Protokoll der Sitzung vom 23.01.2020

TOP 10: Mieterschutz stärken: Erhöhung der Frist für Eigenbedarfskündigungen auf den Weg bringen

Antrag der BVB / FREIE WÄHLER Fraktion

Drucksache 7/462

Wir beginnen mit der Aussprache. Herr Kollege Vida, bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Die Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen ist ein so hohes öffentliches Gut, dass zu seiner Erreichung auch zivilrechtliche Vorgaben möglich und auch nötig sind. Die Frage nach angemessenen Bedingungen für erschwinglichen Wohnraum ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabenstellung; das hören wir immer wieder.

In der Tat ist es ein gesellschaftlicher Wert, wenn die Einwohner unseres Landes ihren Wohnort nicht nur theoretisch frei wählen können, sondern tatsächlich, und dabei nicht von unnötigen Zwängen unter Druck gesetzt werden.

(Beifall BVB/FW)

Die Entwicklung in Berlin greift auf Brandenburg über. Die Vernachlässigung des sozialen Wohnungsbaus in der Hauptstadt über 20, 25 Jahre hinweg führt zu einer Verdrängungsbewegung, die wir in Brandenburg spüren - das sind Schritt für Schritt die gleichen Entwicklungen: Die Mietspiegel schnellen nach oben, und bei immer mehr Bürgern des Landes verschlingt die Miete einen sehr großen Anteil ihres Monatseinkommens. In vielen berlinnahen Kommunen überschreitet sie bereits ein Drittel des Nettomonatseinkommens und erreicht damit einen kritischen Wert. Und ja, das beschäftigt auch die Politik und hat auch den Landtag zu interessieren. Leerstandsquoten von 1 bis 2 % sind keine Seltenheit, Mietpreissteigerungen liegen mitunter auf Berliner Niveau.

Wenn die Entwicklung so weitergeht, wird das Gefälle zwischen Speckgürtel und ländlichem Raum noch gravierender. Deswegen sollte es unser gemeinsames Ziel sein, alles dafür zu tun, einen ausgeglichenen Wohnungsmarkt zu erreichen. Hierzu soll auch der Antrag dienen.

(Beifall BVB/FW sowie des Abgeordneten Freiherr von Lützow [AfD])

Wie Sie dem Antrag entnehmen können - und wie Sie wissen -, meine Damen und Herren, haben wir im Wesentlichen drei Instrumente, um die Mietpreisentwicklung zivilrechtlich zu bremsen: Kappungsgrenze und Mietpreisbremse - die haben wir in Brandenburg - sowie als drittes Instrument die Kündigungssperrfristverordnung, die wir nicht haben.

Die Voraussetzungen für diese Instrumentarien sind laut Bürgerlichem Gesetzbuch dieselben: Wenn die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen in einer Gemeinde zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet

ist, können diese Instrumente, die zivilrechtlich wirken und öffentlich-rechtlich festgelegt werden, ergriffen werden.

Wenn das Vorliegen dieser Bedingungen bei der Kappungsgrenzenverordnung und bei der Mietpreisbremse bejaht wird, kann es schon rein rechtstheoretisch bezüglich der Kündigungssperrfristverordnung nicht verneint werden. Bei allen drei Eingriffsinstrumentarien gelten dieselben rechtlichen und wohnungswirtschaftlichen Voraussetzungen. Dass wir in Brandenburg die Situation haben, dass zumindest in einigen Gemeinden die Versorgung der Bevölkerung mit Wohnraum zu angemessenen Bedingungen gefährdet ist, ist wissenschaftlich erwiesen. Ich verweise auf das Gutachten der Landesregierung aus dem Jahr 2014, „Mietsituation im Land Brandenburg“, das für 30 bzw. 31 Gemeinden dieses Ergebnis bejaht.

(Beifall BVB/FW)

Meine Damen und Herren, als ich den Antrag vor zwei Jahren als fraktionsloser Abgeordneter hier schon einmal in ähnlicher Form gestellt habe, kam es zu einem Entschließungsantrag von SPD, Linken und Grünen, in dem festgelegt wurde, dass man noch eine Analyse brauche und dann handeln wolle. Dann gab es im Infrastrukturausschuss im November 2018 oder vorher den Bericht und im Dezember die Diskussion hierzu sowie eine Information der Landesregierung. Allerdings wurde diese ausweislich des Protokolls im Infrastrukturausschuss nicht diskutiert, sondern die Zusammenfassung der seinerzeitigen Infrastrukturministerin wurde einfach für bare Münze genommen.

Im Bericht heißt es: Die Gemeinden, die Kreise haben im Wesentlichen keine Zahlen, der Eigentümerverband will es nicht - wen hätte das überrascht - und der Mieterschutzbund sieht sehr wohl einen Bedarf für die Verordnung. - Zusammengefasst wurde das im Ausschuss allerdings wie folgt: Wie Sie dem Bericht entnehmen können, gibt es keinen Bedarf. - Es gab im Ausschuss keine Diskussion über den Inhalt dieses Berichts. Dieser Bericht, meine Damen und Herren, beinhaltet alles andere als eine klare Absage an die Notwendigkeit.

(Beifall des Abgeordnete Stefke [BVB/FW])

Ich glaube nicht, dass daraus die richtigen Schlussfolgerungen gezogen wurden.

(Beifall BVB/FW)

Denn in der Tat weist der Mieterschutzbund zu Recht darauf hin, dass durch Umwandlungen in Eigentumswohnungen der Mietpreis generell nach oben getrieben wird. Und es ist eine völlig falsche Schlussfolgerung, zu sagen: Die meisten Gerichtsverfahren bezögen sich auf Betriebskosten und es gebe vergleichsweise wenig Eigenbedarfskündigungen. - Das mag ja sein, aber man muss die Zahlen natürlich gewichten. Es ist ein Unterschied, ob eine Kündigung wegen Eigenbedarfs erfolgt oder ob wegen der Höhe der Betriebskostenabrechnung gestritten wird. Im Übrigen geht es auch um die Veränderung des Preissegments mit Blick auf die Zukunft und nicht nur auf den jeweiligen konkreten Einzelfall.

(Beifall BVB/FW)

Erst jüngst, meine Damen und Herren, hat die Landesregierung selbst die Kappungsgrenzenverordnung verlängert - das war im Sommer 2019 -, und zwar bis Ende 2020. Die dortigen Tatbestandsvoraussetzungen, die die Landesregierung auch in Be

antwortung meiner damaligen Kleinen Anfrage bejahte, sind dieselben wie bei der Kündigungssperrfristverordnung. Und der Einwand, den hier manche im Vorfeld der heutigen Sitzung im Rahmen der Pressediskussion letzte Woche erhoben haben, das müsse der Bund regeln, ist gesetzessystematisch komplett daneben. Das Bürgerliche Gesetzbuch regelt, dass es eine dreijährige Sperre gibt und die Länder selbst festlegen können, ob sie von der Möglichkeit der Erhöhung auf zehn Jahre Gebrauch machen. Das heißt, das ist eine klare Länderklausel. Jedes Land muss das selbst entscheiden, und eine ganze Reihe von Bundesländern hat davon auch Gebrauch gemacht.

Ich möchte Sie daran erinnern: Sie haben hier einen doppelten Hebel, nämlich bis zu zehn Jahre - das heißt nicht zwingend zehn Jahre, es können auch fünf oder acht Jahre sein - und man kann auch zwischen den Gemeinden differenzieren, so wie es Nordrhein-Westfalen tut. Manche Gemeinden haben gar nicht erhöht, manche Gemeinden auf fünf, manche auf acht Jahre; die Möglichkeit besteht.

Meine Damen und Herren, die Kündigungssperrfristverordnung - oder nach manchem Sprachgebrauch Kündigungsschutzklauselverordnung - dient dazu, Umwandlungen in Eigentumswohnungen und damit einhergehend den teuren Verkauf, der wiederum zum Entzug aus dem Mietmarkt führt, unattraktiver zu machen und dadurch wiederum der Spekulation und sozialen Verdrängung vorzubeugen; denn oft werden Eigenbedarfskündigungen als Aufhänger für eine spätere Veräußerung genutzt - und dann klagt dort keiner mehr.

(Beifall des Abgeordnete Stefke [BVB/FW])

Meine Damen und Herren, die Kündigungssperrfristverordnung ist ein anerkannter Weg für den Mieterschutz. Das haben nicht wir erfunden, das ist im gesamten Bundesgebiet so, und insbesondere die Mietpreisentwicklung in vielen - nicht allen, aber vielen - Gemeinden unseres Bundeslandes gebietet es, von allen in Betracht kommenden Instrumenten Gebrauch zu machen.

(Beifall BVB/FW)

Nun hat - das will ich nicht verhehlen - die damalige Infrastrukturministerin und heutige Chefin der Staatskanzlei auch gesagt: Nichtsdestotrotz wird in zwei Jahren - das ist 2020, also dieses Jahr - noch einmal geprüft. Deswegen wünschen wir uns, dass wenigstens - wenigstens! - diese Prüfung ermöglicht wird. Dazu soll der Antrag dienen. - Vielen Dank.

(Beifall BVB/FW)

Wir fahren in der Rednerliste mit dem Beitrag der SPD-Fraktion fort. Der Abgeordnete Scheetz spricht zu uns.

(Vereinzelt Beifall SPD)

Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich finde es gut, dass mit dem heutigen Antrag ein erster Aufschlag zur Miet- und Wohnungsbaupolitik in unserem Land gemacht wird.

(Vida [BVB/FW]: Das ist eigentlich der zweite!)

Der Mieterschutz ist in Deutschland ein hohes Gut, muss aber im Verhältnis zum grundsätzlich zugesicherten Recht auf Eigentum gut abgewogen werden. Eigentümer und Vermieter haben besondere Verantwortung und leisten einen wichtigen Beitrag zur Versorgung der Bürgerinnen und Bürger mit Wohnraum.

Die Situation auf dem Wohnungsmarkt hat sich in einigen Regionen des Landes - das haben Sie auch beschrieben - in den vergangenen Jahren weiter zugespitzt; das ist unbestritten. Insbesondere im berlinnahen Raum sind Leerstandsquoten von unter 1 % keine Seltenheit, so auch in meiner Heimatstadt Königs Wusterhausen. Die Schaffung von neuem und vor allem bezahlbarem Wohnraum zur Deckung der Bedarfe ist zeitnah aufgrund umfangreicher Planungs- und Genehmigungsverfahren nur schwer möglich. Und da müssen wir ran, das steht außer Frage. Dazu haben wir im Koalitionsvertrag auch klare Vereinbarungen getroffen. Wir werden mindestens

100 Millionen Euro für die Wohnraumförderung zur Verfügung stellen und eine Wohnungsbauoffensive starten. Wir werden zunehmend landeseigene Grundstücke für den Wohnungsbau zur Verfügung stellen, und wir wollen weiteren Wohnraum auch für Studierende schaffen. Dazu werden wir in den kommenden Monaten Vorschläge machen und gemeinsam mit Ihnen diskutieren.

(Beifall SPD und vereinzelt B90/GRÜNE)

Jetzt komme ich zu Ihrem Antrag: Im BGB ist seit den 1970erJahren die Regelung der Eigenbedarfskündigung enthalten. Das ist aus unserer Sicht auch eine sinnvolle Regelung, nicht nur, weil es eine Erfindung der sozialliberalen Koalition war, sondern da ein Eigentümer auch die Möglichkeit erhalten soll, sein Eigentum zu nutzen. Es ist auch richtig, dass eine Eigenbedarfskündigung nicht willkürlich ausgesprochen werden kann, sondern klar geregelt ist, unter welchen Bedingungen eine Kündigung ausgesprochen werden kann.

Eine Eigenbedarfskündigung ist für den betroffenen Mieter mitunter eine schwierige Situation. Ich wohne selbst zur Miete in einem Mehrfamilienhaus, und auch in unserer Hausgemeinschaft gab es vor kurzer Zeit eine Eigenbedarfskündigung. Die Suche nach alternativen Wohnungen ist in Kommunen mit angespannter Situation auf dem Wohnungsmarkt eine Herausforderung.

Im BGB werden die Länder für die Gebiete, in denen die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist, mit zusätzlichen Regelungsinstrumenten ausgestattet. Dazu gehören die Mietpreisbegrenzungsverordnung, die Kappungsgrenzenverordnung und die Kündigungssperrfristverordnung.

Die Kündigungssperrfristverordnung bezieht sich zunächst entweder auf Wohnungen, bei denen ein Eigentümerwechsel stattgefunden hat, oder greift, wenn Mietwohnungen in Eigentumswohnungen umgewandelt wurden. Dafür gilt grundsätzlich eine Sperrfrist von drei Jahren. Sie kann mit einer Kündigungssperrfristverordnung auf bis zu zehn Jahre verlängert werden. Darüber kann man diskutieren. Wir halten es aber auf der anderen Seite durchaus für einen mitunter starken Eingriff in Eigentumsrechte, der gut überlegt sein muss. Darüber hinaus halten wir den Erlass einer Kündigungssperrfristverordnung im Moment für nicht zielführend bei der Bewältigung unserer Herausforderungen in der Mieten- und Wohnungsbaupolitik.

In Auswertung der Datenerhebung des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung ist deutlich geworden, dass Eigen

bedarfskündigungen eher eine untergeordnete Rolle spielen und von den Kommunen derzeit nicht als das zentrale Problem in der Wohnungspolitik wahrgenommen werden. Wir haben aber auch festgestellt, dass die Datenerhebung schwierig ist. Wir würden empfehlen, die Umfragekriterien zur Datenerhebung nach den Erfassungen aus dem Jahr 2018 noch einmal anzupassen, um zu aussagekräftigeren Daten zu kommen.

Zusammenfassend halte ich für die SPD-Fraktion fest: Wohnungsbau und bezahlbare Mieten sind ein zentraler Schwerpunkt der Koalition für diese Legislaturperiode, und die Stärkung des Mieterschutzes ist für uns - auch unter Berücksichtigung von Eigentumsrechten - zu befürworten. Aber eine Kündigungssperrfristverordnung löst unsere Probleme in der Wohnungsbaupolitik nicht. Deshalb hilft uns Ihr Antrag hierbei auch nicht weiter, und wir können uns ihm auch inhaltlich nicht anschließen. Wir sind aber gern bereit, nach der Erhebung neuer Daten und deren Auswertung erneut über dieses Thema zu diskutieren. - Vielen Dank.

(Beifall SPD)

Danke, Herr Abgeordneter Scheetz. - Wir fahren mit dem Beitrag der AfD-Fraktion fort. Für sie spricht der Abgeordnete Nothing.

(Beifall AfD)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete! Sehr geehrte Brandenburger und Gäste! Wohnen ist ein Mietrecht. Durch den aktuellen Aufwärtstrend bei der Mietpreisentwicklung ist eine weiter zunehmende soziale Belastung für viele Brandenburger Familien zu erwarten. Die Antragstellerin verfolgt deshalb das Ziel, den Kündigungsschutz für Teile der Bevölkerung in ausgewählten Gemeinden weiter zu verbessern. Als Mittel der Wahl für die Verbesserung des Kündigungsschutzes soll eine Kündigungssperrfrist in Gemeinden mit einem besonderen Handlungsbedarf eingeführt werden.

Um dieses Ziel zu erreichen, soll eine Kündigungssperrfristverordnung vorbereitet werden. Die Bevölkerungsentwicklung im Land Brandenburg ist erfreulich positiv. Nach vielen Jahren des Bevölkerungsrückgangs wächst die Einwohnerzahl. Das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg geht davon aus, dass zum Jahresende 2019 mehr als eine Million Menschen im Berliner Umland lebten. Dies entspricht einer durchschnittlichen monatlichen Bevölkerungszunahme von mehr als 1 000 Personen.