Protokoll der Sitzung vom 23.01.2020

burg e. V. hielt die Wiedereinführung einer Kündigungsschutzverordnung hingegen für erforderlich, konnte dies jedoch - auch das gehört zur Wahrheit - zahlenmäßig nicht belegen. Der BBU sah keinen Anlass für eine entsprechende Verordnung, das gelte im Übrigen auch für Potsdam und den sogenannten Speckgürtel. Der Landesverband Haus & Grund Brandenburg sah aufgrund der geringen Anzahl der betroffenen Rechtsverhältnisse ebenfalls keinen Handlungsbedarf.

Im Ergebnis der Untersuchung konnte die Landesregierung im Jahr 2018 keinen Bedarf an einer Verlängerung der Kündigungssperrfrist feststellen. Die Darstellung des Mieterbundes spiegelte sich in den Reaktionen der Kommunen und Landkreise so nicht wider. Dennoch wird in diesem Jahr, wie am 6. Dezember 2018 im AIL berichtet, der Bedarf für den Erlass einer Kündigungssperrfristverordnung nochmals geprüft. Mein Haus bereitet derzeit eine entsprechende Untersuchung vor. Ziel ist, dass Ergebnisse in der zweiten Jahreshälfte vorliegen. Im Ergebnis dieser Untersuchung wird dann erneut über die Erforderlichkeit des Erlasses einer Kündigungssperrfristverordnung entschieden.

(Beifall CDU und SPD sowie vereinzelt B90/GRÜNE)

Vielen Dank, Herr Minister. - Das Wort erhält noch einmal der Abgeordnete Vida für die Fraktion BVB / FREIE WÄHLER.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Vielleicht müssen wir uns noch einmal vergegenwärtigen, was Eigenbedarf bedeutet. Der Abgeordnete Rostock hat gut beschrieben, für welchen Fall das gilt. Aber wir müssen auch wissen: In der vierten Fallgruppe ist es so, dass Eigenbedarf auch bedeuten kann, dass beispielsweise die Tochter des Vermieters oder das Personal von jemandem in die Wohnung einziehen will. Auch das rechtfertigt Eigenbedarfskündigungen. Deswegen sind zwar die Ausführungen, die hier gemacht wurden, völlig richtig - aber die Schlussfolgerungen sind falsch.

Ich glaube, es war Herr Scheetz, der sagte, diesen Eingriff müsse man sich gut überlegen. Das ist absolut richtig, man muss das abwägen. Genau deswegen ermöglicht es die Kündigungssperrfristverordnung, nach Gemeinden und Jahreszahlen zu differenzieren - nichts anderes schlagen wir hier vor.

(Beifall BVB/FW)

Interessant ist der Hinweis von Frau Walter-Mundt, wir sollten nicht den gleichen Fehler wie Berlin machen. Dann erklären Sie mir bitte: Welchen Fehler haben Bayern, Baden-Württemberg, Hamburg, Niedersachsen und auch Nordrhein-Westfalen gemacht, die ebenfalls entsprechende Regelungen verabschiedet haben? Das hat doch nichts mit der Regierungskonstellation zu tun, sondern offenbar kommen unabhängig von der parteipolitischen Zusammensetzung einer Landesregierung ganz unterschiedliche Bundesländer aufgrund offenbar ähnlicher wohnungspolitischer Situationen zum gleichen Ergebnis. Das hat also nichts mit Berlin zu tun.

(Beifall BVB/FW)

Des Weiteren müssen wir uns den Bericht der Landesregierung noch einmal ansehen. Er beinhaltet Folgendes: Die Gemeinden sagen, es lägen keine Daten vor. Selbst wenn es zu Eigenbedarfskündigungen kommt, erhalten die kommunalen Verwaltungen darüber in der Regel keine Information, es sei denn, es droht Obdachlosigkeit. - Das sind die Informationen der Gemeinden. Der Mieterschutzbund sagt: Insbesondere in Gebieten mit erhöhtem Wohnungsbedarf drohten andernfalls eine zunehmende Verdrängung von Mietern und soziale Unzufriedenheit, weil meist vergleichbare Wohnungen an diesen Orten nicht oder nur zu höheren Wohnkosten erhältlich seien. - Aus

diesen Inhalten des Berichts wird dann folgende Zusammenfassung im Ausschuss - ein Absatz -:

„Im Ergebnis einer Umfrage unter Kommunen und Interessenvertretungen werde derzeit kein Bedarf […] gesehen.“

Man hätte vielleicht der Ehrlichkeit halber im Protokoll - es gab dazu im Ausschuss keine Diskussion - schreiben müssen: Wir wissen es auf Grundlage unserer Abfrage nicht so genau, sondern erkennen, worum es bei der Kündigungssperrfristverordnung geht: nicht um den Einzelfall, sondern darum, generell der Mietpreisentwicklung entgegenzuwirken. - Ich weiß selbst, dass die Lösung der Wohnungsprobleme eine Summe von Einzelmaßnahmen ist; das mag ja sein. Aber die Kündigungssperrfristverordnung ist ein solcher Baustein, und zwar ein anerkannter, etablierter Baustein, wie ihn jeder Mieterschutzbund empfiehlt.

(Beifall BVB/FW)

Meine Damen und Herren, nun ist es ja so: Man soll bei sich selbst anfangen. Ich kann Ihnen mitteilen, dass BVB / FREIE WÄHLER ab 1. Februar hier in Potsdam eine AbgeordnetenWG bezieht - zu fünft, gemeinsam; nicht alle fünf mit eigenem Zweitwohnsitz. Wir leisten also auch unseren Beitrag dazu, dass der Wohnraum in Potsdam nicht unnötig verknappt wird. Ich bitte Sie, das zu würdigen,

(Zuruf von Ministerpräsident Dr. Woidke - Zuruf des Abge- ordneten Kretschmer [DIE LINKE])

indem Sie heute, wo auch die Presse nicht mehr da ist, bitte wenigstens einer Ausschussüberweisung zustimmen. Denn wenn jetzt noch diskutiert wird, Zahlen erhoben werden und auch Sie ja Diskussionsbedarf angemeldet haben, ist eine Ausschussüberweisung das, was parlamentarisch eigentlich geboten wäre. Darum bitte ich Sie.

(Beifall BVB/FREIE WÄHLER sowie vereinzelt DIE LINKE)

Vielen Dank. - Wir sind damit am Ende der Aussprache angelangt, die ich hiermit schließe. Wir kommen zur Abstimmung. Die Fraktion BVB / FREIE WÄHLER hat die Überweisung ihres Antrags „Mieterschutz stärken: Erhöhung der Frist für Eigenbedarfskündigungen auf den Weg bringen“ auf Drucksache 7/462 an den Ausschuss für Infrastruktur und Landesplanung beantragt. Wer der Überweisung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Überweisungsantrag abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung in der Sache über den Antrag auf Drucksache 7/462. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Antrag ohne Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 10 und rufe Tagesordnungspunkt 11 auf.

TOP 11: Kriterien für die Aufstellung des Wirtschaftsplans für den Zukunftsinvestitionsfonds festschreiben: Brückensanierungen und Kita-Bau voranbringen

Antrag der BVB / FREIE WÄHLER Fraktion

Drucksache 7/463

Ich eröffne die Aussprache. Für die Fraktion BVB / FREIE WÄHLER spricht der Abgeordnete Dr. Zeschmann.

Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin! Liebe Kollegen Abgeordnete! Wie Sie sich bestimmt erinnern können, hatten wir bereits im Rahmen der Diskussion um die Verabschiedung des Zukunftsinvestitionsprogramms dringend eine Präzisierung der sehr unbestimmten Begrifflichkeiten, die vorgeben bzw. bestimmen sollten, was darunter fällt und was gemacht werden kann, gefordert. Damals schlugen wir vor, wenigstens die überfällige Instandsetzung der Straßeninfrastruktur und die Verbesserung des ÖPNV dezidiert aufzunehmen.

Mit unserem jetzt vorliegenden Antrag haben wir das auf die dringlichsten Investitionserfordernisse in Brandenburg reduziert, nämlich die Brücken - das sind vielfach Knotenpunkte oder wichtige Nadelöhre in der Infrastruktur - und die Kitas.

(Beifall BVB/FW)

Überall lesen wir, dass die Städte und Gemeinden insbesondere im Berliner Umland mit dem Zuzug Probleme haben, auch weil es für sie schwer ist, genügend Kitaplätze bereitzustellen - zuletzt beispielsweise Brandenburg an der Havel, Potsdam und Werder. Das Angebot ist besonders im Krippenbereich, also für Kinder unter drei Jahren, nicht ausreichend. Rund 88 500 Kinder unter drei Jahren besuchten die Tagesbetreuung in Einrichtungen und in der Tagespflege. Laut dem Ländermonitor zu frühkindlichen Bildungssystemen der Bertelsmann Stiftung liegt Brandenburg gemeinsam mit Mecklenburg-Vorpommern bei der Betreuungsquote bei Kindern bis zu drei Jahren mit 56,4 % bundesweit auf Platz zwei. Der Betreuungsbedarf liegt in dieser Altersgruppe aber bereits bei 64 %. Diese Lücke können und müssen wir schließen.

(Beifall BVB/FW)

Zudem können insbesondere Tagesmütter in kleineren Dörfern helfen, entsprechende Betreuungsinfrastruktur anzubieten, die wir dort nicht vorhalten können, weil die Dörfer zu klein für eine Kita sind -

(Beifall BVB/FW)

Stichwort ländliche Entwicklung, worüber hier oft geredet, wofür aber oft nichts getan wird.

Also beinhaltet unser Antrag deshalb auch eine Bauförderung und Gleichstellung der Tagespflege. Daher fordern wir mit dem vorliegenden Antrag, dass Gelder in der absehbaren Richtlinie für die Verwendung des Zukunftsinvestitionsfonds auch für den Kitaneubau eingesetzt werden, sodass zusätzliche, unbürokratische Fördermöglichkeiten entstehen. Auf diese Weise können wir so schnell wie irgend möglich die fehlenden Kita- und Kin

dertagespflegeplätze insbesondere für Kinder unter drei Jahren bereitstellen - möglichst auch in den Städten und Gemeinden, die ein Haushaltssicherungskonzept haben oder sich in einer finanziellen Notlage befinden und in der Regel selbst gar nicht bauen können.

Auch bei den Straßen und insbesondere bei den Brücken in unserem Land hat der teilweise drastische Sparkurs der letzten Jahre und Jahrzehnte zu einem massiven Investitionsrückstau geführt. Hier wurde unverantwortlich auf Verschleiß gefahren. Selbst bei Autobahnen und Bundesstraßen hat rund ein Dutzend Brücken eine Zustandsbewertung von 3,5 oder noch schlechter erhalten - konkret sind derzeit 13 von 1 391 Brücken direkt an Bundesstraßen in einem ungenügenden Zustand und weitere 32 Bauwerke in einem nicht ausreichenden Zustand. Interessant ist auch, dass 40 % dieser Bauwerke älter als 80 Jahre sind.

Bei den Landesstraßen sind noch deutlich mehr Brücken betroffen. So gibt es gegenwärtig 740 Brücken an Landesstraßen, bei 169 solcher Straßenabschnitte sind Instandsetzungen in Gang, darin sind auch die damit verbundenen Brücken enthalten. Circa 30 weitere sollen in einem schlechten Bauwerkszustand sein. Nun fragen wir uns: Warum ist die Situation so? Bei der Straßenbauverwaltung im Land Brandenburg soll die Zahl der Mitarbeiter von 2005 bis 2019 um 30 % gesunken sein. Wer hat in dieser Zeit regiert?

Noch extremer ist, dass das Budget der Landesstraßenbauverwaltung für Straßen- und Brückenbau um sage und schreibe 75 % geschrumpft ist. Wer hat das zu verantworten? Die Landesregierung mindestens der letzten 10 oder wahrscheinlich sogar der letzten 20 Jahre.

Jetzt müssen wir hier sitzen und die Folgen dieser unverantwortlichen, brutalstmöglichen Sparpolitik ausbaden und daran herumdoktern. Einige Brücken sind immerhin schon im Bau. Andere befinden sich in Planung. Aber eine Vielzahl wartet immer noch darauf und könnte auch - wie die Brücke in Brandenburg an der Havel, auf die ich noch zu sprechen komme - über Nacht gesperrt werden.

Es muss ja nicht gleich in einer tödlichen Katastrophe wie dem Einsturz der Autobahnbrücke in Italien vor einem oder anderthalb Jahren kommen, es könnte aber theoretisch jederzeit so etwas passieren.

Wird weiterhin nichts investiert, führt dies zu massiven Staus, Fahrtwegverlängerungen, zusätzlichen Transportkosten und Umweltbelastungen, die sich mit frühzeitigen, rechtzeitigen Investitionen erheblich verkürzen oder sogar verhindern ließen. Das beste Beispiel hierfür ist die in die Medienberichterstattung geratene Brücke des 20. Jahrestags in Brandenburg an der Havel, für die seit 2014 eine Zustandsbewertung von 3,5 vorlag - das ist die Spitze des Eisbergs. Es bestand Handlungsbedarf und eine Sperrung drohte. Wie wir alle aus der Presse erfahren haben - das hatten wir im letzten Jahr auch bei der Diskussion um das Zukunftsinvestitionsprogramm eingebracht -, ist die Brücke am 5. Dezember über Nacht gesperrt worden. Für den Landesbetrieb Straßenwesen war diese Sperrung natürlich nur eine Frage der Zeit, für die Bürger und Unternehmen vor Ort aber ein Schock.

(Beifall BVB/FW)

Auch Bus- und Straßenbahnverbindungen waren plötzlich gekappt, Wege zu Arbeit, Kunden und Geschäften wurden

unterbrochen. Ein solches Verhalten des Landes durch eine katastrophal verfehlte Sparpolitik - also das Sparen an der falschen Stelle - ist aus meiner und unserer Sicht unverantwortlich und eigentlich unentschuldbar.

(Beifall BVB/FW)

Denn hätte man rechtzeitig geplant und erforderliche Genehmigungsverfahren angestoßen - während der Verkehr noch lief -, könnte man jetzt direkt bauen und müsste nicht jahrelang warten, bis etwas passiert. Laut der Aussage des Verkehrsministers im Fachausschuss wird die Fertigstellung der Brücke in Brandenburg an der Havel für 2025 in Aussicht gestellt - ich bin beindruckt von der Schnelligkeit, das sind ja nur fünf Jahre Sperrung.

Doch wo auf Biegen und Brechen auf Kosten der Substanz und damit auf Kosten unserer Bürger und Firmen gespart wird, muss der Landesbetrieb Straßenwesen hoffen, dass die Brücke vielleicht doch noch etwas länger hält. Unverantwortlich und das Gegenteil vorausschauender oder gar vorsorgender Politik, die ich ehrlich gesagt von jeder Landesregierung erwarten würde!

(Beifall BVB sowie des Abgeordneten Dr. Berndt [AfD])

Mit dem Zukunftsinvestitionsfonds, den wir nun gemeinsam geschaffen haben, haben wir jetzt - spät, aber immerhin - die Möglichkeit, diese Investitionen in Brücken und wie eingangs erwähnt in Kitas endlich auf den Weg zu bringen, rechtzeitig zu planen und durchzuführen. Deshalb appelliere ich an alle, die hier im Raum sind: Lassen Sie uns über Parteigrenzen hinweg etwas Dringendes und Wichtiges aus den Mitteln, die wir sowieso schon im Zukunftsinvestitionsfonds beschlossen haben, für unsere Bürger und unser Land tun und diesen Antrag gemeinsam beschließen. Damit würden wir wirklich in die Zukunft Brandenburgs investieren. - Danke schön.

(Beifall BVB sowie vereinzelt AfD)

Für die Koalitionsfraktionen spricht nun der Abgeordnete Bretz.