Protokoll der Sitzung vom 23.01.2020

Demokratie ist nicht selbstverständlich; sie muss jeden Tag aufs Neue gelebt und mit Leben erfüllt werden. Berlin hat - wir haben es gehört - den 8. Mai in diesem Jahr einmalig zum Feiertag erklärt, und das möchten Sie, liebe Abgeordnete der Linksfraktion, in Brandenburg aufgrund des historischen Datums nun auch tun. Ich finde: Ja, 75 Jahre Leben in Frieden sind ein Grund zur Freude, auch wenn sich dafür vielleicht der Europatag - der 9. Mai - besser eignete.

(Frau Bessin [AfD]: Das stimmt!)

Parallel dazu muss ich sagen: Ich hege für den Antrag durchaus Sympathie, frage mich aber - wie Minister Stübgen -, warum Sie den Antrag nicht früher gestellt haben, und zwar so rechtzeitig, dass man entsprechende Vorbereitungen hätte treffen können. Dafür hätten Sie ja im letzten Jahr alle Möglichkeiten gehabt. Jetzt, im Januar 2020, wo alle Jahresplanungen für Unternehmen, Betriebe und Institutionen bereits feststehen, finde auch ich das zu kurzfristig. Um das zu verdeutlichen, erzähle ich einmal, wie es mir als Arbeitnehmerin erging, als Berlin sehr kurzfristig und plötzlich den 8. März zum Feiertag - was ich auch als eine sehr gute Initiative empfand - erklärte:

Ich war damals Lehrerin am Goethe-Institut in Berlin. Die Planungen für die Kurse standen, die Leute hatten die Kurse bereits gebucht und dafür bezahlt. Daran ließ sich nichts mehr ändern. Wir hatten dann zwar am 8. März frei, mussten den Unterricht aber am folgenden Samstag nachholen. Ehrlich gesagt finde ich das weder kunden- noch arbeitnehmerfreundlich. Deshalb bitte ich um Verständnis, dass wir diesen Antrag heute so kurzfristig ablehnen müssen. - Danke.

(Beifall B90/GRÜNE, SPD und CDU)

Das Wort hat Herr Walter für die einbringende Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin! Ich will am Ende kurz auf zwei Dinge eingehen. Wissen Sie, was dem Tag nicht gerecht wird? Es wird dem Tag nicht gerecht, wenn Sie als Koalitionsfraktionen hier nun

Zeitargumente vorschieben und so tun, als wäre das alles nicht mehr umsetzbar. Ich will an zwei Dinge erinnern - eines hat Frau Budke gerade selbst angesprochen.

Den Gedenktag konnten wir vor fünf Jahren sehr wohl einführen. Der Gesetzentwurf lag am 14. April vor, und der Beschluss im Landtag erfolgte am 30. April, also kaum zwei Wochen später - so viel zu der Behauptung, wir hätten keine Zeit. Bei anderen Dingen sind Sie auch viel schneller.

Ich will ebenso an Berlin erinnern: Dort hat Rot-Rot-Grün die Einführung des Frauentags als gesetzlichen Feiertag Ende Januar beschlossen, am 8. März desselben Jahres war er dann ein gesetzlicher Feiertag.

Sie glauben doch nicht im Ernst, dass es zu kurzfristig wäre, wenn wir das heute beschließen würden. Wir haben ja extra noch den Antrag auf Überweisung gestellt, weil Sie sagten, darüber müsse man noch diskutieren. Ich sage Ihnen: Natürlich könnten wir es beschließen, es wäre nicht zu kurzfristig. Die Debatte, dass auch Brandenburg den 8. Mai in diesem Jahr als gesetzlichen Feiertag einführen will, gibt es auch schon mindestens seit Sommer letzten Jahres.

Liebe Frau Budke, auch in den Sondierungsgesprächen mit SPD und Grünen haben wir das Thema 8. Mai schon erwähnt und gesagt, dass wir das im Jahr 2020 einrichten möchten. Also hören Sie auf, hier so etwas zu erzählen.

(Frau Damus [B90/GRÜNE]: Dann hätten Sie den Antrag doch stellen können!)

Wir hätten heute die Chance, hier einen Schulterschluss der demokratischen Parteien stattfinden zu lassen und ein deutliches Signal zu senden und zu sagen: Wir werten diesen Gedenktag auf. Ich finde es erstaunlich, wie Sie alle hier die Gedenkveranstaltungen loben und sie auch in diesem Jahr wieder loben werden. Ich freue mich schon darauf, dass dann Schülerinnen und Schüler sowie viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in diesem Jahr nicht an Veranstaltungen zu diesem Gedenktag teilnehmen können, weil sie arbeiten bzw. die Schule besuchen müssen. Das Argument möchte ich auch genannt haben.

Ich bitte Sie ganz ehrlich: Sagen Sie mir nicht, „dasset nich jeht“, wie Regine Hildebrandt immer sagte. Es geht, und wenn es den politischen Willen hier gäbe, könnten wir es umsetzen. Es fehlt der Koalition anscheinend am politischen Willen. Das finde ich traurig, und das wird dem 8. Mai als Tag der Befreiung nicht gerecht.

(Beifall DIE LINKE)

Meine Damen und Herren, wir kommen zu den Abstimmungen. Die Fraktion DIE LINKE hat die Überweisung ihres Gesetzentwurfs - Fünftes Gesetz zur Änderung des Feiertagsgesetzes - auf Drucksache 7/436 an den Ausschuss für Inneres und Kommunales beantragt. Wer der Ausschussüberweisung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenstimmen, bitte! - Enthaltungen? - Damit ist der Überweisungsantrag mit Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt worden.

Wir kommen zur Abstimmung in der Sache über den Gesetzentwurf auf Drucksache 7/436. Wer diesem Gesetzentwurf in 1. Lesung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenstimmen, bitte! - Enthaltungen? - Damit ist der Gesetzentwurf abgelehnt, das heißt, er hat sich erledigt.

Meine Damen und Herren, ich schließe Tagesordnungspunkt 4. Wir schauen auf die Uhr, um zu entscheiden, wann es weitergehen soll. Es ist eine Dreiviertelstunde Mittagspause bei mir beantragt worden.

(Heiterkeit des Abgeordneten Dr. Zeschmann [BVB/FW] - Zuruf: Beantragt!)

Also sagen wir, es geht mit brandenburgischer Pünktlichkeit um 13.45 Uhr weiter.

(Unterbrechung der Sitzung: 12.54 Uhr)

(Fortsetzung der Sitzung: 13.48 Uhr)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir setzen die Sitzung fort. Ich rufe Tagesordnungspunkt 5 auf.

TOP 5: Komplette Kita-Beitragsfreiheit auf den Weg bringen

Antrag der BVB / FREIE WÄHLER Fraktion

Drucksache 7/468

Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE

Drucksache 7/510

Ich eröffne die Aussprache. Für die BVB / FREIE WÄHLER Fraktion spricht der Abgeordnete Dr. Zeschmann. Bitte schön.

(Beifall BVB/FW)

Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wie ich sehe, ist das Interesse beeindruckend groß, und alle sind vom Mittagessen zurück. Wie Sie sicher vernommen oder gelesen haben, hat das Land Mecklenburg-Vorpommern vor ein paar Tagen...

(Frau Johlige [DIE LINKE]: Herr Vizepräsident, es gibt ei- ne Zwischenfrage!)

Ich sehe, es gibt schon eine Zwischenfrage. Lassen Sie sie zu?

Ja. Aber Sie haben meine Zeit nicht angehalten.

Ich will Sie nur fragen, wie Sie es finden, dass die Landesregierung spärlich vertreten ist.

Ich habe eben schon ausgeführt, dass ich das Interesse an diesem Thema beeindruckend groß finde. Wenn das so bleiben sollte, dann ist das - da haben Sie recht - ein deutliches Signal dafür, dass sich die Landesregierung für dieses Thema überhaupt nicht interessiert.

(Beifall BVB/FW und AfD - Heiterkeit der Abgeordneten Dannenberg [DIE LINKE] sowie Zuruf: Außer der Ministe- rin!)

- Ja, eine ist da, immerhin.

Jetzt ist aber meine Zeit abgelaufen, obwohl ich gar nicht geredet habe. Das finde ich nicht gut. Ich muss ja jetzt wieder von vorn anfangen.

Ich habe die Zeit kurz angehalten, ist schon in Ordnung. Ich habe das im Blick.

Gut. - Sie haben alle mitbekommen, dass die Kollegen in Mecklenburg-Vorpommern vor ein paar Tagen die Kitabeiträge vollständig abgeschafft haben. Das heißt: Dort werden alle Kinder gleichbehandelt, unabhängig vom Geldbeutel ihrer Eltern, und auch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist dort optimal gewährleistet. Da stellt sich natürlich die Frage, warum wir das hier in Brandenburg nicht hinbekommen. Was ist so schwer daran? Sind wir schlechter oder ärmer als MecklenburgVorpommern? Oder setzt unsere Landesregierung einfach die Prioritäten anders, nämlich zum Beispiel auf den Flughafen BER statt auf unsere Kinder?

(Beifall BVB/FW sowie des Abgeordneten Hünich [AfD])

Dieser Eindruck wird hier erweckt, da die Regierungsbänke eben so spärlich besetzt waren.

Wenn wir uns den aktuellen Stand der Kitabeitragsfreiheit in den deutschen Bundesländern anschauen, können wir feststellen, dass in Baden-Württemberg keine Beitragsfreiheit herrscht, in Bayern ein Zuschuss zu den Kitagebühren gewährt wird, in Berlin bereits seit dem 1. August 2018 Kitabetreuung und Kindertagespflege aller Kinder beitragsfrei sind, in Bremen seit dem 1. August 2019 Eltern für ihre Kinder nach Vollendung des 3. Lebensjahres bis zum Schuleintritt keinerlei Beiträge mehr zahlen müssen, in Hamburg bis zu 5 Stunden täglich in der Kita und bis zu 30 Wochenstunden in der Kindertagespflege ab Geburt - das möchte ich betonen - bis zur Einschulung gebührenfrei sind, in Hessen seit dem 1. August 2018 der Besuch des Kindergartens vom vollendeten 3. Lebensjahr bis zum Schuleintritt für 6 Stunden täglich gebührenfrei ist, in MecklenburgVorpommern die Beiträge vollkommen abgeschafft sind - übrigens bis zu einem maximalen Förderumfang von 10 Stunden täglich -, in Niedersachsen seit dem 1. August 2018 keine

Gebühren mehr für die Betreuung von Kindergartenkindern gezahlt werden müssen, in NRW die gleiche Regelung herrscht, die wir derzeit in Brandenburg haben - nämlich dass das letzte Kindergartenjahr freigestellt ist -, in Rheinland-Pfalz die Kindergartenbeiträge für Kinder ab zwei Jahre vom Land übernommen werden, im Saarland und in Sachsen keine Beitragsfreiheit herrscht, in Sachsen-Anhalt die Eltern seit Januar 2019 nur noch für das älteste Kind in Krippe und Kindergarten zahlen müssen, es in Schleswig-Holstein nur einen Zuschuss zu den Kitagebühren gibt und im Freistaat Thüringen seit 1. Januar 2018 das letzte Beitragsjahr freigestellt ist.

Ergebnis: Demnach gibt es drei Bundesländer, wo keinerlei Kitabeitragsfreiheit herrscht; diese wurden jedoch zumeist langjährig konservativ regiert. Dazu kommen zwei mit einem Zuschuss zu den Kitagebühren. In allen anderen elf Bundesländern gibt es zumeist eine vollständige Befreiung von den Kitagebühren für Kinder von drei bis sechs Jahren, in dem ein oder anderen Land sogar ab Geburt oder einem Jahr.

Daneben legen wissenschaftliche Studien nahe, dass sich für Kinder aus ärmeren Familien nach einer solchen Reform die Wahrscheinlichkeit, eine Betreuungseinrichtung zu besuchen, deutlich erhöht.

(Beifall BVB/FW sowie der Abgeordneten Dannenberg [DIE LINKE])

Diese Entwicklung bewerten die Autoren der Studie sehr positiv, weil dadurch auch Kinder aus ärmeren Bevölkerungsschichten ein qualitativ hochwertiges Betreuungsangebot nutzen können. Da frage ich mich: War das nicht auch immer die Zielstellung der SPD und der Landesregierung? Warum ist das in Brandenburg nicht möglich?

Die Forscherinnen zeigen auch, dass vor allem die Besuchsquoten bei den Zwei- bis Dreijährigen stark ansteigen, während die alleinige Betreuung zu Hause in dieser Altersgruppe seltener wird. Bei älteren Kindergartenkindern sind die Besuchsquoten ohnehin schon sehr hoch; da verändert sich nicht so viel.