wird die Berichtspflicht von Medienanbietern ausgeweitet.

Zum vorliegenden Staatsvertrag erreichten uns kritische Stellungnahmen, unter anderem von der Landesbeauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Janny Armbruster. Sie verweist dabei auf gleichlautende Kritik aller Landesbeauftragten.

Zwar loben die Landesbeauftragten die grundsätzliche Zielrichtung des Vertrages; sie kritisieren aber, dass die hier zugrunde gelegte Definition von Barrierefreiheit hinter dem Anspruch zurückbleibt: Medien gänzlich eigenständig und ohne Hilfsmittel nutzen zu können. Sie vermissen verbindliche Ziele und Fristen für die Aktionspläne zur Barrierefreiheit der öffentlichen und privaten Rundfunkanbieter.

Sie fordern eine unabhängige Begutachtung, wann die Erfüllung der Barrierefreiheit für Medienanbieter eine - Zitat - unverhältnismäßige Belastung darstellen würde, statt dies der Selbsteinschätzung der Anbieter zu überlassen. Zudem kritisieren sie eine fehlende Konkretisierung zur Marktüberwachung durch die Landesmedienanstalten.

Sie wünschen sich fachliche Beratungsangebote für Kleinst- unternehmen. Das Zentrum für Kultur und visuelle Kommunikation der Gehörlosen fordert konkrete Ausbaustufen barrierefreier Medien für gehörlose Menschen.

Meine Fraktion und ich nehmen diese Kritik sehr ernst. Ich versichere, dass wir uns mit den Berichten zur Umsetzung der Barrierefreiheit kritisch befassen werden. Wir fordern die Staatskanzlei auf, möglichst bei nächster Gelegenheit auf entsprechende Anpassungen am Medienstaatsvertrag hinzuwirken - natürlich unter Beteiligung der Interessenverbände von Menschen mit Behinderungen.

Im Grundsatz begrüßen wir das Anliegen des Zweiten Medienänderungsstaatsvertrages sehr. Wir sehen darin einen gewichtigen Zwischenschritt zu mehr Barrierefreiheit. Deswegen stimmen wir dem Vertrag zu. - Danke schön.

(Beifall B90/GRÜNE und CDU)

Als Nächster spricht Herr Abgeordneter Vida für die Fraktion BVB / FREIE WÄHLER. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ein Medienstaatsvertrag ist immer ein recht kompliziertes Konstrukt und hinkt in seiner Formulierung auch immer ein bisschen der gesellschaftlichen Realität hinterher.

Jetzt kommt es zum Zweiten Änderungsstaatsvertrag, dessen Kerngehalt die Verbesserung der Barrierefreiheit ist. Wie wichtig das ist, erleben wir täglich nicht nur bei der allgemeinen Teilhabe, sondern auch bei der Ermöglichung der Information für jedermann. Denken wir zum Beispiel an die Berichterstattung über Naturkatastrophen, wo besonders deutlich wird, wie wichtig es ist, Medieninhalte für jeden erfahrbar und erreichbar zu machen, die Umsetzung der europäischen Richtlinie über die Barrierefreiheitsanforderung von Produkt- und Dienstleistungen voranzutreiben und somit den Zugang zu audiovisuellen Medieninhalten wirklich jedem zugänglich zu machen. Der Umsetzungsprozess

ist zu begrüßen, wenn er auch etwas schwerfällig ist und wieder einmal langsamer vonstattengeht als die gesellschaftliche Entwicklung.

Im Hinblick auf den Fortbetrieb kleiner Spartensender als lineare Kanäle oder die Dimension ihrer Verlagerung ins Netz muss die Zukunft zeigen, ob ARD und ZDF die gewährte „Flexibilität“, wie sie genannt wird, tatsächlich in die Rationalisierung umsetzen, die nottut und dem tatsächlichen Verbraucherverhalten entspricht. Hierzu wird nötig sein, das Unterhaltungsprogramm generationengerecht auszugestalten, sich daran messen zu lassen und dem tatsächlichen Nutzerverhalten Rechnung zu tragen. Alles in allem sind die Ansätze richtig und notwendig. Allerdings darf an ihrer Umsetzung - zumindest in diesem Punkt - gezweifelt werden.

Meine Damen und Herren! Man kann die Wichtigkeit der Informationsversorgung, die Qualität und auch die Vielfalt anerkennen und trotzdem zugleich Kritik üben. Man kann Kritik an der Schwerfälligkeit üben, aber auch die Notwendigkeit substanzieller Reformen benennen. Das bedeutet, dass zeitgemäße Inhalte auf den Weg gebracht werden, im Umfang Sparsamkeit an den Tag gelegt wird und Inhalte dem tatsächlichen Nutzerverhalten angepasst werden - insbesondere hinsichtlich der Diversifizierung der Spartenkanäle.

Da diesem Aspekt in der Vergangenheit nicht unbedingt Rechnung getragen wurde und auch bei diesem Änderungsstaatsvertrag davon auszugehen ist, dass nicht alle Ziele in diesem Punkt Umsetzung finden - auch wenn das Hauptziel der Barrierefreiheit zu begrüßen ist -, werden wir uns unterm Strich enthalten. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall der Abgeordneten Johlige [DIE LINKE] sowie Zuruf: Ist das gemein: Herr Vida allein zu Haus!)

Vielen Dank. - Nun spricht als Nächster Herr Staatssekretär Dr. Grimm für die Landesregierung. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Die Bedeutung der Medien für die Demokratie und auch die Neuerungen im Einzelnen wurden jetzt ausreichend dargelegt; ich will das nicht alles wiederholen. Ich will nur noch einmal darauf hinweisen, dass es in unserem Land immerhin eine halbe Million Menschen betrifft - so viele haben nämlich eine Beeinträchtigung und profitieren selbstverständlich davon, wenn man hier Neuerungen schafft.

Ich will auch darauf hinweisen - und da finde ich ein Zitat von Richard von Weizsäcker sehr schön -, dass Barrierefreiheit ein Thema ist, das uns alle angeht. Richard von Weizsäcker hat einmal gesagt:

„Nicht behindert zu sein, ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jederzeit genommen werden kann.“

Das sollte man immer vor Augen haben, wenn man sich mit Barrierefreiheit beschäftigt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zum vorliegenden Entschließungsantrag nur so viel: Bei allen diskutablen Unvollkommenheiten und auch Mängeln beim öffentlichen Rundfunk steht die Landesregierung fest hinter diesem öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Wir brauchen Qualitätsjournalismus, der sich nicht nur nach der Quote richtet, sondern der die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land darüber informiert, was ist.

Ich nehme aber zur Kenntnis, dass anscheinend schon diese Berichterstattung über das, was ist, für einige Kräfte - auch in diesem Parlament - als eine solche Zumutung empfunden wird, dass man den öffentlich-rechtlichen Rundfunk abschaffen will oder sagt, dass man ihn, wie Sie es etwas galanter formulieren, „grundlegend neu strukturieren sollte“.

(Zuruf von der AfD: Ja, bitte!)

Dem stellt sich die Landeregierung mit aller Entschlossenheit entgegen. Der Entschließungsantrag ist deswegen auch abzulehnen.

(Beifall SPD, CDU, B90/GRÜNE, DIE LINKE und BVB/FW)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Barrierefreiheit bleibt ein wichtiges Thema. Wir werden selbstverständlich die Entwicklung in diesem Bereich weiter im Blick behalten - und auch nachschärfen, wo es nötig ist. Einige Aspekte aus der Anhörung wurden hier bereits angesprochen und sind bedenkenswert.

Abschließend möchte ich aber noch einmal festhalten, dass wir hier mit dem Zweiten Medienänderungsstaatsvertrag einen entscheidenden Schritt weiterkommen, die Barrierefreiheit wirklich für alle Medienangebote vollständig ausweiten und auch alle Menschen in unserem Land adressieren. - Herzlichen Dank.

(Beifall SPD, CDU und B90/GRÜNE)

Vielen Dank. - Damit sind wir am Ende der Aussprache und kommen zu den Abstimmungen.

Ad 1 stimmen wir über die Beschlussempfehlung und den Bericht des Hauptausschusses zum Gesetzentwurf der Landesregierung „Gesetz zum Zweiten Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge (Zweiter Medienänderungsstaats- vertrag)“, Drucksache 7/5549, ab. Ich darf Sie fragen, wer der Beschlussempfehlung folgt. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit ist die Empfehlung bei Enthaltungen einstimmig angenommen und das Gesetz in zweiter Lesung verabschiedet.

Wir stimmen über den Entschließungsantrag „Kündigung rundfunkrechtlicher Staatsverträge, Abschaffung des Rundfunkbeitrages und Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks“ der AfD-Fraktion auf Drucksache 7/5590 ab. Ich darf Sie fragen, wer dem Antrag folgt. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit ist der Antrag ohne Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 5 und rufe Tagesordnungspunkt 6 auf.

TOP 6: Sechstes Gesetz zur Änderung des Ordnungsbehördengesetzes

Gesetzentwurf der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Drucksache 7/4923

2. Lesung

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Inneres und Kommunales

Drucksache 7/5550

Entschließungsantrag der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Drucksache 7/5580

Ich eröffne die Aussprache. Es beginnt Frau Abgeordnete WalterMundt für die CDU-Fraktion. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Liebe Gäste! Zum wiederholten Mal beschäftigt sich der Landtag Brandenburg heute mit den Folgen und Hinterlassenschaften des Zweiten Weltkriegs. Besondere Bedeutung hat dieses Thema vor allem für die Bürgerinnen und Bürger in meiner Heimatstadt Oranienburg; denn erst vor wenigen Wochen wurden hier wieder zwei Bombenverdachtspunkte ausfindig gemacht.

Das Besondere dabei ist dieses Mal: Eine Anomalie befindet sich im fließenden Gewässer der Havel, die andere im Uferbereich. Zur Freilegung und Bergung der mutmaßlichen Bombenblindgänger sind daher enorme Anstrengungen der Stadt Oranienburg, aber auch der Räumungsdienste nötig. Meterhohe Überseecontainer sollen die nahe gelegene Wohnbebauung sichern; Bergungsgruben werden hier unter schwierigsten Bedingungen ausgehoben. Das Wasser der Havel und das Grundwasser müssen mit Hochleistungsgeräten abgepumpt werden - ein enormer Aufwand, der Personal bindet, aber vor allem sehr viel Geld kostet. Umso wichtiger ist es daher, dass heute vom Landtag mit der Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf ein klares Signal ausgeht.

(Beifall CDU sowie vereinzelt SPD)