Danke schön. - Für die Landesregierung antwortet Herr Beermann, Minister für Infrastruktur und Landesplanung. Bitte sehr.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Vogelsänger, Tesla plant, zur Anbindung des Werks in Grünheide die im Bestand vorhandene öffentliche Gleisinfrastruktur für die Aufnahme eines Personenverkehrs um einen Gleisneubau und einen neuen Bahnsteig zu erweitern. Damit soll die Erreichbarkeit des Fabrikgeländes mit dem öffentlichen Schienenpersonenverkehr verbessert werden.
Der neue Bahnsteig soll im südlichen Bereich des Werksgeländes liegen. Damit einhergehend soll das Bestandsgleis für den Personenverkehr ertüchtigt und auch signaltechnisch entsprechend ausgerüstet werden.
Tesla hat die Planunterlagen bei der zuständigen Planfeststellungsbehörde, dem Landesamt für Bauen und Verkehr, Anfang April 2022 eingereicht. Ziel ist es, den Betrieb im Januar 2023 aufzunehmen.
Nach Sichtung und Ergänzung der Unterlagen wurden diese im Rahmen des digitalen Planfeststellungsmanagements für die Träger öffentlicher Belange und die Leitungsträger von der Planfeststellungsbehörde veröffentlicht. Mit Schreiben der Planfeststellungsbehörde vom 8. April 2022 wurde den Trägern öffentlicher Belange und den Leitungsträgern Gelegenheit gegeben, zu dem Plan bis zum 16. Mai 2022 Stellung zu nehmen. Bislang wurde zwei Anträgen auf Fristverlängerung - bis zum 28. bzw. 30. Mai 2022 - stattgegeben, um so möglichst viele fachliche Stellungnahmen erhalten zu können. Das ist ein übliches Verfahren.
Die im Zuge des Verfahrens eintreffenden Stellungnahmen bzw. Rückfragen werden dem Vorhabensträger durch die Planfeststellungsbehörde zeitnah übermittelt. Seitens des Vorhabensträgers werden die entsprechenden Erwiderungen an die Planfeststellungsbehörde übersandt.
Der Fortgang des Verfahrens richtet sich zunächst nach den Erfordernissen, die sich entsprechend den vorgelegten Stellungnahmen und Erwiderungen ergeben. - Vielen Dank.
Generell ist es ja zu begrüßen, dass es jetzt doch möglich ist, durch ein neues Gleis den öffentlichen Nahverkehr dort auszubauen. Jetzt kann ich mich aber an lange Diskussionen erinnern, in denen gesagt wurde, dass es angeblich nicht möglich sei, ein neues Gleis von Erkner aus zu verlegen, um erst einmal bis Fürstenwalde eine bessere Infrastruktur für den Nahverkehr herzustellen. Herr Vogelsänger hat in seiner Frage zu Recht darauf hingewiesen, dass die 30-Minuten-Taktung nur ab Fangschleuse besteht; sie besteht ja nicht ab Hangelsberg, das auch zu Grünheide gehört. Wenn diese Schienenstrecke ausgebaut werden soll - warum besteht jetzt nicht die Möglichkeit, sie bis Fürstenwalde oder gleich bis Frankfurt (Oder) zu verlängern? Früher hieß es ja immer, es gehe gar nicht, von Erkner aus ein neues Gleis zu verlegen. Wie kommt es, dass es jetzt plötzlich geht?
Vielen Dank. - Ich glaube, hier liegt ein Missverständnis vor, denn es geht um ein Gleis, das auf dem Gelände verlegt wird. Es sind, glaube ich, insgesamt etwas über 500 m, die dort - eigenwirtschaftlich von Tesla! - errichtet werden. Es geht also nur um die Anbindung des entsprechenden Geländes.
Vielen Dank, Herr Beermann, für die Ausführungen, die Sie gerade getätigt haben. - Wir alle wissen aber, dass dieser Zug nicht durchgehend bis Tesla auf privaten und neugebauten Gleisen fahren kann, sondern auf den Gleisen, die von Berlin Richtung
polnische Grenze verlaufen, fahren muss; diese Strecke ist zweigleisig elektrifiziert, und sie ist - wie wir alle wissen - schon stark ausgelastet.
Wir hatten vor einiger Zeit - ich schätze, vor eineinhalb Jahren - hier die Frage, inwieweit denn überhaupt die zusätzlichen Güterzüge, die Tesla ja bestellen will, darauf aufgegleist werden können, ohne den jetzigen Zugverkehr, insbesondere den Personenverkehr, zu beeinträchtigen. Da gibt es viele Fachleute, die sagen: Das wird sehr eng, das wird sehr schwierig. - Jetzt soll noch zusätzlich der Shuttle von Tesla realisiert werden. Wie soll denn das auf dieser Strecke noch abgebildet werden? Gibt es da irgendwelche Sekundenbruchteile, in die man den Zug noch eingleisen kann, ohne dass er mit anderen Zügen kollidiert? Da würden wir gern mal konkrete Antworten hören, wie das zeitlich überhaupt organisiert werden kann.
Um das noch einmal klarzustellen: Es geht um ein Gleis, das auf dem Gelände von Tesla gebaut wird, und darum, dass dort natürlich Gespräche geführt werden - ich bin nicht Betreiber der Infrastruktur, das wissen Sie auch; das ist die DB Netz - und man sich austauscht, wie die Dinge dann dort eingebunden werden. Das ist natürlich auch wichtig, denn in der Tat: Ein solches Gleis ist unabdingbar dafür, dass dort dann auch ein entsprechender Shuttleverkehr stattfinden kann.
Ich frage jetzt noch einmal konkret nach: Es soll also ein ganzer Zug von diesem Tesla-Gleis, diesem privaten Gleis, auf das Gleis der Deutschen Bahn fahren. Es ist aber nicht möglich, dass ein Zug, der jetzt schon fährt, nämlich der Regio RE 1, zusätzlich nur 2 Minuten länger in Hangelsberg hält, womit die Verkehrssituation für die Leute vor Ort viel besser geregelt würde, sie also nicht bloß einen Einstundentakt hätten, sondern endlich an den Halbstundentakt angeschlossen würden? Mir erscheint es wirklich so, dass da für Tesla etwas geht, was für die Bevölkerung vor Ort, die in Frankfurt (Oder) oder Berlin arbeitet und nur einen Einstundentakt hat, nicht möglich ist.
Nochmals: Ich glaube, da werden zwei Dinge miteinander verglichen, die nicht in einem Zusammenhang stehen. Hier geht es zum einen um einen eigenwirtschaftlich geplanten Personenshuttle von Tesla auf dem Gelände, der dort dann zwischen Erkner und Tesla fahren und dazu beitragen soll, dass wir eine weitere optimale Anbindung und auch ein gutes Angebot für die Beschäftigten bei Tesla haben, damit sie mit dem Personenshuttle, also diesem Zug, dorthin kommen können.
Zum anderen geht es um die Gestaltung eines Fahrplans auf einer Strecke; dort sind andere Aspekte zu berücksichtigen: Da geht es um Anschlüsse, Taktungen und die Frage der Trassen, und diese beiden Dinge sind, glaube ich, voneinander zu unterscheiden.
Vielen Dank. - Wir kommen zur nächsten Frage, nämlich zu Frage 1034 (Aktueller Stand des Verlusts von Personal aufgrund der einrichtungsbezogenen Impfpflicht). Sie wird von Frau Abgeordneter Bessin - AfD-Fraktion - gestellt. Bitte.
Genau. - Frau Ministerin, wir haben ja seit 15. März die einrichtungsbezogene Impfpflicht, und ich frage Sie heute nach dem aktuellen Stand hinsichtlich der Mitarbeiter im Gesundheitssektor: Wie viele haben denn bislang wegen der einrichtungsbezogenen Impfpflicht ihren Arbeitsplatz gewechselt bzw. den Beruf oder die Arbeit aufgegeben?
Für die Landesregierung antwortet Frau Nonnemacher, Ministerin für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz. Bitte.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Abgeordnete, in den ambulanten Diensten und stationären Einrichtungen der Langzeitpflege nach SGB XI arbeiten im Land Brandenburg rund 40 000 Menschen. Beendigungen von Arbeitsverhältnissen und die Gründe dafür werden im Gesundheits- und Pflegesektor nicht zentral gemeldet und statistisch erfasst. Die Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg ist ebenfalls nicht zur Datenerhebung verpflichtet. Daher liegen der Landesregierung keine entsprechenden Daten vor.
Danke schön. - Wir kommen zu Frage 1035 (Eigenanteil von Ge- meinden in Haushaltssicherung bei Strukturstärkungsprojekten im Werkstattprozess der WRL). Sie wird von Frau Abgeordneter Ricarda Budke - Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - gestellt. Bitte.
Das Projekt mit dem Arbeitstitel „Ruinenviertel Bahnhof Neupetershain“ - maßgeblich vorangetrieben vom Neupetershainer Geschichten e. V. - hat zum Ziel, das verfallene Viertel um den Bahnhof Neupetershain neu zu beleben und mit einer Vielzahl von Nutzungskonzepten einen Beitrag zur Strukturentwicklung in der Region zu leisten. Die Projektinitiatoren sind bereits in der Abstimmung mit der Wirtschaftsregion Lausitz GmbH, um das Projekt zeitnah in den Werkstattprozess einbringen zu können. Allerdings befindet sich die Gemeinde Neupetershain in der Haushaltssicherung. Die Finanzierung des Eigenanteils beträgt laut WRL 5 %. Bei einem Projekt dieser Größenordnung beläuft sich die Summe des Eigenanteils auf 1,05 Millionen Euro. Dies stellt die Gemeinde vor große finanzielle Herausforderungen.
Der Landtag Brandenburg hat im Jahreshaushalt 2022 laut Einzelplan 20 Kapitel 20 090, Haushaltstitel 883 70 für die Übernahme des Eigenanteils 10,2 Millionen Euro eingestellt.
Ich frage die Landesregierung: Welcher Voraussetzungen bedarf es, damit Lausitzer Kommunen, die sich in der Haushaltssicherung befinden - insbesondere die Gemeinde Neupetershain -, eine vollständige Übernahme des Eigenanteils vom Land bei der Umsetzung von WRL-Projekten erhalten?
Vielen Dank. Das war so schnell, da musste man jetzt richtig aufpassen. - Für die Landesregierung antwortet Ministerin und Chefin der Staatskanzlei Schneider. Bitte schön.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete Budke, der Fördersatz von 10 % ist eigentlich schon ein sehr attraktiver Fördersatz in Förderprogrammen. Klar ist aber: Bei der Umsetzung der Strukturstärkung kann es bei großen Projekten so sein, dass eine finanzschwache Gemeinde mit solchen Projekten, wenn es über 1 Million Euro hinausgeht, so ihre Schwierigkeiten hat - gerade Neupetershain. Insofern haben wir im Sonderausschuss ja schon berichtet, dass es da Prüfschritte gibt, die man bei einer Projektqualifizierung gehen muss und die möglich sind.
Die erste Frage, die zu klären ist, lautet: Entspricht das Projekt den Prioritäten aus dem Lausitzprogramm 2038?
Die zweite Frage ist: Wie ist die finanzielle Leistungsfähigkeit des Antragstellers? Ist sie eingeschränkt? Davon ist auszugehen, wenn sich die Kommune in der Haushaltssicherung befindet.
Die dritte Frage ist: Sind die Folgekosten der Maßnahme gesichert? Ist, wenn wir eine Investition tätigen, auch die Bewirtschaftung gesichert? Das ist eine ganz wichtige Frage.
Viertens schauen wir uns auch an: Gibt es zum Beispiel eine Verbindung zwischen einem Projekt aus dem Arm 1, also dem von Ihnen angesprochenen Länderarm, mit Projekten aus dem Bundesarm? Ist diese Maßnahme zwingend notwendig, um vielleicht eine Folgeinvestition in dreistelliger Millionenhöhe hinsichtlich der Erschließung eines Gewerbegebiets zu generieren? Das ist so ein Beispiel.
Das wird geprüft. Wenn diese Prüfung positiv - also positiv im Sinne des Antragstellers - ausfällt, dann ist es möglich, den Eigenanteil zu senken oder ihn sogar vollständig zu übernehmen. Das praktizieren wir jetzt auch schon seit eineinhalb, zwei Jahren. Das wäre dann auch bei einem Projekt von Neupetershain der Fall.
Ich will nur der Vollständigkeit halber sagen und mir hier die Bemerkung erlauben, dass im Falle dieses Projekts eine Reihe weiterer Fragen offen ist, die es zu klären gilt. Deswegen sind die Antragsteller mit der WRL auch noch im Gespräch.
Genau. - Vielen Dank, Frau Schneider, für die Antwort. - Eine kurze Nachfrage: Können Sie skizzieren, bei wie vielen Kommunen dieser Prozess schon erfolgt ist, wie viele Kommunen also schon den Bescheid über die vollständige Übernahme des Eigenanteils erhalten haben?
Nein. Die Zahlen habe ich jetzt nicht da. Ich habe Ihnen ein Beispiel genannt: Bei Gewerbegebieten haben wir das schon gemacht, da haben wir den Eigenanteil auf 5 % gesenkt. Es gibt, glaube ich, auch Fälle, in denen wir ihn komplett übernommen haben. Aber ich habe die Zahlen jetzt nicht da.
Vielen Dank. - Wir kommen zu Frage 1036 (Reaktivierung von Haltepunkten im Land Brandenburg). Sie wird von Herrn Abgeordneten Büttner - Fraktion DIE LINKE - gestellt. Bitte.
Frau Präsidentin! Das Angebot im Schienenpersonennahverkehr soll laut Koalitionsvertrag im ganzen Land deutlich verbessert werden. Außerdem soll der Anteil des Umweltverbundes von aktuell 40 % bis 2030 auf 60 % erhöht werden. Zu diesem Zweck und in Vorbereitung des neuen Landesnahverkehrsplans wurde im Auftrag des VBB eine Potenzialanalyse zur Reaktivierung von Strecken und Haltepunkten erstellt.
Das Ergebnis: Von insgesamt 35 vorgeschlagenen Haltepunkten schieden 20 bereits in der Vorauswahl aus. Von den 15 untersuchten Haltepunkten haben der Analyse zufolge lediglich vier das Potenzial für eine Reaktivierung - Kategorie A. Bei sieben Haltepunkten ist das Potenzial für eine Bestellung im Taktverkehr trotz positivem Ergebnis der Nutzwertanalyse „nicht eindeutig erkennbar“ - Kategorie B. Bei den verbleibenden vier Haltepunkten gibt es derzeit kein ausreichendes Potenzial - Kategorie C.
Laut Entwurf des neuen LNVP sind für lediglich vier Halte weitere Untersuchungen zur Reaktivierungswürdigkeit durchzuführen. Anders als bei den Streckenreaktivierungen sollen Haltepunkte der Kategorie B zurückgestellt werden.
- ich komme dazu - werden die Haltepunkte der Kategorie B nicht unmittelbar für weitere Machbarkeitsstudien berücksichtigt?