Protokoll der Sitzung vom 14.12.2022

Gesetzentwurf der Landesregierung

Drucksache 7/5419

2. Lesung

Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses

Drucksache 7/6780

Es wurde vereinbart, keine Debatte zu führen.

Bevor ich die Abstimmung eröffne, informiere ich Sie darüber, dass sich mit Vorlage der Beschlussempfehlung und des Berichts des Rechtsausschusses auf Drucksache 7/6780 die Abstimmung über die vorherige Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses auf Drucksache 7/6418 erledigt hat.

Ich darf Sie daher fragen, wer der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses auf Drucksache 7/6780 zum Gesetzentwurf der Landesregierung, Gesetz zur Regelung der außergerichtlichen Streitbeilegung durch Schiedsstellen und anerkannte Gütestellen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Streitbeile- gungsgesetz - BbgSBG), zustimmt. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Damit ist die Beschlussempfehlung ohne Enthaltungen angenommen und das Gesetz nach 2. Lesung verabschiedet.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 9 und rufe Tagesordnungspunkt 10 auf.

TOP 10: Gesetz zur Neuregelung der allgemeinen Beeidigung von Dolmetscherinnen und Dolmetschern und der Ermächtigung von Übersetzerinnen und Übersetzern und zur Änderung weiterer Gesetze

Gesetzentwurf der Landesregierung

Drucksache 7/6100

2. Lesung

Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses

Drucksache 7/6781

Ich eröffne die Aussprache. Für die Koalitionsfraktionen spricht Frau Abgeordnete Fischer zu uns. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sprache ist wichtig. Sprache ist das wichtigste Mittel, um sich mit anderen Menschen zu verständigen. Das ist natürlich besonders herausfordernd, wenn es um verschiedene Sprachen geht, und ganz besonders wichtig ist es, wie wir uns alle denken können, wenn es um Diskussionen und Auseinandersetzungen vor Gericht geht. Der Bund hat deswegen das Ge

richtsdolmetschergesetz erlassen. Ziel ist es, für diese ganz spezielle Berufsgruppe bundesweit einheitliche und auch hohe Standards zu haben. Das Gesetz soll zeitnah in Kraft treten. Wir müssen jetzt als Land tätig werden, um für die anderen Berufsgruppen, die von dieser Bundesregelung nicht erfasst sind - das sind die Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie die Übersetzerinnen und Übersetzer -, ebenfalls Landesregelungen zu schaffen.

Sprache ist wichtig, und Sprache darf auch keine Barriere und keine Erschwernis sein. Deswegen möchte ich mich für die Koalition bei allen bedanken, die sich diesem wichtigen Beruf widmen, und auch bei allen, die in unserer Anhörung waren und uns ihre Expertise zur Verfügung gestellt haben, sowie stellvertretend für den Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer, Landesverband Berlin-Brandenburg, bei Herrn Hamid Rochdi. Vielen Dank!

(Beifall SPD, CDU und B90/GRÜNE)

Wie gesagt, der Bund gibt für die Gerichtsdolmetscher hohe Standards mit Kriterien vor. So muss künftig alle fünf Jahre nachgewiesen werden, dass die jeweilige Sprache aktiv gesprochen und angewendet wird.

Wir haben nun als Land zwei Möglichkeiten: Entweder nehmen wir für die Berufsgruppen, für die wir jetzt selber Regelungen schaffen, niedrigere Standards als der Bund, oder wir sagen, dass uns das hohe Niveau wichtig ist und wir den gleichen Standard vorgeben. Das war auch der Knackpunkt, um den es in der Anhörung in erster Linie ging.

Ich finde, dass der Vergleich von Dolmetschern mit Handwerksmeistern und öffentlich bestellten Sachverständigen, den die Opposition vorschlägt, hinkt. Vielmehr sieht der vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung vor, auch hier die allgemeine Beeidigung nach fünf Jahren zu beenden. Man kann sie auf Antrag auch verlängern.

Trotzdem ist es wichtig, Übergänge zu schaffen, damit sich alle beteiligten Stellen darauf einrichten können. Das war auch ein Thema, das der Bund erkannt hat. Wir haben in unserem Änderungsantrag diese bis 2027 verlängerte Übergangsfrist übernommen.

Ein weiterer kleiner Punkt aus der Anhörung ist, dass wir die Anregung des Versorgungswerkes der Rechtsanwälte zur elektronischen Wahl ebenfalls aufgegriffen und mit unserem Änderungsantrag aufgenommen haben. Deswegen bitte ich namens der Koalition um Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf. - Vielen Dank.

(Beifall SPD und CDU)

Vielen Dank. - Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag des Abgeordneten Hanko für die AfD-Fraktion fort. Bitte schön.

(Beifall AfD)

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Abgeordnete! Dolmetscher und Übersetzer, kurz: Sprachmittler, sind in jeder Gesellschaft, in

jedem Staat von großer Bedeutung für eine gelungene Kommunikation frei von Missverständnissen.

(Dr. Berndt [AfD]: Jawoll!)

Vor allem bei Gerichten und Behörden, wo es auf jede Formulierung ankommt, sind qualifizierte und professionell handelnde Dolmetscher und Sprachmittler unerlässlich für alle Verfahrensbeteiligten.

Zum 1. Januar 2023 tritt das Gerichtsdolmetschergesetz vom 10. Dezember 2019 in Kraft, dessen Zielsetzung es ist, bundesweit die Qualität der Arbeit der Dolmetschenden zu verbessern.

(Zuruf des Abgeordneten Bretz [CDU])

Eine Folge ist jedoch, dass die bisherigen landesgesetzlichen Regelungen dadurch ihre Gültigkeit verlieren. In der Anhörung im Rechtausschuss wurde jedoch schon zum Ausdruck gebracht, dass dies nicht gelungen ist. Die Bedenken der Bundesländer wurden im Beschluss des Bundesrates zu der Drucksache 532/19 wiedergegeben.

Aber anders als zu erwarten verbergen sich in dem vorliegenden sogenannten „Omnibusgesetz“ - oder auch „Huckepack“ genannten Artikelgesetz - weitere Gesetzesänderungen. Neben dem Sprachmittlergesetz als Gesetz zur Neuregelung der allgemeinen Beeidigung von Dolmetschern und der allgemeinen Beeidigung der nicht vom Gerichtsdolmetschergesetz erfassten Dolmetscher sind auch noch die Änderungen am Rechtsanwaltsversorgungsgesetz, am Heilberufsgesetz und am Steuerberaterversorgungsgesetz betroffen. Eine Anhörung hat lediglich zu den ersten beiden Gesetzen stattgefunden. Die Praxis der Zusammenfassung von Änderungen an verschiedenen, nicht zusammenhängenden Gesetzen ist sowieso zu kritisieren.

(Beifall AfD)

In Kürze noch zu dem Sprachmittlergesetz: Mit dem Gerichtsdolmetschergesetz hat der Bund von seiner Gesetzgebungskompetenz Gebrauch gemacht und die vorliegende landesgesetzliche Regelung dem Grunde nach notwendig gemacht. Die bisherigen landesrechtlichen Regelungen werden obsolet. Bisher waren die allgemeine Beeidigung der Dolmetscher sowie die Ermächtigung der Übersetzerinnen im Land Brandenburg im Brandenburgischen Dolmetschergesetz vom 7. Juli 2009 sowie in der Verordnung zur Ausführung des Brandenburgischen Dolmetschergesetzes vom 23. September 2009 geregelt.

Das neue Bundesgesetz sieht vor, dass die derzeit je nach Bundesland unterschiedlichen Voraussetzungen für die Beeidigung von Gerichtsdolmetschern vereinheitlicht werden. Dabei wurden die Voraussetzungen in Bezug auf die fachliche Eignung von Gerichtsdolmetschern für eine allgemeine Beeidigung neu festgelegt.

In der 93. Justizministerkonferenz im Juni 2022 betonten die Justizminister der Länder den Wert von qualitativ hochwertiger Dolmetschertätigkeit für das gesamte Gerichtswesen. Da mit Inkrafttreten des Gerichtsdolmetschergesetzes die landesrechtlichen Regelungen über die allgemeine Beeidigung der gerichtlichen Dolmetscher gegenstandslos werden, besteht, soweit das Gerichtsdolmetschergesetz keine Regelung trifft, landesrechtlicher Regelungsbedarf. Dies betrifft die Ermächtigung von Übersetzern und die allgemeine Beeidigung von Dolmetscherinnen

und Dolmetschern, die nicht in den Anwendungsbereich des Gerichtsdolmetschergesetzes fallen. Dabei handelt es sich um den bislang in § 1 Abs. 3 des Brandenburgischen Dolmetschergesetzes geregelten Gebärdensprachdolmetscher und die dort erfassten anerkannten Kommunikationshilfen.

Herr Abgeordneter Hanko, Sie müssten jetzt bitte einen geeigneten Schlusssatz finden.

Das Bestreben des Gesetzgebers, bundeseinheitlich hohe Qualitätsstandards für die Erbringung von Sprachmittlerleistungen zu schaffen, kann allerdings nicht auf Dolmetscher beschränkt werden, sondern soll auch die für die Justizbehörden tätigen Übersetzer einschließen.

(Beifall AfD - Dr. Redmann [CDU]: Der Schlusssatz steht hinten!)

Insgesamt gab es auch hinsichtlich der landesrechtlichen Regelung am Sprachmittlergesetz erhebliche Kritik, wie hinsichtlich des nicht gewährleisteten Bestandsschutzes, sodass wir uns trotz der sinnvollen Änderungen am Rechtsanwaltsversorgungsgesetz insgesamt enthalten. Daher stimmen wir dem Antrag nicht zu. - Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall AfD - Bretz [CDU]: Gegendert spricht man vom Ent- haltenden!)

Vielen Dank. - Wir fahren mit dem Beitrag der Abgeordneten Block für die Fraktion DIE LINKE fort. Bitte schön.

Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Kolleginnen, sehr geehrte Kollegen! Mit dem Gesetzentwurf - das haben wir heute schon gehört - sollen landesrechtliche Regelungen über die allgemeine Beeidigung der gerichtlichen Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie die Ermächtigung der Übersetzerinnen und Übersetzer an die neuen bundesrechtlichen Erfordernisse angepasst werden. Anders als die AfD finden wir das Huckepackverfahren in diesem Fall tatsächlich unproblematisch. Die Regelungen im Rechtsanwaltsversorgungsgesetz, im Heilberufsgesetz und im Steuerberaterversorgungsgesetz, die dort mitgeregelt werden, sind so unproblematisch, dass wir dazu nicht extra eine Anhörung hätten durchführen müssen.

Problematisch ist aus unserer Sicht aber, dass die beeidigten Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie im Land Brandenburg explizit auch in vollem Umfang die Übersetzerinnen und Übersetzer einer Befristung ihrer Zulassung unterliegen. Das heißt, dass sie alle fünf Jahre alle Nachweise, Unterlagen, Sprachprüfungen, Ausbildungsnachweise, aber auch die Nachweise über die geordneten wirtschaftlichen Verhältnisse und ihre Zuverlässigkeit erneut einreichen müssen. Problematisch ist das, weil das, anders als Frau Fischer es hier dargestellt hat, in anderen Berufsgruppen nicht der Fall ist. Auch da gelten hohe Standards, ob bei den Sachverständigen, die vereidigt werden, oder bei einfachen Handwerksmeistern. Auch die Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie die Übersetzerinnen und Übersetzer haben

ihre Prüfungen abgelegt, haben nachgewiesen, dass sie über die geforderten Fähigkeiten und Qualitäten verfügen. Da ist es problematisch, wenn man sozusagen alle fünf Jahre das erneut wieder nachweisen muss. Diese Nachweise werden, wie gesagt, bei anderen Berufsgruppen auch nicht geprüft - nicht nach fünf, zehn und auch nicht nach 20 Jahren. Ein Sachverständiger im KfzBereich kann seinen Beruf nach zehn oder 15 Jahren schon gar nicht mehr ausgeübt haben, darf diesen Titel letztendlich aber weiter tragen. Insofern sehe ich hier keinen rechtfertigenden und nachvollziehbaren Grund, diese Regelung auch für die Übersetzerinnen und Übersetzer in Brandenburg einzuführen.

Des Weiteren haben wir ein Problem damit, dass wir in der Anhörung gehört haben, dass die Kapazitäten für diese Überprüfungen nicht ausreichen werden. Insofern sind wir dankbar, dass die Verlängerung der Übergangsvorschrift bis zum 01.01.2027 von der Koalition eingebracht wurde. Das geht in die richtige Richtung. Wir halten diese Überprüfungsregelung jedoch für unnötig und die Absätze 2 und 3 des Gesetzentwurfs zum Verzicht und Widerruf der allgemeinen Beeidigung für ausreichend. Wir werden uns deshalb bei der Abstimmung über den Gesetzentwurf enthalten. - Vielen Dank.