Protokoll der Sitzung vom 23.01.2020

Frau Präsidentin! Liebe Kollegen! Trotz erfreulicher Geburtenzahlen in unserem Land stellen wir fest, dass die ältere Generation überwiegt. Wir werden älter, bleiben länger gesund und haben aus diesem Umstand heraus andere und neue Bedürfnisse. Das ist gut und richtig. So manche Dienste in allen Bereichen unserer Gesellschaft würden nicht so gut funktionieren, wenn es das Ehrenamt gerade der älteren Generation nicht gäbe. Deshalb hat sich die Koalition zum Ziel gesetzt, die Bedarfe und Bedürfnisse der Senioren in den Fokus zu rücken.

Erstens: Wir werden einen Seniorenbeauftragten berufen. Dieser wird im Sozialministerium angesiedelt sein und das Verbindungsglied zwischen den Seniorenbeiräten der Kommunen und Landkreise einerseits und der Landesregierung andererseits sein. Wir werden ihn und den Landesseniorenrat so ausstatten, dass er seine Arbeit auch gut ausführen kann. Ich sage das deshalb, weil sich der Landesseniorenrat im Dezember 2018 zum Beispiel über fehlende Grundausstattung wie einen Computer oder einen Kopierer für seine Arbeit sehr beklagt hat. Da muss ich die Frage stellen: Wer war denn da Sozialministerin?

(Beifall CDU)

Zweitens: In § 19 der Kommunalverfassung ist geregelt, dass Beiräte - so auch Seniorenbeiräte - gewählt werden können. Ich habe einmal einige Hauptsatzungen durchforstet - Bad Freienwalde, Spremberg, Jüterbog, Neuruppin, Potsdam und Guben haben einen Seniorenbeirat. Die Bürgermeister wären auch nicht gut beraten, wenn sie diese große Bevölkerungsgruppe nicht in ihre Arbeit einbezögen. Der Landesseniorenrat wiederum hat in seiner Satzung die Mitwirkung an Gesetzen, Verordnungen und anderen Regelungen festgeschrieben.

Drittens: Die Seniorenpolitischen Leitlinien mit dem Maßnahmenpaket waren zuletzt im September 2018 Thema. Ich habe damals kritisiert, dass es ein Herunterschreiben und Zusammenführen alter Forderungen war. Wir wissen noch nicht, wann wir die Maßnahmen wieder anfassen werden, aber ich denke, diese Koalition wird es besser machen.

(Beifall CDU, SPD sowie vereinzelt B90/GRÜNE)

Im Koalitionsvertrag haben wir bezüglich der Pflege den Pflegepakt im Blick, bei der Infrastruktur die Förderung von barrierefreiem Wohnen, den Aufbau von niederschwelligen Angeboten, Familienzentren usw. Wir freuen uns über jeden, der sich nach seinem aktiven Berufsleben für unsere Gesellschaft engagiert. Der Seniorenbeirat ist - egal auf welcher Ebene - dabei nur eine von vielen Möglichkeiten. Wir unterstützen Initiativen, die sinnvoll und für das Gemeinwohl von Nutzen sind.

An die Kollegen der Linken gerichtet: Es bedarf Ihres Antrags nicht. Und an die Senioren in unserem Land gerichtet: Wir wissen um Ihre Bedürfnisse und Ihre Sorgen, wir werden die im Koalitionsvertrag vereinbarten Ziele umsetzen und dafür sorgen, dass gerade die ältere Generation mit Schwung und Elan gut in unserem Land leben und sich aktiv einbringen kann. - Vielen Dank.

(Beifall CDU, SPD sowie B90/GRÜNE)

Vielen Dank. - Wir kommen zum Redebeitrag der Fraktion BVB / FREIE WÄHLER. Frau Abgeordnete Wernicke, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Demokratie erfordert das Engagement aller. Sie organisiert sich als Staat, aber sie lebt im Wesentlichen von dem Engagement der Bürgerinnen und Bürger im täglichen Miteinander und Füreinander. Ohne das bürgerschaftliche Engagement wäre eine solidarische Gesellschaft nicht möglich und die Lebensqualität in unserem Land viel geringer. Brandenburgerinnen und Brandenburger aller Altersgruppen sind engagiert und organisieren sich - danke dafür.

(Beifall BVB/FW sowie der Abgeordneten Bretz [CDU] und Domres [DIE LINKE])

Sie übernehmen konkrete Funktionen, packen an und tun damit etwas für andere und sich selbst. Sie tun das freiwillig und ohne Lohn, ehrenamtlich, für das Gemeinwohl. Was manchmal fehlt, ist das berechtigte Gefühl, dass ihr Engagement im Ehrenamt wertgeschätzt wird. Leider wird aus diesem Antrag nicht deutlich, welche zunehmend komplexeren Belange der Seniorinnen und Senioren der Landesseniorenrat sowie die kommunalen Seniorenbeiräte nicht aufnehmen und bearbeiten können. Um welche Belange der Seniorinnen und Senioren soll sich eine vom Landtag beauftragte Person mit angemessener personeller, sächlicher und finanzieller Ausstattung kümmern? Dies ist viel zu unkonkret, als dass man sich dem Antrag anschließen könnte.

Zu unterstützen ist jedoch die Aufforderung an die Landesregierung, die Seniorenpolitischen Leitlinien mit konkreten Maßnahmen zu untersetzen bzw. bestehende Maßnahmen bedarfsgerecht weiterzuentwickeln. Seniorinnen und Senioren haben ein Recht auf Mitbestimmung sowie Mitgestaltung. Und sie haben aufgrund ihrer Lebenserfahrung eine sehr hohe Kompetenz dabei. Wer sich in Brandenburg umschaut und dort verankert ist, wird all dies feststellen und bestätigen. Seniorinnen und Senioren sind aktiv in den Vereinen, in den Kirchgemeinden, sie haben ihre eigenen Seniorenrunden und unterstützen die Kinder-, Jugend- und Familienarbeit. Und sie unterstützen auch die Unternehmen in Brandenburg. Man könnte geneigt sein, die Brandenburger Kommunalverfassung um einen § 18 b - Beteili

gung und Mitwirkung von Seniorinnen und Senioren - zu erweitern. Paragraf 18 a soll junge Menschen frühzeitig in demokratische Diskussions- und Entscheidungsprozesse einbinden, soweit es um die sie unmittelbar betreffenden Angelegenheiten geht. Die kommunale Ebene ist dafür der beste Platz, weil die Kinder und Jugendlichen vor Ort unmittelbar die Auswirkungen ihres Engagements erfahren können. Ähnlich wie in § 18 a würden Seniorinnen und Senioren in allen sie berührenden Angelegenheiten Beteiligungs- und Mitwirkungsrechte haben. Mitwirkung ist jedoch keine Mitbestimmung. Mitbestimmen kann im Landtag nur, wer als Abgeordneter gewählt ist.

Viele engagierte Senioren gibt es in unseren Stadtvertretungen, Gemeindevertretungen, Ausschüssen und Ortsbeiräten - und auch im Landtag. In all diesen Gremien nehmen sie ihr Mitbestimmungsrecht ganz selbstverständlich wahr.

(Beifall BVB/FW)

Dafür braucht es keinen Seniorenbeauftragten des Landtags. - Vielen Dank.

(Beifall BVB/FW)

Vielen Dank. - Wir kommen zur Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Frau Abgeordnete Kniestedt, bitte.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Wernicke! Was für ein Glück, das ich als Fast-Seniorin jetzt mitbestimmen darf

(Frau Wernicke [BVB/FW]: Ja!)

und dass alle anderen außer mir ein selbstbestimmtes, eigenständiges und vielfältiges Leben führen können und wir dafür zuständig sind, entsprechende Rahmenbedingungen zu schaffen - das steht völlig außer Frage -, damit - ich erinnere die Älteren unter uns daran -, wie Udo Jürgens einst heiter formulierte, das Leben mit 66 Jahren erst so richtig anfangen kann.

(Frau Dannenberg [DIE LINKE]: Daran arbeiten wir noch!)

So weit, so richtig und ganz im Gegensatz zu diesem Liedchen so anspruchsvoll und notwendig.

Und nun also der Antrag der Linken mit einem bunten Strauß an Forderungen zur Seniorenpolitik, die auf der Stelle - es steht geschrieben: unverzüglich - umgesetzt werden sollen. Liebe Fraktion DIE LINKE, es tut mir leid, ich konnte nichts dagegen tun, als erster Gedanke ploppte einfach in meinem Kopf auf: Warum hat sich eigentlich zu Beginn der neuen Legislaturperiode als so außerordentlich dringlich erwiesen, was offenbar in den vergangenen Jahren Ihnen und den linken Ministerinnen Golze und Karawanskij nicht aufgefallen ist?

(Beifall CDU und SPD)

Diesmal, Herr Domres, habe ich den Koalitionscheck gemacht, wie Sie es heute schon getan haben. Ein kurzer Blick verrät: Es gibt klare Verabredungen, die ich extra für Sie zusammenfasse.

Wir werden - das ist schon öfter erwähnt worden - das Seniorenpolitische Maßnahmenpaket fortschreiben und ausdrücklich die Arbeit des Seniorenrates des Landes unterstützen. Darin verankert ist das Bündnis „Gesund älter werden“. Wie Sie wissen, betrifft eine der ganz großen Sorgen der älteren Menschen die gute, wohnortnahe, verlässliche Gesundheitsversorgung und Pflege, wenn sie notwendig wird, vor allem im ländlichen Raum. Darum muss es uns gehen. Außerdem wollen wir ein Modellprojekt zur digitalen Teilhabe fördern. Ich war übrigens in der vergangenen Woche bei der Auftaktveranstaltung zur „Akademie der Dorfhelden“. Dort forderten Damen eines Seniorenbeirates genau das.

Ja, es wird eine oder einen Landesseniorenbeauftragte oder -beauftragten geben, was aber keine - wie sagte es vorhin jemand? - „Lähmung des Staatsapparates“ ist. Es stellt vielmehr eine Würdigung des Engagements dieser Menschen dar. Nur warum - das ist eine Frage, die ich noch nicht verstanden habe - soll diese oder dieser Beauftragte beim Landtag angesiedelt sein, wie die Linke es in ihrem Antrag fordert? Ist die notwendige Berücksichtigung von Seniorinnen und Senioren in Ihren Augen irgendwie anders wichtig als die Aufgabe der oder des Behindertenbeauftragten, der oder des Integrationsbeauftragten oder Gleichstellungsbeauftragten? Ich finde, nicht. Um einen Landesseniorenbeauftragten zu benennen, brauchen wir kein Seniorenmitbestimmungsgesetz. Die Stelle wird ausgeschrieben, Frau Nonnemacher arbeitet daran.

Wir brauchen vor allem ganz praktische Mitwirkungsmöglichkeiten vor Ort. Da - ich helfe ich Ihnen gern noch einmal auf die Sprünge - hat die Hartnäckigkeit von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Ende 2018 zu einer Änderung der Kommunalverfassung geführt. Seniorenbeiräte können nun direkt gewählt werden und Stellungnahmen gegenüber Gemeindevertretungen abgeben. Das ist ein echter, ganz praktischer Fortschritt für die Menschen, die sich engagieren.

Frau Abgeordnete, Sie müssten bitte zum Schluss kommen.

- Ja. - Auch Mitwirkungsrechte in Pflegeeinrichtungen sind landesgesetzlich geregelt. Was ein umfangreiches Screening aller Gesetze betrifft: Das halte ich nun wirklich für eine überzogene, bürokratische Maßnahme. Wir wollen eigentlich das Gegenteil.

Dass wir diese Fragen sowie die Seniorinnen und Senioren ernst nehmen, davon dürfen Sie ausgehen - und auch die Ministerin tut das ganz sicher. - Vielen Dank.

(Beifall B90/GRÜNE, SPD und CDU)

Wir kommen damit bereits zum Beitrag von Ministerin Nonnemacher, die für die Landesregierung spricht. Bitte.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Im Antrag der Fraktion DIE LINKE wird zutreffend festgestellt:

„Brandenburg […] verfolgt konsequent eine Politik des aktiven Alterns. Gute und wichtige Schritte wurden mit den Seniorenpolitischen Leitlinien und den dazugehörigen Maßnahmen gegangen.“

Die entsprechenden Vereinbarungen des Koalitionsvertrags hat die Abgeordnete Kniestedt eben umfänglich vorgetragen. Der Seniorenrat des Landes Brandenburg ist ein wichtiger Partner der Seniorenpolitik, dessen ehrenamtliches Engagement Anerkennung und Unterstützung verdient. Bereits im vergangenen Jahr konnten die Rahmenbedingungen für die Arbeit des Seniorenrats durch zusätzliche Fördermittel personell und auch hinsichtlich der Sachausstattung wesentlich verbessert werden.

Letzte Woche hatte ich in freundlichster Atmosphäre ein sehr konstruktives Treffen mit Vertretern des Seniorenrats. Dabei habe ich auch die Wünsche für die Ausschreibung der Stelle eines oder einer Seniorenbeauftragten entgegengenommen. Nach dieser Konsultation befindet sich das Ausschreibungsverfahren jetzt auf dem Weg. Wir erfüllen damit eine dringliche Forderung des Seniorenrats, und es handelt sich gerade nicht um eine Aufblähung des Staatsapparats, sondern um einen Wunsch aus der Gruppe der Betroffenen.

Hingegen ist die Berufung einer Person beim Landtag für die Belange der Seniorinnen und Senioren nicht Sache der Landesregierung. Darüber entscheidet einzig und allein der Landtag als Verfassungsorgan selbst.

Unser Leitbild ist eine lebendige Demokratie auf vielen Ebenen. Der Stellenwert von Seniorenpolitik wird nicht oben festgesetzt und dann nach unten durchgestellt. Der Stellenwert von Seniorenpolitik muss in der lebendigen Auseinandersetzung mit politischen Zielen und Interessen auf jeder Ebene vertreten und wirksam werden - in der Bundespolitik, in der Landespolitik und vor allem auf Ebene der Landkreise und der Kommunen, also in Stadtverordnetenversammlungen, aber auch in Ortsbeiräten. Da hilft auch kein Gesetz, wenn das Potenzial und die Kompetenzen der Älteren von den politisch Verantwortlichen nicht erkannt werden.

Durch die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Seniorenrat des Landes Brandenburg, dessen Mitglieder die Seniorenbeiräte der Landkreise und kreisfreien Städte sowie Verbände und Seniorenvereinigungen der politischen Parteien sind, wissen wir, dass es auf kommunaler Ebene vor Ort eine lebendige Seniorenpolitik gibt. Ihren besonderen Ausdruck findet sie jährlich in den vielfältigen Veranstaltungen der Brandenburgischen Seniorenwoche.

Glauben Sie wirklich, dass ein Gesetz das bürgerschaftliche Engagement der Älteren befeuert? Es wächst da eine neue Generation von Seniorinnen und Senioren heran, die sich sehr wohl ihres politischen Einflusses bewusst ist. Daher habe ich keine Bange, dass die Landesregierung die Seniorenpolitischen Leitlinien, die im Übrigen im Dialog mit Seniorinnen und Senioren entwickelt wurden, nicht auch künftig in praktische Politik umsetzt. Wir sind im Zusammenwirken mit dem Seniorenrat und mit einer oder einem Seniorenbeauftragten auf einem

guten Weg, die Politik des aktiven Alterns in Brandenburg fortzusetzen. - Danke schön.

(Beifall B90/GRÜNE, SPD und CDU)

Vielen Dank, Frau Ministerin. - Wir sind damit am Ende der Rednerliste angekommen. Ich schließe die Aussprache; wir kommen zur Abstimmung. Wer dem Antrag der Fraktion DIE LINKE „Politische Partizipation von Seniorinnen und Senioren stärken!“ auf Drucksache 7/359 zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist dieser Antrag ohne Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 13 und rufe Tagesordnungspunkt 14 auf.

TOP 14: Wahl der Mitglieder der Kommission zur Überprüfung der Abgeordneten gemäß § 27 Absatz 3 des Abgeordnetengesetzes

Antrag mit Wahlvorschlag der Präsidentin

Drucksache 7/498