Ich möchte noch etwas sagen: Wir haben eine Landesfläche, und die vermehrt sich nicht. Eher wird sie durch Versiegelung noch abnehmen. Mit dieser Fläche müssen wir sorgsam umgehen, und wir müssen klug entscheiden. - Vielen Dank.
Vielen Dank. - Als Nächster spricht zu uns der Abgeordnete Rostock für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Herr Vizepräsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer! Vielleicht noch einmal ein paar Schritte zurück. Es wurde schon mehrfach angesprochen: Wir haben hier ein Windenergieanlagenabstandsgesetz beschlossen, und wir haben das ziemlich flexibel gestaltet. Wir haben gesagt, Splittersiedlungen und Einzelgehöfte sind nicht betroffen. Wir haben gesagt, die Kommunen können über die Bauleitplanung den Abstand unterschreiten, und wir haben gesagt, die Flächenziele müssen erreicht werden.
Wir haben dann gesagt, dass wir die Regionalplanung umstellen - von Windeignungsflächen auf Windvorrangflächen. Ich habe es schon einmal in einer anderen Rede vorgetragen: Es wird in Zukunft eine Dreiteilung geben. Wir werden die Vorranggebiete haben, die die Flächenziele wiedergeben sollen, und dort sollen die Genehmigungen möglichst reibungslos erteilt werden können. Wir werden die Tabuzonen haben; das sind Naturschutzgebiete und Vogelschutzgebiete sowie Flächen, die unter das Windenergieanlagenabstandsgesetz fallen. Dazwischen haben wir die Flächen, über die die Kommunen relativ selbstständig entscheiden können. Es gibt dann nämlich in diesen Gebieten keine Privilegierung; die Kommunen können über die Bauleitplanung entscheiden, wo sie Windenergieanlagen haben wollen und wo nicht.
Jetzt kommt der nächste Schritt: Von der Bundesebene werden die Flächenziele vorgegeben; wir wollen, dass sie eingehalten werden. Das steht in Artikel 1 des vorliegenden Gesetzentwurfs;
die Flächenziele werden sozusagen eins zu eins weitergegeben. Da stellt sich uns Bündnisgrünen tatsächlich die Frage, ob man den Zwischenschritt macht, die 1,8 % bis 2027, oder ob man gleich 2,2 % will. Das ist aber natürlich auch eine juristische Frage, ob wir darüber hinausgehen können, und ohnehin steht es den Regionalen Planungsgemeinschaften frei, selbstständig gleich das 2,2-%-Ziel anzupeilen, weil es natürlich gewisse Vorteile hat, wenn man nicht erst einen Plan hat und sich sofort der Überarbeitung widmet, um einen zweiten Plan vorzubereiten.
Artikel 2 des vorliegenden Gesetzes besagt, dass das Windenergieanlagenabstandsgesetz nicht mehr für Windenergiegebiete gelten soll. Da habe ich mich im ersten Moment gefragt: Wo gilt es dann eigentlich noch? Außerhalb der Windenergiegebiete können die Kommunen den Abstand ja über die Bauleitplanung ohnehin unterschreiten. Aber die bisherigen Regionalpläne sind alle gekippt, und es müssen jetzt erst neue Regionalpläne mit Vorranggebieten erarbeitet werden. In der Übergangszeit, in der wir gerade sind, ist es wichtig, dass es nicht nur die Tabuzonen und die Naturschutzgebiete gibt, sondern auch der Abstand weiterhin gilt.
Ich hoffe, dass deutlich geworden ist, dass wir eine ausführliche fachliche Anhörung zum Windenergieanlagenabstandsgesetz schon hatten, und dieser Gesetzentwurf ist nun wirklich sehr überschaubar - er verändert einen einzigen Satz. Ich will doch nicht die gesamte Debatte wiederholen, dann Teilnehmer wie „Vernunftkraft“ dort haben und mir das alles noch einmal anhören müssen.
Die ausführliche Debatte hat stattgefunden, und wir sollten in der Lage sein, nach dieser Debatte die jetzige Änderung auch zu erkennen. Eine weitere Debatte brauchen wir also nicht. Wir führen eine schriftliche Anhörung durch; wir lassen das nicht ganz beiseite.
Ich will auch noch einmal sagen: Herr Münschke, Sie behaupten hier immer, die Windkraft trage nichts bei. Gucken Sie sich doch einfach erneut den Strommix der letzten Jahre an. Windkraft widerspricht auch nicht dem Wunsch der Brandenburger. Erst vor Kurzem hieß es im Brandenburg-Monitor, dass lediglich 13 % grundsätzlich gegen Windkraft sind. Wenn Sie bei der nächsten Wahl bei 13 % lägen, wäre das ein Anfang. - Vielen Dank.
Da wurde noch eine Kurzintervention angemeldet. Das war spät, aber noch rechtzeitig. - Bitte schön, Frau Marianne
Vielen Dank, Herr Präsident! Herr Rostock, es ist schon erstaunlich, was Sie hier so von sich geben. Sie zielen darauf ab, dass Wind und Sonne immer da sind, und verweisen auf die Statisti
ken. Ich habe in einer seriösen Zeitung, der „Frankfurter Allgemeinen“ - einer Zeitung, die uns nun nicht sehr nahesteht -, einmal nachgeschaut, und es ist eben so, dass der Strommix zurzeit sehr überschaubar ist, wenn es um die von Ihnen Favorisierten geht - Sonne und Wind. Ich lese es Ihnen einmal vor: Strommix - Kohle 47,4 %, Gas 22,3 %, Biomasse 7,7 %, Wind 7,5 %, Atom 5,9 %, Solar 1,7 % und Sonstige 7,4 %.
Wie überschaubar das ist, zeigt doch dieser Strommix. Wind- und Sonnenenergie sind nun einmal Zufallsenergien bzw. wetterabhängig.
Wenn der Wind nicht weht und die Sonne nicht scheint - wir haben jetzt eigentlich ein typisches Novemberwetter -
und ich auf der Autobahn entlangfahre, sehe ich oft: Die Windräder stehen still. Wenn der Wind nicht weht und sich kein Blättchen bewegt, ist das eben so. Die Natur ist nicht zu überlisten - das ist nun einmal so -, und physikalische Gesetze sind es schon gar nicht.
Wir können uns immer irgendwelche Momentaufnahmen angucken - es geht aber um die Energieversorgung über längere Zeiträume; genau das meinte ich mit dem Verweis auf den Strommix der letzten Jahre und Monate. Ich will noch einmal versuchen, das zu erklären - manchmal fühle ich mich schon wie der „Erklärbär“ der Energiewende -:
Erstens: Wind und Sonne sind nicht die einzigen erneuerbaren Energien; es gibt speicherbare erneuerbare Energien wie die Wasserkraft oder die Biomasse.
Zweitens: Es gibt keine starre Nachfrage mehr. Das Prinzip der Grundlast wird überholt, und wir werden in Zukunft Flexibilitätsmärkte mit Angebot und Nachfrage haben. Man hört es ja immer wieder einmal: Man soll die Waschmaschine anstellen, wenn der Strom günstig ist. - Das sind Entwicklungen, die zeigen, wo es hingeht.
Gucken Sie doch einmal auf die Straße, dann stellen Sie fest, wie viele Elektroautos inzwischen unterwegs sind. Autos stehen im Schnitt 23 Stunden am Tag herum. Wenn sie in Zukunft zu einem großen Teil an der Steckdose hängen, sind sie in Summe ein Riesenbatteriespeicher.
Wir haben die klassischen Speicher wie Batterien, wir haben die molekularen Speicher wie Wasserstoff usw. Sie müssen doch einfach einmal zur Kenntnis nehmen, dass es eine Entwicklung gibt, die Tendenz der letzten Jahre eindeutig ist und der Anteil des Stroms, der aus erneuerbaren Energien erzeugt wird, steigt. In der Tat befinden wir uns an der Schwelle zu einer neuen Phase, denn es geht natürlich darum, gerade die Speicher und die Sektorkopplung noch weiter auszubauen.
Aber so zu tun, als wäre sofort, wenn kein Wind weht und keine Sonne scheint, kein Strom mehr da, ist Quatsch!
Vielen Dank. - Wir fahren in der Aussprache mit dem Redebeitrag der Abgeordneten Wernicke fort. Sie spricht für die
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Kennen Sie das Gefühl, wenn man einen Schnellschuss bereut? Das ist jedem schon passiert. Was tun Sie dann?
Wir drehen einmal die Zeit zurück: Vor dem Sommer wurde allen plötzlich klar, dass der Ukrainekrieg unsere Energieversorgung gefährdet. Mit Dutzenden Einzelmaßnahmen versuchte die Politik, gegenzusteuern. Wenn Gefahr droht, muss schnell und entschieden gehandelt werden - dagegen ist grundsätzlich erst einmal nichts einzuwenden. Die meisten Maßnahmen waren kurzfristig angelegt, allerdings nicht das sogenannte Gesetz zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land. Mit einer eilig zusammengeschusterten und nur