Meine Damen und Herren! Ich begrüße Sie und die Zuschauerinnen und Zuschauer herzlich zur 77. Sitzung des Landtages Brandenburg.
Am heutigen Morgen begrüße ich unter unseren Gästen auf der Besuchertribüne Schülerinnen und Schüler des Einstein-Gymnasiums Potsdam. Seien Sie uns herzlich willkommen!
Ich begrüße Sie als Abgeordnete, begrüße die Vertreter der Landesregierung, der Landtagsverwaltung und natürlich die Zuschauerinnen und Zuschauer zu Hause, die unserer Sitzung per Livestream folgen. Bitte wundern Sie sich nicht, dass die Stenografen nicht hier sitzen. Sie sind bedingt durch Krankheitsfälle nicht im Saal, werden aber ganz normal mitschreiben.
Vor Eintritt in die Tagesordnung informiere ich Sie darüber, dass die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN turnusgemäß am 18. November 2022 Vorstandswahlen durchgeführt hat. Als Fraktionsvorsitzende wurden Frau Abgeordnete Petra Budke und Herr Abgeordneter Benjamin Raschke wiedergewählt. Frau Abgeordnete Marie Schäffer wurde als Parlamentarische Geschäftsführerin wiedergewählt. - Allen dreien noch einmal ganz herzlichen Glückwunsch!
Des Weiteren informiere ich Sie darüber, dass die Änderungsanträge mit den Drucksachennummern 7/6741 bis 7/6745 und 7/6747 sowie 7/6760 vom Antragsteller zurückgezogen worden sind.
Meine Damen und Herren, gibt es Ihrerseits Anmerkungen zum Entwurf der Tagesordnung? - Das ist nicht der Fall. Dann lasse ich über die Tagesordnung abstimmen. Wer ihr zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Damit ist die Tagesordnung einstimmig beschlossen.
Für den heutigen Sitzungstag wurde die ganztägige oder teilweise Abwesenheit von Frau Ministerin Nonnemacher sowie der Damen und Herren Abgeordneten Sabine Barthel, Bessin, Damus, Freiherr von Lützow, Hooge, Kalbitz, Kretschmer, Muxel, Münschke, Schäffer, Senftleben und Teichner angezeigt.
TOP 1: Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplanes des Landes Brandenburg für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 (Haushaltsgesetz 2023/2024 - HG 2023/2024)
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Beschluss über das Vorliegen einer außergewöhnlichen Notsituation gemäß Artikel 103 Absatz 2 Satz 2 Landesverfassung in Verbindung mit § 18b Landeshaushaltsordnung
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