sondern Sie verfolgen mit Ihrem Antrag erneut genau ein Ziel: Sie wollen politische Gegner markieren, diffamieren und letztlich politisch eliminieren!
Das kennen wir mittlerweile aus mehr als hundert Anfragen und diversen Anträgen; es ist also nichts Neues.
Ehrlich gesagt könnte man, wenn man den Antrag liest, schon nach dem ersten Satz aufhören, weil er ja nachweislich eine Falschaussage enthält. Sie behaupten erneut, der Linksextremismus sei nach dem islamischen Terrorismus die größte Gefahr für die zivile Gesellschaft, für demokratische Parteien und den Staat und seine Institutionen.
Sie wissen, dass das blanker Unsinn ist. Mehr als 300 Todesopfer rechter Gewalt seit 1990 zeigen deutlich, woher die Gefahr im Land kommt. Aber das passt nicht in Ihr Weltbild - auch das wissen wir.
Sie wollen also die Rote Hilfe einschließlich aller Untergruppen und deren Kennzeichen verbieten - und das bundesweit.
Als Begründung für deren Gefährlichkeit müssen dann allgemeine Ausführungen zum Thema Linksextremismus aus dem Verfassungsschutzbericht des Bundes herhalten, denn offenbar haben Sie keine verwertbaren Erkenntnisse aus dem Bereich des Landes Brandenburg, die einen solch gravierenden Schritt rechtfertigen.
Frau Gossmann-Reetz hat ja ausgeführt, wie ein solch „gravierender“ Schritt begründet werden müsste, um ein Verbot zu rechtfertigen. Frau Gossmann-Reetz, man kann sich sicherlich über die Bewertung der Roten Hilfe streiten - das wissen wir beide und tun wir auch -, aber Ihren Ausführungen, warum die Voraussetzungen für ein Verbot nicht gegeben zu sein scheinen, schließe ich mich an.
Deshalb, meine Damen und Herren, zitiere ich hier die Erklärung von Heiko Lange; er ist Mitglied des Bundesvorstandes der Roten Hilfe. Er sagte Folgendes, als es 2018 im Bundestag die Forderung nach einem Verbot der Roten Hilfe gab: Dieser neuerliche Angriff auf unseren Verein ist purer Populismus. Die Rote Hilfe e. V. ist seit vielen Jahren Teil der politischen Landschaft in der BRD. Wir sind unbequem, weil wir politische Justiz gegen Linke thematisieren und gegen Polizeigewalt eintreten, die es ja angeblich nicht geben soll. Die Rote Hilfe e. V. ist ein offener, pluraler Verein für alle linken Initiativen und sozialen Bewegungen. Unsere Mitgliedschaft wächst zum einen, weil viele Menschen zu Recht besorgt sind angesichts der staatlichen Repression wie anlässlich des G20-Gipfels oder des starken gesellschaftlichen Rechtstrends, zum anderen, weil es vielfältige Beteiligungsmöglichkeiten für eine breit gefächerte Solidaritätsarbeit bei uns gibt.
Meine Damen und Herren, ich ergänze: Die Rote Hilfe ist nicht, wie Sie darstellen, eine Terrorzelle, die Straftaten plant und begeht. Sie ist als Verein mit mehr als 11 000 Mitgliedern organisiert, und sie leistet einen Beitrag zum funktionierenden Rechtsstaat,
indem sie Angeklagten dank Prozesskostenhilfe ermöglicht, sich angemessen zu verteidigen - auch in schwierigen gesellschaftlichen Lagen und Stimmungen. Dabei kann man als Linker - und das wissen wir - auch heute schnell zum Straftäter werden, oder man wird zu Unrecht - auch das gibt es -
von Verfassungsschutzbehörden als Linksextremist eingestuft. Dabei sind die Folgen für die Betroffenen erheblich: Entweder erhalten diese Menschen keine Anstellung oder die Gerichte sind beim Strafmaß auch das ein oder andere Mal nicht zimperlich. Ich bringe ein Beispiel: Nach dem G20-Gipfel in Hamburg wurde ein Mann wegen Widerstandes gegen die Staatsgewalt zu einer Haftstrafe verurteilt, weil er bei seiner Festnahme die Embryonalhaltung eingenommen hatte - wohlgemerkt Haftstrafe!
Meine Damen und Herren, das zeigt, warum es die Rote Hilfe bis heute braucht. Warum die Rote Hilfe auch heute noch wichtig ist, konnte man bei der heutigen Mahnwache der Betroffenen-Initiativgruppen gegen den „Radikalenerlass“ sehen, der vor 50 Jahren erlassen worden war. Auch damals war die Rote Hilfe auf der Seite der Betroffenen.
Meine Damen und Herren, zum Abschluss: Eine Vorgängerorganisation der Roten Hilfe, die übrigens vor ziemlich genau 100 Jahren gegründet wurde, wurde schon einmal verboten; das war 1933. Ich sagte es in einer der vorangegangenen Debatten zur Antifa schon einmal: Jeder sucht sich die Tradition, die zu ihm passt. - Wir lehnen ab.
Herr Abgeordneter Vida hat seinen Redebeitrag für die BVB / FREIE WÄHLER Fraktion zu Protokoll gegeben, sodass wir jetzt zum Redebeitrag der Landesregierung kommen. Herr Minister Stübgen, bitte.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Folgt man dem Antrag der AfD-Fraktion, so stellt neben dem islamistischen Extremismus der Linksextremismus die größte Bedrohung für die Menschen in Brandenburg dar.
Ehrlich gesagt überrascht mich das nicht. Das ist die typische Schere im Kopf, die allerdings nicht nur Sie von der AfD haben.
Ich will Ihnen mit den entsprechenden Statistiken, die Sie alle allerdings kennen könnten, ein bisschen auf die Sprünge helfen. Sowohl der Verfassungsschutzbericht als auch die Statistiken zur politisch motivierten Kriminalität stellen eindeutig klar: Das rechtsextremistische Personenpotenzial entspricht in Brandenburg dem Vierfachen des linksextremistischen Personenpotenzials. Darüber hinaus werden in Brandenburg viermal so viele Straftaten mit rechtsextremistischem Hintergrund begangen als Straftaten aus allen anderen Bereichen der politisch motivierten Kriminalität zusammen. - So weit die Tatsachen. Es wäre gut, wenn sie in Ihrem Antrag stünden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, als Minister bin ich für die innere Sicherheit des Landes Brandenburg zuständig, und ich lehne es entschieden ab, den einen Extremismus gegen den anderen auszuspielen - erst recht nicht, wenn es um den Kampf gegen extremistische Bedrohungen geht.
Die Unterschiede zwischen den einzelnen Gruppierungen verschwimmen. Rechtsextremisten, Linksextremisten, religiöse Extremisten - sie alle eint ihre Ablehnung unserer Grundordnung, unseres gesellschaftlichen Konsenses und unseres Rechtsstaates. Aufgabe des Verfassungsschutzes ist es deshalb, alle Formen des Extremismus zu beobachten und gegebenenfalls zu verfolgen.
Tatsache ist aber auch, dass es hinsichtlich der Bewertung der Roten Hilfe als linksextremistische Organisation mit verfassungsfeindlichen Bestrebungen einen breiten Konsens zwischen den Verfassungsschutzbehörden im Bund und in den Ländern gibt, und das schon seit langer Zeit.
Warum ist das so? Die Rote Hilfe leistet straffällig gewordenen Linksextremisten juristischen und finanziellen Beistand. Sie unterstützt die sogenannten revolutionären wie auch die militanten Aktionszellen. Aber nicht die Unterstützung ist entscheidend - das macht faktisch jede Rechtsschutzversicherung, das machen Gewerkschaften für ihre Mitglieder bei Arbeitsrechtsprozessen -, sondern: Die Rote Hilfe - das steht so in ihrer Satzung - entzieht all jenen ihre Unterstützung - und zwar sofort -, die ihre Straftaten bereuen, sie gestehen oder mit den Sicherheitsbehörden kooperieren. Das zeigt den wahren Charakter der Roten Hilfe. Ihr Handeln richtet sich ganz eindeutig gegen den demokratisch verfassten Rechtsstaat. Vor allem aber versucht die Rote Hilfe, den Linksextremismus für die Mitte der Gesellschaft anschlussfähig zu machen.
Die Aufgabe des Verfassungsschutzes ist es, frühzeitig auf extremistische Bestrebungen hinzuweisen und vor Bedrohungen zu warnen. Da allerdings Mitglieder sowohl links- als auch rechtsextremistischer Vereinigungen in unseren Parlamenten - auch hier im Landtag - sitzen,
liegt der Verdacht nahe, dass sie ihre Positionen nutzen, um extremistische Bedrohungen weiterhin zu relativieren und sie damit zu unterstützen. Auch auf diese Gefahr für unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung weist der Verfassungsschutz vollkommen zu Recht hin.
Es ist deshalb auch kein Geheimnis, dass ich dem Chef unseres Verfassungsschutzes, Jörg Müller, vollumfänglich zustimme, wenn er laut darüber nachdenkt, dass die linksextremistische Rote Hilfe verboten werden sollte.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Vollzug eines Vereinsverbotsverfahrens bedarf jedoch einer rechtsstaatlichen Befugnis, und diese stellt das Vereinsgesetz dar. Für Vereine, deren Organisation oder Tätigkeit sich über das Gebiet eines Bundeslandes hinaus erstreckt, benennt das Vereinsgesetz das Bundesministerium des Innern und für Heimat als zuständige Verbotsbehörde.
- Das ist eindeutig, und beim Verfassen Ihres Antrags haben Sie es auch noch gewusst, nicht aber der Herr Kollege Möller bei seiner Wortmeldung.
Da die Rote Hilfe bundesweit agiert, steht dem Land Brandenburg eine Entscheidung über ihr Verbot nicht zu. Die mögliche Einleitung eines Verbotsverfahrens obliegt allein der Bundesinnenministerin.
Ich habe schon als Bundestagsabgeordneter die Einleitung eines Verbotsverfahrens gefordert, ich fordere das auch als Innenminister dieses Landes. Entscheiden kann ich das nicht selbst, ich werde in meinen Bemühungen allerdings nicht nachlassen. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank. Frau Präsidentin. - Erst einmal: Frau Johlige, der Wähler eliminiert Parteien durch Wahlen aus den Parlamenten - das möchte ich einmal klarstellen - und nicht wir durch irgendwelche Angriffe.
Meine Damen und Herren, wir haben auch zu bedenken, dass es im Deutschen Bundestag zwei Anfragen gab, zwei Drucksachen, und da hat die Regierung ganz klar gesagt, dass die Rote
Hilfe linksextremistisch ist. Und dann frage ich mich, warum man sich so schwertut, zumindest zu prüfen, ob ein Verbot jetzt in Angriff genommen werden kann. Wenn die Bundesregierung das 2018 und wieder 2020 in Antworten auf Fragen von Parlamentariern festgestellt hat - sie hat geantwortet, dass die Rote Hilfe eine linksextremistische Organisation ist -, hat sie doch alle Möglichkeiten an der Hand, das einzuleiten.