sches Gas produziert wird. Dass dabei Natur und Umwelt zerstört werden, ist für Sie völlig uninteressant. Außerdem wissen Sie genau wie ich, dass Gas auch ein CO2-Emittent ist, und Zielsetzung ist Klimaneutralität.
- Das Fracking-Gas ist auch nicht umweltfreundlich; das habe ich nicht gesagt. Deswegen setzen wir auf erneuerbare Energien und nicht auf Gas. Gas ist eine Brückentechnologie.
Gut, dann ist jetzt endlich Frau Schwarzenberg an der Reihe. Sie spricht für die Fraktion DIE LINKE. Bitte schön.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Zuschauer! Liebe Gäste! Vor welchen Aufgaben steht das Land Brandenburg? Wir haben einen Klimawandel, der uns eine ganze Menge abverlangt.
Wir haben einen Krieg in Europa - in der Ukraine -, der uns in Atem hält und vor große Herausforderungen stellt. Das Problem der Unabhängigkeit von russischem Erdöl und russischem Erdgas ist noch nicht gelöst. Wir haben steigende Energiekosten, die den Menschen Angst machen, da sie nicht wissen, ob sie sie in naher Zukunft überhaupt noch bezahlen können. Und: Wir haben eine Bundesregierung, die in Größenordnungen Gesetze ändern will - ein Osterpaket, ein Sommerpaket, eventuell kommt noch ein Herbstpaket -, um den Ausbau erneuerbarer Energien massiv zu beschleunigen.
In dieser Gemengelage kommen Sie mit einem Gesetzentwurf, der den Abstand von Windenergieanlagen regeln, und einem Entschließungsantrag, der den Ausbau der Gewinnung erneuerbarer Energien deutlich vorantreiben soll. Vermutlich glauben Sie, damit zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen zu können. Herausgekommen ist aber ein schlechter Kompromiss. Und die Folgen müssen andere ausbaden.
Sehr geehrte Damen und Herren, der Entwurf des Windenergieanlagenabstandsgesetzes wurde trotz zahlreicher Hinweise, die die Anzuhörenden im Rahmen der Anhörung gaben, nicht in einem einzigen Punkt geändert.
Das Beschlussverfahren zum Gesetzentwurf, welches quasi in einer Nacht-und-Nebel-Aktion im Ausschuss herbeigeführt wurde, grenzte schon fast an Nötigung.
Wir wollen einen schnelleren Ausbau der Gewinnung erneuerbarer Energien, aber Ihr Entschließungsantrag ist dabei keine Hilfe.
Ich möchte das auch begründen: Die Regionalen Planungsgemeinschaften befinden sich im laufenden Planungsprozess, und mitten in dieser Phase kommen Sie auf die Idee, die Planungsgrundlage von der bisherigen Praxis der Ausweisung von Windeignungsgebieten auf die Ausweisung von Vorranggebieten umzustellen. Dabei äußern Sie sich noch nicht einmal, ob mit Ausschlusswirkung oder ohne.
Und all das, ohne mit den Auszuführenden, den Regionalen Planungsgemeinschaften, vorher gesprochen zu haben.
Eine Übergangsregelung für die bereits in Aufstellung befindlichen Regionalpläne wird komplett vergessen; aber es kann natürlich auch sein - das weiß ich nicht -, dass sie gar nicht beabsichtigt ist.
Zweitens: Durch die Umstellung des Planungsinstrumentes werden Fragen der Genehmigungsverfahren auf die Ebene der Planung verlagert. Dadurch wird weder der Ausbau beschleunigt, noch wird das eine zusätzliche, also ausreichende Flächenverfügbarkeit nach sich ziehen. Der Zeitverzug ist eigentlich vorprogrammiert. Man muss hier auch keine Hellseherin sein, um vorherzusagen, dass infolge der Umstellung nicht vor 2024 mit den ersten Entwürfen der Regionalen Planungsgemeinschaften zu rechnen ist.
Drittens: Die dringend notwendige personelle Aufstockung der Planungsgemeinschaften wird gleich ganz außen vor gelassen.
Ich kann Ihnen sagen: Mit Hoffnung allein bekommen wir den dringend notwendigen Ausbau der erneuerbaren Energien nicht hin. Wir unterstützen natürlich die Forderung nach mehr finanzieller Beteiligung der Bürger und auch diejenige, die Gemeinden daran zu beteiligen.
Sehr geehrte Damen und Herren, die Diskussion über die Beschleunigung von Infrastrukturplanungen beschäftigt die Politik schon seit 30 Jahren. Der Bundestag verabschiedete seither mehr als zehn sogenannte Beschleunigungsgesetze - anscheinend mit geringem Erfolg, denn seit 2018 werden in immer kürzeren Abständen weitere neue Gesetze mit ähnlicher Zielrichtung beschlossen.
Wissen Sie, was fehlt? Es fehlt eine substanzielle, umfassende Analyse, warum es überhaupt zu langen Planungs-, Genehmigungs- und Bauzeiten kommt.
Und weil dem so ist - auch auf Landesebene -, findet man in Ihrem Entschließungsantrag, den die Grünen offenbar befördert haben, die Forderung nach einer Prüfung der Wiedereinführung einer materiellen Präklusion. Dies zeigt in erschreckender Weise, dass auch Sie nicht an einer Kooperation mit den Umweltverbänden und am Abbau wirklich relevanter Barrieren für Infrastrukturplanungen interessiert sind.
Ansonsten steht in dem Entschließungsantrag vieles, was auf Bundesebene schon angekündigt worden ist.
Um der Verantwortung des Landes Brandenburg gerecht zu werden, reicht es aus unserer Sicht nicht aus, das Ausbauziel auf 11,5 Gigawatt auszuweiten. Im Übrigen bedeutet das ein Flächenziel von 2,6 bis 2,7 %. Sie versäumen, entsprechende Maßnahmen zu benennen, damit das auch erreicht werden kann. Deshalb werden wir uns zum Gesetzentwurf enthalten - die Begründung hatte ich schon zur 1. Lesung gegeben - und den Entschließungsantrag, der aus unserer Sicht Chaos verursacht, ablehnen.
Vielen Dank. - Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag des Kollegen Rostock für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fort. Bitte schön.
Herr Vizepräsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer! Einige Rednerinnen und Redner haben wieder deutlich gemacht, dass es ihnen ausschließlich um die Bekämpfung der Windkraft geht.
Ja, auch gesetzliche Mindestabstände könnten dazu genutzt werden, den Ausbau der Windkraft komplett auszubremsen. Ein Beispiel ist vor allem die oft zitierte 10-H-Regelung in Bayern.
Deshalb gibt es auch auf Bundesebene die Diskussion, wie man solche Windkraftverhinderungsgesetze in Zukunft ausschließen kann.
Wir in Brandenburg gehen einen anderen Weg, und zwar legen wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf auch einen Mindestabstand von 1 000 Metern fest - dieser Mindestabstand wird allerdings aktuell in fast allen Regionalen Planungsgemeinschaften ohnehin gewählt.