Protokoll der Sitzung vom 23.01.2020

den mühsam ausgearbeiteten Gesetzesvorschlag zahlreicher Verbände hinweggesetzt, um jetzt erneut über das Thema der Gebührengerechtigkeit zu diskutieren - und das, obwohl schon damals führende Stimmen aus den Verbänden vor einer Klagewelle gegen die rot-rote Gesetzesnovelle gewarnt hatten. Denn nach wie vor ist nicht abschließend geklärt, wie die Beitragsbemessungsfaktoren fair und vor allem im Sinne aller Beteiligten gewichtet werden können.

Leider ist hier im Vorfeld sehr viel Porzellan zerschlagen worden, sodass es jetzt weitaus schwieriger werden dürfte, noch einmal an die Einheit des erarbeiteten Verbändevorschlags anzuknüpfen. Denn der eigentliche Grund für die Zusammenarbeit der Verbände im gemeinsamen Entwurf ist entfallen. Das war die Angst vor einer Gesetzesnovelle, die Ungleichheiten schafft, gesetzliche Regelungen nicht genau definiert und somit unweigerlich zu Streitigkeiten untereinander führt. Genau so weit haben Sie es zusammen mit der SPD kommen lassen, meine Damen und Herren von den Linken!

(Beifall AfD)

Wenn Sie glauben, Ihre eigene Opposition spielen zu können, ohne sich selbst zu schaden, dann haben Sie sich geirrt. Denn Sie haben es zugelassen, dass sich die Verbände vor den Kopf gestoßen fühlen und Nachbesserungen fordern. Die AfD jedenfalls steht nach wie vor an der Seite der Bürger und der Verbände. Gern sind wir dazu bereit, an einer neuen, tragfähigen Lösung mitzuarbeiten.

(Beifall AfD)

Das darf dann jedoch kein Stückwerk sein, sondern muss eine Gesamtlösung unter Einbeziehung aller Beteiligten sein. Denn abseits der Frage der Verteilungsgerechtigkeit müssen noch viele praxisnahe Expertisen in das Wassergesetz einfließen, um es zukunftsfähig zu machen. Das betrifft die verursachergerechte Kostenverteilung zwischen Land und Wasserverbänden ebenso wie viele andere ungeklärte Themen.

Die AfD beantragt deshalb die Überweisung an den Ausschuss. - Vielen Dank.

(Beifall AfD)

Wir setzen mit dem Redebeitrag der BVB / FREIE WÄHLER Fraktion fort. Frau Abgeordnete Wernicke, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Ich gebe Herrn Domres recht: Das Thema ist schwierig und nicht so einfach zu handhaben.

Bevor ich mich damit beschäftige, möchte ich noch etwas zu Ihrem Antrag sagen: Im Kommunalabgabengesetz für das Land Brandenburg wird zwischen Gebühren und Beiträgen unterschieden. Gebühren sind Geldleistungen, die als Gegenleistung für eine besondere Leistung erhoben werden. Beiträge sind Geldleistungen, die dem Ersatz eines Aufwandes dienen. Das Brandenburgische Wassergesetz bildet die Ermächtigungsgrundlage für die Umlage des Unterhaltungsaufwandes der Verbandsbeiträge durch die Gemeinden.

Bei der Festlegung der Beitragsbemessungsfaktoren für eine gerechtere Verteilung der Kosten für die Gewässerunterhaltung kann demzufolge nicht, wie es im Antrag der Fraktion DIE LINKE steht, der typischerweise zu erwartende Vorteil für entsprechend genutzte Grundstücke aus der Gewässerunterhaltung, der ja dann eine Gegenleistung wäre, berücksichtigt werden. Eine Vermischung von Gegenleistungen, die für eine besondere Leistung erhoben werden, und Gegenleistungen, die für den Ersatz eines Aufwandes dienen, ist rechtlich nicht möglich.

Mit der Novellierung des Brandenburgischen Wassergesetzes 2017 wurde eine Differenzierung der Beiträge für die Gewässerunterhaltung durch die kombinierte Ermittlung von Flächen sowie den drei Nutzungsartengruppen Siedlungs- und Verkehrsflächen, Landwirtschaftsflächen und Waldflächen beschlossen. Der Wald spielt als wichtiger Bestandteil eines ausgeglichenen Wasserhaushalts dabei eine besondere Rolle. Er speichert Wasser und gibt es teilweise gefiltert wieder in das Grundwasser zurück. Nur ein kleiner Teil fließt als Oberflächenwasser direkt in Bäche und Flüsse. Bei der Bemessung der Beiträge für die Gewässerunterhaltung sollte daher der Wald besonders berücksichtigt werden.

Der Vorschlag der Wasser- und Bodenverbände beinhaltet eine Differenzierung durch Multiplikation des Grundbeitrags mit folgenden Faktoren: Landwirtschaft 1,0, Forst- und Fischereiwirtschaft 0,4, Siedlungsflächen 4,0. Das ist Ihnen, Herr Senftleben, sicher bekannt. Die Waldflächen würden somit deutlich entlastet werden, und die Belastung der landwirtschaftlich genutzten Flächen würde sich nicht erhöhen.

Diesem Vorschlag könnte sich die Fraktion Brandenburger Vereinigte Bürgerbewegungen/FREIE WÄHLER sofort anschließen. Aufmerksam machen möchten wir auch darauf, dass andere Umlagefaktoren den desolaten Zustand unserer Gewässer nicht verändern werden. An den Gewässern I. und II. Ordnung ist ein erhöhter Sanierungsaufwand erforderlich. Trotz zunehmender Wetter- und Klimabelastungen werden Fließe und andere Gewässer zu Poolanlagen und Wasserentnahmestellen erweitert. Andere Bereiche werden trockengelegt, und an Uferzonen wird schadstoffhaltiges Material verarbeitet. Unrat und Grünabfälle werden abgelagert und Böschungsveränderungen vorgenommen. Hier müssen die Verbände Partner der Bürger sein und auf die Einhaltung der Ordnung achten. - Vielen Dank.

(Beifall BVB/FW und vereinzelt AfD)

Vielen Dank. - Das Wort erhält jetzt die Landesregierung. Für sie spricht Herr Minister Vogel.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Danke für diesen Antrag, Herr Domres, aber eigentlich …

(Domres [DIE LINKE]: … ist er nicht nötig!)

… ist er nicht nötig. - Danke.

(Vereinzelt Heiterkeit)

Denn ich kann Ihnen sagen: Es gibt keine Unwilligkeit der Verwaltung, sondern die Verwaltung hat inzwischen den ursprünglichen Entwurf, der die Grundlage Ihres Antrags bildet, überarbeitet. Dieser neue Entwurf befindet sich gerade im Abstimmungsverfahren. Das ist genau das Problem mit Ihrem Antrag: Ihr Antrag und die Forderungen darin beziehen sich auf die inzwischen überholte Entwurfsfassung der Beitragsbemessungsverordnung vom August 2019, die dem Landtag im August 2019 im Rahmen der Unterrichtung gemäß Art. 94 der Landesverfassung zugleitet worden ist. Nach der Verbändebeteiligung und im Ergebnis dieser Beteiligung wurde der erste Entwurf im Jahr 2019 überarbeitet, und wir haben jetzt eine Neufassung.

(Frau Johlige [DIE LINKE]: Diese ist uns aber noch nicht zugeleitet worden!)

- Natürlich ist sie Ihnen noch nicht zugeleitet worden; dazu komme ich gleich.

Es ist angesprochen worden, dass diese Neufassung bzw. Verordnung spätestens am 01.01.2021 in Kraft treten muss und die Gewässerunterhaltungsverbände dazu einen ausreichenden Vorlauf zur Vorbereitung der Beitragserhebung benötigen. Wir wollen genau wie Sie, dass diese Verordnung möglichst bald in diesem Jahr veröffentlicht wird.

Dazu ist aber, weil das Benehmen mit dem Ausschuss herzustellen ist, - vorher - für die Vorlage im Ausschuss eine Beschlussfassung im Kabinett zum Verordnungsentwurf erforderlich. Diese Entwurfsfassung liegt vor. Sie ist für die Befassung im Kabinett vorgesehen. Die letzten Unstimmigkeiten

bzw. Differenzen wurden in einem Chefgespräch mit dem Wirtschaftsminister am Dienstag ausgeräumt.

Die positive Botschaft, die ich auch verkünden kann, ist: Das Ministerium hat auch gearbeitet, als der Minister auf der Grünen Woche war.

(Beifall B90/GRÜNE und DIE LINKE)

Gehen Sie davon aus, dass es im Ergebnis der Verbändeanhörung auch noch zu einigen Ergänzungen gekommen ist, was mir besonders wichtig ist, weil in dem Antrag behauptet wird, dass wir nur landesweite Durchschnittssätze betrachtet hätten. Selbstverständlich wurden die tatsächlichen Unterhaltungskosten in den verschiedenen Verbandgebieten betrachtet und modellhaft durchgerechnet. Alle Verbände haben auf unsere Bitte diese Beitragsmodelle mit den tatsächlichen Beiträgen durchgerechnet. Diese Ergebnisse werden selbstverständlich berücksichtigt und der Begründung zur überarbeiteten Fassung der Verordnung beigefügt, sodass Sie unmittelbar Einsicht in die Berechnungsgrundlagen haben.

Zu den weiteren inhaltlichen Themen möchte ich, da ich nur drei Minuten Redezeit habe, an dieser Stelle nichts ausführen. Aber ich kann Ihnen versichern: Auch wenn der Antrag jetzt nicht in den Ausschuss überwiesen wird, werden Sie den Verordnungsentwurf sehr bald im Ausschuss haben. Dann werden wir uns sehr intensiv mit Ihnen unterhalten. Ich freue mich auf die baldige intensive Fachdiskussion im Ausschuss. - Recht herzlichen Dank.

(Beifall B90/GRÜNE, SPD, CDU sowie DIE LINKE)

Die Koalitionsfraktionen hätten noch vier Minuten Redezeit. - Diese wollen Sie anscheinend nicht in Anspruch nehmen. Damit sind wir am Ende der Rednerliste angekommen.

Ich schließe damit die Aussprache, und wir kommen zur Abstimmung. Die AfD-Fraktion hat beantragt, den Antrag „Lasten der Gewässerunterhaltung gerecht verteilen“ der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/397 an den Ausschuss für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz zu überweisen. Wer diesem Überweisungsantrag zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Überweisungsantrag ohne Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt.

Wir kommen damit zur Abstimmung über den Antrag auf Drucksache 7/397. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Bei mehreren Stimmenenthaltungen ist dieser Antrag mehrheitlich abgelehnt.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 12 und rufe Tagesordnungspunkt 13 auf.

TOP 13: Politische Partizipation von Seniorinnen und Senioren stärken!

Antrag der Fraktion DIE LINKE

Drucksache 7/359

Ich eröffne die Aussprache. Das Wort erhält die Fraktion DIE LINKE. Frau Abgeordnete Fortunato, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Gäste! Irgendwo in Brandenburg: Die Frage: „Wollen wir mal wieder die Seniorenpolitik auf die Tagesordnung setzen?“ Antwort: „Wir hatten doch in der letzten Sitzung erst die Pflege auf der Tagesordnung.“ - Eventuelle Ähnlichkeiten sind rein zufällig.

Die Zahl der Seniorinnen und Senioren in Brandenburg wächst kontinuierlich. In Brandenburg leben fast 600 000 Menschen, die über 65 Jahre alt sind. Das sind nach Angaben des Sozialministeriums 24 % der Gesamtbevölkerung. Es wird damit gerechnet, dass 2040 mehr als 802 000 Brandenburgerinnen und Brandenburger älter als 65 Jahre sind.

Wir wissen sehr wohl, Seniorinnen und Senioren haben andere Bedarfe und andere Probleme als junge Menschen. Für sie soll es bei der Landesregierung einen Beauftragten geben, war im Dezember vergangenen Jahres zu vernehmen. Und damit das angesichts von Kohleausstieg und Tesla nicht in Vergessenheit gerät, möchten wir dem Ganzen ein bisschen Fahrt geben.

Der Landesseniorenrat und andere Selbstbestimmungsorganisationen möchten den Beauftragten oder die Beauftragte nicht mehr am Sozialministerium angesiedelt sehen. Da gehen wir hundertprozentig mit und schlagen deshalb eine Ansiedelung am Landtag vor. So wollen wir garantieren, dass die oder der Beauftragte immer bzw. immer rechtzeitig in Gesetzgebungs

prozesse eingebunden ist. Wenngleich die Stabsstelle, die wir jetzt haben, für beauftragte Personen eine kleine Verbesserung ist, mussten wir in der Vergangenheit sehen, dass eine Einbeziehung, noch dazu eine rechtzeitige, auch dadurch nicht garantiert werden konnte. Zu dem Landesseniorenbeauftragten brauchen wir auch das entsprechende Gesetz, denn im luftleeren Raum können wir keine Verbesserungen herbeiführen. Das Seniorenmitbestimmungsgesetz soll nicht nur Aufgabe und Ausstattung der beauftragten Person regeln, sondern auch die Rechte der Selbstvertretungsorganisation. Es geht hier - das sage ich noch einmal ausdrücklich - um Mitbestimmung und nicht nur um Beteiligung.

Zu Recht kritisieren beispielsweise jetzt die Vertreterinnen und Vertreter der Menschen mit Behinderungen, dass ein bloßes Beteiligungsgesetz mit Beteiligungs- und Informationsrechten noch lange keine Mitbestimmung garantiert. Es geht um Teilhabe und Selbstbestimmung und die entsprechenden Rechte.

Die Bedarfe von Seniorinnen und Senioren haben sich über lange Jahrzehnte hinweg drastisch verändert. Sie wollen so lange wie möglich in eigener Häuslichkeit leben und dabei selbstständig und mobil sein. Und wie, das wollen sie selbst bestimmen. Sie müssen und sollen dazu ihr Lebensumfeld - von der Versorgung über die Barrierefreiheit und Erreichbarkeit mit dem ÖPNV bis hin zu kulturellen Angeboten und Reisemöglichkeiten - mitgestalten und darüber entscheiden.

Nicht selten unterschätzt man, dass die Älteren aufgeschlossener, wissensdurstiger, gesundheitlich fitter sind, als es die Älteren noch vor ein paar Jahren waren. Sie beteiligen sich bis ins hohe Alter in Vereinen und Verbänden, im Ehrenamt und in Bürgerinitiativen. Nicht zuletzt haben sie als Eltern und Großeltern einen bedeutenden Anteil an der ideellen und materiellen Unterstützung ihrer Kinder und Enkel. Ihre Teilhabe am Meinungsbildungsprozess auf Landes- und Kommunalebene ist deshalb wichtig, und sie sollen auch selbst bestimmen, wie sie das wollen.

In Zeiten des Fachkräftemangels ist gerade das Wissen der Älteren ein hohes Gut, das im Wissenstransfer zu berücksichtigen ist, jedoch oftmals mit der Rente achtlos verabschiedet wird. Das trifft nicht nur die Seniorinnen und Senioren, sondern in erster Linie die jungen Nachwuchskräfte, die somit auf wichtige Erfahrungen und Erkenntnisse verzichten müssen.

Die vorhandenen Ehrenamtsstrukturen sind ein wichtiger Bestandteil aktiver Teilhabe, müssen aber ergänzt und erweitert werden, und das wollen wir auf eine solide Grundlage stellen. Die Strukturen der Seniorenbeauftragten auf den unterschiedlichen kommunalen Ebenen müssen einheitlich geregelt werden. Sie können nicht in Doppel- und Mehrfachstruktur und noch dazu oftmals ehrenamtlich arbeiten. Hier müssen unbedingt Verbesserungen her.

Da wir uns ja, wie mir scheint, über die Seniorenbeauftragten einig sind, gehe ich davon aus, dass Sie unserem Antrag zustimmen.