Protokoll der Sitzung vom 18.05.2022

(Beifall CDU, SPD und B90/GRÜNE - Zurufe der Abgeord- neten Vida [BVB/FW] und Münschke [AfD])

Die CDU-Fraktion hat noch Redezeit. Ist noch einmal das Wort gewünscht?

(Zurufe von der CDU: Nee! - Frau Walter-Mundt [CDU]: Herr Minister hat alles Wichtige gesagt!)

- Okay, das ist nicht gewünscht. - Bei den Grünen auch nicht.

Meine Damen und Herren, damit sind wir am Ende der Rednerliste. Ich schließe die Aussprache und komme zur Abstimmung.

Ich lasse erstens über den Änderungsantrag der AfD-Fraktion, Drucksache 7/5579, Neufassung des Paragrafen 1, Mindestabstand für privilegierte Windenergieanlagen, abstimmen. Wer dem Änderungsantrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenenthaltungen? - Damit ist der Änderungsantrag ohne Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt.

Ich lasse zweitens über den Änderungsantrag der Fraktion BVB / FREIE WÄHLER, Drucksache 7/5588, Neufassung des Paragrafen 1, Mindestabstand für privilegierte Windenergieanlagen, abstimmen. Wer dem Änderungsantrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenenthaltungen? - Damit ist der Änderungsantrag ohne Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt.

Ich lasse dann über die Beschlussempfehlung und den Bericht des Ausschusses für Infrastruktur und Landesplanung zum Gesetzentwurf der Landesregierung, Gesetz zur Regelung von Mindestabständen von Windenergieanlagen zu Wohngebäuden im Land Brandenburg, Brandenburgisches Windenergieanlagenabstandsgesetz, Drucksache 7/5565, abstimmen. Wer der Beschlussempfehlung und dem Bericht zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist die Beschlussempfehlung bei wenigen Enthaltungen mehrheitlich angenommen und das Gesetz in 2. Lesung verabschiedet.

Ich lasse weiterhin über den Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen, Drucksache 7/5546, mit dem Titel „Ausbau Erneuerbarer Energien deutlich steigern und Akzeptanz erhöhen“ abstimmen. Wer dem Entschließungsantrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenenthaltungen? - Damit ist der Entschließungsantrag ohne Enthaltungen mehrheitlich angenommen.

(Beifall SPD, CDU und B90/GRÜNE)

Ich schließe Tagesordnungspunkt 8 und rufe Tagesordnungspunkt 9 auf.

TOP 9: Gesetz zur Regelung der außergerichtlichen Streitbeilegung durch Schiedsstellen und anerkannte Gütestellen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Streitbeile- gungsgesetz - BbgSBG)

Gesetzentwurf der Landesregierung

Drucksache 7/5419

1. Lesung

Es wurde vereinbart, keine Debatte zu führen. Damit kommen wir direkt zur Abstimmung.

Das Präsidium empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs „Gesetz zur Regelung der außergerichtlichen Streitbeilegung durch Schiedsstellen und anerkannte Gütestellen im Land Brandenburg“, Drucksache 7/5419, an den Rechtsausschuss. Wer der Überweisung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenenthaltungen? - Damit wurde der Überweisung ohne Enthaltungen einstimmig zugestimmt.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 9 und rufe Tagesordnungspunkt 10 auf.

TOP 10: Bericht des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz an den Landtag Brandenburg zur Überwachung und Durchsetzung der Barrierefreiheit gemäß § 4 der Brandenburgischen Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung von Websites, mobiler Anwendungen und webbasierter Dokumente öffentlicher Stellen im Land Brandenburg für den ersten Überwachungszeitraum

Bericht der Landesregierung

Drucksache 7/4808

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz

Drucksache 7/5541

Entschließungsantrag der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Drucksache 7/5533

Bevor ich die Aussprache eröffne, freue ich mich, die Landesbehindertenbeauftragte, Frau Armbruster, hier begrüßen zu können. Herzlich willkommen!

(Allgemeiner Beifall)

Ich eröffne die Aussprache. Herr Abgeordneter Baaske spricht für die SPD-Fraktion.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, es gibt einen Bericht der Landesregierung. Dieser Bericht bezieht sich auf die Umsetzung einer Verordnung - diese nennt sich „Brandenburgische Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung“. Gestatten Sie mir bitte, dass ich zum Zwecke der Zeiteinsparung in Zukunft nur noch „die Verordnung“ sage. Das dürfte die Sache wesentlich vereinfachen.

Dieser Bericht wird jetzt alle drei Jahre erscheinen - das heißt, wir werden uns alle drei Jahre damit im Plenum befassen. Ich gehe mal davon aus, dass die wenigsten von Ihnen und Euch diesen Bericht gelesen haben - ich habe es getan.

Ich möchte eine Kritik anbringen: Ich hätte mir gewünscht, dass ein paar Beispiele dabei wären, man also einmal beschreibt, was auf einer bestimmten Webseite aufgeführt wird - das kann man ja anonymisieren -, warum ein Gehörloser, Blinder oder eine Person, die nicht so leicht versteht, damit nichts anfangen kann, und was man deshalb ändern würde. Das fehlt ein bisschen.

Ansonsten fand ich den Bericht sehr aufschlussreich. Er offenbart, was im folgenden Zitat gesagt wird, das ich hier anführen möchte:

„Das Ergebnis des ersten Überwachungszeitraums zeigt, dass keine der geprüften Medien nach den gesetzlichen Vorgaben als barrierefrei anzusehen sind.“

Ich wiederhole: keine der geprüften Medien.

Es geht dabei um die Medien, die bei Kommunen und Vereinen usw. geprüft werden. Da prüft man: Wie ist die Startseite? Kann jemand, der blind, gehörlos oder geistig behindert ist, damit etwas anfangen? Kann diese Person ungefähr verstehen, worum es geht, und kann sie sich auch die weiteren Seiten anschauen? Das kann sie eben meistens nicht.

Weiter heißt es im Zitat:

„Somit ist die aktuelle Umsetzung der gesetzlich geforderten digitalen Barrierefreiheit im Land Brandenburg“

- nach dieser Verordnung -

„nur unzureichend erfolgt. Positiv zu erwähnen ist dennoch, dass 54 der geprüften Websites über 50 Prozent der anwendbaren Anforderungen bestanden haben und bei keiner Website das Thema Barrierefreiheit außer Acht gelassen wurde.“

Auf gut Deutsch gesagt: Die Bürgermeister - oder die Vereinsvorsitzenden - haben erkannt, dass es wichtig ist, sich dem Thema Barrierefreiheit zuzuwenden, aber sie haben sie oftmals nur ungenügend oder nicht ausreichend umgesetzt.

Nun kann man sich fragen: Wie kommt man darauf? Woher weiß man denn das? Nun, um diese Verordnung umsetzen zu können, beschäftigt man im Landesamt für Soziales und Versorgung extra vier Personen, die zwar auch ein paar andere Sachen machen, sich aber vor allen Dingen solche Websites ansehen und sagen: Dieses und jenes stimmt an der Website nicht, die ist für gehörlose oder blinde Menschen nicht zu verstehen, da muss dieses und jenes geändert werden. - Dann weisen sie die die Anwender bzw. die Ersteller der Seiten darauf hin und erklären ihnen, was sie anders machen müssen. Diese Stelle heißt „Überwachungsstelle“. Ich glaube, sie ist extrem wichtig, um da hinzukommen, dass die Menschen gerade mit diesen Medien etwas anfangen können.

Machen wir uns nichts vor: Es gibt eine Menge Broschüren für Gehörlose oder Menschen, die geistig behindert sind oder andere Behinderungen haben. Die sind schon da, die sind auf dem Markt. Aber wenn jemand, der blind oder gehörlos ist, eine Webseite aufruft, passiert es oft, dass er diese Seite nicht lesen kann und nichts damit anfangen kann. Deshalb ist es wichtig, dass dort Kollegen sitzen - schon seit April 2020, glaube ich -, die sich genau diesem Thema widmen.

Ich kann Folgendes nicht verstehen: Die Kollegen haben 518 öffentliche Stellen angeschrieben und angeboten, dass diese ihr Material einsenden können und sie es mit ihnen besprechen. Rücklauf gab es nur von einem Drittel. Das finde ich etwas beschämend, denn jeder von uns muss akzeptieren, dass es jeden von uns treffen kann. Behinderung ist ein Zustand, in dem man sich jetzt gerade vielleicht nicht befindet - aber irgendwann kann jeden es treffen, sei es durch das Alter oder einen Unfall. So etwas kann passieren. Richard von Weizsäcker hat einmal gesagt: Nicht behindert sein ist kein Verdienst, sondern ein Privileg, das einem jederzeit genommen werden kann. - Da hat er wohl recht. Jeder, der sich mit solchen Websites befasst, sollte das auch wissen und beherzigen.

Es werden auch nicht alle Unterseiten der Websites geprüft. Ich habe es schon gesagt: Es geht im Wesentlichen um die Startseite und um wesentliche Dinge, die alle Menschen etwas angehen. Es geht hier also nicht um die letzte Zeile in einem B-Plan oder sonst was, sondern es geht um Wohnungen oder um Mobilität; hierzu brauchen alle Menschen die Informationen von der Gemeinde oder vom Landkreis. Insofern ist es notwendig, dass man diese auch zugänglich macht.

Zu den häufigsten Fehlern, die gefunden wurden, gehören Fehler in der Syntax, Fehler auf PDF-Seiten, die nicht übersetzt wurden, und Bilder, zu denen es keinen Text gab - wer das Bild nicht sehen kann, kann ohne Text nichts mit dem betreffenden Teil der Seite anfangen.

Es gibt leider auch noch keine Standardsoftware, mit der man aus einer HTML-Seite eine barrierefreie Seite machen kann - obwohl es HTML seit 30 Jahren gibt; es wird höchste Zeit, das barrierefrei zu gestalten. Das geht nicht. Es wäre schön, wenn man so etwas hätte. Weil es das aber nicht gibt, sollte - so lautet unsere Anregung in diesem Antrag - bei den Vergabeverfahren in Zukunft diese Umsetzung erfolgen. Es gibt Personen, die das können und professionell tun. Sie übersetzen diese HMTL-Seiten und PDF-Dateien in barrierefreie. Genau darum geht es; das sollte bei zukünftigen Vergaben berücksichtigt werden.

Genau das greift unser Antrag auf, dem ich bitte zuzustimmen. - Danke schön.

(Beifall SPD, CDU und B90/GRÜNE)

Für die AfD-Fraktion spricht Frau Abgeordnete Bessin.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegen! Liebe Brandenburger! Wir sprechen nun über ein Thema, bei dem wir uns alle hier in diesem Plenum einig sein dürften: die Unterstützung von behinderten Menschen - oder: wie ihnen ein besserer, unkomplizierter Zugang zu Internetseiten und mobilen Anwendungen von öffentlichen Stellen ermöglicht werden kann.

Ich habe mich gerade gewundert, warum wir nicht wenigstens zu diesem Tagesordnungspunkt einen Gebärdendolmetscher eingeladen haben, um das Ganze auch vereinfacht darzustellen. Ich möchte das an dieser Stelle bemängeln. Ich hatte vor einigen Jahren schon einmal darauf hingewiesen, dass es grundsätzlich wünschenswert wäre, wenn der Sozialausschuss einen Gebärdendolmetscher für seine Ausschusssitzungen an Bord hätte.