Wer schon in der letzten Periode Mitglied dieses Landtags war, weiß: Das Wassergesetz hat uns damals sehr beschäftigt. Mit der Novellierung 2017 haben wir erstmals in Brandenburg eingeführt, was in allen anderen Bundesländern schon lange möglich ist: eine Differenzierung der Kosten für die Gewässerunterhaltung nach Nutzungsarten.
Das Ganze ist ziemlich speziell. Ich gebe zu, dass für Außenstehende nicht ganz einfach zu verstehen sein dürfte, worum es in diesem Antrag überhaupt geht.
In Kurzform: Die Kosten für die Unterhaltung der Gewässer II. Ordnung - das sind kleine Fließe und Gräben - bezahlen die Grundstückseigentümer. Bisher geschah das gleichmäßig; das heißt, es gab einen einheitlichen Flächensatz, egal wie die Fläche aussah. Der Novellierung lag die Erkenntnis zugrunde, dass dieses System ungerecht ist; denn die Flächen tragen unterschiedlich zum Wasserabfluss bei und profitieren je nach der Gewässerunterhaltung.
Aus dem Wald fließt beispielsweise kaum etwas ab. Waldbesitzer haben kaum etwas von der Gewässerunterhaltung - ganz im Gegenteil, gerade bei Trockenheit. Versiegelte Flächen führen natürlich zu einem starken Abfluss, und sie profitieren wegen des hohen Grundstückswertes besonders von der Gewässerunterhaltung, indem beispielsweise die Keller trocken bleiben. Der Grundgedanke der Novellierung lautete: Für Waldflächen soll weniger als bisher gezahlt werden; für Siedlungsflächen hingegen mehr. Landwirtschaftsflächen liegen irgendwo dazwischen. Sie sollten aber zumindest nicht stärker belastet werden als bisher.
Die genaue Regelung soll in einer Verordnung festgelegt werden, die die Beitragsbemessungsfaktoren für die einzelnen Flächennutzungen fachlich begründet. Wenn sie rechtssicher sein sollen, kann man solche Zahlen nicht einfach politisch entscheiden. Deshalb haben wir die Faktoren auch nicht im
Wir haben vielmehr den Weg der Verordnungsermächtigung gewählt. Der erste Entwurf dieser jetzt nötigen Verordnung, der dem Landtag im vergangenen August als Information zuging, war sehr enttäuschend. Er setzt den Willen des Gesetzgebers nicht um, der damals das Ergebnis intensiver Auseinandersetzungen vor allem mit dem Vorschlag zahlreicher Verbände war, die sich in dieser Sache engagiert haben.
Das Problem besteht darin, dass mit dem Faktor 1,5 für Siedlungsgebiete eine sehr niedrige Erhöhung vorgeschlagen wird. Das bewirkt, dass die Mehreinnahmen aus Siedlungsflächen nicht ausreichen, um die Vergünstigungen für Waldflächen zu finanzieren. Infolgedessen sollen auch alle Eigentümer landwirtschaftlicher Flächen mehr zahlen als bisher. Genau das aber sollte vermieden werden.
Die Argumente sind nicht nachvollziehbar. Da wird von unverhältnismäßigen Beitragssteigerungen im Siedlungsbereich
gesprochen, die bei Verwirklichung des damaligen Verbändevorschlags bei 500 % hätten liegen können. Man muss sich aber die typische Grundstücksgröße vor Augen führen: Der Eigentümer eines Grundstücks von 1 000 m² Größe bezahlt heute vielleicht 1 Euro und zukünftig dann 5 Euro im Jahr. Das sind also keine Beiträge, die über Gebühr belasten würden.
Richtig ist, dass die Beitragshöhe und die Verteilung stark davon abhängen, wie hoch der Anteil an Wald- und Siedlungsflächen in den einzelnen Verbandsgebieten jeweils ist. Um die Verhältnismäßigkeit zu gewährleisten, wurde deshalb im Gesetz ausdrücklich die Möglichkeit festgelegt, die Beitragsfaktoren regional unterschiedlich zu gestalten. Der Verordnungsentwurf macht davon keinen Gebrauch, zieht aber die ungleichen Verhältnisse als Argument gegen eine stärkere Beitragsdifferenzierung heran.
Ich könnte das noch weiter ausführen; dazu reicht die Zeit aber nicht. Ich verweise deshalb auf die Begründung unseres Antrags. Der Verordnungsentwurf atmet den Geist, den wir schon bei der Gesetzesnovellierung spüren konnten, und die Unwilligkeit der Verwaltung, sich vom gewohnten Flächenmaßstab zu verabschieden und einen wirksam differenzierten Beitrag einzuführen.
Daher möchten wir das Verfahren mit diesem Antrag wieder auf das Gleis setzen, das der Landtag bei der Novellierung 2017 vorgegeben hat. Uns ist dabei klar: Die Beitragsbemessungsfaktoren können nicht politisch festgelegt werden, aber wir können Hinweise zu den Kriterien geben, die bei der Festlegung berücksichtigt werden sollen.
Wir haben nicht beliebig viel Zeit; denn zum 01.01.2021 muss die Neuregelung in Kraft treten. Die Wasser- und Bodenverbände müssen sich darauf vorbereiten können. Deshalb bitten wir um Zustimmung zu unserem Antrag. - Herzlichen Dank.
Frau Vizepräsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir gehen einen guten Weg.
(Zuruf von der Fraktion DIE LINKE: Selbstverständlich! Wie immer! - Vereinzelt Heiterkeit und Beifall)
- Genau! Wir gehen einen guten Weg, weil in der Regierungszeit von SPD und Linke das Wassergesetz geändert wurde. Durch die Novellierung des Wassergesetzes im Jahr 2017 bestand zum ersten Mal die Möglichkeit, die Beiträge, die für die Unterhaltung der Gewässer II. Ordnung gezahlt werden müssen, nicht mehr nur nach der Fläche, sondern auch nach dem Flächencharakter zu erheben. Das ist - für diejenigen, die es noch nicht gelesen haben - in § 80 Abs. 1 Wassergesetz geregelt.
Das Ganze gilt ab dem 1. Januar 2021. Dazu müssen wir noch eine Entscheidung treffen. Wir haben die Diskussionen über das Wassergesetz alle noch lebhaft vor Augen, auch die Diskussion über den Vorschlag vom Forum Natur, den wir uns zu eigen gemacht haben - nur die Regierungskoalition damals leider nicht.
Unabhängig davon bedeutet es einen Fortschritt, dass wir zukünftig nicht nur das Verhältnis der Fläche, sondern auch die Nutzungsart, wie sie gerade schon von Herrn Domres richtig erläutert wurde, heranziehen werden, also Siedlungs- und Verkehrsflächen, landwirtschaftliche Flächen und Waldflächen. Das macht deshalb Sinn, weil die Flächen ganz unterschiedliche Grundlagen für den Wasserabfluss bzw. die entsprechenden Folgen daraus darstellen.
Herr Domres, dass Sie heute einen Vorschlag einbringen, finde ich richtig. Das ist auch die Aufgabe der Opposition. Ich hätte mich aber noch mehr gefreut, wenn wir das nicht heute hätten machen müssen, sondern wenn wir schon bei der Gesetzesverabschiedung im Jahr 2017 gemeinsam verabredet hätten, diese Bemessungsgrundlagen im Gesetz festzuhalten.
Das war damals übrigens kein Punkt, der zwischen den Grünen und der CDU strittig gewesen wäre, sondern es war die gemeinsame Auffassung, dass das Ganze nicht in Form einer Verordnung festgelegt werden sollte, die im Benehmen hergestellt wird, sondern dass das im Gesetz festgelegt wird. Das haben Sie aber nicht gemacht, und das war der große Webfehler des Wassergesetzes, das damals von der Regierung aus SPD und Linken beschlossen wurde.
Herr Kollege, können Sie nachvollziehen, was ich vorhin schon gesagt habe? Jetzt besteht die Chance, unterschiedliche Faktoren in die Satzung aufzunehmen, weil die Bedingungen in den Wasserverbänden höchst unterschiedlich sind: Ein Verband hat mehr Wald, der andere hat mehr Wasserflächen, wiederum andere haben Schöpfwerke. So etwas ist viel besser regional in den Verordnungen zu verankern als einmal im Gesetz.
Ich bin immer noch der Auffassung: Wenn wir etwas im Gesetz regeln, ist das auf jeden Fall besser, weil wir darüber als Gesetzgeber mitentscheiden können. Ansonsten werden später alle nur kritisieren, weil die Sache durch eine Verordnung und durch Rechtsvorschriften von anderen erlassen wird. Das führt wieder zu Kritik in anderen Bereichen.
Deswegen sage ich es noch einmal: Wir werden eine Verordnung bekommen, und die wird auch im Ausschuss diskutiert. Da können Sie all die Vorschläge einbringen, die heute eingebracht und diskutiert worden sind. Ich glaube nach wie vor, dass es besser gewesen wäre, damals eine Gesetzesgrundlage zu schaffen, als die Diskussion über die Verordnungen zu führen. Sie wird jetzt aber geführt werden.
Nicht nur wir und das schon erwähnte Forum Natur waren damals dafür, sondern auch die Landnutzerverbände waren für eine Gesetzesregelung - das wissen Sie, Herr Domres -, weil gerade Vertreter der Landwirtschaft die Befürchtung hatten, dass sie am Ende diejenigen wären, die draufzahlen müssten. Das wollten wir nicht zulassen.
Jetzt kommt der nächste Punkt; der gehört auch noch in die Regierungszeit von Linke und SPD. Es gab eine Unterrichtung des Landtages über die ersten Absichten bezüglich der Beitragsbemessungsverordnung mit den Faktoren 1,5, 1,0 und 0,5. Daraufhin gab es - übrigens zu Recht - einen Aufschrei seitens der Landwirtschaft. Auch das war eine Geschichte, die Sie nicht uns allein ankreiden können
Die Unterrichtung kam zwar von einem Ministerium, war aber innerhalb der Landesregierung abgestimmt. Insofern waren Sie mit Ihrer Mannschaft innerhalb der Regierung daran beteiligt. Deswegen noch einmal: Ich nehme Ihre berechtigten Argumente auf; tun Sie jetzt aber bitte nicht so, als hätte der 1. September letzten Jahres nicht stattgefunden, ebenso wenig die Zeit davor und danach.
Jetzt kommt das entscheidende Thema. Sie sprachen davon, dass das Ganze jetzt endlich aufs Gleis gesetzt werden soll. Mit Verlaub: Herr Minister Vogel hat derzeit noch die Grüne Woche zu absolvieren, und parallel arbeitet er noch. Die Grüne Woche ist auch Arbeit, aber er und sein Haus arbeiten auch noch an anderen Dingen.
Wir wissen, dass die Verordnung in Arbeit ist. Daher müssen Sie heute nichts per Landtagsbeschluss aufs Gleis bringen. Wir werden in absehbarer Zeit - dafür sorgt Herr Minister Vogel; er wird das gleich sicher noch erwähnen, daher möchte ich ihm nicht vorgreifen - diese Verordnung im Ausschuss vorliegen haben. Dann müssen wir innerhalb von drei Monaten zustimmen - oder auch nicht. Das Benehmen herzustellen besagt schon, was das am Ende mit sich bringt.
Als Letztes möchte ich sagen, dass eines für uns alle wichtig ist: Das neue Gesetz gilt ab dem 1. Januar 2021; das ist nicht mehr sehr lange hin, es sind nur noch elf Monate. Im September muss die Verordnung bereits in Kraft gesetzt werden, und die Verbände brauchen diese Verordnung vielleicht sogar noch etwas eher, damit sie ihre Satzungen und einzelnen Ausführungsbestimmungen anpassen und umsetzen können. Herr Minister Vogel wird sicher gleich darauf eingehen, dass wir uns die Zeit bis dahin im Ausschuss noch nehmen können, aber ich hoffe und setze darauf, dass wir die Verordnung noch im ersten Halbjahr so umsetzen können, dass bei den Faktoren der Bemessung ein sinnvoller Ausgleich zwischen den unterschiedlichen Interessen derjenigen, die Wald besitzen, die landwirtschaftliche Flächen bewirtschaften und die Siedlungsflächen besitzen, hergestellt wird.
Eines muss klar sein: Wir brauchen diese unterschiedlichen Faktoren, und wir werden sie in Brandenburg auch einführen und umsetzen. Das werden wir in diesem Jahr erleben. - Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Nachdem die Linke nach der Wahl aus dem Koalitionskoma erwacht ist, hat sie offenbar - wie wir heute bereits mehrmals festgestellt haben - endlich die Zeit, sich mit den eigenen Versäumnissen der letzten Legislaturperiode zu befassen.
Man könnte auch vermuten, Sie hätten sich etwas zurückgelegt, denn - Herr Senftleben hat vollkommen recht - die Bedingungen waren zur damaligen Zeit schon genau die gleichen.
Ein wesentlicher Punkt dieser Einsicht betrifft nun das Wassergesetz. Ich möchte diesbezüglich in Erinnerung rufen, dass die AfD damals schon ausdrücklich vor der Verabschiedung einer derart unausgereiften Gesetzesnovelle gewarnt hat.
Allmählich werden die Folgen des fehlgeleiteten Handelns, des damaligen ministeriellen Handelns, sichtbar. Man hat sich über
den mühsam ausgearbeiteten Gesetzesvorschlag zahlreicher Verbände hinweggesetzt, um jetzt erneut über das Thema der Gebührengerechtigkeit zu diskutieren - und das, obwohl schon damals führende Stimmen aus den Verbänden vor einer Klagewelle gegen die rot-rote Gesetzesnovelle gewarnt hatten. Denn nach wie vor ist nicht abschließend geklärt, wie die Beitragsbemessungsfaktoren fair und vor allem im Sinne aller Beteiligten gewichtet werden können.