Ich will aber noch eine Sache ausräumen. Die weiteren Redebeiträge, auch die von Herrn Barthel und von Herrn Münschke, haben den Eindruck erweckt, als ob die regionalen Entwicklungsachsen einerseits und die Schlüsselprojekte, die jetzt veröffentlicht wurden, andererseits vermengt werden. Selbstverständlich - das habe ich in meiner Rede ausgeführt - können weitere regionale Schlüsselprojekte aus den regionalen Entwicklungsach-
Wir haben das Thema mehrfach behandelt. Im Ausschuss für Wirtschaft wurde in der letzten Woche ausgeführt - insoweit muss ich Frau Dr. Haase klar widersprechen -, Minimalvoraussetzung für eine solche Achse seien Schienenverbindungen, es müsse aber mehr hinzukommen. Hinzukommen müsse - das habe ich in meiner Rede ebenfalls ausgeführt -, dass dort eine regionale Zusammenarbeit besteht, dass man gemeinsam Ideen entwickelt
und dass man Akteure und Firmen hat, die sich entweder erweitern oder ansiedeln wollen, die den Prozess voranbringen, die Arbeitsplätze schaffen.
Wir haben insbesondere mit der vorhandenen Infrastruktur in Falkenberg/Elster die große Chance, dass dort ein großes Güterverkehrslogistikzentrum entsteht.
Sie haben den Hinweis auf die Wriezener Bahn gegeben. Diesen möchte ich aufgreifen. Sie haben recht. Wenn man sich die Karte der regionalen Entwicklungsachsen, die jetzt skizziert werden, anschaut, sieht man in der Prignitz eine, die zwei Achsen verbindet. Dabei geht es um die sogenannten Tangentialverbindungen im Infrastrukturbereich, die die Fachleute von PRO BAHN und andere zur Erschließung der ländlichen Räume schon längst, auch unter dem Stichwort des zweiten Rings in Brandenburg, fordern. Wir haben uns nicht getraut, diese Forderung gleich auch noch in den Antrag zu schreiben, aber dieser zweite Ring - von Wriezen bis Frankfurt (Oder) hinunter und von Frankfurt (Oder) über Eisenhüttenstadt und Guben bis Cottbus oder Forst - müsste eigentlich geschaffen werden, wenn es denn irgendjemanden wirklich interessieren würde, gemäß unserer Landesverfassung gleichwertige Lebensverhältnisse in den ländlichen Räumen zu realisieren. Das scheint leider nicht der Fall zu sein.
Auf die anderen, mehr oder weniger qualifizierten Beiträge kann ich jetzt aus Zeitgründen leider nicht mehr eingehen.
Damit sind wir am Ende der Redeliste. Ich schließe die Aussprache und lasse über den Antrag der Fraktion BVB / FREIE WÄHLER, Drucksache 7/6682, „Gleichwertige Lebensverhältnisse in
allen Regionen des Landes sichern - Regionale Entwicklungsachsen in der Regionalentwicklungsstrategie ergänzen“, abstimmen. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Bei vielen Stimmenthaltungen ist der Antrag mehrheitlich abgelehnt.
TOP 5: Wahl einer Richterin des Verfassungsgerichts des Landes Brandenburg für den ausscheidenden Richter des Verfassungsgerichts des Landes Brandenburg Herrn Andreas Dresen
Wahl einer Richterin des Verfassungsgerichts des Landes Brandenburg für den ausscheidenden Richter des Verfassungsgerichts des Landes Brandenburg Herrn Andreas Dresen
Es ist mir eine besondere Freude, an dieser Stelle neben unseren Gästen auch eine Kandidatin, Frau Püschel, und den Präsidenten des Verfassungsgerichts, Herrn Markus Möller, zu begrüßen. Herzlich willkommen!
Die Amtszeit des Richters am Verfassungsgericht des Landes Brandenburg Herrn Andreas Dresen endete regulär bereits am 13. November 2022. Gemäß Verfassungsgerichtsgesetz führt er die Amtsgeschäfte bis zur Ernennung einer Nachfolgerin oder eines Nachfolgers.
Gemäß Antrag der Fraktion BVB / FREIE WÄHLER wird Frau Sylvia Püschel als Nachfolgerin des ausscheidenden Richters des Verfassungsgerichts Herrn Andreas Dresen zur Wahl vorgeschlagen.
Gemäß Antrag der AfD-Fraktion wird Frau Hildegard Vera Kaethner als Nachfolgerin des ausscheidenden Richters des Verfassungsgerichts Herrn Andreas Dresen zur Wahl vorgeschlagen.
Gemäß Artikel 112 Abs. 4 der Verfassung des Landes Brandenburg in Verbindung mit § 4 VerfGGBbg erfolgt die Wahl der Richterinnen und Richter des Verfassungsgerichts des Landes Brandenburg geheim. Für die Wahl sind die Stimmen einer Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Landtages Brandenburg, somit 59 Jastimmen, erforderlich.
Hinweise zum Wahlverfahren: Meine Damen und Herren, die Wahlunterlagen werden nach dem jeweiligen Namensaufruf durch die Schriftführerinnen und Schriftführer am Stenografentisch ausgegeben. Ihre Wahl nehmen Sie bitte ausschließlich in einer der vier dafür aufgestellten Wahlkabinen vor. Die Stimmabgabe erfolgt durch Einwurf …
Die Schriftführerinnen und Schriftführer bitte ich, beim Namensaufruf darauf zu achten, dass sich keine großen Warteschlangen an den Wahlkabinen bilden, also beim Namensaufruf gegebenenfalls Pausen einzulegen.
Sie erhalten einen Stimmzettel mit den Namen der beiden konkurrierenden Kandidatinnen für die Wahl einer Verfassungsrichterin. Sie haben eine Stimme. Ungültig sind Stimmzettel, die Zusätze enthalten, deren Kennzeichnung den Willen des Abstimmenden nicht zweifelsfrei erkennen lässt, die die Identität des Abstimmenden erkennen lassen oder bei denen die Stimmabgabe insgesamt nicht erfolgt ist oder wenn die Anzahl der abgegebenen Stimmen die Anzahl der zu vergebenden Stimmen übersteigt.
Meine Damen und Herren, gibt es im Saal noch eine Abgeordnete oder einen Abgeordneten, die oder der ihre bzw. seine Stimme nicht abgeben konnte? - Ich sehe, das ist nicht der Fall. Ich schließe den Wahlgang und bitte die Schriftführerinnen und Schriftführer, mit Unterstützung der Landtagsverwaltung die Auszählung vorzunehmen. Bis dahin unterbreche ich den Tagesordnungspunkt.
Meine Damen und Herren, wir haben ein Ergebnis. Für die Wahl der Kandidatin Frau Hildegard Vera Kaethner wären 59 Stimmen
erforderlich gewesen. Sie hat 18 Jastimmen erhalten. Damit ist Frau Hildegard Vera Kaethner nicht gewählt.
Auf Frau Sylvia Püschel entfielen 9 Jastimmen. Es hätte auch hier 59 Stimmen bedurft. Damit ist auch Frau Sylvia Püschel nicht gewählt. Ich bedanke mich aber für Ihre Bereitschaft, sich zur Wahl zu stellen, und dafür, dass Sie heute extra hierhergekommen sind.