Es wird auch Bildungsangebote im Museum Altranft - das Museum ist eines unserer kulturellen Ankerprojekte und wird bis 2024 vom Land mit bis zu 400 000 Euro unterstützt - oder im Schloss Trebnitz geben. Und es geht vor allen Dingen - das freut mich besonders - um einen Austausch mit anderen Trägern des Europäischen Kulturerbe-Siegels.
Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, wenn es eine Zeit gab, in der es der Gelegenheiten bedurfte, dass die Europäer wieder friedlich zusammenkommen und über die Weiterentwicklung ihrer eigenen Werte sprechen, diskutieren, sie aber auch miteinander feiern, ist es sicherlich die jetzige. Es ist von vorn bis hinten ein Bottom-up-Projekt, das das Land und der
Landkreis gern unterstützt haben, das aber vor allem vom Engagement der Menschen vor Ort im Oderbruch oder „dit Oderbruch“ abhängt.
Ich freue mich über den Überblick, was im Oderbruch alles passiert. Wir nehmen die Einladung gerne an und werden das Thema im Kulturausschuss sehr positiv begleiten. Danke schön.
Vielen Dank. - Die Frage 1039 (Transportverbot für Kälber bis zum 28. Lebenstag) stellt Herr Freiherr von Lützow von der AfDFraktion. Bitte schön.
Im Rahmen der vom Bundeslandwirtschaftsministerium auf den Weg gebrachten Neuregelung der Tierschutztransportverordnung greift nach einer Übergangsfrist von einem Jahr ab dem 1. Januar 2023 auch die Neuregelung für den Transport von Kälbern. Dann ist ein Transport von Kälbern erst ab einem Alter von 28 Tagen erlaubt. Aktuell gilt ein Mindestalter von 14 Tagen.
Ich frage die Landesregierung: Welche Auswirkungen hat die ab dem 1. Januar 2023 greifende Neuregelung auf die Wettbewerbsfähigkeit der Brandenburger Rinderzüchter?
Für die Landesregierung antwortet Herr Minister Vogel, Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz. Bitte schön.
Frau Präsidentin! Herr Abgeordneter von Lützow, am 30.11.2021 hat die damalige Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner den Beschluss zur Änderung der Tierschutztransportverordnung offiziell verkündet. Sie ist also nicht auf den Weg gebracht, sondern sie gilt. Ein Element der Änderungen ist, wie von Ihnen dargestellt, die Erhöhung des Mindesttransportalters für Kälber von 14 auf 28 Lebenstage. Nach einer Übergangsfrist von zwölf Monaten tritt diese Änderung der Verordnung ab dem 01.01.2023 in Kraft.
Zum Anlass: Das Heraufsetzen des Mindesttransportalters ist aus tierschutzrechtlichen Gründen erforderlich. Der Tierschutz ist inzwischen im Grundgesetz verankert. Auch in der EU-Tierschutztransportverordnung ist eine entsprechende Anpassung zur Heraufsetzung des Transportalters geplant, da Kälber im Alter von 14 Tagen nicht in der Lage sind, sich selbstständig zu ernähren, und hohe Mortalitätsraten bei den Transporten zu verzeichnen sind. Im Ergebnis hält die zuständige EU-Prüfbehörde
fest, dass das Immunsystem von Kälbern erst ab einem Alter von etwa vier Wochen ausreichend robust entwickelt ist, um den Transport von Kälbern rechtlich zu genehmigen.
Die deutsche Tierschutztransportverordnung war insofern also ein Vorgriff auf die erwartete EU-Verordnung zu einem Zeitpunkt, als in der EU noch ein Mindestalter von 35 Tagen diskutiert wurde. Die Länder haben darüber hinaus den Bund und die EU aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass auch in der EU-Verordnung 28 Tage festgelegt werden, denn wenn die EU 35 Tage beschließen sollte, würden sie auch in Deutschland gelten.
Durch den längeren Verbleib der Tiere im Betrieb entstehen logischerweise höhere Kosten, zum Beispiel durch den erhöhten Platzbedarf, Futterbedarf und Arbeitsaufwand. Es wird mit zusätzlichen Kosten von ca. 50 bis 70 Euro pro Kalb gerechnet. Dazu kommen vermutlich erhöhte Transportkosten, weil die Tiere schwerer sind und möglicherweise weniger Kälber in einem Lastwagen transportiert werden können. Es entstehen also höhere Kosten. Gleichzeitig muss man berücksichtigen, welche erhöhten Erlöse zu erzielen sind, da die Kälber ein höheres Gewicht haben, und diese gegenrechnen. Diese höheren Erlöse sind aber nicht zu beziffern, da die Preise sehr volatil sind und im Jahresverlauf, im Konjunkturverlauf stark schwanken und auch davon abhängen, welcher Rasse die Tiere angehören.
Probleme bestehen für die Landwirtschaftsbetriebe insofern bei der Umsetzung der erforderlichen Investitionen - bei den Betrieben, die die Tiere bisher nach 14 Tagen transportiert haben. Wenn wir jetzt in immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren oder baurechtliche Verfahren eintreten, ist nicht damit zu rechnen, dass entsprechende Vorhaben schon bis zum 31.12. dieses Jahres genehmigt und umgesetzt sind. Insofern können die Betriebe nur auf genehmigungsfreie Lösungen zurückgreifen. Der Vorschlag einer Herabsetzung des Mindestinvestitionsvolumens in der einzelbetrieblichen Förderung für diese Fälle von 20 000 Euro auf 10 000 Euro fand innerhalb des zuständigen Gremiums auf Bundesebene keine Mehrheit. Der Bund lehnt dies auch ab.
Aber da die Verordnung deutschlandweit gilt und somit alle kälberhaltenden Betriebe betrifft sowie auf EU-Ebene eine Änderung des Mindestalters für zu transportierende Kälber zu erwarten ist - 28 oder 35 Tage -, ist zwar mit höheren Kosten zu rechnen, aber - und das ist ja Ihre Frage - nur bedingt von einer Minderung der Wettbewerbsfähigkeit der Brandenburger Rinderhalter auszugehen. Eine Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit ist aber auch nicht zu erwarten. - Vielen Dank.
Ja. - Der Minister hat es ja schon angesprochen: Baugenehmigung - das ist ein Problem für die Rinderhalter. Mit den Baugenehmigungen dauert es zu lange. Das liegt im kommunalen Bereich, und die Dauer der Genehmigungsverfahren wird weit über die Frist hinausgehen. Daher ist meine Frage: Plant der Minister, sich über eine Bundesratsinitiative für die brandenburgischen Bauern einzusetzen und auf eine Verlängerung der Übergangsfrist auf drei Jahre hinzuwirken?
Im Juni wurde der Beschluss im Bundesratsplenum gefasst, der dazu führte, dass die Verordnung von der Bundesministerin in Kraft gesetzt wurde. Auf Antrag Niedersachsens im Januar 2022, Drucksache 7/22, wurde ein Antrag, eine Verlängerung dieser Frist auf drei Jahre anzustreben, an den zuständigen Ausschuss überwiesen. Das wurde dort bis auf Widerruf vertagt. Solange der Antrag nicht wieder aufgerufen wird, gibt es keine Möglichkeit, ihn im Plenum zu behandeln.
Im Übrigen möchte ich auf Folgendes hinweisen: Das Grundproblem ist, dass der Bundesrat in diesem Fall nicht der Rechtsetzer ist. Die Rechtsetzung erfolgt durch das Bundeslandwirtschaftsministerium. Der Bundesrat hat, nachdem die Verordnung mit Zustimmung des Bundesrats in Kraft gesetzt wurde, nur die Möglichkeit, Vorschläge zu machen. Es ist für uns nicht erkennbar, dass der Bund gegenwärtig bereit wäre, einen solchen Vorschlag aufzugreifen. Das ist vermutlich auch der Grund, warum die Angelegenheit im Ausschuss ruhend gestellt wurde.
Herr Minister, Sie haben schön dargelegt, beim wem der Ball liegt. Meine konkrete Frage ist jetzt: Wie gedenken Sie als zuständiger Minister, die Bauern im Land Brandenburg zu unterstützen, die dadurch jetzt extrem existenzgefährdet sind? Wir hatten schon einmal das Milchproblem. Das hatten Sie angeführt. Auch das hier könnte eine Existenzbedrohung für unsere Rinderbauern sein. Von daher wüsste ich von Ihnen gern: Was gedenken Sie für unsere Bauern im konkreten Fall zu tun?
Das hatte ich schon dargestellt. Wir haben uns dafür eingesetzt, dass das Mindestinvestitionsvolumen herabgesetzt wird. Daran, dass wir über das Mindestinvestitionsvolumen sprechen, erkennen Sie schon, dass es hier nicht um existenzsichernde Sofortmaßnahmen geht, sondern eher um kleinteilige Maßnahmen. Aber selbstverständlich ist es erforderlich, den Landwirtschaftsbetrieben unter die Arme zu greifen.
Im Übrigen geht es erst einmal um kurzfristige Maßnahmen wie Iglus zu beschaffen und Ähnliches. Wenn bauliche Maßnahmen erforderlich sind - das hatte ich auch dargestellt -, haben wir das Problem, dass da die allgemeinen Regeln gelten. Ich kann Baugenehmigungen nicht beschleunigen. Die kommunale Ebene ist dafür zuständig, sie sehr schnell zu erteilen. Soweit es um die immissionsschutzrechtliche Genehmigung geht, sind wir selbstverständlich bestrebt, sie so schnell wie möglich zum Abschluss zu bringen. Ich bezweifle aber, dass das ein großes Problem ist.
Und die zweite Frage: Welche Position haben Sie bezüglich der Übergangsregelung, die im Bundesrat im Ausschuss liegt?
Zu den Förderrichtlinien habe ich gerade gesagt: Es geht darum, das Mindestinvestitionsvolumen herabzusetzen.
- Ich kann es nicht auf Landesebene herabsetzen, wenn es eine Vorgabe seitens der EU und des Bundes gibt. Ich kann dann nicht einfach sagen, dass ich das Mindestinvestitionsvolumen für einzelbetriebliche Förderung auf 10 000 Euro herabsetze. Dafür gibt es eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe, und dieses Gremium hat sich dagegen entschieden. Und der Bund hat sehr deutlich gesagt, dass er es nicht mitträgt. Insofern hat sich dieses Thema - es tut mir furchtbar leid - erledigt.
Vielen Dank. - Meine Damen und Herren, wir sind am Ende der Fragestunde, und ich schließe Tagesordnungspunkt 2.
Bevor ich Sie in die Mittagspause entlasse, möchte ich eine Begrüßung vornehmen: Ich begrüße unsere Schriftführerinnen und Schriftführer, die alle wieder im Raum sind.
Ich denke, es wird deutlich, wie schwer die Arbeit war, wenn man nicht sieht, wer gerade spricht. Vielen herzlichen Dank Ihnen!
Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Brandenburger und - das ist mir ganz besonders wichtig - liebe Brandenburger Jugend! Der Strukturwandel in der Lausitz beschäftigt uns seit geraumer Zeit und wird das auch noch in Zukunft tun. Viele kluge Köpfe haben Strukturen für diesen Prozess geschaffen. Man nehme nur die Einrichtung der Werkstätten, in denen ebenfalls viele kluge und engagierte Menschen dabei sind, die passenden Projekte zu finden, die die Lausitz in die Zukunft führen sollen. Daher freue ich mich außerordentlich, dass ich heute hier meine erste Rede zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen am Strukturwandelprozess in der Lausitz halten darf.