- Ja. - Denn wie immer in der Politik ist es so: Die einen haben die Ideen - gerade bei langfristigen Dingen -, bringen alles auf den Weg,
und die anderen haben dann, nach einem Regierungswechsel, die Möglichkeit, Bändchen durchzuschneiden. So ist das, aber ich finde, das gehört zur Wahrheit.
Und dann schauen wir uns doch mal an, wie der aktuelle Verkehrshaushalt aufgestellt ist; auf ihn will ich mich kurz beschränken. Es gibt drei Möglichkeiten, wie dieser Haushalt aufgestellt wurde, denn da fehlen ja ganz viele Dinge: Entweder der Verkehrsminister hat nicht die entsprechenden Anmeldungen bei der Finanzministerin gemacht.
Könnte ja sein. - Die zweite Möglichkeit ist: Die Finanzministerin hat all die Anmeldungen des Verkehrsministers freundlich entgegengenommen und gesagt: Nein, kriegst du nicht.
Die dritte Variante ist - und auf diese muss ich mich jetzt ein bisschen fokussieren -: Die Koalitionsfraktionen haben überhaupt kein großes Interesse an einer Verkehrswende in diesem Land. Das könnte natürlich auch der Fall sein.
Ich muss mich ein wenig darauf konzentrieren, denn, Herr Minister, Sie können nur das Geld ausgeben, das Sie haben und das Ihnen dieses Parlament zur Verfügung stellt.
Die Koalitionsfraktionen erklären ja immer wieder, dass sie Ihnen mehr Geld zur Verfügung gestellt haben, dass sie also hier und dort, beim Radwegebau usw., noch einmal aufgestockt haben,
und das alles - ich wiederhole es gern - über globale Minderausgaben. Mit anderen Worten: Der Verkehrsminister kann uns nachher gern erklären, wie und an welcher Stelle er diese zusätzlichen Ausgaben in seinem eigenen Haushalt später einsparen will.
Aber, Herr Minister, Sie brauchen sich eigentlich keine Gedanken zu machen, denn alle Anträge, die Ihrem Haus, dem Infrastrukturministerium, die Möglichkeit gäben, all das, was Sie im Übrigen immer wieder in Ihren Interviews erzählen - dass Sie die Verkehrswende wollen, dass Sie mehr Radverkehr wollen, dass Sie mehr Schienenausbau wollen -, umzusetzen, liegen auf dem Tisch. Das Einzige, was Sie machen müssen, ist, für Ihre Rede hier nach vorn zu kommen, Ihre Koalitionsfraktionen anzusprechen und zu sagen: Liebe Koalitionsfraktionen, stimmen Sie den tollen Anträgen der Linksfraktion zu! - Und schon haben Sie alle Möglichkeiten, die Sie brauchen.
Deswegen werde ich das noch einmal - ich habe ja so furchtbar wenig Zeit - an drei Beispielen verdeutlichen: Das eine ist - Sie werden es verstehen - der Ausbau der reaktivierten Bahnstrecken. Da sind wir leider nicht weitergekommen, ganz im Gegenteil: die Schorfheide-Bahn, die RB 63, wurde mit dem Fahrplanwechsel eingestellt. Ohne die Intervention - offensichtlich - des CDU-Fraktionsvorsitzenden oder der Finanzministerin wären die RB 73 und die RB 74 auch eingestellt worden. Und wir haben wieder weder im Landesnahverkehrsplan 2023-2027 noch im Haushalt einen vernünftigen Zeitplan für Reaktivierungen. Dabei
böten zum Beispiel die Ketziner Bahn oder die Wriezener Bahn durchaus Potenzial für eine kurzfristige Wiederbelebung.
In unserem Änderungsantrag schlagen wir deshalb vor, jährlich 2,5 Millionen Euro zweckgebunden für die Kosten-Nutzen-Analyse und die konkrete Planung zur Reaktivierung von Strecken und Halten einzustellen.
Dann hat sich die Koalition ja dafür gelobt, mehr als 40 Millionen Euro für den Radverkehr auszugeben; die Hälfte davon sind jedoch Bundesmittel. Beim Landesanteil hatte das Verkehrsministerium in seinem Haushaltsentwurf Gelder gekürzt. Erst in den Haushaltsberatungen im Landtag wurden sie wieder aufgestockt - und zwar mit ungedeckten Schecks, wie wir wissen.
Zum Dritten - zu der versprochenen jährlichen Dynamisierung um 1,5 %, die Sie im Koalitionsvertrag hatten -: Im Haushalt stehen nur noch um 1,3 % erhöhte Zuschüsse. Sie werden sogar noch geringer, da die investiven Zuschüsse aus dem entsprechenden Haushaltstitel herausgerechnet und somit nicht dynamisiert werden. Die Dynamisierung entspricht damit Mehrleistungen von nicht einmal 2 Millionen Euro pro Jahr, obwohl laut Verband der Verkehrsunternehmen allein 15 Millionen Euro pro Jahr erforderlich sind, um die Kostenexplosion bei Strom und Diesel auszugleichen. All das finden Sie in unseren Änderungsanträgen.
Zum Schluss ein Wort zum Sozialticket: Dessen Budget hat die Koalition in den letzten Jahren systematisch zusammengestrichen. Das rächt sich jetzt in der Preiskrise, in der eine Entlastung der Menschen von den Mobilitätskosten dringender denn je ist. Wir beantragen deshalb eine Erhöhung der Gelder für das Sozialticket auf das Niveau von 2019. Damit könnte der Preis für das sogenannte Mobilitätsticket Brandenburg zum 01.01.2023 auf 9 Euro pro Monat gesenkt und der Geltungsbereich auf ganz Brandenburg und Berlin ausgeweitet werden.
Meine Damen und Herren, wir haben Ihnen hier sehr sinnvolle Vorschläge für eine echte Verkehrswende auf den Tisch gelegt. Sie brauchen nur noch zuzustimmen und alles wird gut. - Vielen Dank, meine Damen und Herren.
Vielen Dank. - Wir setzen nahtlos fort, und zwar mit dem Redebeitrag der Abgeordneten Vandre. Sie spricht ebenfalls für die Fraktion DIE LINKE. Bitte.
Herr Vizepräsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Erst diese Woche berichtete das Institut der deutschen Wirtschaft, dass die Angebotsmieten in Brandenburg im Vergleich zum Vorjahresquartal im Durchschnitt um 9,1 % gestiegen sind; das ist übrigens der zweihöchste Wert in ganz Deutschland. Sicherlich kommen wir von einem ganz anderen Niveau als beispielsweise Hamburg, Berlin oder Bremen, aber die Zahlen zeigen uns ganz deutlich, dass wir uns der Mietenpolitik in diesem Land widmen müssen, bevor die Luft für die Mieterinnen und Mieter noch dünner wird.
Schauen wir uns einmal die Fakten an: Dreh- und Angelpunkt sind natürlich die soziale Wohnraumförderung und die Mietpreis-
und Belegungsbindung in diesem Land. Noch einmal zur Erinnerung: Wir kommen aus dem Jahr 2014 mit 59 622 mitpreis- und belegungsgebundenen Wohneinheiten und stehen heute, im Jahr 2022, bei 19 658. Und ab jetzt werden jedes Jahr ca. 1 100 weitere Wohnung aus der Bindung herausfallen. Das muss man zu den Mittelentwicklungen ins Verhältnis setzen.
Ja, ich gebe zu: Wir kommen von einem relativ hohen Niveau und haben im Vergleich zum Haushalt 2022 im Jahr 2023 sogar einen Aufwuchs von 21 %, der es ermöglicht, die Baukostensteigerung von über 16 % zu kompensieren. Aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, zur Wahrheit gehört auch, dass aus dem Landeshaushalt eben nur 3,9 Millionen Euro - und auch nur im Jahr 2024 - zum Landeswohnungsbauvermögen zur Verfügung gestellt werden. Der Rest besteht komplett aus Fördermitteln des Bundes, und zwar aus dem Förderprogramm „Klimagerechter Sozialer Wohnungsbau“. Und die 1 430 Wohneinheiten, die geschaffen werden sollen, kompensieren lediglich die wegfallenden Bindungen.
Ein weiteres Problem ist, dass wir in der Wohnraumförderung immer noch die Priorisierung Neubau vor Sanierung erleben. Dieses Verhältnis müssen wir dringend umkehren, denn es darf nicht länger günstiger sein, abzureißen und neu zu bauen als zu sanieren. Das ist klimatechnischer Irrsinn!
Vor allem wird es der Energiekrise nicht gerecht, denn nahezu jedes kommunale Wohnungsunternehmen in der Fläche des Landes spiegelt mir bei Terminen wider, dass das größte Problem der Sanierungsstau ist. Den können sie selbst nicht schultern, weil der Eigenanteil fehlt. Wir wissen aber, dass es notwendig ist, diese Sanierungen vorzunehmen, auch, um die Mieterinnen und Mieter vor noch höheren Wohnungsmieten zu schützen, weil sich diese wegen des niedrigen Sanierungsstands teilweise verdoppeln.
Deshalb haben wir uns entschieden, dieses Jahr keinen Antrag zur sozialen Wohnraumförderung zu stellen, sondern wir wollen ein Sanierungsprogramm auf Zuschussbasis auflegen. Neben den Investitionen, die dringend notwendig sind, braucht es auch Krisenhilfe, und zwar für kommunale Wohnungsunternehmen und Genossenschaften, denn es gibt Kommunen, in denen das Mietmoratorium bereits ausgesprochen wurde. Diesen möchten wir hier an dieser Stelle ausdrücklich danken und sie mit unserem Antrag unterstützen.
Wir wollen natürlich auch weitere Anreize dafür schaffen, dass auch andere Wohnungsunternehmen nachziehen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Linksfraktion ist der Überzeugung, dass unser Fokus in der Wohnungspolitik immer auf denjenigen liegen muss, die sich ihren Mieterinnen unser Mietern verpflichtet fühlen und für das Gemeinwohl kämpfen. Diese Projekte brauchen unsere Unterstützung. Wir haben in Brandenburg beispielsweise neben den kommunalen Unternehmen und den Genossenschaften auch ganz viele junge Projekte. Kennen Sie beispielsweise die Aktivitäten von Herrn Bewer in Angermünde, der dafür sorgt, dass junge Wohnprojekte nach Angermünde kommen? Oder kennen Sie die ehemalige Grundschule in Zehdenick, die jetzt zu einem Wohn- und Arbeitsprojekt werden soll? Wir fordern die Einrichtung einer Beratungsstelle für
genau diese Wohnprojekte, um sie zu unterstützen und dafür zu sorgen, dass sie in der Fläche des Landes ankommen. An dieser Stelle möchte ich gerne einmal ein Lob unterbringen, denn natürlich unterstützt auch das Netzwerk Zukunftsorte diese Arbeit. Deswegen habe ich mich sehr über den Antrag der Koalition gefreut, den wir als Linksfraktion natürlich sehr gern unterstützt haben.
Es gibt einen weiteren Antrag, den ich als sehr positiv erachte, nämlich den, ein Kompetenzzentrum Nachhaltiges Planen aufbauen zu wollen. Das zeigt, dass die schwierigen Debatten im AIL doch manchmal Früchte tragen. Deswegen: Vielen herzlichen Dank auch für diesen Antrag.
Ich will gar nicht darauf herumreiten, dass wir noch mehr Mittel zur Einrichtung dieses Kompetenzzentrums gefordert haben, sondern beende meine Rede mit dem Wunsch: Lassen Sie uns gemeinsam über das Konzept dieses Kompetenzzentrums diskutieren und es vor allem mitentwickeln, denn es ist eben auf unsere Initiative in den Haushalt gekommen! - Vielen herzlichen Dank.
Vielen Dank. - Als Nächste spricht Frau Abgeordnete WalterMundt für die CDU-Fraktion zu uns. Bitte schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Liebe Gäste! Der vorgelegte Haushaltsplan der Landesregierung bildet eine gute Grundlage für die Jahre 2023 und 2024. Ich bedanke mich bei Minister Guido Beermann, bei den beteiligten Häusern, bei der Finanzministerin und den Kolleginnen und Kollegen des Finanzausschusses für diesen Aufschlag. Hier können wir als Koalition gut aufbauen, um gerade im Bereich Infrastruktur, Bauen und Verkehr die Weichen auf Zukunft zu stellen. Vor allem mit unserer Zukunftsoffensive und den 32 Änderungsanträgen der Koalition zum Einzelplan 11 geben wir dazu viele weitere Millionen Euro an Investitionen frei.
Auf einige wesentliche Punkte und Vorhaben gehe ich an dieser Stelle konkret ein. Richtig ist: Mit einem Volumen von rund 1,25 Milliarden Euro im Jahr 2023 und rund 1,34 Milliarden Euro im Jahr 2024 ist der Einzelplan Infrastruktur und Verkehr im Landeshaushalt so groß wie nie. Allein in den Ausbau der Schiene und den SPNV fließen im Jahr 2023 rund 456 Millionen Euro, und im Jahr 2024 werden es 481 Millionen Euro sein. Kurzum: Diese Mittel ermöglichen eine deutliche Ausweitung des Bahnangebots. Diese Mittel ermöglichen aber auch, dass unsere Ziele im Projekt i2030 weiter konsequent nach vorne gebracht werden. Der Doppelhaushalt 2023 und 2024 ist also vor allem eines: Er ist ein Haushalt für den Ausbau der Schiene, für den Ausbau des Bahnangebots - und das ist auch gut und richtig so.
Kommen wir nun auf die Brandenburger Realität zu sprechen: Wir sind Pendlerland Nummer 1, wir sind fünftgrößtes Flächenland Deutschlands, wir sind und bleiben damit eben auch das Land der Autofahrer. Zur Realität in Brandenburg gehört folglich, dass viele Menschen, viele Unternehmen, viele Lieferverkehre,
die Busverkehre und die Einsatzkräfte auf ein funktionierendes und leistungsstarkes Straßennetz angewiesen sind.
Deshalb sagen wir als Union ganz deutlich: Jeder Cent für den Ausbau und die Sanierung unserer Landesstraßen ist gut angelegtes Geld. 80 Millionen Euro im Jahr 2023 und 87 Millionen Euro im Jahr 2024 stehen dafür nun im Landeshaushalt bereit.
Viele weitere Millionen Euro fließen darüber hinaus in unsere Städte und Gemeinden und damit in die Substanz und den Erhalt unserer Brückenbauwerke.
Was tun wir darüber hinaus für unsere Städte und Gemeinden in Brandenburg mit Blick auf Einzelplan 11?