Protokoll der Sitzung vom 23.01.2020

Drucksache 7/531

Fragestunde

Drucksache 7/489

Es liegen die Dringliche Anfrage 5 (Kampfmittelberäumung auf dem zukünftigen Tesla-Gelände Grünheide) des Abgeordneten Walter auf Drucksache 7/531 und 16 mündliche Anfragen auf Drucksache 7/489 vor. Ich erteile dem Abgeordneten Walter das Wort zur Formulierung seiner Dringlichen Anfrage.

Vielen Dank, Frau Präsidentin, dass Sie diese Dringliche Anfrage zugelassen haben.

(Vereinzelt Beifall DIE LINKE)

Nach Auskunft des Ministers für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz im Ausschuss für Haushalt und Finanzen am 9. Januar 2020 wird der Bund die anfallenden Kosten für die Beräumung von Weltkriegsmunition übernehmen. Vermutet werden nicht explodierte Fliegerbomben amerikanischer Herkunft. In einer schriftlichen Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin des Bundesministeriums der Finanzen teilt diese dem Bundestagsabgeordneten der Fraktion DIE LINKE Norbert Müller am 20. Januar 2020 mit, dass der Bund als eine freiwillige Maßnahme unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 50 % der Kosten für die erfolgreiche Suche und Beseitigung von alliierten Kampfmitteln trage, aber das Land Brandenburg zur Klärung der Kostenerstattung im Fall der Kampfmittelbeseitigung auf dem zukünftigen Tesla-Gelände in Grünheide noch nicht an den Bund herangetreten sei.

Ich frage die Landesregierung: Wie begründet sie ihre Auffassung, dass der Bund die Kosten für die Kampfmittelbeseitigung auf dem zukünftigen Tesla-Gelände in Grünheide übernehmen wird?

Meine Damen und Herren, die Frage beantwortet Herr Minister Vogel.

Danke, Herr Walter, für die Frage und die Sachverhaltsdarstellung. Ich kann Ihnen versichern, die Sachverhaltsdarstellung ist vollkommen korrekt.

Ich weise darauf hin, dass sich die Kampfmittelberäumung aus zwei Teilen zusammensetzt und es dafür unterschiedliche Kostenträger gibt. Der eine Teil ist die Suche. Dafür trägt der Eigentümer Landesforstbetrieb Brandenburg die Kosten. Das umfasst die Absuche, die Sondierung und auch das Aufsammeln und Beseitigen von Metall, das nicht Kampfmittel ist, wenn zum Beispiel Panzerketten, Ölfässer oder Ähnliches gefunden werden.

Der Kampfmittelbeseitigungsdienst trägt dagegen die Kosten für Transport, Lagerung und Vernichtung gefundener Munition. Diesen Teil der Kosten hatte ich gemeint, als ich davon sprach, dass sich der Bund an den Kosten beteiligen werde. Sie haben es auch korrekt dargestellt: Der Bund trägt bis zu 50 % der Kosten für Suche und Beseitigung. - Wie sich das dann konkret aufteilt und ob wir vielleicht sogar eine Erstattung erhalten, die höher als die Kosten für die Beseitigungsmaßnahmen ist, werden wir sehen. Einen Anspruch auf Teilkostenerstattung kann der Landesforstbetrieb nach der Richtlinie des Bundesministeriums der Finanzen, BMF, über die einmalige finanzielle Unterstützung der Länder durch den Bund für die Beseitigung ehemals alliierter Kampfmittel auf nicht bundeseigenen Liegenschaften in der Fassung vom 13. März 2019 für im Jahr 2020 getätigte Maßnahmen geltend machen.

Gründe, die eine Erstattung im Rahmen der BMF-Richtlinie ausschließen, sind nach erster und nicht abschließender Prüfung nicht erkennbar. Für das Abrechnungsjahr 2020 werden bundesweit mindestens 14 Millionen Euro bereitgestellt. Der Erstattungsantrag ist bis zum 31. Mai des Folgejahres zu stellen und zu belegen. Die Landesregierung hat inzwischen auch Kontakt mit dem Bund aufgenommen, wobei wir natürlich erst dann Unterlagen einreichen, wenn wir wissen, welche Kosten entstehen.

Aber ich möchte Ihre Frage auch zum Anlass nehmen, um darüber, was Sie schon aus den Medienberichten wissen, hinaus zu berichten: Mit Stand 17.01. waren 85 kg Kampfmittel gefunden worden. Das ist, glaube ich, allseits bekannt. Im Verlauf dieser Woche wurden bei der Kampfmittelsuche in Grünheide auf dem zukünftigen Tesla-Gelände Störwerte festgestellt, woraufhin am 21. Januar an den entsprechenden Stellen angegraben wurde. Im Ergebnis wurden sieben Bomben gefunden, die relativ dicht beieinanderliegen. Wie ursprünglich vermutet, handelt es sich tatsächlich um amerikanische Bomben, 100 britische Pfund, also ca. 50 kg mit einer kompletten Bezünderung.

Es ist geplant, die Bomben zu sprengen. Die Details hierzu werden mit der zuständigen örtlichen Ordnungsbehörde erörtert. Die Bomben haben einen Wirkradius von ca. 600 Metern. Hieran wird sich der Kampfmittelbeseitigungsdienst bei der Empfehlung des Sperrgebietes orientieren. Sowohl die Autobahn A 10, östlicher Berliner Ring zwischen den Ausfahrten Freienbrink und Erkner, als auch die L 38 zwischen den Autobahnausfahrten Freienbrink und Hangelsberg werden für den Zeitpunkt der Sprengung gesperrt. Der genaue Zeitraum der erforderlichen Sperrung kann derzeit noch nicht bestimmt werden. Geschätzt wird er aber auf ca. 15 Minuten. Die Eisenbahnstrecke Berlin-Warschau wird nicht betroffen sein. Die genauen Daten und die genaue Zeit werden Ihnen rechtzeitig

von der zuständigen Ordnungsbehörde verkündet. - So weit meine Antwort auf Ihre Frage.

Danke schön. - Es gibt eine Zusatzfrage des Abgeordneten John. Bitte.

(Walter [DIE LINKE]: Ich hatte zuerst gedrückt!)

- Ja?

(Walter [DIE LINKE]: Ich habe eine Nachfrage!)

- Es gibt bei Fragestunden nur Zusatzfragen.

(Unruhe bei der Fraktion DIE LINKE)

Herr John, bitte schön.

(Frau Johlige [DIE LINKE]: Herr Walter war doch Frage- steller! - Walter [DIE LINKE]: Ich darf als Fragesteller doch eine Nachfrage stellen!)

- Entschuldigung, da habe ich jetzt nicht aufgepasst. Sie haben recht, Sie sind Fragesteller, Herr Walter. Bitte.

Vielen Dank, Frau Präsidentin, kein Problem. - Herr Minister Vogel, vielen Dank für Ihre Ausführungen und auch für die große Transparenz hinsichtlich der Bombenentschärfung. Ich kehre zu meiner Frage zurück: Habe ich Sie recht verstanden, dass Sie mit dem Bund zwar Vorgespräche zur Kostenübernahme führen, aber Ihre Aussage, der Bund übernehme 100 % der Kosten, hier nicht öffentlich begründen können? Ist das richtig?

Ich hatte, als ich von den Kosten sprach, die Kosten für die Kampfmittelbeseitigung im Kopf, nämlich Transport, Lagerung und Vernichtung der Munition. Es war missverständlich formuliert, sodass man den Eindruck gewinnen konnte, dass ich auch von der Suche gesprochen habe. Die hatte ich aber zu dem Zeitpunkt nicht im Kopf. Ich hatte wirklich nur diesen ersten Teil, den ich jetzt geschildert habe - die reine Kampfmittelbeseitigung - im Kopf. Sie haben Ihre Frage ja auch entsprechend formuliert: Wie begründet die Landesregierung ihre Auffassung, dass der Bund die Kosten für die Kampfmittelbeseitigung auf dem zukünftigen Tesla-Gelände in Grünheide übernehmen wird? - Das habe ich begründet.

(Walter [DIE LINKE]: Vielen Dank!)

Dann darf ich jetzt um die Zusatzfrage des Abgeordneten John bitten.

Frau Präsidentin, ich will keine Zusatzfrage stellen, sondern meine Frage zur Fragestunde. Vielleicht war ich etwas zu früh dran.

(Domres [DIE LINKE]: Macht nichts! Machen Sie einfach weiter!)

Entschuldigung, dem konnte ich jetzt nicht folgen.

(Ministerin Schneider: Es geht um die nächste Frage! - Domres [DIE LINKE]: Er will keine Zusatzfrage stellen, sondern seine Frage!)

Es geht um die nächste Frage, nicht um eine Zusatzfrage.

Dann darf ich um die nächste Frage bitten. Der Abgeordnete John stellt Frage 40 (DDR-Parteivermögen für zusätzlichen Breitbandausbau). Bitte schön.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Das Land Brandenburg hat 2018 aus dem Vermögen der Parteien und Massenorganisationen der DDR Mittel in Höhe von 31 Millionen Euro erhalten, die zweckgebunden für investive und investitionsfördernde Maßnahmen der öffentlichen Hand und nichtstaatlicher Träger eingesetzt werden sollen. In einer Kabinettssitzung am 17. April 2018 wurde beschlossen, dass davon

18,1 Millionen Euro in den zusätzlichen Breitbandausbau fließen sollen.

Im Rahmen unserer Kleinen Anfrage 138 wurde uns mitgeteilt, dass die Bewirtschaftung der Mittel für den Breitbandausbau dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie übertragen wurde. Angaben über die genaue Verwendung der Mittel wurden bislang nicht gemacht.

Ich frage die Landesregierung: Wo und wie werden die Mittel in Höhe von 18 Millionen Euro für den zusätzlichen Breitbandausbau konkret eingesetzt?

Für die Landesregierung spricht Minister Prof. Dr.-Ing. Steinbach. Bitte schön!

Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrter Herr Abgeordneter, aufgrund einer im Oktober 2017 durchgeführten Abfrage unter den Ressorts zu Projektvorschlägen für den Einsatz von PMOVermögen wurde aus meinem Haus ein Konzept zur Verwendung für die Breitbandförderung erstellt. Im März 2018 wurden

von der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben einschränkende Kriterien zur Auslegung der Förderbedingungen bekannt gegeben. Der für die Breitbandförderung vorgesehene Einsatz von PMO-Vermögen darf demnach nur zusätzlich erfolgen. Das Vorhaben der Breitbandförderung, für die schon vorläufige Bescheide erstellt wurden und die zum selben Zweck durch Änderungsbescheid lediglich angepasst werden sollen, erfüllen also die Anforderung der Zusätzlichkeit nicht und können somit nicht berücksichtigt werden. Die genannte Änderung macht den Einsatz von PMO-Vermögen im Rahmen der laufenden Förderverfahren unmöglich, da die geforderten Voraussetzungen nicht mehr erfüllt werden können. Wo und wie das PMO-Vermögen für eine zusätzliche Breitbandförderung eingesetzt werden kann, wird geprüft.

Die nächste Frage - Frage 41 (Annahme des neu aufgelegten „Kleinspeicherprogramms“ durch Privatpersonen) - stellt der Abgeordnete Rostock.

Meine Frage ist kurz: Das erfolgreiche „1000-SpeicherProgramm“ der ILB wurde neu aufgelegt, heißt nun „Kleinspeicherprogramm“ und gilt seit dem 3. Oktober 2019. Dabei gibt es einige Änderungen gegenüber dem Vorläuferprogramm. Zum Beispiel ist die Zuwendungshöhe nun vom Eigenverbrauch abhängig.

Ich frage die Landesregierung: Ist die Nachfrage nach dem Kleinspeicherprogramm höher, ähnlich oder geringer als beim 1000-Speicher-Programm?

Für die Landesregierung antwortet wieder Minister Prof. Dr.-Ing. Steinbach.

Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrter Herr Rostock, die Nachfrage beim Kleinspeicherprogramm ist wie bereits beim 1000-Speicher-Programm größer als das zur Verfügung stehende Fördervolumen. Das 1000-Speicher-Programm wurde am 26.07.2008 in Kraft gesetzt. Innerhalb eines Monats sind 890 Anträge und in einem Zeitraum von sieben Wochen 1 230 Anträge bei der ILB eingegangen. Aufgrund dieses Andrangs hat die ILB in Abstimmung mit meinem Ressort am 19. September 2018 einen Antragsannahmestopp ausgesprochen. Die sehr hohe Nachfrage ließ darauf schließen, dass die für das Förderprogramm gewünschte Anreizwirkung auch mit geringeren Förderquoten und -beträgen erreicht werden könne. Daher wurden im Folgeprogramm die Förderquoten von 50 % auf maximal 30 % sowie der Förderhöchstbetrag von

7 000 Euro auf maximal 3 000 Euro abgesenkt. Darüber hinaus wurden höhere Anforderungen an den von Ihnen angesprochenen Autarkiegrad und den Eigenverbrauchsanteil der zu fördernden Anlage gestellt. Der erste Förderaufruf wurde von der ILB am 1. November 2019 gestartet. Am ersten Tag sind 300 Anträge im Antragssystem der ILB eingegangen, nach sieben Tagen waren es 500 und der Förderaufruf wurde beendet. Die Antragssumme beträgt zurzeit 1,3 Millionen Euro. Im Herbst des Jahres 2020 ist ein zweiter Förderaufruf geplant. Mit Blick auf die angepassten Förderbedingungen sind sowohl die

ILB als auch mein Ressort mit den Antragszahlen vollauf zufrieden.

Danke schön. - Die nächste Frage - Frage 42 (Inanspruchnah- me des Blühstreifenprogramms) - stellt der Abgeordnete Domres. Bitte schön.

Das Umwelt- und Landwirtschaftsministerium hat 2019 ein Förderprogramm für Blühstreifen aufgelegt. Es ist damit Forderungen sowohl des Berufsstands als auch der Umweltverbände nachgekommen. Für die Jahre 2020 bis 2024 stehen insgesamt 6 Millionen Euro zur Verfügung. Antragsschluss für den Gesamtzeitraum war der 31. Dezember 2019. Die konkrete Ausgestaltung des Programms wurde wegen bürokratischer Vorgaben und Risiken für die Landwirte stark kritisiert. Der Landesbauernverband bezeichnete es in einer Presseerklärung als „unpraktisches bürokratisches Monstrum“.