Protokoll der Sitzung vom 22.02.2023

Für die Fraktion DIE LINKE spricht Frau Abgeordnete Scharfenberg.

(Zuruf: Schwarzenberg!)

- Schwarzenberg - Entschuldigung.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Gäste! Sie erinnern sich bestimmt noch daran, dass Sie als Koalition die mündliche Anhörung zu diesem Gesetzentwurf im Ausschuss verweigerten. Sie erinnern sich auch daran, dass das bei uns nicht gerade Begeisterungsstürme ausgelöst hat. Denn bei einer schriftlichen Anhörung hat die Öffentlichkeit kaum die Möglichkeit, die Argumente der Anzuhörenden im Vorfeld einer Gesetzesentscheidung zu erfahren. Eine abschließende Diskussion zu den Ergebnissen der Anhörung ist dann kommunikativ ebenfalls schwierig. Erwartungsgemäß war es dann bei der Behandlung des Gesetzentwurfs im Ausschuss auch so.

Sehr verehrte Damen und Herren, Sie als Koalition haben sich entschieden, diesen Gesetzentwurf unverändert in die 2. Lesung zu geben und heute auch darüber entscheiden zu wollen. Das Gesetz selbst ist nur eine Umsetzung bundesgesetzlicher Regelungen; dagegen kann man nichts haben - das ist unstrittig. Aber: Die Rahmenbedingungen für die Umsetzung dieser gesetzlichen Regelungen sind durchaus diskussionswürdig - deshalb auch unser Entschließungsantrag. In einigen schriftlichen Stellungnahmen wurden Punkte benannt, die eigentlich mehr Beachtung verdienen. Worum geht es dabei?

Erstens: Der Städte- und Gemeindebund und viele andere Anzuhörende verweisen explizit immer auf die Frage der Akzeptanz für einen schnelleren und größeren Ausbau. Dabei geht es auch um Fragen wie: Warum profitiert man beim Strompreis eigentlich nicht, wenn der Strom lokal produziert wird?

Zweitens - das wurde auch angeregt -: Netzausbau und Speicherkapazität. Wenn es immer mehr Windkraftanlagen gibt, hat das auch etwas mit dem Netzausbau und vor allen Dingen mit dem Netzentgelt zu tun. Dann fragen sich die Leute, wenn die Windräder stillstehen: Wo sind denn eigentlich die Speicher?

Beim dritten Punkt geht es um die Beschleunigung von Planungsleistungen.

Auf all diese angesprochenen Probleme sind Sie mit dem Gesetzentwurf oder auch mit einem Begleitantrag nicht eingegangen.

Sehr geehrte Damen und Herren, mit dem vorliegenden Windenergieflächenbedarfsgesetz werden den Ländern konkrete Flächenziele - sogenannte Flächenbeitragswerte - vorgegeben. Die Regionalen Planungsgemeinschaften können dabei für sich entscheiden, ob sie das 2,2-%-Ziel schon vor 2032 in den Blick nehmen.

Das wird in den Regionalen Planungsgemeinschaften sicherlich sehr unterschiedlich gesehen, aber wir wollen sie ausdrücklich dazu ermutigen, diesen Schritt auch zu gehen.

Bei der Ausweisung dieser Flächen handelt es sich um eine Positivplanung, die tatsächlich bebaubare Flächen ausweisen muss. Die Investoren erwarten zu Recht Flächen, die auch wirtschaftlich-rechtlich nutzbar sind. Die EU-Notfallverordnung ermöglicht den Mitgliedsstaaten und damit auch den Planern zwar Erleichterungen bezüglich der komplexen strategischen umwelt- und artenschutzrechtlichen Prüfungen, aber sie erhöht auch die Anforderungen an die Planung selbst. Hierauf müssen sich alle Beteiligten, auch das Landesumweltamt, einrichten - deshalb unsere Forderung unter Punkt zwei des Entschließungsantrags.

Sehr geehrte Damen und Herren, der schnellere Ausbau von erneuerbaren Energien stellt auch Brandenburg in Fragen der Akzeptanz vor große Herausforderungen, und es lohnt ein Blick in andere Bundesländer. Die Energieagentur Rheinland-Pfalz beispielsweise hat neun Regionalbüros eingerichtet. Sie haben die Aufgabe, die Energiewende zu den Menschen vor Ort zu bringen, und unter Berücksichtigung der unterschiedlichen regionalen und lokalen Gegebenheiten wird dort gemeinsam an der Energiewende gearbeitet. Auch die Sächsische Energieagentur sieht sich auf einem guten Weg. Mit einem sogenannten Werkstattkasten für das Handeln in den Kommunen sind wichtige Impulse gesetzt worden.

In meinem Redebeitrag zur 1. Lesung habe ich bereits angemerkt, dass die Energiestrategie des Landes Brandenburg dem Punkt der Akzeptanz ebenfalls sehr viel Aufmerksamkeit geschenkt hat. Aber es reicht eben nicht aus, eine Servicestelle zu haben, die im Land kaum wahrgenommen wird und nur anlassbezogen arbeiten kann.

(Frau Dannenberg [DIE LINKE]: Genau!)

Hier braucht es eine bessere personelle und finanzielle Ausstattung und viel mehr Power in der Beratung und der Begleitung des Ausbaus der Erneuerbaren.

(Beifall DIE LINKE)

Am Ende - und das dürfen wir nicht ausblenden - geht es immer darum, einen Ausgleich für Kommunen und für Bürgerinnen und Bürger in den ländlichen Räumen zu finden. Deshalb bitten wir um Zustimmung zu unserem Entschließungsantrag.

(Beifall DIE LINKE)

Wir kommen jetzt zum Redebeitrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Für sie spricht Herr Abgeordneter Rostock.

(Beifall B90/GRÜNE)

Sehr geehrte Vizepräsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer! Die Klimakrise erfordert den schnellen Umstieg weg von fossilen Energieträgern hin zu den erneuerbaren Energien. Wir haben gesagt: Wir wollen bis spätestens 2045 klimaneutral werden.

Aktuell zeigt die Energieknappheit infolge des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine noch andere Dimensionen der Notwendigkeit der Energiewende: Wir müssen uns unabhängiger von Energieimporten machen, und wir müssen die Inflation senken, die von Preissteigerungen der fossilen Energieträger getrieben wird und viele Menschen und Unternehmen vor finanzielle Herausforderungen stellt. Kurzum: Wir brauchen eine konsequente Energiewende.

Der vorliegende Gesetzentwurf reiht sich in eine Vielzahl von Entscheidungen zur Beschleunigung der Energiewende ein. Das Gesetzgebungsverfahren ist im Übrigen nicht nur eine Umsetzung von Bundesrecht, sondern wenn Sie genauer hinschauen, sehen Sie, dass damit auch vorangegangene Entscheidungen der Brandenburger Landespolitik bestätigt werden. Ja, Sie können auch erkennen, dass wir der Bundespolitik manchmal sogar voraus waren, denn: Im Moment stehen alle Bundesländer vor der Aufgabe, Bundesgesetzgebung in Landesrecht umzusetzen; andere Länder müssen dabei allerdings noch Dinge nachvollziehen, die wir längst erledigt haben.

So hatte der Bund beschlossen, dass Windenergieflächen als Vorranggebiete auszuweisen sind, also eine Angebots- statt einer Ausschlussplanung vorzunehmen ist. Das haben wir bereits im Mai 2022 beschlossen - von Eignungs- auf Vorranggebiete zu wechseln - und inzwischen auch umgesetzt. In Zukunft werden wir damit eine Dreiteilung im Land haben: Vorranggebiete, in denen Genehmigungen leichter erteilt werden können, die Tabuflächen am anderen Ende - die Naturschutz- und FFH-Gebiete, die eben nicht für Windkraft zur Verfügung stehen - und alle anderen Flächen dazwischen, in denen die Kommunen im Rahmen der Bauleitplanung entscheiden können, wohin Windkraftanlagen kommen.

Darüber hinaus haben wir ein Windenergieanlagenabstandsgesetz beschlossen. Sie erinnern sich, in unserem Wahlprogramm stand: 1 000 Meter Abstand. Und um kein Windenergieverhinderungsgesetz zu erschaffen, wie es sich vielleicht manche Fraktionen hier wünschen würden,

(Hünich [AfD]: Ja, klar! Ja!)

haben wir mit dem Windenergieanlagenabstandsgesetz einen flexiblen 1 000-Meter-Abstand festgelegt, der zum einen trotzdem Windkraft ermöglicht und zum anderen mit Bundesvorhaben kompatibel ist bzw. diese bereits antizipierte. So haben wir Einzelgehöfte und Splittersiedlungen ausgenommen; wir haben darüber hinaus verankert, dass die vom Bund angekündigten Flächenziele erreicht werden müssen, und wir haben drittens verankert, dass die Kommunen die 1 000 Meter unterschreiten

können - nämlich mit Bebauungsplänen. Damit galt der generelle 1 000-Meter-Abstand bisher nur für die Vorrangflächen.

Auf all diesen vorangegangenen Entscheidungen baut der vorliegende Gesetzentwurf nun auf. Er legt im Artikel 2 fest, dass der 1 000-Meter-Abstand in Zukunft für die Vorrangflächen nicht mehr gelten soll. Da könnte man natürlich fragen: Ja, brauchen wir das Windenergieanlagenabstandsgesetz dann überhaupt noch? Wo gilt es denn dann noch? In der Tat: Wenn wir einmal den Zustand erreicht haben werden, dass wir gültige Regionalpläne mit Vorrangflächen haben, die die Flächenziele auch erreichen, gilt der generelle Abstand weder für die Vorrangflächen noch für die anderen Flächen, in denen die Kommunen ja sozusagen den Abstand über Bauleitplanungen unterschreiten können; für Tabuflächen ist er ohnehin irrelevant.

Aber: Wenn es keine gültigen Regionalpläne gibt, die die Flächenziele mit den Vorrangflächen erreichen, gilt der 1 000-MeterAbstand weiter und sorgt gemeinsam mit den Tabuflächen dafür, dass eben nicht überall Windmühlen aufgestellt werden können - und in diesem Zustand befinden wir uns aktuell noch, denn die Regionalpläne sind ja erst in der Entwicklung. Auch, wenn in Zukunft ein Regionalplan mal vor Gericht scheitern sollte - wir hoffen es natürlich nicht -, greift der Abstand wieder. Deshalb kann das Abstandsgesetz sozusagen als letztes absolutes Sicherheitsnetz erhalten bleiben.

Ich komme zum zweiten Artikel des vorliegenden Gesetzentwurfs, zu den konkreten Flächenzielen: Hier setzt der Gesetzentwurf die Vorgaben des Bundes für 2027 und 2032 um, nämlich 1,8 % der Fläche bis 2027 und 2,2 % der Fläche bis 2032 auszuweisen. Diesbezüglich haben wir Bündnisgrünen mit den Regionalen Planungsgemeinschaften diskutiert, ob es nicht sinnvoller wäre, das Ziel von 2,2 % gleich für 2027 festzulegen; diese Diskussion greift die Linke in ihrem Entschließungsantrag auf. Das hätte Vorteile: Die Planungsgemeinschaften müssten dann nach Erreichen der 1,8 % bis 2027 nicht gleich wieder von vorne anfangen und kämen auch nicht in die Situation, neue Flächen ausweisen zu müssen, die sie kurz zuvor noch verworfen hatten. Das Ergebnis der Diskussion mit den Planungsgemeinschaften ist aber, dass sich zum einen die Situationen in den Planungsgemeinschaften deutlich unterscheiden: Für manche ist der Schritt vom Istzustand zu den 2,2 % deutlich weiter als für andere. Zum anderen ist das eine Frage der Subsidiarität, denn - das haben meine Vorrednerinnen und Vorredner auch schon ausgeführt - der vorliegende Gesetzentwurf lässt ja explizit die Möglichkeit offen, dass die Regionalen Planungsgemeinschaften gleich das 2,2-%-Ziel anpeilen.

(Zuruf des Abgeordneten Münschke [AfD])

Letztlich können die Planungsgemeinschaften also ihren Weg wählen.

Lassen Sie uns also dieses Gesetz beschließen! Lassen Sie uns beim Ausbau der erneuerbaren Energien weiter in der Spitzengruppe der Bundesländer bleiben! Ich bitte um Zustimmung zum vorliegenden Gesetzentwurf. - Vielen Dank.

(Beifall B90/GRÜNE, SPD und CDU)

Für die Fraktion BVB / FREIE WÄHLER spricht Frau Abgeordnete Wernicke.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sie kennen es: Zum besseren Verständnis stellen wir Vergleiche an - zum Beispiel: Eine Fläche ist so groß wie fünf Fußballfelder, oder eine Fläche ist so groß wie das Saarland. Diese Vergleiche werden mittlerweile so oft angestellt, dass sie bereits als inoffizielle Maßeinheit für Flächen gelten, deren Größe man so besser veranschaulichen kann.

Aber wie soll ich dieses Gesetz erklären? Ich hoffe, wir sind uns alle darin einig, dass wir beim Thema Stromproduktion von Leistung und Energie sprechen oder - in Mengen ausgedrückt - von Gigawatt und Gigawattstunden. Wenn wir also davon sprechen, unser Land mit ausreichend Strom zu versorgen, sollte eine Zielgröße irgendwie das Wort „Watt“ enthalten. Aber sowohl das Bundes- als auch das hier anstehende Landesgesetz vermischen hierbei Äpfel und Birnen.

(Zuruf des Abgeordneten Hünich [AfD])

Die notwendige Leistung oder Energie wird darin nämlich mit einer Flächengröße angegeben, und zwar mit 2,2 % der Landesfläche - oder für die, denen das zu abstrakt ist: 90 000 Fußballfelder oder ein Viertel des Saarlandes; das kann man sich leichter vorstellen.

(Beifall BVB/FW)

Das ist viel, aber es ist und bleibt eine Fläche. Sie, liebe Abgeordnete der Koalition, sollten die Grundsätze der Naturwissenschaften beachten.

(Beifall des Abgeordneten Dr. Zeschmann [BVB/FW])

Ich frage mich, was die Schülerinnen und Schüler über uns denken, wenn ich Ihnen am Zukunftstag sage, dass wir laut den Koalitionsfraktionen bald eine Windstromproduktion von

90 000 Fußballfeldern haben.

(Heiterkeit und Beifall des Abgeordneten Dr. Zesch- mann [BVB/FW])

Darf ich die Kinder dann zu Ihnen schicken, Herr Rostock? Sie erklären das so gern.

(Beifall BVB/FW - Rostock [B90/GRÜNE]: Ehrlich?)

Eine Fläche von 90 000 Fußballfeldern ergibt dann Sinn, wenn damit auch ein Bezug zur Höhe der Stromproduktion oder eine durchschnittliche Anzahl von Windkraftanlagen pro Fußballfeld festgeschrieben wird.

(Beifall des Abgeordneten Dr. Zeschmann [BVB/FW])