Protokoll der Sitzung vom 18.05.2022

Ich habe sehr viel gelernt bei diesem Prozess, zum Beispiel - da bin ich ganz bei dem Kollegen - dass die Seiten, die Sie in Leichte Sprache übersetzen lassen, von Menschen mit Behinderungen geprüft werden müssen. Das ist die Bedingung - ein, wie ich finde, gutes Beispiel für Inklusion: Nicht ich entscheide, ob ein Text verständlich ist, sondern das entscheiden die Menschen, die ihn nutzen werden und wissen, welchen Anforderungen dieser Text genügen muss. Ich lerne also von ihnen. Ich finde, das ist ein guter Anfang für uns alle, und deshalb bitte ich sehr darum, dem Entschließungsantrag zuzustimmen. - Vielen Dank.

(Beifall B90/GRÜNE)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Sie haben es mir fast abgenommen, Ihnen in einfacher Sprache zu sagen, dass Ihre Redezeit vorbei ist.

(Allgemeine Heiterkeit)

Wir kommen jetzt zum Redebeitrag der Fraktion BVB / FREIE WÄHLER. Für sie spricht Frau Abgeordnete Nicklisch.

Sehr geehrte Vizepräsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger! Die Europäische Union hat im Oktober 2016 mit einer Richtlinie den rechtlichen Rahmen dafür geschaffen, dass auch das Land Brandenburg einen barrierefreien Zugang zu den Webseiten und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen zu ermöglichen hat und die gesetzlichen Grundlagen hierfür in Landesrecht überführen muss. In den Ländern Berlin und Brandenburg leben knapp 6 000 Gehörlose, und ca. 40 000 Menschen sind auf die Gebärden- oder Schriftsprache angewiesen. Um diesen Menschen eine bessere Integration in das alltägliche Leben zu ermöglichen, muss das Land Brandenburg bei der Umsetzung von barrierefreien Onlinediensten eine Vorreiterrolle einnehmen.

Das Land Brandenburg hat die gesetzlichen Grundlagen für die barrierefreie Anwendbarkeit von öffentlichen Onlinediensten in einer Verordnung geregelt und nun den ersten Bericht zur Durchsetzung der Barrierefreiheit vorgelegt. Aus diesem Bericht wird ersichtlich, dass das Land Brandenburg grundsätzlich auf einem vernünftigen Weg ist. Es gibt aber auch Schwierigkeiten bei der Umsetzung der Barrierefreiheit. Verbesserungsbedarf bestehe vor allem bei der Erstellung von Alternativtexten zu Abbildungen, der Tastaturbedienbarkeit und der inneren sowie der äußeren Webseitenstruktur.

Richtig und wichtig ist, dass es Ansprechpartner gibt, die bei der Landesbehindertenbeauftragten Brandenburg angesiedelt sind. Diese Personen helfen den Bürgern und Bürgerinnen zur Not bei der barrierefreien Umsetzung entsprechender Webseiten; denn jeder hat einen gesetzlichen Anspruch auf barrierefrei gestaltete Webseiten und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen. Gerade in einem Flächenland wie dem Land Brandenburg ist eine barrierefreie Nutzbarkeit der Webseiten wichtig.

Mit der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes bis zum Jahr 2025 werden zahlreiche zusätzliche öffentliche Dienstleistungen und Verwaltungsvorgänge im Internet angeboten. Hier hat die Landesregierung noch viel Arbeit vor sich, um alle diese Leistungen barrierefrei anbieten zu können.

Deshalb ist der Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen in diesem Fall zu unterstützen. Zwar denke ich, dass die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes bis 2025 nicht abgeschlossen sein wird; wir müssen aber auch immer im Auge behalten, dass wir mit der Umstellung der Internetdienstleistungen auf die Barrierefreiheit Schritt halten können. Wir dürfen die Menschen, die auf die Barrierefreiheit von Onlinediensten angewiesen sind, nicht abhängen. Deshalb werden wir den Entschließungsantrag der Koalition unterstützen. - Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall BVB/FW sowie vereinzelt SPD und CDU)

Wir kommen jetzt zum Redebeitrag der Landesregierung. Für sie spricht Frau Ministerin Nonnemacher.

Frau Vizepräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrte Frau Armbruster! Sowohl der Titel als auch der Inhalt des Berichts klingen nicht nach leichter Kost; denn vordergründig handelt es sich hierbei um ein eher technisches Thema, bei dem auch die zugrunde liegenden Vorschriften und Verfahren vielschichtig und komplex sind. Trotzdem obliegt die Berichterstattung aus gutem Grund meinem Haus, da der Bericht ein wichtiges grundsätzliches sozial- und behindertenpolitisches Thema beinhaltet. Im Kern geht es darum, dass wir allen Menschen mit Behinderungen die Teilhabe an der digitalen Welt ermöglichen und sie nicht durch technische Barrieren davon ausschließen.

Für die Überwachung der digitalen Barrierefreiheit im Land Brandenburg ist gemäß der Verordnung - wir alle bedanken uns bei Herrn Baaske für den Hinweis zur Vereinfachung - das LASV zuständig. Für den Bereich der Justiz wurde darüber hinaus eine eigene Überwachungsstelle beim Ministerium der Justiz eingerichtet. Aufgabe beider Stellen ist die Überwachung der Einhaltung der Barrierefreiheit der von den öffentlichen Stellen bereitgestellten Web- und Anwendungstechnologien in unserem Land.

Darüber hinaus ist auf gesetzlicher Grundlage bei der Beauftragten der Landesregierung für die Belange der Menschen mit Behinderungen eine Durchsetzungsstelle eingerichtet worden. Sie ist die Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger, die digitale Barrieren melden möchten. Die Durchsetzungsstelle kann im Einzelfall die Überprüfung einer konkreten Webseite oder mobilen Anwendung einer öffentlichen Stelle verlangen.

Die Ergebnisse der ersten Überwachung können, was den aktuellen Stand der digitalen Barrierefreiheit von Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen in Brandenburg betrifft, erst einen kleinen Ausschnitt zeigen. Der Berichtszeitraum war auch kürzer als die drei Jahre, die er künftig umfassen wird. Sie lassen aber bereits jetzt erkennen, dass überall eine Sensibilisierung für die digitale Barrierefreiheit stattgefunden hat. Obwohl keines der im Bericht geprüften Medien bislang als vollständig barrierefrei angesehen werden kann, lässt sich positiv feststellen, dass bereits einige Barrierefreiheitsanforderungen flächendeckend umgesetzt werden. Das betrifft zum Beispiel das responsive Design und das Vermeiden von Störeffekten.

Damit in den nächsten Jahren die digitale Barrierefreiheit bei den öffentlichen Stellen sukzessive weiter vorangetrieben wird, richten die Kolleginnen und Kollegen der Überwachungs- und Durchsetzungsstellen das Augenmerk verstärkt auf die Erstellung von barrierefreien, nicht webbasierten Dokumenten wie PDF-Dateien. Außerdem werden sie Hilfestellungen für alle öffentlichen Stellen erarbeiten, wie sie ihre Inhalte auch in Leichter Sprache sowie in deutscher Gebärdensprache bereitstellen können. Dazu werden spezielle Guidelines erarbeitet.

Ich fasse zusammen: Das Land Brandenburg hat seine Verpflichtung gemäß der Verordnung vollumfänglich erfüllt. Nichtsdestotrotz werden uns Themen der digitalen Barrierefreiheit weiter intensiv beschäftigen, auch vor dem Hintergrund der rasanten

technischen Entwicklung. In diesem Zusammenhang betone ich, dass ich daher den von den Koalitionsfraktionen eingebrachten Entschließungsantrag ausdrücklich unterstütze. Die darin enthaltenen Forderungen werden zu einer weiteren Stärkung der digitalen Barrierefreiheit in unserem Land beitragen und ganz besonders unseren Mitmenschen mit Behinderungen zugutekommen. Sollte der Landtag dem Entschließungsantrag zustimmen - wovon ich ausgehe -, wird mein Haus selbstverständlich umgehend an dessen Umsetzung arbeiten. - Ich danke Ihnen.

(Beifall B90/GRÜNE und SPD)

Wir sind damit am Ende der Rednerliste. Ich schließe die Aussprache und komme zur Abstimmung.

Ich lasse zuerst über die Beschlussempfehlung und den Bericht des Ausschusses für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz zum Bericht der Landesregierung, Bericht des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz an den Landtag Brandenburg zur Überwachung und Durchsetzung der Barrierefreiheit gemäß § 4 der Brandenburgischen Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung von Web- sites, mobiler Anwendungen und webbasierter Dokumente öffentlicher Stellen im Land Brandenburg für den ersten Überwachungszeitraum, Drucksache 7/5541, abstimmen. Wer der Beschlussempfehlung zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit sind der Bericht und die Beschlussempfehlung einstimmig - ohne Enthaltungen - angenommen.

Ich komme zweitens zum Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen, Drucksache 7/5533. Wer dem Entschließungsantrag zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist auch der Entschließungsantrag einstimmig - ohne Enthaltungen - angenommen.

(Beifall B90/GRÜNE und SPD)

Ich schließe Tagesordnungspunkt 10 und rufe Tagesordnungspunkt 11 auf.

TOP 11: Rechnung der Präsidentin des Landtages Brandenburg für das Rechnungsjahr 2019

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Haushaltskontrolle

Drucksache 7/5566

in Verbindung damit:

Rechnung des Präsidenten des Verfassungsgerichtes des Landes Brandenburg für das Rechnungsjahr 2019

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Haushaltskontrolle

Drucksache 7/5567

und

Rechnung des Landesrechnungshofes Brandenburg für das Rechnungsjahr 2019

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Haushaltskontrolle

Drucksache 7/5568

und

Haushaltsrechnung und Vermögensnachweis für das Haushaltsjahr 2019

Bericht der Ministerin der Finanzen und für Europa

Drucksache 7/2701 (Neudruck)

und

Jahresbericht 2021

Bericht des Landesrechnungshofes

Drucksache 7/4622

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Haushaltskontrolle

Drucksache 7/5569

Ich eröffne die Aussprache. Es beginnt der Vorsitzende des Ausschusses für Haushaltskontrolle, Herr Abgeordneter Dr. Zeschmann.

Vorsitzender des Ausschusses für Haushaltskontrolle Dr. Zeschmann:

Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Liebe Brandenburgerinnen und Brandenburger! Heute befassen wir uns schon zum dritten Mal in dieser Legislaturperiode mit einem Jahresbericht des Landesrechnungshofes und der korrespondierenden Haushaltsrechnung der Finanzministerin. Die Finanzlage des Landes ist nach wie vor von den Auswirkungen der Coronakrise geprägt. Vor drei Jahren haben wir uns nicht vorstellen können, dass wir mit dem Virus auch noch im Jahr 2022 konfrontiert sein würden. Und heute müssen wir sagen: Wir haben uns auch nicht vorstellen können, dass in Europa erneut Krieg geführt wird.

Obwohl wir uns mit den zu diesem Tagesordnungspunkt vorliegenden Beratungsgegenständen grundsätzlich nur im Rahmen einer Rückschau zu befassen haben, so wird gerade in der aktuellen und nicht nur wirtschaftlich schwierigen Zeit mit ihren großen Risiken für den Erhalt einer friedlichen und gesicherten Zukunft erneut deutlich, wie wertvoll die Arbeit des Landesrechnungshofes und des Ausschusses für Haushaltskontrolle ist. Die Kontrolle der Mittelbewirtschaftung ist nämlich ein wichtiges Instrument, um beständig einen sparsamen und sachgerechten Umgang mit den Steuergeldern - dem Geld unserer Bürger - einzufordern. Dabei geht es im gesamten Prozess der Haushaltskontrolle nicht darum, mit erhobenem Zeigefinger fiskalische

Fehler anzuprangern, sondern um die Erarbeitung konstruktiver Lösungen, damit in der Zukunft achtsamer mit unser aller knappen Haushaltsmittel umgegangen wird. Dies spiegelt sich auch in den vorliegenden Beschlüssen zu den 22 Beiträgen des Jahresberichts des Landesrechnungshofes wider.