Herr Vizepräsident! Werte Abgeordnete! Liebe Gäste! Alle, die wir im Innenausschuss angehört haben, haben sich für den vorliegenden Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen ausgesprochen. Und so hat auch der Innenausschuss einstimmig dafür gestimmt, dass wir die Verlängerung der Modellregion Kampfmittelbeseitigung Oranienburg hier und heute beschließen. Allein die AfD-Fraktion hatte dazu keine Meinung; aber das ist in diesem Zusammenhang nicht mehr als eine Fußnote wert.
Meine Damen und Herren, als Oranienburger Abgeordneter finde ich es an der Zeit, diesem Landtag einmal Danke zu sagen dafür, dass die Modellregion im Jahr 2019 durch einen einstimmigen Beschluss des Landtages - damals sogar ohne Enthaltungen - eingerichtet wurde. Danke dafür, dass die Stadt Oranienburg mit einem sie besonders betreffenden Problem nicht allein gelassen wird. Danke dafür, dass die Landespolitik anerkennt, dass das Problem der Munition aus dem Zweiten Weltkrieg zwar ein landesweites ist, das sich aber in der Stadt Oranienburg besonders manifestiert. Und Danke für diese Solidarität des Landes, die nicht selbstverständlich ist.
Meine Damen und Herren, ich erinnere mich noch genau, wie es war, nachdem am 12.02.2008 Kampfmittelexperte
Prof. Dr. Spyra von der BTU Cottbus sein Gutachten über die Gefährdungssituation der Stadt vorgelegt hatte. Darin wurde die Stadt abhängig von der Wahrscheinlichkeit des Vorhandenseins einer Bombe und von den zu befürchtenden Auswirkungen einer Detonation in elf Gefährdungsklassen von 0 bis 10 eingeteilt.
Ich erinnere mich, wie Hauptverwaltungsbeamte wie der damalige Landrat Schröter und der damalige Bürgermeister Laesicke senior quasi über Nacht als Ordnungsbehörden gefordert waren, zu handeln. Ich erinnere mich, wie quasi über Nacht Budgets bereitgestellt werden mussten, um wenigstens erst einmal Schulen und Kitas abzusuchen, und wie von einem Tag auf den anderen das Tempolimit auf bestimmten Straßen auf 30 gesetzt wurde, um Erschütterungen zu reduzieren, die Blindgänger zur Explosion hätten bringen können. Das sogenannte Spyra-Gutachten markierte den Startpunkt für die systematische Kampfmittelsuche in Oranienburg.
Heute sind wir deutlich weiter. Mit einem immensen Aufwand von Land, Stadt und dem Bund sind heute die Flächen der Kategorien 9 und 10 weitgehend abgearbeitet. Es ist also nicht so, Frau Kotré, wie Sie meinten, dass da nichts passiert ist. Es ist sehr
Uns stehen aber noch große Aufgaben bevor. Auch die weiteren Kategorien müssen abgeklärt werden, bis sich das Lebensrisiko in Oranienburg weitgehend dem anderer Städte angeglichen hat. Dafür braucht Oranienburg weiterhin die Solidarität von Land und Bund.
Der Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen beschreibt, wo wir in der nächsten Zukunft die Schwerpunkte setzen wollen. Die Lasten des Zweiten Weltkriegs in Oranienburg zu beseitigen bleibt aber eine Aufgabe für Jahrzehnte.
Vielen Dank. - Als Nächster spricht der Abgeordnete Vida für die Fraktion BVB / FREIE WÄHLER zu uns. Bitte schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Mit dem Fünften Gesetz zur Änderung des OBG vom 19. Juni 2019 wurde Abschnitt 2a - Modellregion Oranienburg - eingefügt. Derzeit ist in § 37c Abs. 2 vorgesehen, die Erprobung der Kampfmittelbeseitigung einschließlich der Teilkostenerstattung bei Maßnahmen der Grundwasserhaltung nach drei Jahren zu evaluieren, um dem Innenausschuss das Ergebnis bis Ende 2022 vorzulegen.
Die Auswirkungen der Coronapandemie haben den Anlauf der Maßnahmen jedoch spürbar ausgebremst; da gibt es nichts zu deuteln. Die Kampfmittelsuche in der Stadt Oranienburg konnte teilweise nicht in dem Maße stattfinden wie beabsichtigt und nötig,
um Evakuierungen einer großen Anzahl von Menschen, insbesondere im unmittelbaren Bereich von kritischer Infrastruktur, Krankenhäusern und Pflegeheimen, sowie die Ausbreitung des Virus zu vermeiden. Denn durch die Pandemie wären mögliche Evakuierungen gerade im Hinblick auf betroffene, vulnerable Gruppen für die Sicherheits- und Gesundheitsbehörden eine kaum zu bewältigende Last gewesen.
Wie den Ausführungen des Innenministeriums im schriftlichen Anhörungsverfahren entnommen werden konnte, hat die pandemische Situation infolge der Einschränkungen die sukzessive Einarbeitung der im Zusammenhang mit der Modellregion neu eingestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erheblich erschwert. Es gibt seitens unserer Fraktion keinen Grund, daran zu zweifeln.
Weiterhin waren auch im Zuge der Sicherung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes nach den jeweils geltenden Verordnungen Maßnahmen der Kontaktreduktion zu treffen. So waren betriebsbedingte Zusammenkünfte mehrerer Personen auf das betriebsnotwendige Minimum zu reduzieren. Und zeitweise durfte sogar bei der gleichzeitigen Nutzung von Räumen durch mehrere Personen eine Fläche von 10 m2 pro Person im Raum nicht unterschritten werden.
Insofern erscheint es begründet und nachvollziehbar, den Zeitpunkt, bis zu dem der Evaluierungsbericht vom Innenministerium vorzulegen ist, zu verschieben. Das hat nichts mit irgendeinem Anerkennen von langsameren Arbeitsprozessen zu tun, sondern das ist einfach eine realistische Einschätzung dessen, was man unter diesen erschwerten Bedingungen machen konnte. Unter diesen erschwerten Bedingungen - mit weniger Fallbeispielen - hätte man keinen realistischen Evaluierungsbericht mit einer ausreichenden Stichprobe erstellen können. Das gilt unseres Erachtens auch für die Verlängerung der Teilkostenerstattung für Maßnahmen der Grundwasserhaltung. Deswegen stimmen wir dem vorgelegten Gesetzentwurf zu und hoffen natürlich auf baldige Umsetzung und entsprechende Aktivierung, um dann ein repräsentatives Bild im Evaluierungsbericht zu bekommen und daraus weitere Schlussfolgerungen und Maßnahmen für die Zukunft ableiten zu können. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dem von den Koalitionsfraktionen eingebrachten Gesetzentwurf für die Modellregion Oranienburg wird ein verlässlicher Rechtsrahmen geschaffen. Das unterstütze ich als zuständiger Minister unumwunden, zumal das Gesetz aus der Mitte des Parlamentes kommt und auch die relativ kurze Frist bis zum 31.07. dieses Jahres - ich komme noch auf dieses Datum zu sprechen - gehalten werden kann.
Mit dem Antrag werden im Wesentlichen zwei Anliegen verfolgt. Erstens wird der zeitliche Evaluierungsrahmen des Projektes verlängert. Zweitens soll der Zeitraum, in dem Teilkosten für Maßnahmen der Grundwasserhaltung erstattet werden können, ebenfalls verlängert werden.
Beide Verlängerungen sollen um je zwei Jahre, das heißt bis zum Jahr 2024, erfolgen. Ohne eine entsprechende Fristverlängerung müssten wir die Modellregion bereits in diesem Jahr evaluieren. Ohne eine Verlängerung der Möglichkeit der Teilkostenerstattung liefe diese bereits am 31. Juli dieses Jahres aus. Der vorliegende Gesetzentwurf greift diese beiden wichtigen Punkte auf. Dafür bin ich den Abgeordneten außerordentlich dankbar, denn Evaluierung und Teilkostenerstattung gehören in der Modellregion zusammen.
Des Weiteren sind Maßnahmen der Grundwasserhaltung sehr aufwendig, darauf hat die Kollegin schon hingewiesen. Was aufwendig ist, ist in der Regel auch enorm kostenintensiv - gerade für die kommunalen Haushalte. Deshalb wird die Verlängerung
In den Stellungnahmen der Anzuhörenden zum Gesetzentwurf, die dem Ausschuss für Inneres und Kommunales in der letzten Sitzung am 4. Mai 2022 vorlagen, werden die Verlängerungen uneingeschränkt von allen begrüßt. Die Landesregierung schließt sich dem vorbehaltlos an.
Mit dem Gesetzentwurf wird ein starkes Zeichen für die Modellregion und die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Oranienburg gesetzt. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Erstens stimmen wir über die Beschlussempfehlung und den Bericht des Ausschusses für Inneres und Kommunales zum Gesetzentwurf „Sechstes Gesetz zur Änderung des Ordnungsbehördengesetzes“ der Koalitionsfraktionen auf Drucksache 7/5550 ab. Ich darf Sie fragen, wer der Beschlussempfehlung zustimmt. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit ist die Beschlussempfehlung ohne Enthaltungen mehrheitlich angenommen und das Gesetz in 2. Lesung verabschiedet.
- Entschuldigung. Das ist korrekt: Es ist einstimmig; es gab ja keine Gegenstimmen. - Noch einmal: Damit ist die Beschlussempfehlung einstimmig - bei Enthaltungen - angenommen und das Gesetz in 2. Lesung verabschiedet.
Zweitens kommen wir zur Abstimmung über den Entschließungsantrag „Kampfmittelbeseitigung weiter voranbringen“ der Koalitionsfraktionen auf Drucksache 7/5580. Ich darf Sie fragen, wer dem Antrag folgt. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Damit ist der Antrag bei Enthaltungen einstimmig angenommen.
TOP 7: Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Verweigerung der Zulassung von Fahrzeugen bei rückständigen Gebühren und Auslagen
Damit kommen wir direkt zur Abstimmung. Das Präsidium empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfes „Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Verweigerung der Zulassung
von Fahrzeugen bei rückständigen Gebühren und Auslagen“ der Landesregierung auf Drucksache 7/5275 an den Ausschuss für Infrastruktur und Landesplanung. Ich darf Sie fragen, wer der Überweisung zustimmt. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit ist die Überweisung an den Ausschuss für Infrastruktur und Landesplanung ohne Enthaltungen einstimmig beschlossen.
TOP 8: Gesetz zur Regelung von Mindestabständen von Windenergieanlagen zu Wohngebäuden im Land Brandenburg (Brandenburgisches Windenergieanlagenabstandsge- setz - BbgWEAAbG)