Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal möchte ich mich bei der Fraktion der Freien Wähler sehr herzlich für ihr sehr großes Interesse an der Gestaltung unseres Zukunftsinvestitionsfonds bedanken. Warum bedanken wir uns? Weil es zeigt, dass die Koalition mit diesem Thema einen wichtigen Meilenstein in der Entwicklung dieses Landes ins Auge gefasst hat und es auch Ihr Interesse ist, an der Erreichung dieses Meilensteins mitzuwirken - das finden wir gut und richtig.
Insofern möchten wir Sie auch darin bestärken, Ihre Vorschläge weiterzuverfolgen. Denn in der Tat ist es richtig, dass wir hier im letzten Vierteljahr - wenn ich mich recht erinnere, mit der Konstituierung des Landtages - bereits über die Implementation eines strategischen Zukunftsinvestitionsfonds gesprochen,
diskutiert und miteinander um den richtigen Weg gerungen haben. Ich glaube, in fast allen der letzten fünf oder sechs
Finanzausschusssitzungen hatten wir uns schwerpunktmäßig mit dem Zukunftsinvestitionsfonds beschäftigt. Wir hatten sogar eine Anhörung mit Fachleuten, wir hatten verschiedene Änderungsanträge von den hier vertretenen Fraktionen. Im letzten Plenum, im Dezember, haben wir eine Entscheidung darüber getroffen, indem wir die Argumente, die uns in der Anhörung zuteilgeworden sind und die uns die Fraktionen mit auf den Weg gegeben haben, abgewogen haben. Als Koalition haben wir gemeinsam mit der Landesregierung unsere Vorstellung des Zukunftsinvestitionsfonds formuliert.
Ich will die wesentlichen Determinanten dieses Zukunftsinvestitionsfonds gerne noch einmal in Erinnerung rufen. Wir haben gesagt, wir machen ein schlankes Gesetz.
Frau Präsidentin! Herr Kollege Bretz! Sie sagten, Sie haben sich Gedanken gemacht und die Argumente, die in den Ausschusssitzungen vorgetragen wurden, abgewogen. Gibt es auch schon Entscheidungen, welche Maßnahmen Sie mit dem Geld aus dem Zukunftsinvestitionsfonds fördern wollen? Oder kommt das noch in Ihrer Rede, habe ich da zu früh dazwischengefragt?
Lieber Kollege Stefke, ich möchte selbstverständlich auf Ihre Frage antworten. Ich habe meine Ausführungen darauf bezogen, dass wir einen Gesetzentwurf, den wir gemeinsam entwickelt haben, an den Ausschuss überwiesen haben. Wir haben im Ausschuss den Gesetzentwurf gemeinsam beraten. Wir hatten eine Anhörung im Ausschuss und haben im Dezember in dritter Lesung im Plenum - das war mein letzter Satz - eine Entscheidung zu diesem Gesetzentwurf getroffen. Diese Entscheidungsfindung ist zugleich auch das Abwägungsergebnis, nämlich der Mehrheitsbeschluss des Hohen Hauses.
Wenn ich es darf, Kollege Stefke, möchte ich jetzt noch einmal zu den Determinanten des damaligen Gesetzentwurfs und jetzt beschlossenen Gesetzes ausführen. Die Determinanten waren erstens: Wir finanzieren strategische Zukunftsinvestitionen, zusätzliche Investitionen mit strategischem Interesse des Landes. Zweitens: Wir hatten Bereiche genannt, die für diese Zukunftsinvestitionen infrage kommen - beispielsweise Projekte der Regionalentwicklung, Projekte der modernen Infrastruktur, Projekte des Klimaschutzes etc.
Und drittens hatten wir eine Abwägungsposition in den Gesetzentwurf aufgenommen, nämlich, dass der Nutzen einer solchen
Wir haben das Verfahren gemeinsam beraten. Wenn Sie gestatten, würde ich gerne noch einmal in Erinnerung rufen, dass der Zukunftsinvestitionsfonds im Rahmen der Nachtragshaushaltsverhandlungen zum ersten Mal mit Inhalt gefüllt wird. Wir hatten Sie gebeten, gemeinsam mit uns - Kollege Kretschmer von den Linken wird es bezeugen können - Ideen im Rahmen der Nachtragshaushaltsverhandlungen einzubringen. Sie können das selbstverständlich gerne tun und dann im Rahmen des Nachtragshaushaltes Ihre konkreten Ideen und Projekte einbringen. Es war der Wunsch und der Wille, dass dieser Zukunftsinvestitionsfonds auch ausdrücklich unter dem Genehmigungsvorbehalt dieses Landtages steht. Es ist nämlich ein nichtselbstständiges Sondervermögen, sprich: Es steht unter der Hoheit des Landtages - Wunsch dieses Hohen Hauses war ja auch immer, dass die Abwägung der einzelnen Projekte maximal transparent ist.
Zurück zu Ihrem Antrag: Vier Wochen nach Inkrafttreten des Gesetzes schon Änderungen an dem Gesetz vorzunehmen wäre natürlich sehr schnell, das werden Sie verstehen. Sie wollen - so ist es ausgeführt - die im Gesetz genannten Bereiche - wie hatten Sie es formuliert? - „normkonkretisierend“ anwenden. Das heißt, Sie untersetzen die Allgemeinbegriffe in dem Gesetz normkonkretisierend mit Ihrem Antrag.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Was mir wichtig ist, möchte ich gerne betonen. Natürlich haben Sie recht, Herr Kollege Dr. Zeschmann, dass es im Bereich der Infrastruktur einen Investitionsrückstau in diesem Land gibt. Das ist völlig unbestritten, das wird Ihnen auch jeder Experte und jeder Fachpolitiker bestätigen.
Wir müssen aber darauf achten, dass wir bei den Menschen nicht den Eindruck erwecken, dass wir das Problem alleine dadurch lösen würden, dass wir sagen, dass wir unter dem Begriff „moderne Infrastruktur“ Brückeninvestitionen verstehen - es darf also nicht der Eindruck entstehen, dass das Problem alleine durch den Prozess der Normkonkretisierung gelöst wäre.
Ich möchte nicht, dass wir diesen Eindruck erwecken. Deshalb glauben wir, dass Ihr Antrag zu dem Zukunftsinvestitionsfonds nicht notwendig ist. Jede Fraktion - auch Ihre - hat im Rahmen der anstehenden Nachtragshaushaltsverfahren die Möglichkeit, Änderungsvorschläge einzubringen. Es ist selbstverständlich Ihr gutes Recht, die Gedanken, die sich die Landesregierung und die Koalition zu diesem Thema machen, um Ihre Gedanken zu ergänzen. Wenn Sie Projekte haben, die den Vorgaben dieses Gesetzes entsprechen und eine Mehrheit in diesem Haus finden - das ist natürlich zwingend in einer Demokratie -, spricht auch nichts dagegen, dass wir im Rahmen dieses Nachtragshaushaltsverfahrens Ihre Anregungen berücksichtigen.
Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie herzlich um Verständnis, dass wir Ihren Antrag ablehnen - nicht, weil wir die Notwendigkeit von Investitionen in Straßen und Brücken, Räumlichkeiten von Kindertagesstätten und anderen Dingen bestreiten, sondern weil wir den von Ihnen vorgeschlagenen Weg nicht als zielführend erachten.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, mit dem Nachtragshaushaltsverfahren hat die Landesregierung bereits begonnen. Wenn ich die …
Wir werden ein straffes Nachtragshaushaltsverfahren haben, und selbstverständlich wird dieser Landtag, wenn alles gut läuft und die Voraussetzungen dazu gegeben sind, bereits in der nächsten Sitzung über den Nachtragshaushalt diskutieren. Wir glauben, dass dann auch ein geeigneter Zeitpunkt ist, Ihre Vorschläge dazu aufzugreifen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir danken Ihnen für Ihren Antrag, Ihre Hinweise und Ihren Diskussionsbeitrag, haben aber einen anderen Weg beschritten, um die Probleme, die auch Sie benennen, zu lösen. Grundsätzlich ist es so: Man kann verschiedene Alternativen abwägen. - Wir haben abgewogen, wir haben unsere Entscheidung getroffen, wir werden im Rahmen des Nachtragshaushaltsverfahrens auch über die Ausgestaltung des Zukunftsinvestitionsfonds konkret entscheiden. Wir freuen uns auf diesen Prozess, wir freuen uns auf Ihre weiteren Anregungen. - Insofern herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrtes Präsidium! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Zuschauerinnen und Zuschauer! Herr Bretz, wirklich! Der Politikverdrossenheit machen Sie alle Ehre.
Genau mit solchen Reden zeigen Sie, warum wir hier sind. Politikverdrossenheit leisten Sie Vorschub, indem Sie solche Reden schwingen. Sie reden - und sagen nichts.
Wir debattieren einen Antrag, der zwei vernünftige Schwerpunkte in Zukunft sicher ausfinanziert haben will: die Infrastruktur und den Kitaausbau. Viele andere Infrastrukturvorhaben darüber hinaus wären sicher ebenfalls nötig. Jedoch läuft der Antrag darauf hinaus, den Zukunftsinvestitionsfonds für Leistungen des Landes in Anspruch zu nehmen, die aus dem regulären Haushalt oder Bundeszuweisungen bestritten werden müssten.
Wir verdanken den Antrag auch dem skandalösen Zustand der Brückenbauwerke der Stadt Brandenburg, welche diese wunderschön gelegene Stadt aufgrund ihrer natürlichen Lage notwendig mit dem Umland verbinden. Während die Brücke des 20. Jahrestages schon längere Zeit teilgesperrt war, ist sie nun - wie schon von Dr. Zeschmann erwähnt - voll gesperrt und muss letztlich abgerissen werden, soweit bekannt.
Die Stadt Brandenburg verlieh unserem Land den Namen, und der Zustand der Brücke in der namensgebenden Stadt ist ein Symbol für die Infrastruktur des übrigen Landes Brandenburg. Wir müssen leider von einem Milliardenrückstand an Investitionen ausgehen und davon - im Antrag wird auch davon gesprochen -, dass jede dritte Ortsdurchfahrt in Brandenburg marode ist. Richtig signalisiert er auch, dass der Bedarf an Kinderbetreuungsstätten seit Jahren kontinuierlich steigt und die Kommunen immer öfter nicht mehr in der Lage sind, diesen Bedarf aus eigener Kraft zu decken.
Ist nicht vielmehr das der Skandal nach 30 Jahren Aufbau Ost? Ist es nicht vielmehr so, dass uns viele in der Nachwendezeit abgewickelten Firmen und abgewanderten Fachkräfte tatsächlich fehlen und daher selbst ein solch großer Brückenbau wie in Brandenburg kaum landeseigen umgesetzt werden kann? Gewiss ist es schön, dass das Frühwarnsystem im Land funktioniert und die Brücken nicht zusammenstürzen, dass es keine Opfer zu beklagen gibt, aber schöner wäre es gewesen, wenn sich die Leistungen des Landes im Aufbau von Infrastruktur zeigen würden und es nicht die einzige Leistung wäre, rechtzeitig vor dem Zusammenbruch von Großbauwerken über das Risiko Bescheid zu wissen, wie im Fall besagter Brücke.
Was ist das eigentlich für ein Staat, in dem wir feststellen müssen, dass große Teile der alten Infrastruktur nicht aufrechterhalten werden können?
Wir sehen den Zukunftsinvestitionsfonds als Mittel, aus dem künftige systemische Veränderungen unseres Bauwesens zum Beispiel finanziert werden können, sodass wir in der Lage wären, unsere infrastrukturellen Probleme langfristig in den Begriff zu bekommen. Wenn es nicht anders geht, sollen die Mittel für Leistungen des Landes ausgegeben werden, die aus Versäumnissen der Vergangenheit bestehen: für Ausbau und Pflege der Infrastruktur; für die Kindertagesstätten gilt das Gleiche.
Nachdenkenswert wäre zum Beispiel die Reaktivierung der vor Jahren stillgelegten Bahnstrecken Wriezen-Berlin oder Ketzin
Wustermark. Wie wir heute hörten, wollen Sie den industriellen Ausbau Brandenburgs. Sie schaffen es aber nicht, Bahnstrecken, die bis zur Stilllegung 100 Jahre lang in Betrieb waren, zu reaktivieren!