Protokoll der Sitzung vom 23.01.2020

Wustermark. Wie wir heute hörten, wollen Sie den industriellen Ausbau Brandenburgs. Sie schaffen es aber nicht, Bahnstrecken, die bis zur Stilllegung 100 Jahre lang in Betrieb waren, zu reaktivieren!

(Beifall AfD)

Über diese Vorhaben sprachen wir ausgiebig in der letzten Sitzung des Ausschusses für Infrastruktur und Landesplanung am 10. Januar dieses Jahres. Erschreckend war, aus Ihrer Aussage, Herr Minister Beermann, herauszuhören, dass die planerischen Möglichkeiten für viele Maßnahmen im ganzen Land Brandenburg anscheinend bereits jetzt an der Kapazitätsgrenze angelangt sind. So vergehen Jahre und Jahre, ohne notwendige Projekte anzuschieben. Vielerorts wünscht man sich, dass das ebenfalls mit Tesla-Geschwindigkeit geplant und behandelt wird.

(Beifall AfD sowie des Abgeordneten Dr. Zeschmann [BVB/FW])

Wir brauchen in Zukunft deutlich mehr Fachpersonal. Nur so kann schneller geplant werden.

Wir stimmen dem Antrag zu. Die AfD-Fraktion verkennt nicht, dass die systemischen Probleme angegangen werden müssen und die Dringlichkeit und Wichtigkeit der Anliegen. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall AfD)

Wir kommen jetzt zu dem Beitrag der Fraktion DIE LINKE. Herr Abgeordneter Kretschmer, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Gäste! Mit dem Antrag der Fraktion BVB / FREIE WÄHLER unternimmt die demokratisch konstruktive Opposition in diesem Landtag den wiederholten Versuch, die teilweise unbestimmten Rechtsbegriffe des Gesetzes über den Zukunftsinvestitionsfonds zu konkretisieren.

(Vereinzelt Beifall BVB/FW)

Dass es in dem Gesetz unbestimmte Rechtsbegriffe gibt, die eine Umsetzung erschweren, ist in der Zwischenzeit vermutlich selbst dem zuständigen Ministerium aufgefallen.

(Vereinzelt Beifall BVB/FW)

Deshalb ist es aus unserer Sicht dringend geboten, konkreter zu werden, wenn man die Auslegungshoheit nicht dem Ministerium der Finanzen und für Europa überlassen will. Ich versuche, es Ihnen an zwei Beispielen zu erklären.

Nehmen wir die Formulierung in § 2 Abs. 2 Zukunftsinvestitionsfondsgesetz: „ausschließlich für landespolitisch strategisch bedeutende Projekte“. Mir würde es sehr schwerfallen, Ihnen einen Kita-Neubau oder den Umbau der alten Tuchfabrik in Wittstock zu einem modernen Schulcampus als landespolitisch

strategisch bedeutendes Projekt zu verkaufen. Trotzdem ist der Bedarf da. Das bestehende Landesfördermittelprogramm kann diesen Bedarf bei Weitem nicht decken. Selbst der Nachweis, dass es sich bei einem Kita-Neubau oder beim erwähnten Schulcampus in Wittstock um Projekte von regionalpolitischer Bedeutung handelt, wie es in § 2 Abs. 1 Satz 1 laut Gesetzestext gefordert wird, ist mehr als schwierig.

(Dr. Redmann [CDU]: Ach, Sie haben ja keine Ahnung! - Heiterkeit - Domres [DIE LINKE]: Ein bisschen mehr Res- pekt, bitte!)

- Aber Sie! Wir wissen es doch. - Deshalb ist es aus meiner Sicht richtig und hilfreich, wenn das Parlament, was allerdings ungewöhnlich ist, normkonkretisierende Vorgaben macht und damit Beurteilungsspielräume für die Exekutive eröffnet.

Ähnlich verhält es sich mit dem Begriff moderne Infrastruktur. Dieser Begriff ist mitnichten ein Synonym für Modernisierung der Infrastruktur. Ich habe einmal die Begriffserklärung von „modern“ im Duden nachgelesen. Dort steht: dem neuesten Stand der geschichtlichen, gesellschaftlichen, kulturellen, technischen oder ähnlichen Entwicklung entsprechend; neuzeitlich, heutig, zeitgemäß. - Damit fällt wohl der Ersatzneubau oder die Sanierung von Brücken nicht unter diese Begriffsbestimmung.

Leider hat die Koalition eine substanzielle und konkretisierende Untersetzung des Gesetzestextes, wofür die zusätzlichen investierten Mittel verwendet oder nicht verwendet werden sollen, warum auch immer mehrfach abgelehnt.

Dass es einen großen Bedarf an Investitionen in die Infrastruktur des Landes gibt, ist unbestritten. Langsam beschleicht mich der Verdacht, dass angesichts dieser unbestimmten Formulierungen im Gesetz letztlich nur Investitionen in die Infrastruktur von Grünheide möglich sind. Dort sind sie sicherlich notwendig und im Hinblick zum Beispiel auf die verkehrliche Anbindung auch sinnvoll. Doch es widerspricht dem von der Koalition formulierten Anspruch, jährlich 100 Millionen Euro zusätzliche Investitionsmittel für die Entwicklung des ganzen Landes zur Verfügung zu stellen.

Wenn ich mir den Bericht in der „MAZ“ vom vergangenen Samstag vor Augen führe, der die inhaltlichen Konflikte der Koalition bezüglich der ersten Vorstellungen zum Nachtragshaushalt offenbar werden ließ, befürchte ich, dass bei dem zu erwartenden Streit um die Mittelvergabe des Zukunftsinvestitionsfonds Grünheide der kleinste gemeinsame Nenner der Koalition sein wird.

Wir jedenfalls stimmen dem vorliegenden Antrag zu. Gleichzeitig möchte ich ankündigen - darauf hat Herr Bretz schon hingewiesen -, dass meine Fraktion im Rahmen der Beratungen über den Entwurf des Nachtragshaushaltes und des Haushaltes für die kommenden Jahre selbstverständlich eigene Vorschläge einbringen wird, unter anderem zur Krankenhausfinanzierung oder zum Ausbau des ÖPNV. Ich bin gespannt, wie die Koalition darauf reagieren wird. Ich befürchte, sie wird sie wie immer ablehnen.

(Beifall DIE LINKE und BVB/FW)

Vielen Dank. - Wir kommen zum Redebeitrag der Landesregierung. Für sie spricht Frau Ministerin Lange.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Gäste! Der Landtag hat das Zukunftsinvestitionsfonds-Errichtungsgesetz - ZifoG - nach intensiver Beratung am 12. Dezember 2019 beschlossen; das ist erst gut einen Monat her. Unbestritten haben wir große Herausforderungen bei uns im Land. Ich bitte darum, dass die Landesregierung erst einmal ihre Arbeit machen kann. Ich verstehe Ihre Ungeduld. Ich bin auch schon ganz aufgeregt.

(Beifall SPD - Walter [DIE LINKE]: Das sieht man!)

Die Bedarfe haben wir mehrfach definiert.

Die Fraktion BVB / FREIE WÄHLER hatte im Rahmen der Beratung über das ZifoG bereits einen ähnlichen Änderungsantrag eingebracht. Wir haben mehrfach und intensiv darüber diskutiert. Am Ende wurde der Antrag abgelehnt. Dafür gab es gute Gründe.

Der Zweck dieses Fonds ist nach dem Gesetz so gewählt, dass er einerseits eine Schwerpunktsetzung klar definiert - ich möchte das jetzt nicht alles wiederholen; das ist mehrfach gesagt worden - und andererseits ausreichend Spielraum für die vielen verschiedenen anstehenden Investitionsvorhaben lässt. Auch das ist mehrfach gesagt worden. Die Landesregierung wird jetzt einen Entwurf für einen Haushalt und einen Wirtschaftsplan erarbeiten, der Bestandteil dieses Haushalts sein wird. Dieser Entwurf wird dem Landtag zugeleitet werden. Der Landtag entscheidet im Rahmen seines Budgetrechts über den Haushalt und den Wirtschaftsplan.

Ich möchte eine Bemerkung zu den beiden genannten Themenfeldern machen. Im Förderbereich Regionalentwicklung sind auch Investitionen in Straßen, Brücken und sonstige Verkehrsprojekte erfasst.

Frau Ministerin, lassen Sie eine Zwischenfrage zu?

Gerne.

Frau Ministerin, Sie haben ausgeführt, es habe gute Gründe für die Ablehnung unseres ersten Antrags im vergangenen Dezember gegeben, den ich übrigens in meinem Redebeitrag angeführt habe und der nicht mit dem vorliegenden identisch ist. Es ging dabei auch nur um eine gröbere Differenzierung, damit diese sehr unbestimmten Begrifflichkeiten, die Herr Kretschmer richtigerweise angesprochen hat, ein wenig präzisiert werden.

Ich würde gerne von Ihnen wissen, welche konkreten guten Gründe dazu geführt haben, dass Investitionen in die Straßeninfrastruktur und in den ÖPNV, die wir damals auch gefordert haben, abgelehnt wurden. - Danke.

(Beifall BVB/FW)

Ich habe gesagt, dass Sie damals einen ähnlichen Antrag eingebracht haben, dass wir ihn intensiv diskutiert und ihn abgewogen haben. Ich habe auch gesagt: Eine unnötige Einschränkung an dieser Stelle ist meines Erachtens nicht gut. Wir wollten einerseits eine Schwerpunktsetzung; die Schwerpunkte wurden genannt. Andererseits wollten wir ausreichend Spielraum, weil wir viele verschiedene Investitionsvorhaben im Land haben.

Der Förderbereich Regionalentwicklung umfasst natürlich auch Straßen, Brücken und sonstige Verkehrsprojekte. Es ist aus unserer Sicht nicht erforderlich, die Straßen- und Brückeninfrastruktur gegenüber anderen Förderbereichen besonders hervorzuheben. Für den Bau und die Sanierung von Kitas gibt es bereits zwei verschiedene Programme, die die Kommunen dabei unterstützen. Das sind zum einen das Landesinvestitionsprogramm in die Infrastruktur der Kindertagesbetreuung und zum anderen das Landesinvestitionsprogramm zur Schaffung neuer Kitaplätze.

Bei allem erforderlichen Respekt: Ihr Antrag ist aus meiner Sicht unnötig und begrenzt eher in unzweckmäßiger Weise die positiven und zahlreichen Möglichkeiten des Fonds.

Meine Damen und Herren, es wird niemand bestreiten, dass wir im Land ausreichende Bedarfe haben, die wir schnellstmöglich angehen und umsetzen wollen. Das bezweifelt niemand. Deshalb sollten wir uns bei diesem sinnvollen Instrument einer gestaltenden Finanzpolitik nicht unnötig einschränken. Daher empfehle ich die Ablehnung des Antrages. - Vielen Dank.

(Beifall SPD und CDU)

Vielen Dank, Frau Ministerin. - Die Koalitionsfraktionen haben ihre Redezeit noch nicht ausgeschöpft. - Herr von Gizycki, bitte.

Sehr verehrte Vizepräsidentin! Meine Damen und Herren! Mir scheint es notwendig zu sein, einige Punkte klarzustellen. Es ist schon interessant: Brückensanierung und Kitabau sind keine klassischen Fälle für diesen Zukunftsinvestitionsfonds. Das heißt nicht, dass wir das unter gewissen Umständen nicht auch finanzieren. Solche Projekte sind jedoch ganz klassisch aus dem normalen Haushalt zu finanzieren.

Wir müssen uns klarmachen, dass das Zukunftsinvestitionsfondsgesetz auf einem Schuldentitel aufbaut. Wir haben einen Kredit aufgenommen. Kredite für Vorhaben aufzunehmen, die ganz normal aus dem Haushalt zu finanzieren sind, verbietet sich eigentlich.

(Beifall B90/GRÜNE)

Ich möchte auf den Schwerpunkt dieses Zukunftsinvestitionsfondsgesetzes hinweisen: Vornehmlich geht es darum, Projekte zu finanzieren, die die Herausforderungen wie Klimawandel, Globalisierung und Digitalisierung betreffen, vor denen dieses Land steht.

Dass BVB / FREIE WÄHLER ein Problem mit dem Geld haben, haben wir schon bemerkt, als sie beantragt haben, mal eben 100 Millionen Euro für die beitragsfreie Kita auszugeben. Deswegen wundere ich mich auch nicht darüber, dass Sie mit solchen Sachen um die Ecke kommen.

Sie haben uns in der Ausschussarbeit intensiv dafür kritisiert, dass wir diesen Kredit aufnehmen. Jetzt, wo wir strenge Kriterien anlegen wollen, damit das Geld nicht in den normalen Straßenbau fließt, wundere ich mich schon über solche Anträge.

Wir müssen uns wirklich gut rechtfertigen. Das angesprochene Verfahren, im Rahmen der Haushaltsaufstellung die Projekte kritisch zu beleuchten und uns ehrlich in die Augen zu schauen, ob wir ein Projekt kreditfinanziert umsetzen wollen, halte ich für das richtige. Deswegen ist es sinnvoll, diesen Antrag abzulehnen. - Danke.

(Beifall B90/GRÜNE)

Vielen Dank. - Die Koalitionsfraktionen haben noch immer Redezeit. Bitte sehr, Herr Abgeordneter Bretz.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bin nach dieser Diskussion schon einigermaßen verwundert über diesen Antrag. Die Fraktion BVB / FREIE WÄHLER legt einen Antrag vor, macht uns normkonkretisierende Vorschläge. Sie finden das alles ganz toll und erzählen uns, wie viele Brücken man damit saniert.