Protokoll der Sitzung vom 18.05.2022

Noch eine kurze Nachfrage. - Bitte schön, Herr Freiherr von Lützow.

Herr Minister, es ist schön, was Sie gesagt haben, und ich danke Ihnen auch sehr dafür. Aber tatsächlich haben Sie meine Frage nicht beantwortet.

Meine Frage war im Grundsatz: Gibt es die Bestrebung, eine Betrachtung der Reaktivierung der Strecken mit beidem - Personenverkehr und Güterverkehr - durchzuführen, um dann eine wirkliche Potenzialanalyse für die Streckenreaktivierung zu haben? Natürlich beteiligt sich ja die Bahn und natürlich beteiligt sich auch der Bund zu einem nicht unerheblichen Teil, gerade beim ÖPNV - wenn man den Zeitungsartikeln einmal glauben darf. Bloß: Unser Budget für den ÖPNV ist im letzten Jahr gegenüber den Vorjahren um mehrere Millionen geschrumpft. Das widerspricht sich ein bisschen.

Wenn Sie wirklich eine Potenzialanalyse haben wollen, wäre jetzt nur die Frage: Ja oder nein? Wollen Sie das noch einmal in Betracht ziehen, damit wir auch vernünftig aufbauen und eine Reaktivierung einiger Strecken vornehmen können, oder nicht?

Bitte.

Ich habe die Frage natürlich beantwortet. Es tut mir leid, dass das möglicherweise nicht ganz angekommen ist, aber ich habe genau dargestellt, dass unsere Aufgabe im Schienenpersonennahverkehr liegt, und ich habe dargestellt, dass der Güterverkehr vor allem eine Aufgabe des Bundes ist. Ich habe auch dargestellt, wo die Gründe dafür liegen. Daraus ergibt sich von selbst, dass es gut ist, dass wir uns in diesem Gutachten vor allem mit dem Thema befasst haben, wie wir eine Verbesserung beim Schienenpersonennahverkehr hinbekommen - weil das in unserer Zuständigkeit liegt. Denn wir haben uns zum Beispiel auch nicht mit der Frage des Personenfernverkehrs auseinandergesetzt, sondern es geht ganz klar um einen Blick auf das Thema Personennahverkehr und dessen Priorisierung.

Vielen Dank, Herr Minister, für diese umfangreichen Antworten. - Wir kommen zur Frage 1037 (Tafel Bernau e. V. vor dem Aus?), die der Abgeordnete Vida für die Fraktion BVB / FREIE WÄHLER stellt. Bitte.

Vielen Dank, Frau Präsidentin, für die Möglichkeit, hier eine Frage loszuwerden.

Die Bernauer Tafel ist eine wichtige soziale und für viele Menschen lebensnotwendige Einrichtung. Sie ist nicht nur für die Stadt Bernau, sondern auch für große Teile der Landkreise Barnim und Märkisch-Oderland sowie für die ukrainischen Flüchtlinge von enormer Bedeutung. Nun ist die Bernauer Tafel selbst in Not und steht vor dem Aus. Der Trägerverein soll das bisher genutzte Gelände bis zum 1. September 2022 räumen. Ein erneuter Aufschub wird vom Vermieter nicht gewährt; eine Räumungsklage ist angekündigt. Die von der Stadt Bernau für die Bernauer Tafel geplanten neuen Hallen und Gebäude werden voraussichtlich erst im Frühjahr 2023 bezugsfertig sein. Das bedeutet, dass die Bernauer Tafel die Versorgung mit Lebensmitteln und anderen wichtigen Dingen des täglichen Bedarfs für über ein halbes Jahr nicht mehr leisten könnte und ihre Arbeit einstellen müsste.

Ich frage die Landesregierung: Welche Maßnahmen kann und wird sie ergreifen, um die Arbeit der Bernauer Tafel aufrechtzuerhalten, bis die neuen Räumlichkeiten bezogen werden können?

Vielen Dank. - Es antwortet Frau Ministerin Nonnemacher. Bitte.

Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Abgeordneter, für die Arbeit der Tafeln gibt es keine gesetzliche Grundlage in den Sozialgesetzbüchern. Staatlicherseits haben bedürftige Menschen in erster Linie Anspruch auf finanzielle Leistungen zur Deckung der Bedarfe des notwendigen Lebensunterhalts nach dem SGB II und dem SGB XII. Mit den entsprechenden Regelsätzen sollen die Bedarfe grundsätzlich vollständig gedeckt werden.

In diesem Jahr, das von Krisen und einer erheblichen Preissteigerung gekennzeichnet ist, werden staatlicherseits erhebliche finanzielle Hilfspakete ergänzend bereitgestellt - das war ja auch Gegenstand der Aktuellen Stunde heute Morgen. Dabei spielt es auch keine Rolle, ob im jeweiligen Lebensbereich der bedürftigen Person eine Tafel existiert oder nicht. Daher findet auch keine institutionelle Förderung zum Aufbau und Erhalt von Tafeln aus dem Landeshaushalt statt. Entsprechende Haushaltsmittel sind im Landeshaushalt nicht vorgesehen.

Unabhängig davon schätzt die Landesregierung die Arbeit der vielen Tafeln im Land sehr - ich hatte dazu auch bereits ausgeführt - als Bezugsstelle günstiger Lebensmittel und Waren des täglichen Bedarfs, als Begegnungsstätte, als Beratungsstelle, als Ankerpunkte für das Ehrenamt und auch als zentrale Institution, um die sich Einrichtungen anderer Art für bedürftige Menschen -

wie Sozialkaufhäuser - oder Kantinen als mögliche Essenszulieferung etablieren, und nicht zuletzt als zentrale Stelle zur Vermeidung von Lebensmittelverschwendung. Deshalb unterstützt das Sozialministerium die Arbeit der Tafeln regelmäßig, insbesondere bei der Anschaffung von Kühlfahrzeugen. Die Summe von einer halben Million Euro seit 2015 wurde mehrfach genannt.

Bezüglich der Tafel Bernau kann ich sagen: Wir haben im Jahr 2006 eine Förderung ausgesprochen, und im Jahr 2020 erhielt die Tafel Bernau 21 052,44 Euro zum Erwerb eines Kühlfahrzeugs für das Projekt „Mobile Tafel“. Ich habe diesen Zuwendungsschein persönlich übergeben und mich dort auch über die Arbeit informiert.

Dass dort existenzielle Herausforderungen infolge der Kündigung des Mietverhältnisses bestehen, ist mir damals schon zugetragen und im März 2020 der Landesregierung kundgetan worden. Die damit verbundene Bitte um finanzielle Unterstützung in sehr erheblichem Umfang musste seinerzeit aber aus den vorgenannten grundsätzlichen Erwägungen abgelehnt werden. An dieser Haltung hat sich bisher nichts geändert. Wegen der grundsätzlichen Erwägungen wird es nicht möglich sein, bis zum Bezug der neuen Räumlichkeiten eine finanzielle Unterstützung in Höhe dieser sehr hohen sechsstelligen Summe, um die es geht, auszusprechen.

Herr Abgeordneter, Sie haben eine Nachfrage?

Ja. - Diese sehr ausführliche Antwort gibt mir die Gelegenheit, einige Nachfragen zu stellen. Frau Ministerin, Sie haben gerade ausgeführt, was die Tafel - gerade auch in Bernau - alles Gutes tut, richtig? - Genau. Das ist jetzt gefährdet. Deswegen stelle ich diese Frage. Insofern ist es nur bedingt hilfreich, aufzuzählen, wie toll das alles ist; denn die Fragestellung bezieht sich darauf, das zu erhalten - und gerade das ist nicht beantwortet worden.

Sie hatten ausgeführt, dass es 2006 ein Auto gegeben hat. Das ist sehr schön, ändert aber nichts an dem Umstand, dass es hier um die Frage geht, inwieweit das Land in die Hilfeleistungen, die die Stadt Bernau und der Landkreis jeweils in Teilen gewähren, einsteigen kann. Dass im Landeshaushalt keine Mittel dafür vorgesehen sind, ist mir bekannt, sonst hätte ich die Frage nicht gestellt. Die Frage ist also: Welchen Anteil kann das Land sozusagen hier - anteilig - gewähren, um eine Unterstützung zu geben? Oder: Welche Hilfen bei der vorübergehenden Bereitstellung von Räumlichkeiten können gewährt werden?

Es geht ja nicht darum, dass hier die ehrenamtliche Tätigkeit vom Land finanziert werden soll, sondern um die Frage: Welche Möglichkeiten bestehen, um diese dramatische Situation - dieses halbe Jahr - zu überbrücken? Sie haben ausgeführt, dass es nicht zum staatlichen - ich sage mal - Sozialverbundsystem gehört, aber die Notwendigkeit des Bestehens dieser Einrichtungen haben Sie nicht bestritten und streitet auch niemand in der Landesregierung ab. Insofern ist der Verweis darauf, dass man das nicht zum gesetzlichen Auftrag macht, nur bedingt hilfreich und ignoriert den Umstand, dass diese Einrichtungen trotzdem de facto gebraucht werden, plus den Umstand, dass wir gerade in Bernau - bei der Tafel Bernau - einen erheblichen Anstieg der Zahl geflüchteter Hilfsbedürftiger haben, die sozusagen noch „on top“ kommen, sodass die Erklärung „Na ja, das gehört nicht zu unserem Regelauftrag“ natürlich nur bedingt zu befriedigen vermag.

Und: Sie haben es mit einer Tafel zu tun, die zu den größten - außerhalb von Potsdam und Cottbus - gehört, die auch eine überregionale Versorgungsfunktion erfüllt - bis nach Strausberg und Eberswalde. Deswegen stellt sich schon die Frage, welche zumindest anteiligen Hilfen hier angesichts der dramatischen Situation gewährt werden können und ob Sie mir auch zustimmen würden, dass dann das Auto aus dem Jahr 2006 angesichts der Notwendigkeit der Bereitstellung von Kühlräumen nur bedingt helfen kann.

Bitte schön.

Herr Abgeordneter, Sie haben meine Antwort jetzt sehr schön nochmals referiert, wofür ich Ihnen danke.

(Vida [BVB/FW]: Bin Humanist! - Heiterkeit BVB/FW und des Abgeordneten Bretz [CDU])

Ich hatte aber ausgeführt, dass wir im Jahr 2020 ein weiteres Auto bezuschusst haben - und nicht nur 2006. Im Übrigen habe ich gerade letzte Woche wieder eine Entscheidung - gemeinsam mit der Staatskanzlei - getroffen, einer anderen Tafel Lottokonzessionsmittel für ein weiteres Kühlfahrzeug zu bewilligen. Ich habe dieses Jahr schon zwei aus diesem Bereich finanziert.

Die Antwort bleibt: Im Landeshaushalt sind keine regulären Finanzmittel für diese Fälle vorgesehen. Und: Die Situation der überregionalen Versorgung trifft auf fast alle Tafeln in Brandenburg zu.

(Beifall des Abgeordneten von Gizycki [B90/GRÜNE])

Sie möchten noch einmal? - Nein. - Bitte schön. Herr Vida, Sie haben zwei Nachfragemöglichkeiten.

Genau, zwei Nachfragen - und danach können Sie gleich noch einmal klatschen - angesichts der Schilderungen, dass die Situation überall sehr dramatisch ist. Das finde ich übrigens „sehr passend“ - aber geschenkt.

Frau Ministerin, das habe ich jetzt zur Kenntnis genommen, aber ich betone noch einmal: Wir haben dort ein dramatisch erhöhtes Aufkommen. Wir haben die Notwendigkeit der Flüchtlingsversorgung. Und es stellt sich die Frage, ob seitens der Landesregierung alternativ wenigstens Räumlichkeiten - Flächen - bereitgestellt werden können. Sicherlich sind die Schilderungen der Tafel bezüglich des Bedarfs an Geld zu prüfen, klar; man kann da sicherlich noch etwas wegnehmen, den Bedarf ein Stück weit abspecken. Aber die Notwendigkeit einer doch außerordentlichen Hilfe ist gegeben, und da stellt sich die Frage: Ist zumindest Hilfe des Landes mit Räumlichkeiten, mit Flächen wenigstens übergangsweise abzusehen?

Denn noch einmal: Stadt und Kreis haben schon überdurchschnittliche Hilfen in Aussicht gestellt bzw. bereitgestellt. Nur das,

was jetzt an Anforderungen kommt, wird von den Kommunen nicht mehr stemmbar sein. Selbst wenn man sagt, die hohen sechsstelligen Summen kann man nicht tragen, muss man doch schauen. Da muss man ein paar Konzessionen machen und ein bisschen bescheidener ins Rennen gehen; das ist alles okay. Aber die Frage ist: Ist vielleicht mit Räumlichkeiten, Flächen oder Immobilien im Umfeld von Bernau eine übergangsweise Hilfe vonseiten des Landes möglich?

Bitte.

Ich habe meinen bisherigen Ausführungen nichts Neues hinzuzufügen, Herr Abgeordneter.

(Lachen der Abgeordneten Wernicke [BVB/FW])

Vielen Dank. - Dann kommen wir zur nächsten Frage. Das ist Frage 1038 (Kulturerbe-Siegel). Herr Stohn von der SPD-Fraktion wird sie stellen. Bitte schön.

Herzlichen Dank. - Am 13. Juni wird die Europäische Union dem Oderbruch das Europäische Kulturerbe-Siegel verleihen. Mit diesem Siegel zeichnen das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union seit 2011 Kulturdenkmale, Kulturlandschaften und Gedenkstätten aus, die die europäische Einigung, gemeinsame Werte sowie die Geschichte und Kultur der Europäischen Union symbolisieren. Ziel ist es, das Zusammengehörigkeitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union zu stärken, den Zugang zum europäischen Kulturerbe zu erleichtern und das Bewusstsein für eine europäische Identität zu erweitern.

Ich frage die Landesregierung: Welche konkreten Chancen ergeben sich aus Ihrer Sicht für das Oderbruch aus der Verleihung des Kulturerbe-Siegels?

Für die Landesregierung antwortet Frau Ministerin Dr. Schüle vom Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur.

Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur

Dr. Schüle:

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Lieber Herr Abgeordneter Stohn, ganz herzlichen Dank für diese Frage. Wir Brandenburgerinnen und Brandenburger wissen bereits, dass das Oderbruch

(Heiterkeit und Beifall B90/GRÜNE)

oder, wie wir es manchmal auch nennen, „dit Oderbruch“ ein Juwel ist, aber jetzt hat es auch ganz Europa erfahren. Erstmals in der Geschichte des Kulturerbe-Siegels nämlich - seit 2011 - wird

eine ganze Region und nicht nur eine Stätte oder eine Stadt ausgezeichnet. Und ich weiß, dass viele sehr, sehr gejubelt haben - ich habe es bis Potsdam gehört, liebe Frau Kristy Augustin; ich lese ja auch Ihre Posts bei Facebook ganz intensiv.

Ja, und - zack! - jetzt jagt dieser Name Oderbruch schon durch die nationale und internationale Medienlandschaft: national beim WDR, bei der „Zeit“, beim Deutschlandfunk, Inforadio etc. Und alle schauen ins Oderbruch. Das finde ich, ehrlich gesagt, ziemlich toll; denn damit hat dieses Siegel bereits jetzt das bewirkt, was damit auch verfolgt wird: nämlich Anerkennung, Sichtbarkeit und Wertschätzung - und zwar nicht nur für den historischen Wert dieser grandiosen Landschaft, sondern vor allem für die vielen engagierten Menschen vor Ort, im Oderbruch, die dessen Kulturgeschichte nämlich ganz aktiv mitentwickelt haben. Und da ist in dieser Region eine ganze Menge zusammengekommen: über sechs Jahre Hunderte von Menschen - wahrscheinlich auch viele Menschen, die sich ohne die Arbeit an diesem Projekt niemals kennengelernt hätten: Da reden wir nämlich von den Menschen, die im Oderbruch geboren worden sind, und denen, die dorthin gezogen sind. Da reden wir von alten und jungen Menschen. Wir reden von Handwerkern genauso wie von Lehrern. Wir reden von der Verwaltung genauso wie von der Politik, von den Kirchen genauso wie von den Museen. Hunderte Menschen über sechs Jahre gemeinsam - das ist ja eigentlich an sich schon der Erfolg. An dieser Stelle auch ein herzlicher Dank an Kristy Augustin, aber auch an Simona Koß, die im Bundestag sitzt, an Jörg Vogelsänger, Elske Hildebrandt, André Schaller, Sahra Damus. All diese Kolleginnen und Kollegen haben tatkräftig mitgeholfen, dieses Siegel zu bekommen.

Was heißt das aber? Heißt das, dass da eine Plakette angeschraubt wird? Nach zwei Jahren ist ein bisschen Patina darauf, wir alle haben das vergessen, und die Plakette ist ein bisschen vergilbt? Nein, das heißt es nicht! Es wird - das ist richtig - eine Plakette angeschraubt, aber Patina wird sie sicherlich nicht ansetzen; denn durch dieses Kulturerbe-Siegel sind Kooperationen in einem Maßstab möglich, den wir uns bis vor vier Wochen wahrscheinlich gar nicht hätten vorstellen können - und zwar sowohl in der Bildung als auch im Tourismus, sowohl im Bereich der Kultur als auch im Bereich der Wirtschaft. Das wird auch neue Arbeitsplätze schaffen, und das wird auch der regionalen Entwicklung einen ordentlichen Schub geben.

Zugehörigkeit stiften, Landschaft gestalten, Menschen verbinden - dafür steht das Kulturerbe-Siegel seit 2011, aber dafür steht das Oberbruch - ehrlich gesagt - schon seit 250 Jahren. Mit ihrer Bewerbung hat sich die Arbeitsgemeinschaft „Kulturerbe

Oderbruch“ auf ein europäisch fokussiertes Arbeitsprogramm verständigt; die Vorbereitungen laufen seit 2016. Ganz konkret heißt das: Es wird Themenrouten geben: durch die deutsch-polnische Region, zum Wassersystem, zur Baukultur, zur integrierten Landwirtschaft und ländlichen Kultur vor Ort.

Es wird auch Bildungsangebote im Museum Altranft - das Museum ist eines unserer kulturellen Ankerprojekte und wird bis 2024 vom Land mit bis zu 400 000 Euro unterstützt - oder im Schloss Trebnitz geben. Und es geht vor allen Dingen - das freut mich besonders - um einen Austausch mit anderen Trägern des Europäischen Kulturerbe-Siegels.