Ich bin sehr gespannt auf die Debatte im Ausschuss, sofern Sie Ihre Darbietungsformen beibehalten. Ein Werbeblock für die Zuschauer am Livestream: Auch die Ausschusssitzungen werden live gestreamt. Sie können sie also gerne mitverfolgen.
TOP 6: Gesetz zur Umsetzung des Windenergieflächen- bedarfsgesetzes (Brandenburgisches Flächenzielgesetz - BbgFzG)
Es liegen Änderungsanträge der Fraktion BVB / FREIE WÄHLER, Drucksache 7/6867 und Drucksache 7/7242, vor.
Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste am Livestream und auf der Tribüne! Schwierige Aufgabe: Ich habe mir überlegt, ob es irgendwie einen Übergang von dem Thema, das wir vorher hatten, nämlich Fasching oder Fastnacht, zu dem jetzt anstehenden Thema des Windenergieflächenbedarfsgesetzes gibt. Ich bin da auf einen Spruch gesto-
ßen, der, glaube ich, einen gewissen Zusammenhang darstellt: Der Fasching ist vorbei, was sind wir froh - die Narren sind jetzt wieder im Büro! - Es wäre ein Schelm, wer das jetzt auf unsere Verwaltung überträgt. Aber in meinem Vortrag, in meinen Anmerkungen komme ich an der einen oder anderen Stelle darauf zurück.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es besteht in diesem Haus sicher große Einigkeit darüber, dass der weitere schnelle Ausbau der Energieerzeugung aus Wind eine wesentliche Voraussetzung ist, um aus der Verstromung fossiler Energieträger aussteigen zu können. Brandenburg war schon immer Vorreiter in Sachen Windstrom. Ich darf hier an die „Leitsterne“ erinnern. Schaut man heute auf die Landkarte der Stromerzeugung aus Wind, sieht man, dass Brandenburg mit über 3 900 Winderzeugungsanlagen hinter Niedersachsen auf Platz zwei steht. Das sind rund 3 800 Megawatt installierte Leistung in Brandenburg. Darauf können wir stolz sein.
Schaut man in den Süden der Republik, sieht es ganz anders aus. Aber die Bereitstellung erneuerbarer Energien ist nun mal keine Aufgabe einiger weniger Bundesländer im Norden der Republik, selbst wenn man die Landschaftsstruktur und die Windverhältnisse hier als Vorteile berücksichtigt. Insofern war es längst überfällig, dass der Bund im Sommer dieses Jahres eine gesetzliche Verpflichtung für alle Länder, einen definierten Anteil der Landesfläche für die Erzeugung von Windenergie auszuweisen, auf den Weg gebracht hat.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf der Koalition soll dem Rechnung getragen werden. Jede Planungsregion hat danach 1,8 % der Regionsfläche bis spätestens 31. Dezember 2027 und 2,2 % der Regionsfläche bis spätestens 31. Dezember 2032 für die Windenergienutzung auszuweisen. Die Umsetzung der in der Bundesgesetzgebung festgeschriebenen Flächenziele wird mit dem Gesetzentwurf den Regionalen Planungsgemeinschaften übertragen. Wir geben der kommunalen Ebene damit das Heft des Handelns in die Hand. Das schafft Rechts- und Planungssicherheit. Überdies werden Widersprüche zwischen landesrechtlichen Bestimmungen und modifiziertem Bundesrecht aufgelöst, indem die bundesrechtlichen Vorgaben rechtstechnisch auch im Landesrecht abgebildet werden.
Nun gab es im Vorfeld der heutigen Beschlussfassung auch in der Regierungskoalition die Überlegung, gleich 2,2 % als Ziel für 2027 ins Auge zu fassen. Besonders der Landkreistag hingegen sah das stufenweise Vorgehen als dringend geboten an, um sowohl einen Teil der Regionalen Planungsgemeinschaften als auch die Genehmigungsbehörden und natürlich die betroffenen Bürger und Bürgerinnen nicht zu überfordern. Zudem bietet der vorliegende Gesetzentwurf die notwendige Flexibilität. Er legt gewissermaßen eine Untergrenze fest; mehr kann immer gemacht werden.
Das genannte Ziel wird allerdings auch nicht dadurch erreicht, wie es im Antrag der Linken nachzulesen ist, dass wir den Planungsgemeinschaften bzw. den Genehmigungsbehörden mehr Personal geben. Dies haben wir bezogen auf die Planungsgemeinschaften schon in der letzten Legislaturperiode getan, und bezogen auf die Genehmigungsbehörden, also auf den Bereich des MLUK, haben wir mit dem Doppelhaushalt einen Stellenaufwuchs von 70 Stellen festgeschrieben. Ich hoffe, dass ein Großteil dieser Stellen an das Landesumweltamt geht, damit die Planungs- und Genehmigungsverfahren schneller ablaufen.
Viel wichtiger als Personal ist aus meiner Sicht, bestehende Genehmigungsprozesse zu entschlacken und Verfahren durch Fristsetzung und paralleles Arbeiten der Genehmigungsbehörden zu verkürzen - ganz zu schweigen von den immer noch bestehenden konkurrierenden Gesetzen und Verordnungen, mit denen sich die Genehmigungsbehörden gegenseitig blockieren. Bestes Beispiel ist für mich die jahrelange Verhinderungstaktik der Behörden in Sachen Windenergieanlagen in Sperenberg. Dort sollte bereits in der letzten Legislaturperiode ein Multi-Energie-Kraftwerk für Wasserstoffproduktion entstehen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es gibt eine Reihe anderer Fragen, die parallel zur Ausweisung der Flächen zu regeln sind.
Aber, Herr Abgeordneter, Ihre Redezeit ist schon abgelaufen. Die Fragen müssten einmal anderweitig diskutiert werden.
Danke für den Hinweis. - Ich möchte mit dem Satz schließen: Liebe Kolleginnen und Kollegen, geben Sie bitte dem vorliegenden Gesetzentwurf Ihre Zustimmung. - Danke schön.
Frau Landtagsvizepräsidentin! Verehrte Damen und Herren! Werte Gäste! Lassen Sie mich meine Bedenken zum Gesetz zur Umsetzung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes äußern. Das Gesetz sieht vor, dass der Ausbau der Windenergie in Brandenburg vorangetrieben wird, um die gescheiterten Ziele einer auf Wunschdenken zurückzuführenden Politik zu erreichen. Doch leider werden mit diesem Gesetz auch gravierende negative Auswirkungen auf Mensch und Natur in Kauf genommen.
Zunächst einmal ist das Gesetz in der Praxis nicht umsetzbar. Bis 2032 soll Brandenburg nach dem Bundesgesetz 2,2 % seiner Landesflächen für Windindustrieanlagen ausweisen. Damit muss Brandenburg einen überdurchschnittlich hohen Flächenanteil für die Windindustrie stellen. Andere Bundesländer, meine sehr geehrten Damen und Herren, liegen zum Teil erheblich darunter, insbesondere Berlin, der ausschweifende Stadtstaat inmitten unseres Landes, der zwar sehr viel Strom verbraucht, aber künftig kaum Strom selbst produzieren soll oder will.
Die Vernichtung, die Versiegelung unserer Heimat mit immer mehr und immer höheren Windrädern lehnt die Alternative zu Windkraftanlagen strikt ab. Es ist kaum möglich, ausreichend
Flächen für den Ausbau der Zwangsenergien zur Verfügung zu stellen, ohne gleichzeitig wertvolle Lebensräume von Tieren und Pflanzen zu zerstören. Die Errichtung von Windenergieanlagen in Naturschutzgebieten oder in der Nähe von Wohngebieten führt zu Konflikten, die nicht gelöst werden können.
Eine Erhöhung des Anteils der Landesflächen, die ausschließlich für den Bau von Windkraftwerken vorgesehen sind, auf 2,2 % bedeutet mehr als eine Verdopplung der Zahl der bisherigen Anlagen. Darin noch nicht berücksichtigt sind die riesigen Flächen, die künftig auch noch mit Photovoltaikanlagen überbaut werden.
Vielen Dank, dass Sie die Frage zulassen, Herr Kollege Münschke. - Sie haben gesagt, Windräder auf Naturschutzflächen würden großen Schaden anrichten. Können Sie mir ein einziges Windkraftwerk auf Naturschutzflächen nennen?
Sehr geehrter Herr Rostock, wenn Sie sich an die Debatte zum Windenergieanlagenabstandsgesetz im letzten Jahr erinnern können, wenn Sie sich an die Debatte zum Windenergieflächenbedarfsgesetz erinnern können, wo Sie nur eine schriftliche Stellungnahme abgegeben haben, wissen Sie ganz genau, dass diese Flächen zur Verfügung stehen.
Und bei dem Irrsinn, den Sie hier fabrizieren, bin ich mir ganz sicher, dass zukünftig auch diese Gebiete wieder in Betracht kommen werden.
Ich fahre fort, meine sehr geehrten Damen und Herren. Die Brandenburger Landschaft verschwindet in der Zukunft unter Beton und Stahl, hinter Zäunen und Stacheldraht. Das ist unverantwortbar. Unsere Landschaft und Natur sind viel zu wertvoll, um sie den erneuerbaren Zwangsenergien zu opfern.
Es braucht eine gesicherte Energieversorgung. Weht der Wind zu stark, sehr geehrter Herr Rostock, werden Windräder vom Netz genommen. Scheint die Sonne zu stark, müssen auch Photovoltaikanlagen abgeregelt werden, weil die jetzige Infrastruktur gar nicht dafür ausgelegt ist, diese Strommengen weiterzuleiten. Die verloren gegangenen Strommengen bekommen die Anlagenbetreiber trotzdem bezahlt. Also: Am Ende zahlt jeder Stromkunde großteilig für nichts.
Wir gönnen uns den Luxus kostspieliger Doppelstrukturen, die dazu führen, dass der Strom immer noch teurer wird. Deutschland ist mit seinen Strompreisen schon jetzt an der Weltspitze. Eine Kilowattstunde kostet im Durchschnitt aufgerundet 40 Cent; bei Neuverträgen sind es sogar 60 Cent. Im Vergleich dazu kostet eine Kilowattstunde Strom in Frankreich, das übrigens massiv auf CO2-freie, sichere und bezahlbare Kernenergie setzt, gerade einmal 17 Cent, also nicht einmal halb so viel wie bei uns. Mit dem Bau von noch mehr hoch subventionierten Wind- und Solaranlagen beschleunigen wir die Verschärfung der Preissituation für die Bürger und nehmen ihnen durch die Überbauung der Landschaft zugleich Lebensqualität in großem Umfang.
Die zudem im Gesetzentwurf vorgesehene Unterschreitung der Mindestabstände bei privilegierten Windenergieanlagen führt zu weiteren, für uns nicht hinnehmbaren Ausnahmetatbeständen bei der Einhaltung des gesetzlich festgelegten Mindestabstands von 1 000 Metern zwischen Windindustrieanlagen und Wohngebieten. Wir lehnen die Unterschreitung der 1 000-Meter-Grenze strikt ab, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Darüber hinaus haben die Bürger in den betroffenen Regionen in Brandenburg neuerdings kein Mitspracherecht mehr bei der Planung von Windenergieanlagen. Die Anlagen werden oft ohne Rücksicht auf die Bedenken und Sorgen der Anwohner errichtet. Die gesundheitlichen Risiken, die von den Anlagen ausgehen, werden häufig ignoriert oder gar heruntergespielt; ich erinnere wieder sehr gerne, Herr Kollege Rostock, an die Diskussion in der mündlichen Anhörung zum Windenergieanlagenabstandsgesetz im letzten Jahr.
Zudem ist der Ausbau der Windenergie nicht die alleinige Lösung für Umweltschutz. Eine richtige Änderung der Energieversorgung erfordert eine breite Palette von Maßnahmen, einschließlich der Förderung von Energieeffizienz, gelingt aber vor allem, meine sehr geehrten Damen und Herren, mit bezahlbarer, sauberer und sicherer Kernenergie der neuesten Generation.