Dazu liegt ein Änderungsantrag der Fraktion BVB / FREIE WÄHLER, Drucksache 7/6867, vor. Ich eröffne die Aussprache. Sie beginnt mit dem Beitrag der CDU-Fraktion. Zu uns spricht die Abgeordnete Walter-Mundt. - Bitte schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Der vorgelegte Gesetzentwurf befasst sich mit dem künftigen Umgang mit Flächen für die Windkraftnutzung in Brandenburg. Zum Hintergrund: Die Bundesregierung hat den Ländern jüngst verpflichtende Vorgaben und Flächenziele für die Windkraft ins Hausaufgabenheft geschrieben. Für Brandenburg bedeutet das konkret, dass bis Ende 2027 1,8 % und bis Ende 2032 2,2 % der Landesflächen für die Windkraftnutzung ausgewiesen werden müssen.
Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf kommt die Landesregierung dieser Vorgabe aus Berlin nun nach und schafft Rechts- und Planungssicherheit. Kurzum: Wir setzen den Rahmen für die fünf Regionalen Planungsgemeinschaften, damit diese ihren Aufgaben nachkommen können.
An dieser Stelle möchte ich deshalb auch noch einmal Folgendes klarstellen: Brandenburg liegt im Vergleich zu anderen Bundesländern bei der Windenergieerzeugung schon seit vielen Jahren in der Spitzengruppe. Die neuen Vorgaben aus Berlin sind für uns als fünftgrößtes Flächenland dennoch machbar und leistbar. Der vorgelegte Gesetzentwurf ändert nichts an den bereits bestehenden Vorgaben. Ich werde mich kurzfassen und damit zum Schluss meiner Ausführungen kommen.
Wir setzen mit dem vorgelegten Gesetzentwurf die Vorgaben des Bundes, die zum 1. Februar 2023 in Kraft treten, landesrechtlich um. Wir gleichen aber auch die gesetzlichen Regelungen an und heben damit Widersprüche auf. Kurz gesagt: Wir versetzen die Regionalen Planungsgemeinschaften in die Lage, belastbare und rechtswirksame Regionalpläne nach den neuen Vorgaben im Sinne der Vorrangplanung aufzustellen.
Da dies ja die 1. Lesung ist und die Behandlung im Ausschuss folgt, nehme ich es einmal vorweg: Im Januar haben wir eine schriftliche Anhörung. Ich gehe davon aus, dass wir diese sehr intensiv beraten und diskutieren werden. Ich schaue zuversichtlich in den Januar. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Bis dahin.
Herr Vizepräsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nach dem Windenergieanlagenabgabengesetz und dem Windenergieanlagenabstandsgesetz folgt also nun der dritte Streich der Landesregierung: das Windenergieflächenbedarfsgesetz. Aus der Reihenfolge könnte man folgenden Schluss ziehen: Als Erstes werden die Bürger gefügig gemacht, indem man ihnen die Möhre vor die Nase hält. Haben sie diese - mit Verlaub, Herr Präsident - gefressen, schauen sie nicht mehr so genau hin, wo in ihrer Nachbarschaft und in welcher Entfernung die Windanlagen gebaut werden sollen. Und sind sie ohnehin schon mit Geldversprechen gefügig gemacht und in der Abstandsfrage wohlwollend träge gestimmt, bekommen sie nun die bitterste Pille verabreicht, nämlich die Antwort auf die Frage: Wie viel Gesamtfläche des Landes soll überhaupt mit den monströsen Windindustriekolossen bebaut oder besser gesagt verbaut werden?
Im Grunde ist alles bereits über das Windenergieflächenbedarfsgesetz des Bundes geregelt, wie die Kollegin vor mir ausführte. Das Land Brandenburg steht in der Pflicht, bis zum 31.12.2027 1,8 % seiner Gesamtfläche und bis zum 31.12.2032 letztlich 2,2 % seiner Gesamtfläche mit Windkraftwerken zu verbauen. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Um diese abstrakten Werte einmal mit etwas Leben zu erfüllen: 2,2 % der Landesfläche entsprechen in etwa der Gesamtfläche der vier größten Städte Brandenburgs - Brandenburg an der Havel, Cottbus, Frankfurt (Oder) und Potsdam.
Diese Fläche - der schönsten brandenburgischen Natur und Heimat - soll also innerhalb der kommenden zehn Jahre komplett einer Technologie geopfert werden, die nur dann Energie liefert, wenn der Wind weht. Wenn er zu stark weht, werden die Anlagen abgeschaltet. Halten wir also fest: Weht kein Wind, gibt es keinen Strom. Weht der Wind zu stark, gibt es auch keinen Strom. Eine rundum zuverlässige und überzeugende Technologie also, meine sehr geehrten Damen und Herren!
Was zudem bislang völlig verschwiegen wird, ist die Fläche, die wir dann noch für Photovoltaik benötigen. Frage an die Regierung: Wie viel Prozent der Landesfläche sollen dafür künftig noch verplant und bebaut werden? Auch 2 % oder noch mehr?
Selbst damit werden wir definitiv nicht die Grundlast, also die konstant benötigte elektrische Leistung unseres Landes, gewährleisten können.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, diese Art der Energieversorgung funktioniert nicht - und das nachweisbar. Ihre sogenannte Energiewende ist gescheitert, und das wissen Sie. Trotzdem wird daran stumpf weitergearbeitet. Warum? Wieso? Weshalb? Das zu ergründen, wäre eigentlich die Aufgabe des zugehörigen Fachausschusses. Dort soll die fachliche Debatte zum Ziel führen, dort sollen zum Beispiel auch Anhörungen von Experten stattfinden. Aber genau das wird von der Koalition mit ih-
rer Mehrheit unterbunden. Zu diesem Gesetz soll lediglich eine schriftliche Anhörung stattfinden. Dazu soll dann der Anzuhörende auch noch innerhalb kürzester Zeit benannt werden. Damit zeigt die Koalition ganz klar, dass ihr an einem fachlichen Austausch gar nicht gelegen ist.
Es soll stattdessen nahezu lautlos ein Gesetz beschlossen werden, ja geradezu abgenickt werden, das auf Landesebene noch einmal manifestieren soll, was auf Bundesebene vorgegeben wird - damit auch bloß niemand auf die Idee kommen kann, in Brandenburg die vorgegebenen Flächenziele infrage zu stellen oder gar anzugreifen. Meine Damen und Herren, das ist, als wenn Sie an Ihrer Hose Gürtel und Hosenträger tragen: Sie vertrauen damit offenbar weder dem einen noch dem anderen komplett - und wahrscheinlich sich selbst am wenigsten.
Wir werden sehr gespannt in die Ausschusssitzung am 19. Januar gehen. Nicht, weil wir das Ergebnis eventuell noch verändern könnten oder das Ergebnis veränderbar wäre, sondern, weil wir wieder einmal erleben werden, mit welcher unglaublichen Insolenz sich die Landesregierung gegen die Interessen und Wünsche der Brandenburgerinnen und Brandenburger stellt und über sie hinweg entscheidet. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Angesichts der fortgeschrittenen Zeit und der Tatsache, dass wir uns über diesen Gesetzentwurf noch im Ausschuss unterhalten, werde ich meinen Redebeitrag zu Protokoll geben. Außerdem wäre es vertane Zeit, die AfD hier aus ihrer Blase zu holen.
Wir fahren mit dem Beitrag der Fraktion DIE LINKE fort, für die die Abgeordnete Schwarzenberg spricht. Bitte schön.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Gäste! Leider wurde in der vorigen Woche von der Koalition eine mündliche Anhörung zu diesem Gesetzentwurf im Ausschuss verweigert. Wissen Sie, ich konnte es nicht nachvollziehen. Plausible Gründe konnten Sie dafür auch nicht nennen. Erst im Mai dieses Jahres wurde das brandenburgische Gesetz zur Regelung von Mindestabständen von Windkraftanlagen beschlossen. Ich kann mich noch gut daran erinnern, wie das Gesetz in einer Nacht-und-Nebel-Aktion - wenngleich mit einer mündlichen Anhörung - im Ausschuss beschlossen wurde. Auch
das uns jetzt vorliegende Gesetz soll still und leise und vor allem ganz schnell verabschiedet werden.
Es scheint, dass Sie hier eine Debatte vermeiden wollen, und die Gründe liegen auf der Hand, denn wie jeder andere stellen auch wir uns die Frage: Was bringt uns jetzt noch das brandenburgische Gesetz zur Regelung des Mindestabstandes, und wo und in welchen Fällen ist es überhaupt noch anwendbar?
Laut vorliegendem Gesetzentwurf werden die Regelungen aus dem Bundesgesetz übernommen; von den 1 000 Metern ist keine Rede. Da stellt sich die Frage: Wird der Mindestabstand von 1 000 Metern zu Wohngebieten fallen? Gilt dieser Abstand folglich nur noch für Flächen, die über den sogenannten Flächenbeitragswert hinausgehen, oder aber entfallen auch dort die Brandenburger Regelungen? Wir stochern also im Nebel.
Sehr geehrte Damen und Herren, natürlich müssen wir Bundesgesetze umsetzen. Das ist unstrittig, aber im Mai war schon absehbar, was die Bundesebene von Ländergesetzen, die einen Mindestabstand regeln, hält. Das ist ein weiteres Beispiel dafür, dass man Bürgerinnen und Bürgern etwas verspricht, nämlich den 1 000-Meter-Abstand, und es dann wieder kippt.
Zum Gesetzentwurf: Mit dem vorliegenden Windenergieflächenbedarfsgesetz werden den Ländern ganz konkrete Flächenziele, die Flächenbeitragswerte, vorgegeben. Diese sollen von regionalen Planungsträgern als Vorranggebiete in Plänen festgeschrieben werden. Eine regionale Differenzierung ist erst einmal nicht geplant und nicht vorgesehen; wir wissen nicht, ob sie noch kommen wird.
In Zukunft sollen Genehmigungsverfahren beschleunigt werden, und für artenschutzrechtliche Prüfungen soll es bundeseinheitliche Standards geben. Aber so bundeseinheitlich werden sie dann doch nicht sein, denn das Landesumweltamt arbeitet noch an einer Umsetzungsverordnung, die auch den Tatbestand der Störung von Arten berücksichtigt. Das Ergebnis bleibt also abzuwarten, und es bleibt die Frage, warum es hier keine bundeseinheitlichen Regelungen gibt.
Sehr geehrte Damen und Herren, wir brauchen einen schnellen Ausbau von erneuerbaren Energien. Das ist auch Ziel der Linken; das will ich an der Stelle noch einmal klarstellen. Wir wissen aber auch: Ohne die Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger, ohne mehr Bürgerbeteiligung wird der schnelle Ausbau zu einem nicht endenden Hürdenlauf.
Im Bundesgesetz, § 6 EEG, findet man Regelungen zur Bürgerbeteiligung, die wir begrüßen; das finden wir richtig. Aber ich frage Sie: Sind sie auch in der kleinsten Kommune, im kleinsten Dorf, bei den Gemeindevertretern bekannt? - Wir alle wissen: Wie erfolgreich die Energiewende sein wird, wird in den ländlichen Räumen entschieden.
„Dabei ist ein gerechter Ausgleich der Lasten zwischen Großstadt und Flächenland unter dem Aspekt der Akzeptanz in den Blick zu nehmen.“
Ich finde den Satz gut, aber was heißt das? Was findet man dazu in der Energiestrategie noch? Der Verweis auf das Zieldreieck in der Energiestrategie reicht nicht aus. Ich glaube, wir brauchen einen Moderationsprozess im ganzen Land, um die angestrebten Ausbauziele zu erreichen: Moderatoren und Beteiligungsformate in allen fünf Regionalen Planungsgemeinschaften.
Auch die Rahmenbedingungen der planerischen Steuerung haben sich geändert. Die Umstellung auf Vorrangflächen erfordert ein schnelles Handeln der Regionalen Planungsgemeinschaften. Denn wir wissen: Ohne planerische Steuerung werden in Zukunft der Markt und das Bundes-Immissionsschutzgesetz entscheiden, wo eine Windkraftanlage stehen wird.
Ich möchte noch etwas sagen: Wir haben eine Landesfläche, und die vermehrt sich nicht. Eher wird sie durch Versiegelung noch abnehmen. Mit dieser Fläche müssen wir sorgsam umgehen, und wir müssen klug entscheiden. - Vielen Dank.