Des Weiteren liegen Änderungsanträge der BVB / FREIE WÄHLER Fraktion auf den Drucksachen 7/4710 und 7/5588 sowie ein Änderungsantrag der AfD-Fraktion auf Drucksache 7/5579 vor.
Ich eröffne die Aussprache. Zu uns spricht für die CDU-Fraktion die Abgeordnete Walter-Mundt. Bitte schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Liebe Gäste! Die Regierungskoalition hat sich zum Ziel gesetzt, den notwendigen Ausbau der erneuerbaren Energien und die Akzeptanz für solche Maßnahmen stärker in Einklang zu bringen. Gerade beim Thema Windkraft ist die Akzeptanz für den forcierten Ausbau nicht in allen Teilen Brandenburgs gegeben. Ich finde, das ist nachvollziehbar, denn niemand möchte ein 200 Meter hohes Windrad direkt vor seiner Haustür haben.
Für uns als CDU-Fraktion ist daher klar: Der weitere Ausbau der Windenergie geht nur dann, wenn dafür auch verbindliche Abstandsregeln gelten:
mindestens 1 000 Meter zur Wohnbebauung. Das haben wir im Koalitionsvertrag festgeschrieben. Dieses Bekenntnis setzen wir heute mit dem vorliegenden Gesetzentwurf um.
Einen Aspekt müssen wir an dieser Stelle deutlich machen: Brandenburg ist im Vergleich zu anderen Bundesländern bereits heute überproportional beim Ausbau der Windenergie engagiert, sowohl bei installierten Leistungen als auch beim Zubau.
Trotzdem sehen wir bei uns in Brandenburg das Potenzial, auch in Zukunft zum Gelingen der Energiewende beizutragen. Klar ist dabei auch: Flächenziele, Ausbauziele und ein Mindestabstand von 1 000 Meter sind bei uns in Brandenburg miteinander vereinbar.
Der Gesetzentwurf zur Abstandsregelung liegt nun seit Ende des letzten Jahres vor. Es gab eine umfassende Anhörung und intensive Beratungen im Ausschuss für Infrastruktur und Landesplanung. Dabei wurde deutlich: Wir haben genügend Flächen, um die bisher gesteckten, aber auch die zukünftigen Ziele zu erreichen.
Im Vergleich zu den Sorgen vieler Bürgerinnen und Bürger sind daher die Sorgen der Ampelregierung im Bund und in Brandenburg unbegründet. Deswegen machen wir auch von der Länderöffnungsklausel zum Mindestabstand von Windenergieanlagen Gebrauch.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir wissen, das Thema Windenergie bewegt viele Bürgerinnen und Bürger in Brandenburg, die sich in Initiativen und Petitionen engagieren. Auf der einen Seite schaffen wir mit dem Gesetz klare Rechtsgrundlagen. Das gibt Planungssicherheit und bringt Vertrauen zurück.
Auf der anderen Seite - und das wird im Entschließungsantrag deutlich - drücken wir beim Ausbau der erneuerbaren Energien aufs Tempo. Dabei geht es nicht allein um Windkraft und Solarenergie, sondern um Biogas oder Abwärme, die bereits jetzt grundlastfähig sind. Ebenfalls wollen wir Planungs- und Genehmigungsverfahren beschleunigen und bürokratische Hürden abbauen, um die Energiewende zügig voranzubringen.
Versorgungssicherheit, Preisstabilität, Akzeptanz, aber auch die finanzielle Teilhabe beim Ausbau der erneuerbaren Energien - das sind wichtige Parameter, auch um den sozialen Frieden in Zukunft zu wahren.
Es ist wichtig, dass die staatlichen Eingriffe zugunsten des Ausbaus der erneuerbaren Energien nicht als ungleichmäßig verteilt oder sogar ungerecht empfunden werden. Deshalb werbe ich für den Gesetzentwurf und um Zustimmung zum Entschließungsantrag. Sie sehen es uns natürlich nach, dass wir den Anträgen von den Freien Wählern und AfD nicht zustimmen werden.
Wir als Union finden: Das ist ein klares Signal: Akzeptanz, Windkraft, erneuerbare Energien Hand in Hand. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank. - Ich freue mich, bevor wir mit der Aussprache fortfahren, auf der Zuschauertribüne eine Besuchergruppe begrüßen zu dürfen, und zwar die ehemalige Studiengruppe der Wasserwirtschaft. Herzlich willkommen!
Wir kommen zum nächsten Redner, zu Herrn Abgeordneten Münschke. Er spricht für die AfD-Fraktion. Bitte sehr.
Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Frau Walter-Mundt, „intensive Beratung im Ausschuss für Infrastruktur und Landesplanung“ - also, Ihre Nase hätte eigentlich hier vorn ans Mikrofon stoßen müssen.
Das stützt meine These, die ich schon im Frühjahr 2020 geäußert habe, dass Pinocchio im Vergleich mit unserer Regierungskoalition und unserer Landesregierung ein Waisenknabe ist. - Das haben Sie zumindest mit diesem Wortbeitrag heute wieder bestätigt.
Ich lege in einem kurzen Abriss dar, wie dieses Gesetzgebungsverfahren aus unserer Sicht zu einer - na ja, ich formuliere es mal aus unserer Sicht - kleinen Farce wurde. Wir haben eben gehört, dass der Gesetzentwurf Ende letzten Jahres vorlag. Wir haben - ja - eine Anhörung im Ausschuss für Infrastruktur und Landesplanung durchgeführt. Einen ganz wichtigen Punkt - das habe ich schon gestern in der Pressekonferenz formuliert - haben wir dabei völlig ausgespart. Dieser ist aber zum Tragen gekommen, als ein Anzuhörender genau das vermittelt hat. Wir haben das Thema Gesundheit beim Windenergieanlagenabstandsgesetz völlig ausgeblendet und darüber kein einziges Wort - inhaltlich, fachlich - verloren, und das ist eine Schande für dieses Gesetz.
Der zweite Punkt ist - vielleicht können Sie sich daran erinnern, Frau Kollegin Walter-Mundt und Vertreterinnen und Vertreter der Regierungskoalition -: Selbst Anzuhörende der Pro-WindkraftLobby haben sich in der sehr umfangreichen Anhörung dagegen ausgesprochen, das Gesetz zu verabschieden, weil es nicht dazu führe, dass es bei den Menschen mehr Akzeptanz für Windenergieanlagen geben wird, sondern es werde für mehr Gerichtsverfahren und - wie ich es gerade formuliert habe - weniger Akzeptanz in der Bevölkerung sorgen.
Der nächste Punkt ist - und da hören Sie mal zu, da können Sie noch was lernen, Herr Dr. Redmann -: Dieses Gesetz ist löchrig wie ein Schweizer Käse, es handelt sich um Augenwischerei. Sie - mit Verlaub, Herr Präsident, ich muss auf eine solche Wortwahl zurückgreifen - verarschen die Brandenburger mit diesem Gesetzentwurf.
Das ging aus dem Absatz 3, den Sie zur Ausschusssitzung als Änderungsantrag eingebracht haben, ganz klar hervor. Sie sagen nämlich, dass die Landesregierung bei Beschlüssen des Bundes auf Verordnungsebene diese unverzüglich umzusetzen hat - ein gutes Beispiel dafür, was Corona alles für Sie vorbereitet hat. Sie wollen am Parlament vorbei, an der Beteiligung der Menschen vorbei Verordnungen erlassen, um diese Gesetze durchzubringen, um Windkraftenergieanlagen aufzubauen, die dann eben nicht mit 1 000 Metern Abstand zu Wohnanlagen und Wohnsiedlungen gebaut werden, sondern bei denen auch die Möglichkeit besteht, sie viel näher heranzubauen. Und das ist der ganz große Kritikpunkt an diesem Gesetz.
Die Koalition, sehr geehrte Damen und Herren, verabschiedet also ein Gesetz, das vordergründig den Anschein erweckt, im Sinne der Brandenburger Bevölkerung zu sein. Im Wissen um die geringe Akzeptanz immer neuer immer größer werdender Windräder wird mit der Überschrift suggeriert, dass künftig zwischen Wohngebäuden und Windrädern auf jeden Fall immer 1 000 Meter Mindestabstand eingehalten werden sollen. Die Pilotanlage in Schipkau mit 300 Metern Höhe - na, Sport frei, wer so ein Gerät vor seiner Haustür stehen hat!
Dieses Gesetz, sehr geehrte Damen und Herren, strotzt vor Ausnahmeregelungen, die dem einfachen Bürger überhaupt nicht bewusst sind. Der Mindestabstand von 1 000 Metern soll demnach ausdrücklich für zwei Fälle gelten: Wohngebäude im sogenannten Innenbereich, also außerhalb geschlossener Ortschaften, und Wohngebäude, die dort stehen, wo ein Bebauungsplan festgesetzt ist. Sie wissen, sehr geehrte Damen und Herren, dass gerade in Ostdeutschland in Bezug auf die B-Pläne in Teilen sehr große Lücken bestehen. Zum Beispiel die Einzelhöfe, die kleinen und Kleinstsiedlungen, die Freizeitgrundstücke und was noch alles dazugehört fallen alle aus dieser 1 000-Meter-Abstandsregel heraus und werden, wenn es ganz schlecht läuft - und wenn man die Gesetzesinitiativen auf Bundesebene bewertet, weiß man, wohin die Reise geht -, dann plötzlich diese Räder vor ihrer Haustür haben, die nicht mindestens 1 000 Meter Abstand einhalten.
Dieses Gesetz, sehr geehrte Damen und Herren, dient letztlich nur einem Ziel: den Ausbau der Windindustrie in Brandenburg massiv zu beschleunigen und massiv auszuweiten. Das alles ist in dem Hauptantrag mit dem Gesetz ganz klar formuliert.
Einen wichtigen Punkt, der auch noch berücksichtigt werden muss - ich achte auf die Zeit -, möchte ich Ihnen hier noch vortragen - eine ganz wichtige Sache, die auch hier im Gesetzentwurf verankert ist: die Abschaffung der Möglichkeit von Widerspruchsverfahren im Zulassungsverfahren für künftige Anlagen. Sie wollen ja eine Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen in Brandenburg herbeiführen, wollen das Widerspruchsverfahren aussparen, erhoffen sich dadurch zwischen fünf Wochen und zwölf Monaten Beschleunigung des Ausbaus der Windenergieanlagen und rauben den Menschen die Möglichkeit, sich gegen dieses Vorgehen zu wehren. Meine sehr geehrten Damen und Herren der Regierungskoalition und vor allem der CDU, dass Sie das mitmachen, ist schäbig!
Das ist Verrat am Wähler und mitnichten Ihr Auftrag, den Sie im Wahlprogramm formuliert haben. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Kollege Münschke, auch wenn Sie versucht haben, es durch eine Entschuldigung vorweg etwas abzumildern: Wir können hier im Hause nicht auf Bekleidungsvorschriften hinweisen mit dem Hinweis auf die Würde des Hohen Hauses und dann einen solchen Ausdruck durchgehen lassen. Für das Wort „Verarschung“ gibt es - tut mir leid - einen Ordnungsruf, das müssen Sie akzeptieren.
Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Werte Gäste im Saal und am Livestream! Die letzten Wochen und Tage haben uns einmal mehr vor Augen geführt, welchen enormen Stellenwert vorausschauende Energiepolitik für das Wohlergehen unseres Landes hat. Das betrifft fast alle Bereiche unseres Gemeinwesens, angefangen bei der Wirtschaft, aber auch bei der Mobilität, der Wärmeversorgung. Die stabile Versorgung mit erneuerbaren Energien - und das zu sozial- und wettbewerbsverträglichen Preisen - entscheidet über die Akzeptanz unseres Gesellschaftsmodells.